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200247 · Beschlussvorlage

Grundstück in 53177 Bonn, Brunnenallee 6 a (Gemarkung Godesberg, Flur 16, Flurstück 807) – Änderung Dachgeschoss eines reinen Bürogebäudes von Satteldach zum Staffelgeschoss mit Flachdach zur Erweiterung von Büroflächen

Nummer
200247
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 29.04.2020 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200247
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in 53177 Bonn, Brunnenallee 6 a
(Gemarkung Godesberg, Flur 16, Flurstück 807) –
Änderung Dachgeschoss eines reinen
Bürogebäudes von Satteldach zum
Staffelgeschoss mit Flachdach zur Erweiterung von
Büroflächen
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 18.03.2020 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag wird negativ beschieden, da das Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen §
30 BauGB verstößt.
Begründung
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
Nr.:8116-10 vom 08.06.1973 und ist dementsprechend nach § 30 des
Baugesetzbuches zu beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein allgemeines
Wohngebiet in dreigeschossiger geschlossener Bauweise mit einer
GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 fest.
Allgemeine Wohngebiete dienen vorrangig dem Wohnen. Eine
ausschließliche Büronutzung des Gebäudes, für die derzeit Bestandschutz gilt,
ist in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig.
Durch den geplanten Umbau des Dachgeschosses entfällt jedoch der
Bestandschutz, so dass eine Neubewertung unter Berücksichtigung der
Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen muss.
Eine weitere Vergrößerung der Büroflächen widerspricht erst recht der Intention
einer vorrangigen Wohnnutzung.
Im Übrigen bestehen erhebliche städtebauliche Bedenken. Das Gebäude in der
Brunnenallee 6 a liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für BadSeite 1 von 3

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Godesberg Mitte, deren Ziel es ist, die Eigenart des gesamten historisch
gewachsenen Straßen- und Ortsbildes zu erhalten. Das Gebäude stellt in
seiner exponierten Lage eine Markante dar. Sowohl das Baudenkmal
„Brunnenallee 8“ als auch die unmittelbare Umgebung sind von geneigten
Dächern geprägt. Der geplante Umbau des Dachgeschosses mit einem
Flachdach fügt sich nicht in die Baustruktur und damit in die erhaltenswerte
Umgebungsbebauung ein. Auch die Frage der Geschossigkeit und der
Überschreitung der GFZ wäre durch die geplante Änderung neu zu bewerten.
Eine erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
wird kritisch gesehen.
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de