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200262-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erhaltungssatzung Chlodwigplatz

Nummer
200262-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200262 Erhaltungssatzung Chlodwigplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200262-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Erhaltungssatzung Chlodwigplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage: Wie ist der aktuelle Stand zur Erhaltungssatzung für das Gebiet im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, zwischen Kaiser-Karl-Ring, Karlschule,
Ellerstraße und Chlodwigplatz?
Ein Entwurf der Beschlussvorlage zur Erhaltungssatzung Chlodwigplatz
befindet sich aktuell noch in interner Abstimmung.
Frage: Wann ist eine Umgestaltung des Chlodwigplatzes im Rahmen des
Masterplan Innere Stadt Bonn angedacht?
In der Beschlussvorlage Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Vorbereitung eines
Antrags auf Städtebaufördermittel 2020-2024 (hier: Vorschlagsliste der Projekte
zur Planung und Umsetzung DS.Nr. 1911980) wurde die Umgestaltung des
Chlodwigplatzes im Rahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn nicht als
Projekt für diesen Grundförderantrag aufgenommen. Eine Berücksichtigung des
Projektes kann in der Erarbeitung eines daran anschließenden weiteren
Grundförderantrags für die folgende Förderungsperiode frühestens ab 2025
erfolgen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de