200246 · Beschlussvorlage
4. Änderung des Entgelttarifs zur Satzung für das StadtMuseum Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200246
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200246 Der Oberbürgermeister Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV 4. Änderung des Entgelttarifs zur Satzung für das StadtMuseum Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 31.03.2020 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 28.04.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Änderung des Entgelttarifs für das StadtMuseum Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Die Änderungen beziehen sich nicht auf die Tarife selbst, sondern lediglich auf die Ermäßigungen (s. Anlage 2, Synopse, Tarif 1.7 und 3). Darüber hinaus wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. 1. Bonn Regio WelcomeCard Im Schnitt nutzen rund 250 Besucher jährlich die Bonn Regio WelcomeCard für einen Besuch im StadtMuseum Bonn und seiner Dependance, dem Ernst-Moritz-Arndt-Haus. Bisher wurde diesen Besucherinnen und Besuchern freier Eintritt gewährt und das StadtMuseum Bonn erhielt zur Minderung des Einnahmeverlustes von der Tourismus & Congress GmbH eine jährliche Pauschale in Höhe von 108,80 Euro. Die Tourismus & Congress GmbH hat das bisherige Verfahren geändert und wird keine jährlichen Pauschalen mehr zahlen. Um durch den Wegfall der Pauschale die mit der Bonn Regio WelcomeCard verbundenen Einnahmeverluste nicht zu erhöhen, wird analog zu den Regelungen im Kunstmuseum den Inhaber/innen der Bonn Regio WelcomeCard statt des freien Eintritts künftig eine Ermäßigung von 50 % gewährt.Seite 1 von 6 Seite 2 2. Ehrenamtskarten Den Inhaber/innen von Ehrenamtskarten wird gemäß Ratsbeschluss vom 25.06.2009 (DS-Nr. 0911643) eine Ermäßigung von 50 % auf den Eintritt gewährt. Es wurde jedoch seinerzeit versäumt, die Ermäßigung in der Entgeltordnung entsprechend zu ergänzen (Tarif 1.7.2). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.08 Stadtmuseum 1.04.08.01 Sammlung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge 203,70 141500408/ 63.1000 2020 Haushaltsentlastung jährlich 203,70 Anlage/n 1 Anlage 1 Entgelttarif (öffentlich) 2 Anlage 2 Synopse (öffentlich)Seite 2 von 6 Anlage 1 4. Änderung des Entgelttarifs zur Satzung für das StadtMuseum Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 41 Absatz 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S. 666 / SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW S. 202), folgende Änderung des Entgelttarifes zur Satzung für das StadtMuseum Bonn beschlossen: 1. Der Entgelttarif zur Satzung für das Stadtmuseum Bonn vom 18.12.1997 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 477) zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 11.12.2018 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1504) erhält folgende Fassung: Tarif Bemessungsgrundlage Entgelt EUR 1 Eintrittskarten 1.1 Einzelkarte für Erwachsene 2,50 € 1.2 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.1, pro Person 1,60 € 1.3 Einzelkarte für Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr , Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Grundwehrdienstleistende (sofern älter als 18 Jahre); Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes 1,60 € 1.4 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.3, pro Person 1,10 € 1.5 12-Monats-Karte (nicht übertragbar) 1.5.1 für Erwachsene 31,00 € 1.5.2 für Begünstigte nach Ziffer 1.3 und 1.7.1 15,50 € 1.6 Eine 20%ige Ermäßigung auf die Tarife 1.1 bis 1.4 kann gesellschaftlichen Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, gewährt werden. *) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage des Mitgliedsausweises durch das jeweilige Mitglied. 1.7 1.7.1 1.7.2 1.7.3 Eine 50%ige Ermäßigung erhalten jeweils nach Legitimation durch gültigen Ausweis: Inhaber/innen von Bonn Ausweisen (auf die Tarife 1.1 bis 1.5) Inhaber/innen von Ehrenamtskarten NRW (auf den Tarif 1.1) Inhaber/innen von Bonn Regio WelcomeCard (auf den Tarif 1.1) 2 Führungen 2.1 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für bis zu max. 25 Teilnehmer/innen zusätzlich zum Eintrittspreis 31,00 €Seite 3 von 6 2.2 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen, aus Einrichtungen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus privaten und öffentlichen Schulen, sowie Vereinen und Vereinigungen für bis zu max. 25 Teilnehmer/innen 21,00 € 3 Freier Eintritt wird gewährt - Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren - Besuchern nach Tarif 2.2 - Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die im Ausweis eingetragen sind - Stiftern/Stifterinnen und Mäzenen/Mäzeninnen des StadtMuseum Bonn - Mitgliedern des Fördervereins für das StadtMuseum Bonn e.V. - ICOM-Mitgliedern - Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes - Inhabern/Inhaberinnen von Gutscheinheften für Neubürger/innen 4 An jedem ersten Sonntag eines Monats ist der Eintritt frei 5 Geltungsbereich Die Tarife nach den Ziffern 1 bis 2.2 gelten für den Besuch der ständigen Sammlung des StadtMuseum Bonn und für Wechselausstellungen im StadtMuseum Bonn und Ernst-Moritz-Arndt-Haus. 6 Kurse und Workshops (soweit angeboten) 6.1 Kurse ab 15 bis max. 20 Teilnehmern nach tats. Aufwand 6.2 Workshops nach tats. Aufwand 7 Veranstaltungen des StadtMuseum Bonn (Vorträge, Lesungen, Konzerte etc.) im Ernst-Moritz-Arndt Haus, im Museumsgebäude in der Franziskanerstraße oder in anderen Gebäuden (z.B. Schumannhaus). Die Entscheidung über die Höhe des jeweiligen Entgeltes in diesem Rahmen trifft die Leiterin/ der Leiter des StadtMuseum Bonn. 8 Bei besonderen Ausstellungen bzw. Veranstaltungen mit erhöhtem Aufwand können die Entgelte nach den Tarifen 1.1 bis 1.5 sowie 7 bis auf das Zweifache erhöht werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Leiterin/der Leiter des StadtMuseum Bonn. * Durch Ratsbeschluss bestimmte Gruppierungen gem. Tarif-Nr. 1.6 gem. RB vom 14.12.2000: Mitglieder der Theatergemeinde und der Volksbühne Bonn 2) Die Änderungen treten zum 01.07.2020 in Kraft.Seite 4 von 6 Anlage2 Aktuelle Version Änderungsvorschlag Tarif Bemessungsgrundlage Entgelt EUR Tarif Bemessungsgrundlage Entgelt EUR 1 Eintrittskarten 1 Eintrittskarten 1.1 Einzelkarte für Erwachsene 2,50 € 1.1 Einzelkarte für Erwachsene 2,50 € 1.2 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.1, pro Person 1,60 € 1.2 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.1, pro Person 1,60 € 1.3 Einzelkarte für Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr , Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes, Grundwehrdienstleistende (sofern älter als 18 Jahre); Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes 1,60 € 1.3 Einzelkarte für Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr , Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Grundwehrdienstleistende (sofern älter als 18 Jahre); Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes 1,60 € 1.4 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.3, pro Person 1,10 € 1.4 Gruppen ab 8 Personen gem. Tarif 1.3, pro Person 1,10 € 1.5 12-Monats-Karte (nicht übertragbar) 1.5 12-Monats-Karte (nicht übertragbar) 1.5.1 für Erwachsene 31,00 € 1.5.1 für Erwachsene 31,00 € 1.5.2 für Begünstigte nach Ziffer 1.3 und 1.7 15,50 € 1.5.2 für Begünstigte nach Ziffer 1.3 und 1.7.1 15,50 € 1.6 Eine 20%ige Ermäßigung auf die Tarife 1.1 bis 1.4 kann gesellschaftlichen Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, gewährt werden. *) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage des Mitgliedsausweises durch das jeweilige Mitglied. 1.6 Eine 20%ige Ermäßigung auf die Tarife 1.1 bis 1.4 kann gesellschaftlichen Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, gewährt werden. *) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage des Mitgliedsausweises durch das jeweilige Mitglied. 1.7 Inhaber/innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine 50%ige Ermäßigung auf die Tarife 1.1-1.5 1,25 € 1.7 Eine 50%ige Ermäßigung erhalten jeweils nach Legitimation durch gültigen Ausweis: 1.7.1 • Inhaber/innen von Bonn Ausweisen (auf die Tarife 1.1 bis 1.5) 1.7.2 • Inhaber/innen von Ehrenamtskarten NRW (auf den Tarif 1.1) 1.7.3 • Inhaber/innen von Bonn Regio WelcomeCard (auf den Tarif 1.1) 2 Führungen 2 Führungen 2.1 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für bis zu max. 25 Teilnehmer/innen zusätzlich zum Eintrittspreis 31,00 € 2.1 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für bis zu max. 25 Teilnehmer/innen zusätzlich zum Eintrittspreis 31,00 € 2.2 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen, aus Einrichtungen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus privaten und öffentlichen Schulen, sowie Vereinen und Vereinigungen für bis zu max. 25 Teilnehmer/innen 21,00 € 2.2 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen, aus Einrichtungen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus privaten und öffentlichen Schulen, sowie Vereinen und Vereinigungen für bis zu max. 25 Teilnehmer/innen 21,00 € 3 Freier Eintritt wird gewährt 3 Freier Eintritt wird gewährt - Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren - Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren - Besuchern nach Tarif 2.2 - Besuchern nach Tarif 2.2 - Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die im Ausweis eingetragen sind - Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die im Ausweis eingetragen sind Synopse zur Änderung des Entgelttarifs zur Satzung für das StadtMuseum BonnSeite 5 von 6 - Stiftern/Stifterinnen und Mäzenen/Mäzeninnen des StadtMuseums - Stiftern/Stifterinnen und Mäzenen/Mäzeninnen des StadtMuseum Bonn - Mitgliedern des Fördervereins für das StadtMuseum Bonn e.V. - Mitgliedern des Fördervereins für das StadtMuseum Bonn e.V. - ICOM-Mitgliedern - ICOM-Mitgliedern - Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes - Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes - Inhabern/Inhaberinnen von Regio-Bonn- Cards jeweils nach Legitimation durch gültigen Ausweis entfällt da künftig 50 % Ermäßigung lt. 1.7 - Inhabern von Gutscheinheften für NeubürgerInnen - Inhabern/Inhaberinnen von Gutscheinheften für Neubürger/innen 4 An jedem ersten Sonntag eines Monats ist der Eintritt frei 4 An jedem ersten Sonntag eines Monats ist der Eintritt frei 5 Geltungsbereich 5 Geltungsbereich Die Tarife nach den Ziffern 1 bis 2.2 gelten für den Besuch der ständigen Sammlung des Stadtmuseums und für Wechselausstellungen im Stadtmuseum und Ernst-Moritz-Arndt-Haus. Die Tarife nach den Ziffern 1 bis 2.2 gelten für den Besuch der ständigen Sammlung des StadtMuseum Bonn und für Wechselausstellungen im StadtMuseum Bonn und Ernst-Moritz-Arndt- Haus. 6 Kurst und Workshops (soweit angeboten) 6 Kurst und Workshops (soweit angeboten) 6.1 Kurse ab 15 bis max. 20 Teilnehmern nach tats. Aufwand 6.1 Kurse ab 15 bis max. 20 Teilnehmern nach tats. Aufwand 6.2 Workshops nach tats. Aufwand 6.2 Workshops nach tats. Aufwand 7 Veranstaltungen des StadtMuseum Bonn (Vorträge, Lesungen, Konzerte etc.) im Ernst- Moritz-Arndt Haus, im Museumsgebäude in der Franziskanerstraße oder in anderen Gebäuden (z.B. Schumannhaus). Die Entscheidung über die Höhe des jeweiligen Entgeltes in diesem Rahmen trifft die Leiterin/der Leiter des StadtMuseum. 7 Veranstaltungen des StadtMuseum Bonn (Vorträge, Lesungen, Konzerte etc.) im Ernst- Moritz-Arndt Haus, im Museumsgebäude in der Franziskanerstraße oder in anderen Gebäuden (z.B. Schumannhaus). Die Entscheidung über die Höhe des jeweiligen Entgeltes in diesem Rahmen trifft die Leiterin/der Leiter des StadtMuseum Bonn. 8 Bei besonderen Ausstellungen bzw. Veranstaltungen mit erhöhtem Aufwand können die Entgelte nach den Tarifen 1.1 bis 1.5 sowie 7 bis auf das Zweifache erhöht werden. Die Entscheidung hierüber trifft der/die Leiter/in des StadtMuseums. 8 Bei besonderen Ausstellungen bzw. Veranstaltungen mit erhöhtem Aufwand können die Entgelte nach den Tarifen 1.1 bis 1.5 sowie 7 bis auf das Zweifache erhöht werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Leiterin/der Leiter des StadtMuseum Bonn. * Durch Ratsbeschluss bestimmte Gruppierungen gem. Tarif-Nr. 1.6 gem. RB vom 14.12.2000: Mitglieder der Theatergemeinde und der Volksbühne Bonn Änderungen sind kursiv gesetzt und unterstrichen.Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de