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200257-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung von Beschlüssen durch die Verwaltung; Beschlusskontrolle

Nummer
200257-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 200257 Umsetzung von Beschlüssen durch die Verwaltung; Beschlusskontrolle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200257-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Ratsbüro
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung von Beschlüssen durch die Verwaltung;
Beschlusskontrolle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich wird auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung,
zur Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 10.04.2018, (alte BoRIS DS-
Nr.: 1810427ST2) verwiesen.
Diese Stellungnahme hatte unter anderem folgenden Wortlaut:
„Der Rat der Bundesstadt Bonn hat durch Beschluss vom 26.04.2012 die
Geschäftsordnung dahingehend geändert (vgl. alte BoRIS DS-Nr. 1211058),
dass die halbjährliche Berichterstattung über Ratsbeschlüsse, die vor mehr als
drei Monaten gefasst und noch nicht ausgeführt wurden, entfällt. Stattdessen
sollen die gefassten Beschlüsse und deren Realisierungsstand in einer
elektronischen Datenbank, auf die die Ratsmitglieder lesenden Zugriff haben,
aufgenommen werden. Zudem wurde vereinbart, dass neben den
Ratsmitglieder auch die Fraktionen lesenden Zugriff auf die Beschlusskontrolle
erhalten.“
Bei der aktuellen Beschlusskontrolle handelt es sich, ebenso wie beim alten
Ratsinformationssystem (= BoRIS) um eine eigenentwickelte, elektronische
Datenbank, d.h., um eine interne Webanwendung, die lediglich über einen
Zugang im internen Netz abrufbar ist.
Im Zuge der Ablösung des alten BoRIs durch BoRIS 2.0 wird in einem zweiten
Projektabschnitt auch die Beschlusskontrolle integriert.
Die Verwaltung wird den Wunsch, dass zukünftig auch die Bezirksverordneten
für ihren Bezirk einen lesenden Zugriff erhalten aufgreifen und zu gegebener
Zeit über die Realisierungsmöglichkeiten berichten.
Es sei nur darauf hingewiesen, dass dafür ebenfalls eine Änderung der
Geschäftsordnung erforderlich ist.
Bis dahin wird der Bezirksvertretung Hardtberg zweimal jährlich eine
aktualisierte Liste vorgelegt.
Bis zur jetzigen Sitzung war eine Aktualisierung leider nicht möglich, sodass die
Verwaltung für die ersten beiden Spiegelstriche um Vertagung und bittet und fürSeite 1 von 2

Seite 2
die nächste Sitzung der BV Hardtberg eine aktualisierte Auflistung inkl.
Voraussichtliche Zeitpunkte für die Umsetzung vorlegen wird. Hierfür ist das
Ratsbüro auf die Zulieferung der federführenden Fachämter angewiesen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de