200265 · Mitteilungsvorlage
Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2015
Kerndaten
- Nummer
- 200265
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200265 Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2015 Beratungsfolge Rat 26.03.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW den Hinweis zur Kenntnis, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 fertiggestellt worden ist. Ein Verweis zur Beratung im Rat und zur Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss nach § 116 Abs. 9 i. V. m. § 101 GO NRW erfolgt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung nach § 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse (Beschleunigungsgesetz) vom 25.06.2015, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (vgl. DS-Nr. 1911278). Begründung Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW i.V.m. § 50 ff. KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Gemäß § 116 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW ist dem Gesamtabschluss beizufügen. Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht sind nach § 116 Abs. 8 GO NRW innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Mit der vorrangigen Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse der Kernverwaltung wurden die Arbeiten für den erstmalig für das Jahr 2010 aufzustellenden Gesamtabschluss zunächst zurückgestellt. Dies war notwendig, weil die Daten der Einzelabschlüsse Grundlage für den Gesamtabschluss sind. Da auch in den Tochterunternehmen die Einzelabschlüsse prioritär behandelt wurden, konnte erst nach Vorlage allerSeite 1 von 2 Seite 2 Daten mit der Erstellung des Gesamtabschlusses 2010 und darauf basierend der Folgeabschlüsse begonnen werden. Die Aufstellung und Einbringung des Gesamtabschlusses 2015 erfolgte unmittelbar nach Fertigstellung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 (vgl. DS- Nr. 1911792, 1912629, 1912888, 190752). Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 schließt mit einem Gesamtjahresergebnis im Konzern von -19.168 TEUR ab. Unter Berücksichtigung des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses von -12.453 TEUR beläuft sich das Gesamtjahresergebnis laut Bilanz auf -31.622 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr (-155.407 TEUR) hat sich der Fehlbetrag um 123.785 TEUR verringert. Die Gesamtbilanz 2015 weist eine Bilanzsumme von 5.677.761 TEUR und eine Allgemeine Rücklage von 992.399 TEUR aus. Auf Grund der Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen nach § 2 des Beschleunigungsgesetzes erfolgt nur dieser Hinweis und kein Verweis des Gesamtabschlusses 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Regelung entsprechend wird der Gesamtabschluss 2015 – gemeinsam mit den Gesamtabschlüssen 2011 bis 2014 und 2016 bis 2017 - in der vom Bürgermeister nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 beigefügt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de