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200265 · Mitteilungsvorlage

Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2015

Nummer
200265
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200265
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt
Bonn für das Jahr 2015
Beratungsfolge
Rat 26.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW den
Hinweis zur Kenntnis, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015
fertiggestellt worden ist.
Ein Verweis zur Beratung im Rat und zur Prüfung im
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 116 Abs. 9 i. V. m. § 101 GO NRW
erfolgt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung
nach § 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler
Gesamtabschlüsse (Beschleunigungsgesetz) vom 25.06.2015, zuletzt geändert
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (vgl. DS-Nr. 1911278).
Begründung
Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW i.V.m. § 50 ff. KomHVO NRW für
den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und
Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die
Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres aller
wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Gemäß § 116 GO NRW besteht der
Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem
Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der
Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW ist dem Gesamtabschluss
beizufügen.
Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht sind nach § 116 Abs. 8 GO
NRW innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag
aufzustellen.
Mit der vorrangigen Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse
der Kernverwaltung wurden die Arbeiten für den erstmalig für das Jahr 2010
aufzustellenden Gesamtabschluss zunächst zurückgestellt. Dies war
notwendig, weil die Daten der Einzelabschlüsse Grundlage für den
Gesamtabschluss sind. Da auch in den Tochterunternehmen die
Einzelabschlüsse prioritär behandelt wurden, konnte erst nach Vorlage allerSeite 1 von 2

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Daten mit der Erstellung des Gesamtabschlusses 2010 und darauf basierend
der Folgeabschlüsse begonnen werden.
Die Aufstellung und Einbringung des Gesamtabschlusses 2015 erfolgte
unmittelbar nach Fertigstellung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 (vgl. DS-
Nr. 1911792, 1912629, 1912888, 190752).
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 schließt mit einem
Gesamtjahresergebnis im Konzern von -19.168 TEUR ab.
Unter Berücksichtigung des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden
Ergebnisses von -12.453 TEUR beläuft sich das Gesamtjahresergebnis laut
Bilanz auf -31.622 TEUR.
Im Vergleich zum Vorjahr (-155.407 TEUR) hat sich der Fehlbetrag um 123.785
TEUR verringert.
Die Gesamtbilanz 2015 weist eine Bilanzsumme von 5.677.761 TEUR und eine
Allgemeine Rücklage von 992.399 TEUR aus.
Auf Grund der Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen nach § 2 des
Beschleunigungsgesetzes erfolgt nur dieser Hinweis und kein Verweis des
Gesamtabschlusses 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Der
Regelung entsprechend wird der Gesamtabschluss 2015 – gemeinsam mit den
Gesamtabschlüssen 2011 bis 2014 und 2016 bis 2017 - in der vom
Bürgermeister nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW bestätigten Entwurfsfassung
der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 beigefügt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de