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200263-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umstellung der städtischen landwirtschaftlichen Flächen auf eine ökologische Bewirtschaftung auf dem Meßdorfer Feld

Nummer
200263-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Anregung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Anregung
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Übergeordnet

  1. 200263 Umstellung der städtischen landwirtschaftlichen Flächen auf eine ökologische Bewirtschaftung auf dem Meßdorfer Feld

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200263-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Umstellung der städtischen landwirtschaftlichen
Flächen auf eine ökologische Bewirtschaftung auf
dem Meßdorfer Feld
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 19.03.2020 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
Bezirksvertretung Beuel 03.06.2020 Anregung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Beantwortung der Großen Großen
Anfrage DS-Nr.: 200288 und 200288-1 ST in gleicher Angelegenheit.
Anlage/n
1 200288 (öffentlich)
2 200288-1 ST (öffentlich)Seite 1 von 3

Große Anfrage
öffentlich
200288
Fragesteller/in:
DIE LINKE., Hanno von Raußendorf, Holger Schmidt
12.02.2020
Umsetzung des Beschlusses "Landwirtschaftliche
Pachtverträge" (Drs. 1813388)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Prüfergebnisse kann die Verwaltung zum Beschluss Drs.
1813388 für eine ökologischen Bewirtschaftung städtischer
landwirtschaftlicher Flächen mitteilen?
2. Insbesondere welche kurzfristigen Umsetzungsmaßnahmen hat die
Verwaltung ergriffen bzw. welche Maßnahmen sind (wann konkret?) zu
erwarten?
3. Welche Ergebnisse brachte die Prüfung, wie eine zusätzliche Übernahme
von städtischen Flächen, die in Naturschutzgebieten liegen, in den
Vertragsnaturschutz erfolgen kann?
4. Welche Ergebnisse brachten die gemäß Stellungnahme zu o.g. Antrag
von der Verwaltung angekündigte Diskussion mit Pächtern über
Möglichkeiten zur Umstellung auf zertifiziert ökologische Landwirtschaft?
Begründung
Ein Jahr nach Beschlussfassung ist die Linksfraktion an Ergebnissen
interessiert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3

Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200288-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
12.02.2020
Umsetzung des Beschlusses "Landwirtschaftliche
Pachtverträge" (Drs. 1813388)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Amt für Wirtschaftsförderung wird mit fachlicher Unterstützung der Stelle
Biostadt beim Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda im
2.Quartal 2020 eine Informationsveranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter
von Landwirten in der Region durchführen. Ziel soll die Information über den
Beschluss der Stadt Bonn zu einer alternativen ökologischen Bewirtschaftung
und die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Umstellung sein. Im
Nachgang dazu soll eine zweite Veranstaltung mit den Pächtern der
städtischen landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden.
Für den Abschluss eines Pachtvertrages zur ökologischen Bewirtschaftung
landwirtschaftlich genutzter Flächen im Eigentum der Stadt Bonn wurde ein
neuer Rahmenpachtvertrag entwickelt.
Bei landwirtschaftlichen Flächen besteht eine nahezu Vollbelegung mit
regionalen Landwirten. Neuverträge über zusammenhängende, separat zu
bewirtschaftende Flächen werden bevorzugt mit solchen Landwirten
geschlossen, die eine ökologische Landwirtschaft betreiben. Für den Bereich
des Meßdorfer Feldes wurde zwischenzeitlich ein Betrieb mit Demeter-Zertifikat
gefunden, der die bisherigen konventionell bewirtschafteten Flächen
sukzessive in eine ökologische Anbauform überführt. Im Bereich der Siegauen
bestehen noch lfd. Verträge mit konventionellen Landwirten, diese Flächen
dienen jedoch bereits jetzt nahezu ausschließlich der Futtermittelherstellung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de