200247 · Beschlussvorlage
Grundstück in 53177 Bonn, Brunnenallee 6 a (Gemarkung Godesberg, Flur 16, Flurstück 807) – Änderung Dachgeschoss eines reinen Bürogebäudes von Satteldach zum Staffelgeschoss mit Flachdach zur Erweiterung von Büroflächen
Kerndaten
- Nummer
- 200247
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 200247 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in 53177 Bonn, Brunnenallee 6 a (Gemarkung Godesberg, Flur 16, Flurstück 807) – Änderung Dachgeschoss eines reinen Bürogebäudes von Satteldach zum Staffelgeschoss mit Flachdach zur Erweiterung von Büroflächen Beratungsfolge Unterausschuss Bauplanung 18.03.2020 Anhörung Beschlussvorschlag Der Bauantrag wird negativ beschieden, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 BauGB verstößt. Begründung Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.:8116-10 vom 08.06.1973 und ist dementsprechend nach § 30 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein allgemeines Wohngebiet in dreigeschossiger geschlossener Bauweise mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 fest. Allgemeine Wohngebiete dienen vorrangig dem Wohnen. Eine ausschließliche Büronutzung des Gebäudes, für die derzeit Bestandschutz gilt, ist in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. Durch den geplanten Umbau des Dachgeschosses entfällt jedoch der Bestandschutz, so dass eine Neubewertung unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen muss. Eine weitere Vergrößerung der Büroflächen widerspricht erst recht der Intention einer vorrangigen Wohnnutzung. Im Übrigen bestehen erhebliche städtebauliche Bedenken. Das Gebäude in der Brunnenallee 6 a liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für BadSeite 1 von 3 Seite 2 Godesberg Mitte, deren Ziel es ist, die Eigenart des gesamten historisch gewachsenen Straßen- und Ortsbildes zu erhalten. Das Gebäude stellt in seiner exponierten Lage eine Markante dar. Sowohl das Baudenkmal „Brunnenallee 8“ als auch die unmittelbare Umgebung sind von geneigten Dächern geprägt. Der geplante Umbau des Dachgeschosses mit einem Flachdach fügt sich nicht in die Baustruktur und damit in die erhaltenswerte Umgebungsbebauung ein. Auch die Frage der Geschossigkeit und der Überschreitung der GFZ wäre durch die geplante Änderung neu zu bewerten. Eine erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird kritisch gesehen. Anlage/n 1 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de