200264-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verstetigung der Quartiersentwicklung Medinghoven
Kerndaten
- Nummer
- 200264-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Empfehlung
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200264-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 11.02.2020 gez. Thorand Verstetigung der Quartiersentwicklung Medinghoven Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Empfehlung Hauptausschuss 10.06.2020 Entscheidung Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Anregung Inhalt der Stellungnahme: Zu Punkt 1) Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Forderung der Antragsteller und wird bei Annahme des Antrags prüfen, zu welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung der im Rahmen der beiden Förderprojekte (Baustein 1: „Ein Kümmerer für Medinghoven“; Baustein 3 „Daten für Taten im Sozialraum“) tätigen Mitarbeiterinnen möglich ist. 1. Die Verwaltung sieht weiterhin Bedarfe im Handlungsfeld „systematische Quartiersentwicklung“ und „Systematische Sozialberichterstattung“: Beide Handlungsfelder sind bei Amt 50 (50-33 „Sozialplanung und Quartiersentwicklung“) angebunden, da sie in vielfältiger Weise miteinander verknüpft sind. Dies bildete auch den Hintergrund der Bewerbung um die ESF- Fördermittel: Der Fördergeber hat diesen Ansatz bereits mehrfach positiv gewürdigt. In den vergangenen Monaten wurde nicht nur in Medinghoven, sondern an vielen Stellen in der Stadt deutlich, dass die erheblichen urbanen Veränderungen (neue Bevölkerungsgruppen, starke Zuzüge, erhebliche Bautätigkeit etc.) auch einen wachsenden Bedarf an partizipativer und faktenbasierter sozialplanerischer Begleitung zeitigen, welchem nur mit ausreichendem, qualifiziertem Fachpersonal Rechnung getragen werden kann. 2. Die Tätigkeit beider Kolleginnen sollte aus Sicht der Verwaltung eingebettet sein in die kommunalen Strukturen, da der Schwerpunkt der hierbei anfallenden Arbeit aus interner Koordination und Datenbeschaffung besteht. Zudem sollte immer auch der Kontext zu gesamtstädtischen Zielen gewahrt sein.Seite 1 von 3 Seite 2 Die verwaltungsseitige Begleitung der operativen Prozesse auf Quartiersebene erfolgt derzeit durch zwei Kolleginnen des „Systematischen Quartiersmanagements“ im Sachgebiet 50-33. Wiewohl diese insbesondere für solche Quartiere zuständig sind, in denen bereits ein Quartiersmanagement (in unterschiedlicher Trägerschaft) vorhanden ist, wächst das Arbeitsaufkommen stetig an. Zukünftig sollen daher viele der lokalen Quartiersentwicklung- Prozesse standardisiert werden; hierfür müssen Vorgaben entwickelt werden. Die Erfahrungen, welche die im Förderprojekt tätigen Kolleginnen gesammelt haben, könnten hier unmittelbar eingebracht werden. Zu Punkt 2) Die Entwicklung konkreter Schritte zur weiteren Entwicklung des Stadtteils für seine Einwohner*innen, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. 1. In den vergangenen Monaten wurden 4 von 5 geplanten Expert/innen-Foren durchgeführt. Das letzte Forum (Thema „Wohnen und Wohnumfeld“) war für den 23. März 2020 terminiert; angesichts der aktuellen Corona-Krise ist ein Ersatztermin noch offen. Die Einzelauswertungen dieser Foren, die sich an einigen Stellen thematisch überschneiden, werden im Anschluss zusammengeführt in eine Gesamtbewertung. 2. Zugleich wurden zahlreiche Daten erhoben bzw. zusammengestellt. Auch diese werden zu einer Gesamtanalyse des Quartiers zusammengeführt. 3. Darüber hinaus wurden andere lokale Foren (Stadtteil-AK, „Stadtteilgespräch in der Wohnung“) genutzt, um Erkenntnisse zu Bedarfen und Wünschen der Bewohner*innen sammeln und nachfragen zu können. Zudem wurden die lokalen Einrichtungen gebeten, die aus ihrer Sicht wünschenswerten Angebote zu benennen. Belastbare Erkenntnisse zu Bedarfen an neuen Angeboten für Kinder und Jugendliche haben sich daraus (bisher) nicht ergeben: - So wurden zwar vereinzelt Ideen eingebracht zur Etablierung neuer Angebote für sehr spezifische Zielgruppen (z.B. Spielsüchtige oder Kinder/Jugendliche, die eine Hilfe zur Erziehung benötigen), allerdings sind diese Angebote nicht wirklich lokaler Natur; sie werden meist stadtweit beworben. Medinghoven erscheint hier aufgrund der peripheren Lage als ungeeigneter Standort; zudem sind keine geeigneten Räumlichkeiten vor Ort vorhanden. - Die seitens der Diakonie benannten Bedarfe an Hausaufgabenbetreuung konnten bisher noch nicht konkretisiert werden (keine Warteliste, keine Spezifizierung der Altersgruppen, Schulformen etc.). Die sog. „Wohnung“ im Martin–Bucer-Haus stünde allerdings hierfür grundsätzlich (kostenfrei) zur Verfügung. Zudem wäre auch eine Kooperation mit den „german angels“ denkbar, die derzeit eine Initiative zur Gewinnung weiterer Honorarkräfte für Schülerbetreuung an verschiedenen Standorten in Bonn starten, denkbar. - Thematisiert wurden allgemeine Integrationsbedarfe (insbesondere von Müttern) sowieSeite 2 von 3 Seite 3 - (unspezifische) Bedarfe älterer, isoliert lebender Menschen. - Regelmäßig wurde auch die Erwartung geäußert, eine Gruppe junger (volljähriger) Männer– mit sozialen Angeboten anzusprechen. 4. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Medinghoven haben sich bereits an diesen Foren beteiligt. Erwartungsgemäß gehörten diese jedoch zu einem bereits recht aktiven Kreis von Bewohner*innen. Neue Zielgruppen (jüngere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund) wurden bisher über die Expert/innen-Foren und die bestehenden lokalen Gremien nicht erreicht. Dies soll mithilfe von besonderen Beteiligungsformaten gelingen, welche bislang im Zeitraum Juni bis September 2020 geplant sind und mit Beteiligung von Schule und der ev. Kirchengemeinde durchgeführt werden. Allerdings müssen alle diese Aktivitäten angesichts der Corona-Krise unter Vorbehalt gestellt werden; d.h., Ersatztermine sind ggf. vonnöten und derzeit noch nicht planbar. 5. Auch ein ursprünglich für den Herbst 2020 geplantes Stadtteilfest soll dazu beitragen, in Kontakt zu verschiedenen Zielgruppen zu treten; ob es zu diesem Zeitpunkt stattfinden kann/wird, ist ebenfalls noch offen. Aus den obigen Ausführungen ist ersichtlich, dass eine abschließende Berichterstattung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, da viele der vorgesehenen Einzelaktionen aus gegebenem Anlass (Corona) zeitverzögert durchgeführt werden müssen. Mit einer abschließenden Berichterstattung ist vermutlich nicht vor Anfang 2021 zu rechnen. Zu Punkt 3) Die Entwicklungsmaßnahme Bonn-Hardtberg wurde formell zum 31.12.2009 aufgehoben (mit einem anschließenden Zeitraum von drei Jahren bis 31.12.2012, um laufende Projekte noch abzuschließen). Das besondere rechtliche Instrumentarium einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme steht daher nicht mehr zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de