200244 · Mitteilungsvorlage
Bürgerantrag: Erstellung eines kommunalen Mobilfunk-Standortkonzeptes für Ückesdorf und Röttgen
Kerndaten
- Nummer
- 200244
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200244 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Erstellung eines kommunalen Mobilfunk-Standortkonzeptes für Ückesdorf und Röttgen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bonn vom 05.09.2018, DSNr. 1811500EB5 Die Verwaltung hat in Absprache mit der Bürgerinitiative Standorte für Feldstärkemessungen in Röttgen und Ückesdorf ausgewählt und diese im April 2019 über das LANUV NRW an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übermittelt. Die Standortvorschläge der BI wurden von der BNetzA berücksichtigt. Die Messungen der elektromagnetischen Feldstärken wurden durch die Bundesnetzagentur am 13.05. und 14.05.2019 im Beisein von Vertretern der Bürgerinitiative und der Verwaltung durchgeführt. Im September 2019 wurden die Ergebnisse der Messkampagne durch die BNetzA übermittelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen: An allen 4 Messstandorten werden die Grenzwerte der 26. BImSchV sicher eingehalten. An 2 Messorten beträgt die Grenzwertausschöpfung für den Frequenzbereich des Mobilfunks 11,2 %, an einem Standort 6,8% und an einem weiteren Standort 0,2%.Seite 1 von 8 Seite 2 Abbildung 1 Übersichtskarte der Messstandorte und Funkanlagen (Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, BNetzA)Seite 2 von 8 Seite 3 Abbildung 2 Messstandort in 53125 Bonn, In der Wehrhecke (gegenüber Haus Nr. 15, vor Garagen), Sichtverbindung (200-1000 m Abstand zur Mobilfunkanlage), allg. öffentliche Straße; Spielplatz in der Nähe Erläuterungen zu den Balkendiagrammen der Abbildungen 2-5: Bedingung 1+2: Frequenzbereich 1 Hz- 10 MHz (maßgebliche Funkdienste: Amateurfunk, Rundfunk) Bedingung 3 + 4: Frequenzbereich 100 kHz bis 300 GHz (maßgebliche Funkdienste: Betriebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk, Polizeifunk, Rettungsfunk)Seite 3 von 8 Seite 4 Abbildung 3 Messstandort in 53125 Bonn, Auf dem Weiler (Bürgersteig vor dem Außenbereich der Kita Ü-Dötzchen, Von-Halberg-Str. 1) )Seite 4 von 8 Seite 5 Abbildung 4 Messstandort in 53125, Caspar-David-Friedrich-Str. 4 (öffentlicher Platz, 50- 100 m Abstand zur Mobilfunkanlage)Seite 5 von 8 Seite 6 Abbildung 5 Messstandort nahe Herzogsfreudenweg 25 (Parkplatz vor der Kita/Kirche Christi Auferstehung, ca. 100 m Abstand zur Mobilfunkanlage im Turm der Kirche) Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse inzwischen in ihre EMF-Datenbank eingepflegt. Diese können auf der Homepage der BNetzA eingesehen werden: https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/ Die BV Bonn hatte die Verwaltung beauftragt, einen externen Experten in die weitere Analyse und Konzeption einzubinden. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit der BI ein EMF-Experte (Dr. Nießen, EMF-Institut Köln) mit einer weitergehenden Analyse der Messergebnisse sowie dem Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten zur Reduktion der Emissionen in den Wohngebieten beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit Dezember 2019 vor. Zur Verringerung der Gesamtimmissionen in den Siedlungsgebieten empfiehlt Dr. Nießen folgende Maßnahmen: „Verlagerung der langreichweitigen Funksysteme, die für eine gute Funkversor- gungsqualität nicht unbedingt auf nutzernahe Standorte angewiesen sind, vonSeite 6 von 8 Seite 7 den derzeitigen innerörtlichen Standorten an den neuen Mast (Witterschlicker Allee, siehe Abb. 1). Zu den langreichweitigen Funksystemen gehört zumindest GSM-900 (hauptsächlich Sprachversorgung, am längsten etabliert), ggf. auch LTE-800. Hierzu müssten an dem neuen Mast zwar zusätzliche Antennen mit Ausrichtung auf die Siedlungsgebiete installiert werden, wodurch sich die Immissionen natürlich erhöhen. Im Gegenzug könnten die Immissionen durch die derzeitigen innerörtlichen Mobilfunkbasisstationen deutlich reduziert werden. Im Nahbereich der Anlagen würde sich diese Reduktion erheblich stärker bemerkbar machen als die Erhöhung durch die zusätzlichen Sendeanlagen an dem neuen Mast“ Des Weiteren regt Dr. Nießen eine Verlagerung des Maststandortes weiter nach Westen, möglichst dicht an die Autobahn heran an, um die Immissionen für die Siedlungsbereiche zusätzlich zu reduzieren. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass das Amt für Wirtschaftsförderung bereits im Dezember 2016 einen Mietvertrag mit der DFMG mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen hat, alle notwendigen bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen erteilt worden sind und mit dem Aufbau des Mastes bereits begonnen wurde. Die Übertragung der Funkinfrastrukturen an andere Netzbetreiber ist gestattet. Mobilfunkversorgungskonzepte anderer Kommunen Der Beschluss der BV Bonn vom 05.09.2018 sah gleichfalls vor, dass die Verwaltung Kontakt zu anderen Kommunen aufnimmt, die in den letzten Jahren Mobilfunkversorgungsanalysen und darauf aufbauende Konzepte haben erstellen lassen, um von deren Erkenntnissen bezüglich einer möglichen Umsetzung zu profitieren. Die Verwaltung hat zu den Kommunen Attendorn, Erkrath und Königswinter, die jeweils ein Mobilfunkversorgungskonzept beim EMF-Institut von Herrn Dr. Nießen haben erstellen lassen, im Februar 2019 Kontakt aufgenommen. Attendorn Das Basiskonzept wurde bereits 2003 entwickelt. Im Kern sieht das Konzept eine Mobilfunkversorgung "von außen", d.h. mit Sendestandorten, die möglichst weit entfernt von der Wohnbebauung sind und wesentlich höher als die typische Dachhöhe der Bebauung liegen, vor. Die geographische Lage Attendorns im Mittelgebirgsraum in einem langgezogenen Talkessel mit umliegenden Bergen bietet ideale Voraussetzungen für eine solche strahlungsminimierte Versorgung von den Randhöhen aus. In den Folgejahren wurde das Konzept weiterentwickelt, im Großen und Ganzen kann es als erfolgreich angesehen werden. Erkrath und Königswinter Die vom Gutachter für die Versorgung vorgeschlagenen Standorte für die Errichtung von Mobilfunkmasten wurden in beiden Fällen von denSeite 7 von 8 Seite 8 Netzbetreibern als nicht zielführend für ihre Versorgungsstrategie angesehen. Beide Standortkonzepte wurden nicht umgesetzt. Fazit Die Messkampagne der BNetzA hat den Nachweis erbracht, dass an den Messorten in Röttgen und Ückesdorf die vom Gesetzgeber in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Strahlung deutlich unterschritten werden. Der EMF-Gutachter Dr. Nießen gibt auf der Grundlage seiner Mobilfunkanalyse Empfehlungen zu einer vorsorgeorientierten Reduzierung der vorhandenen Strahlungsbelastung. Inwieweit sich diese Empfehlungen im Rahmen einer Weiterentwicklung der Versorgungskonzepte in den Stadtteilen Röttgen und Ückesdorf umsetzen lassen, wird die Verwaltung im Dialog mit den Netzbetreibern prüfen. Weitere Vorgehensweise Die Verwaltung wird die vorliegenden Ergebnisberichte allen Netzbetreibern zur Verfügung stellen, versehen mit der Bitte, die Vorschläge des EMF-Experten zur Minimierung der Strahlungsbelastung wohlwollend zu prüfen und im Anschluss der Stadtverwaltung eine Stellungnahme zu einer möglichen Umsetzung zukommen zu lassen. Über das Ergebnis wird die Verwaltung die Bezirksvertretung informieren und einen Vorschlag für die weitere Verfahrensweise unterbreiten. Anlage/n KeineSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de