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200264-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verstetigung der Quartiersentwicklung Medinghoven

Nummer
200264-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 27.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Anregung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Empfehlung
  4. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 25.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 200264 Verstetigung der Quartiersentwicklung Medinghoven

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200264-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
11.02.2020 gez. Thorand
Verstetigung der Quartiersentwicklung
Medinghoven
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
13.05.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 10.06.2020 Entscheidung
Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Anregung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 1)
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Forderung der Antragsteller und wird
bei Annahme des Antrags prüfen, zu welchen Bedingungen eine
Weiterbeschäftigung der im Rahmen der beiden Förderprojekte (Baustein 1:
„Ein Kümmerer für Medinghoven“; Baustein 3 „Daten für Taten im Sozialraum“)
tätigen Mitarbeiterinnen möglich ist.
1.
Die Verwaltung sieht weiterhin Bedarfe im Handlungsfeld „systematische
Quartiersentwicklung“ und „Systematische Sozialberichterstattung“: Beide
Handlungsfelder sind bei Amt 50 (50-33 „Sozialplanung und
Quartiersentwicklung“) angebunden, da sie in vielfältiger Weise miteinander
verknüpft sind. Dies bildete auch den Hintergrund der Bewerbung um die ESF-
Fördermittel: Der Fördergeber hat diesen Ansatz bereits mehrfach positiv
gewürdigt.
In den vergangenen Monaten wurde nicht nur in Medinghoven, sondern an
vielen Stellen in der Stadt deutlich, dass die erheblichen urbanen
Veränderungen (neue Bevölkerungsgruppen, starke Zuzüge, erhebliche
Bautätigkeit etc.) auch einen wachsenden Bedarf an partizipativer und
faktenbasierter sozialplanerischer Begleitung zeitigen, welchem nur mit
ausreichendem, qualifiziertem Fachpersonal Rechnung getragen werden kann.
2.
Die Tätigkeit beider Kolleginnen sollte aus Sicht der Verwaltung eingebettet
sein in die kommunalen Strukturen, da der Schwerpunkt der hierbei anfallenden
Arbeit aus interner Koordination und Datenbeschaffung besteht. Zudem sollte
immer auch der Kontext zu gesamtstädtischen Zielen gewahrt sein.Seite 1 von 3

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Die verwaltungsseitige Begleitung der operativen Prozesse auf Quartiersebene
erfolgt derzeit durch zwei Kolleginnen des „Systematischen
Quartiersmanagements“ im Sachgebiet 50-33. Wiewohl diese insbesondere für
solche Quartiere zuständig sind, in denen bereits ein Quartiersmanagement (in
unterschiedlicher Trägerschaft) vorhanden ist, wächst das Arbeitsaufkommen
stetig an. Zukünftig sollen daher viele der lokalen Quartiersentwicklung-
Prozesse standardisiert werden; hierfür müssen Vorgaben entwickelt werden.
Die Erfahrungen, welche die im Förderprojekt tätigen Kolleginnen gesammelt
haben, könnten hier unmittelbar eingebracht werden.
Zu Punkt 2)
Die Entwicklung konkreter Schritte zur weiteren Entwicklung des Stadtteils für
seine Einwohner*innen, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche ist
gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.
1. In den vergangenen Monaten wurden 4 von 5 geplanten Expert/innen-Foren
durchgeführt. Das letzte Forum (Thema „Wohnen und Wohnumfeld“) war für
den 23. März 2020 terminiert; angesichts der aktuellen Corona-Krise ist ein
Ersatztermin noch offen.
Die Einzelauswertungen dieser Foren, die sich an einigen Stellen thematisch
überschneiden, werden im Anschluss zusammengeführt in eine
Gesamtbewertung.
2. Zugleich wurden zahlreiche Daten erhoben bzw. zusammengestellt. Auch
diese werden zu einer Gesamtanalyse des Quartiers zusammengeführt.
3. Darüber hinaus wurden andere lokale Foren (Stadtteil-AK, „Stadtteilgespräch
in der Wohnung“) genutzt, um Erkenntnisse zu Bedarfen und Wünschen der
Bewohner*innen sammeln und nachfragen zu können. Zudem wurden die
lokalen Einrichtungen gebeten, die aus ihrer Sicht wünschenswerten Angebote
zu benennen.
Belastbare Erkenntnisse zu Bedarfen an neuen Angeboten für Kinder und
Jugendliche haben sich daraus (bisher) nicht ergeben:
- So wurden zwar vereinzelt Ideen eingebracht zur Etablierung neuer
Angebote für sehr spezifische Zielgruppen (z.B. Spielsüchtige oder
Kinder/Jugendliche, die eine Hilfe zur Erziehung benötigen), allerdings
sind diese Angebote nicht wirklich lokaler Natur; sie werden meist
stadtweit beworben. Medinghoven erscheint hier aufgrund der
peripheren Lage als ungeeigneter Standort; zudem sind keine geeigneten
Räumlichkeiten vor Ort vorhanden.
- Die seitens der Diakonie benannten Bedarfe an
Hausaufgabenbetreuung konnten bisher noch nicht konkretisiert werden (keine
Warteliste,
keine Spezifizierung der Altersgruppen, Schulformen etc.). Die sog.
„Wohnung“ im Martin–Bucer-Haus stünde allerdings hierfür
grundsätzlich (kostenfrei) zur Verfügung. Zudem wäre auch eine
Kooperation mit den „german angels“ denkbar, die derzeit eine Initiative zur
Gewinnung weiterer Honorarkräfte für Schülerbetreuung an
verschiedenen Standorten in Bonn starten, denkbar.
- Thematisiert wurden allgemeine Integrationsbedarfe (insbesondere von
Müttern) sowieSeite 2 von 3

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- (unspezifische) Bedarfe älterer, isoliert lebender Menschen.
- Regelmäßig wurde auch die Erwartung geäußert, eine Gruppe junger
(volljähriger) Männer– mit sozialen Angeboten anzusprechen.
4. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Medinghoven haben sich bereits an
diesen Foren beteiligt. Erwartungsgemäß gehörten diese jedoch zu einem
bereits recht aktiven Kreis von Bewohner*innen. Neue Zielgruppen (jüngere
Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund) wurden bisher über die
Expert/innen-Foren und die bestehenden lokalen Gremien nicht erreicht. Dies
soll mithilfe von besonderen Beteiligungsformaten gelingen, welche bislang im
Zeitraum Juni bis September 2020 geplant sind und mit Beteiligung von Schule
und der ev. Kirchengemeinde durchgeführt werden. Allerdings müssen alle
diese Aktivitäten angesichts der Corona-Krise unter Vorbehalt gestellt werden;
d.h., Ersatztermine sind ggf. vonnöten und derzeit noch nicht planbar.
5. Auch ein ursprünglich für den Herbst 2020 geplantes Stadtteilfest soll dazu
beitragen, in Kontakt zu verschiedenen Zielgruppen zu treten; ob es zu diesem
Zeitpunkt stattfinden kann/wird, ist ebenfalls noch offen.
Aus den obigen Ausführungen ist ersichtlich, dass eine abschließende
Berichterstattung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, da viele der
vorgesehenen Einzelaktionen aus gegebenem Anlass (Corona) zeitverzögert
durchgeführt werden müssen.
Mit einer abschließenden Berichterstattung ist vermutlich nicht vor Anfang 2021
zu rechnen.
Zu Punkt 3)
Die Entwicklungsmaßnahme Bonn-Hardtberg wurde formell zum 31.12.2009
aufgehoben (mit einem anschließenden Zeitraum von drei Jahren bis
31.12.2012, um laufende Projekte noch abzuschließen).
Das besondere rechtliche Instrumentarium einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme steht daher nicht mehr zur Verfügung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de