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200246 · Beschlussvorlage

4. Änderung des Entgelttarifs zur Satzung für das StadtMuseum Bonn

Nummer
200246
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 28.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Kulturausschusses 26.05.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200246
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
4. Änderung des Entgelttarifs zur Satzung für das
StadtMuseum Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 31.03.2020 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 28.04.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Änderung des Entgelttarifs für das StadtMuseum Bonn wird in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Die Änderungen beziehen sich nicht auf die Tarife selbst, sondern lediglich auf
die Ermäßigungen
(s. Anlage 2, Synopse, Tarif 1.7 und 3). Darüber hinaus wurden einige
redaktionelle Änderungen vorgenommen.
1. Bonn Regio WelcomeCard
Im Schnitt nutzen rund 250 Besucher jährlich die Bonn Regio WelcomeCard
für einen Besuch im StadtMuseum Bonn und seiner Dependance, dem
Ernst-Moritz-Arndt-Haus. Bisher wurde diesen Besucherinnen und
Besuchern freier Eintritt gewährt und das StadtMuseum Bonn erhielt zur
Minderung des Einnahmeverlustes von der Tourismus & Congress GmbH
eine jährliche Pauschale in Höhe von 108,80 Euro.
Die Tourismus & Congress GmbH hat das bisherige Verfahren geändert
und wird keine jährlichen Pauschalen mehr zahlen.
Um durch den Wegfall der Pauschale die mit der Bonn Regio WelcomeCard
verbundenen Einnahmeverluste nicht zu erhöhen, wird analog zu den
Regelungen im Kunstmuseum den Inhaber/innen der Bonn Regio
WelcomeCard statt des freien Eintritts künftig eine Ermäßigung von 50 %
gewährt.Seite 1 von 6

Seite 2
2. Ehrenamtskarten
Den Inhaber/innen von Ehrenamtskarten wird gemäß Ratsbeschluss vom
25.06.2009 (DS-Nr. 0911643) eine Ermäßigung von 50 % auf den Eintritt
gewährt. Es wurde jedoch seinerzeit versäumt, die Ermäßigung in der
Entgeltordnung entsprechend zu ergänzen (Tarif 1.7.2).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.08 Stadtmuseum 1.04.08.01 Sammlung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
203,70 141500408/
63.1000
2020
Haushaltsentlastung
jährlich
203,70
Anlage/n
1 Anlage 1 Entgelttarif (öffentlich)
2 Anlage 2 Synopse (öffentlich)Seite 2 von 6

Anlage 1
4. Änderung des Entgelttarifs
zur Satzung für das StadtMuseum Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 41 Absatz 1
Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S. 666 / SGV.NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW S. 202), folgende
Änderung des Entgelttarifes zur Satzung für das StadtMuseum Bonn beschlossen:
1. Der Entgelttarif zur Satzung für das Stadtmuseum Bonn vom 18.12.1997 (Amtsblatt der
Bundesstadt Bonn S. 477) zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 11.12.2018 (Amtsblatt der
Bundesstadt Bonn S. 1504) erhält folgende Fassung:
Tarif Bemessungsgrundlage Entgelt EUR
1 Eintrittskarten
1.1 Einzelkarte für Erwachsene 2,50 €
1.2 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.1, pro Person 1,60 €
1.3 Einzelkarte für Schüler/innen, Studenten/innen,
Auszubildende, Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder
ökologischen Jahr , Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes,
Grundwehrdienstleistende (sofern älter als 18 Jahre);
Schwerbehinderte im Sinne des
Schwerbehindertengesetzes
1,60 €
1.4 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.3, pro Person 1,10 €
1.5 12-Monats-Karte (nicht übertragbar)
1.5.1 für Erwachsene 31,00 €
1.5.2 für Begünstigte nach Ziffer 1.3 und 1.7.1 15,50 €
1.6 Eine 20%ige Ermäßigung auf die Tarife 1.1 bis 1.4 kann
gesellschaftlichen Gruppierungen, die vom Rat zu
bestimmen sind, gewährt werden. *) Voraussetzung für
die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage des
Mitgliedsausweises durch das jeweilige Mitglied.
1.7
1.7.1
1.7.2
1.7.3
Eine 50%ige Ermäßigung erhalten jeweils nach
Legitimation durch gültigen Ausweis:
Inhaber/innen von Bonn Ausweisen
(auf die Tarife 1.1 bis 1.5)
Inhaber/innen von Ehrenamtskarten NRW
(auf den Tarif 1.1)
Inhaber/innen von Bonn Regio WelcomeCard
(auf den Tarif 1.1)
2 Führungen
2.1 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für bis zu max. 25
Teilnehmer/innen zusätzlich zum Eintrittspreis
31,00 €Seite 3 von 6

2.2 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für Kinder und
Jugendliche in betreuten Gruppen, aus Einrichtungen der
freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus
privaten und öffentlichen Schulen, sowie Vereinen und
Vereinigungen für bis zu max. 25 Teilnehmer/innen
21,00 €
3 Freier Eintritt wird gewährt
- Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von
einschließlich 18 Jahren
- Besuchern nach Tarif 2.2
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten,
die im Ausweis eingetragen sind
- Stiftern/Stifterinnen und Mäzenen/Mäzeninnen des
StadtMuseum Bonn
- Mitgliedern des Fördervereins für das
StadtMuseum Bonn e.V.
- ICOM-Mitgliedern
- Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes
- Inhabern/Inhaberinnen von Gutscheinheften für
Neubürger/innen
4 An jedem ersten Sonntag eines Monats ist der Eintritt
frei
5 Geltungsbereich
Die Tarife nach den Ziffern 1 bis 2.2 gelten für den Besuch
der ständigen Sammlung des StadtMuseum Bonn und für
Wechselausstellungen im
StadtMuseum Bonn und Ernst-Moritz-Arndt-Haus.
6 Kurse und Workshops
(soweit angeboten)
6.1 Kurse ab 15 bis max. 20 Teilnehmern nach tats.
Aufwand
6.2 Workshops nach tats.
Aufwand
7 Veranstaltungen des StadtMuseum Bonn (Vorträge,
Lesungen, Konzerte etc.)
im Ernst-Moritz-Arndt Haus, im Museumsgebäude in der
Franziskanerstraße oder in anderen Gebäuden (z.B.
Schumannhaus). Die Entscheidung über die Höhe des
jeweiligen Entgeltes in diesem Rahmen trifft die Leiterin/
der Leiter des StadtMuseum Bonn.
8 Bei besonderen Ausstellungen bzw. Veranstaltungen
mit erhöhtem Aufwand können die Entgelte nach den
Tarifen 1.1 bis 1.5 sowie 7 bis auf das Zweifache erhöht
werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Leiterin/der
Leiter des StadtMuseum Bonn.
* Durch Ratsbeschluss bestimmte Gruppierungen gem. Tarif-Nr. 1.6 gem. RB vom 14.12.2000: Mitglieder der Theatergemeinde und der Volksbühne Bonn
2) Die Änderungen treten zum 01.07.2020 in Kraft.Seite 4 von 6

Anlage2
Aktuelle Version Änderungsvorschlag
Tarif Bemessungsgrundlage Entgelt EUR Tarif Bemessungsgrundlage Entgelt EUR
1 Eintrittskarten 1 Eintrittskarten
1.1 Einzelkarte für Erwachsene 2,50 € 1.1 Einzelkarte für Erwachsene 2,50 €
1.2 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.1, pro
Person
1,60 € 1.2 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.1, pro
Person
1,60 €
1.3 Einzelkarte für Schüler/innen,
Studenten/innen, Auszubildende,
Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder
ökologischen Jahr , Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstes,
Grundwehrdienstleistende (sofern älter als 18
Jahre); Schwerbehinderte im Sinne des
Schwerbehindertengesetzes
1,60 € 1.3 Einzelkarte für Schüler/innen,
Studenten/innen, Auszubildende,
Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder
ökologischen Jahr , Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes,
Grundwehrdienstleistende (sofern älter als 18
Jahre); Schwerbehinderte im Sinne des
Schwerbehindertengesetzes
1,60 €
1.4 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.3, pro
Person
1,10 € 1.4 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.3, pro
Person
1,10 €
1.5 12-Monats-Karte (nicht übertragbar) 1.5 12-Monats-Karte (nicht übertragbar)
1.5.1 für Erwachsene 31,00 € 1.5.1 für Erwachsene 31,00 €
1.5.2 für Begünstigte nach Ziffer 1.3 und 1.7 15,50 € 1.5.2 für Begünstigte nach Ziffer 1.3 und 1.7.1 15,50 €
1.6 Eine 20%ige Ermäßigung auf die Tarife 1.1 bis
1.4 kann gesellschaftlichen Gruppierungen, die
vom Rat zu bestimmen sind, gewährt werden.
*) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der
Ermäßigung ist die Vorlage des
Mitgliedsausweises
durch das jeweilige Mitglied.
1.6 Eine 20%ige Ermäßigung auf die Tarife 1.1 bis
1.4 kann gesellschaftlichen Gruppierungen, die
vom Rat zu bestimmen sind, gewährt werden.
*) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der
Ermäßigung ist die Vorlage des
Mitgliedsausweises
durch das jeweilige Mitglied.
1.7 Inhaber/innen von Bonn-Ausweisen erhalten
eine 50%ige Ermäßigung auf die Tarife 1.1-1.5
1,25 € 1.7 Eine 50%ige Ermäßigung erhalten jeweils nach
Legitimation durch gültigen Ausweis:
1.7.1 • Inhaber/innen von Bonn Ausweisen
(auf die Tarife 1.1 bis 1.5)
1.7.2 • Inhaber/innen von Ehrenamtskarten NRW
(auf den Tarif 1.1)
1.7.3 • Inhaber/innen von Bonn Regio WelcomeCard
(auf den Tarif 1.1)
2 Führungen 2 Führungen
2.1 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für bis zu
max. 25 Teilnehmer/innen zusätzlich zum
Eintrittspreis
31,00 € 2.1 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für bis zu
max. 25 Teilnehmer/innen zusätzlich zum
Eintrittspreis
31,00 €
2.2 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für Kinder
und Jugendliche in betreuten Gruppen, aus
Einrichtungen der freien und öffentlichen
Kinder- und Jugendhilfe, aus privaten und
öffentlichen Schulen, sowie Vereinen und
Vereinigungen für bis zu max. 25
Teilnehmer/innen
21,00 € 2.2 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für Kinder
und Jugendliche in betreuten Gruppen, aus
Einrichtungen der freien und öffentlichen
Kinder- und Jugendhilfe, aus privaten und
öffentlichen Schulen, sowie Vereinen und
Vereinigungen für bis zu max. 25
Teilnehmer/innen
21,00 €
3 Freier Eintritt wird gewährt 3 Freier Eintritt wird gewährt
- Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter
von einschließlich 18 Jahren
- Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter
von einschließlich 18 Jahren
- Besuchern nach Tarif 2.2 - Besuchern nach Tarif 2.2
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die
im Ausweis eingetragen sind
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die
im Ausweis eingetragen sind
Synopse zur Änderung des Entgelttarifs zur Satzung für das StadtMuseum BonnSeite 5 von 6

- Stiftern/Stifterinnen und
Mäzenen/Mäzeninnen des StadtMuseums
- Stiftern/Stifterinnen und
Mäzenen/Mäzeninnen des StadtMuseum Bonn
- Mitgliedern des Fördervereins für das
StadtMuseum Bonn e.V.
- Mitgliedern des Fördervereins für das
StadtMuseum Bonn e.V.
- ICOM-Mitgliedern - ICOM-Mitgliedern
- Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes - Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes
- Inhabern/Inhaberinnen von Regio-Bonn-
Cards jeweils nach Legitimation durch gültigen
Ausweis
entfällt da künftig 50 % Ermäßigung lt. 1.7
- Inhabern von Gutscheinheften für
NeubürgerInnen
- Inhabern/Inhaberinnen von Gutscheinheften
für Neubürger/innen
4 An jedem ersten Sonntag eines Monats ist der
Eintritt frei
4 An jedem ersten Sonntag eines Monats ist der
Eintritt frei
5 Geltungsbereich 5 Geltungsbereich
Die Tarife nach den Ziffern 1 bis 2.2 gelten für
den Besuch der ständigen Sammlung des
Stadtmuseums und für Wechselausstellungen
im
Stadtmuseum und Ernst-Moritz-Arndt-Haus.
Die Tarife nach den Ziffern 1 bis 2.2 gelten für
den Besuch der ständigen Sammlung des
StadtMuseum Bonn und für
Wechselausstellungen im
StadtMuseum Bonn und Ernst-Moritz-Arndt-
Haus.
6 Kurst und Workshops
(soweit angeboten)
6 Kurst und Workshops
(soweit angeboten)
6.1 Kurse ab 15 bis max. 20 Teilnehmern nach tats.
Aufwand
6.1 Kurse ab 15 bis max. 20 Teilnehmern nach tats.
Aufwand
6.2 Workshops nach tats.
Aufwand
6.2 Workshops nach tats.
Aufwand
7 Veranstaltungen des StadtMuseum Bonn
(Vorträge, Lesungen, Konzerte etc.) im Ernst-
Moritz-Arndt Haus, im Museumsgebäude in der
Franziskanerstraße oder in anderen Gebäuden
(z.B. Schumannhaus). Die Entscheidung über
die Höhe des jeweiligen Entgeltes in diesem
Rahmen trifft die Leiterin/der Leiter des
StadtMuseum.
7 Veranstaltungen des StadtMuseum Bonn
(Vorträge, Lesungen, Konzerte etc.) im Ernst-
Moritz-Arndt Haus, im Museumsgebäude in der
Franziskanerstraße oder in anderen Gebäuden
(z.B. Schumannhaus). Die Entscheidung über
die Höhe des jeweiligen Entgeltes in diesem
Rahmen trifft die Leiterin/der Leiter des
StadtMuseum Bonn.
8 Bei besonderen Ausstellungen bzw.
Veranstaltungen mit erhöhtem Aufwand
können die Entgelte nach den Tarifen 1.1 bis
1.5 sowie 7 bis
auf das Zweifache erhöht werden. Die
Entscheidung hierüber trifft der/die Leiter/in
des StadtMuseums.
8 Bei besonderen Ausstellungen bzw.
Veranstaltungen mit erhöhtem Aufwand
können die Entgelte nach den Tarifen 1.1 bis
1.5 sowie 7 bis
auf das Zweifache erhöht werden. Die
Entscheidung hierüber trifft die Leiterin/der
Leiter des StadtMuseum Bonn.
* Durch Ratsbeschluss bestimmte
Gruppierungen gem. Tarif-Nr. 1.6 gem. RB vom
14.12.2000: Mitglieder der Theatergemeinde
und der Volksbühne Bonn
Änderungen sind kursiv gesetzt und unterstrichen.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de