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200244 · Mitteilungsvorlage

Bürgerantrag: Erstellung eines kommunalen Mobilfunk-Standortkonzeptes für Ückesdorf und Röttgen

Nummer
200244
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 201425 Erstellung eines kommunalen Mobilfunk-Standortkonzeptes für Ückesdorf und Röttgen (DS 200244)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200244
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Erstellung eines kommunalen
Mobilfunk-Standortkonzeptes für Ückesdorf und
Röttgen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bonn vom
05.09.2018, DSNr. 1811500EB5
Die Verwaltung hat in Absprache mit der Bürgerinitiative Standorte für
Feldstärkemessungen in Röttgen und Ückesdorf ausgewählt und diese im April
2019 über das LANUV NRW an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übermittelt.
Die Standortvorschläge der BI wurden von der BNetzA berücksichtigt.
Die Messungen der elektromagnetischen Feldstärken wurden durch die
Bundesnetzagentur am 13.05. und 14.05.2019 im Beisein von Vertretern der
Bürgerinitiative und der Verwaltung durchgeführt.
Im September 2019 wurden die Ergebnisse der Messkampagne durch die
BNetzA übermittelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
An allen 4 Messstandorten werden die Grenzwerte der 26. BImSchV sicher
eingehalten. An 2 Messorten beträgt die Grenzwertausschöpfung für den
Frequenzbereich des Mobilfunks 11,2 %, an einem Standort 6,8% und an
einem weiteren Standort 0,2%.Seite 1 von 8

Seite 2
Abbildung 1
Übersichtskarte der Messstandorte und Funkanlagen (Quelle:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen, BNetzA)Seite 2 von 8

Seite 3
Abbildung 2
Messstandort in 53125 Bonn, In der Wehrhecke (gegenüber Haus Nr. 15, vor
Garagen), Sichtverbindung (200-1000 m Abstand zur Mobilfunkanlage), allg.
öffentliche Straße; Spielplatz in der Nähe
Erläuterungen zu den Balkendiagrammen der Abbildungen 2-5:
Bedingung 1+2: Frequenzbereich 1 Hz- 10 MHz (maßgebliche Funkdienste:
Amateurfunk, Rundfunk)
Bedingung 3 + 4: Frequenzbereich 100 kHz bis 300 GHz (maßgebliche
Funkdienste: Betriebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk, Polizeifunk, Rettungsfunk)Seite 3 von 8

Seite 4
Abbildung 3
Messstandort in 53125 Bonn, Auf dem Weiler (Bürgersteig vor dem
Außenbereich der Kita Ü-Dötzchen, Von-Halberg-Str. 1) )Seite 4 von 8

Seite 5
Abbildung 4
Messstandort in 53125, Caspar-David-Friedrich-Str. 4 (öffentlicher Platz, 50-
100 m Abstand zur Mobilfunkanlage)Seite 5 von 8

Seite 6
Abbildung 5
Messstandort nahe Herzogsfreudenweg 25 (Parkplatz vor der Kita/Kirche
Christi Auferstehung, ca. 100 m Abstand zur Mobilfunkanlage im Turm der
Kirche)
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse inzwischen in ihre EMF-Datenbank
eingepflegt. Diese können auf der Homepage der BNetzA eingesehen werden:
https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/
Die BV Bonn hatte die Verwaltung beauftragt, einen externen Experten in die
weitere Analyse und Konzeption einzubinden. Aus diesem Grund wurde in
Abstimmung mit der BI ein EMF-Experte (Dr. Nießen, EMF-Institut Köln) mit
einer weitergehenden Analyse der Messergebnisse sowie dem Aufzeigen von
Optimierungsmöglichkeiten zur Reduktion der Emissionen in den
Wohngebieten beauftragt.
Die Ergebnisse liegen seit Dezember 2019 vor.
Zur Verringerung der Gesamtimmissionen in den Siedlungsgebieten empfiehlt
Dr. Nießen folgende Maßnahmen:
„Verlagerung der langreichweitigen Funksysteme, die für eine gute Funkversor-
gungsqualität nicht unbedingt auf nutzernahe Standorte angewiesen sind, vonSeite 6 von 8

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den derzeitigen innerörtlichen Standorten an den neuen Mast (Witterschlicker
Allee, siehe Abb. 1). Zu den langreichweitigen Funksystemen gehört zumindest
GSM-900 (hauptsächlich Sprachversorgung, am längsten etabliert), ggf. auch
LTE-800. Hierzu müssten an dem neuen Mast zwar zusätzliche Antennen mit
Ausrichtung auf die Siedlungsgebiete installiert werden, wodurch sich die
Immissionen natürlich erhöhen. Im Gegenzug könnten die Immissionen durch
die derzeitigen innerörtlichen Mobilfunkbasisstationen deutlich reduziert
werden. Im Nahbereich der Anlagen würde sich diese Reduktion erheblich
stärker bemerkbar machen als die Erhöhung durch die zusätzlichen
Sendeanlagen an dem neuen Mast“
Des Weiteren regt Dr. Nießen eine Verlagerung des Maststandortes weiter
nach Westen, möglichst dicht an die Autobahn heran an, um die Immissionen
für die Siedlungsbereiche zusätzlich zu reduzieren. In diesem Kontext ist darauf
hinzuweisen, dass das Amt für Wirtschaftsförderung bereits im Dezember 2016
einen Mietvertrag mit der DFMG mit einer Laufzeit von 15 Jahren
abgeschlossen hat, alle notwendigen bau- und naturschutzrechtlichen
Genehmigungen erteilt worden sind und mit dem Aufbau des Mastes bereits
begonnen wurde. Die Übertragung der Funkinfrastrukturen an andere
Netzbetreiber ist gestattet.
Mobilfunkversorgungskonzepte anderer Kommunen
Der Beschluss der BV Bonn vom 05.09.2018 sah gleichfalls vor, dass die
Verwaltung Kontakt zu anderen Kommunen aufnimmt, die in den letzten Jahren
Mobilfunkversorgungsanalysen und darauf aufbauende Konzepte haben
erstellen lassen, um von deren Erkenntnissen bezüglich einer möglichen
Umsetzung zu profitieren.
Die Verwaltung hat zu den Kommunen Attendorn, Erkrath und Königswinter,
die jeweils ein Mobilfunkversorgungskonzept beim EMF-Institut von Herrn Dr.
Nießen haben erstellen lassen, im Februar 2019 Kontakt aufgenommen.
Attendorn
Das Basiskonzept wurde bereits 2003 entwickelt. Im Kern sieht das Konzept
eine Mobilfunkversorgung "von außen", d.h. mit Sendestandorten, die möglichst
weit entfernt von der Wohnbebauung sind und wesentlich höher als die
typische Dachhöhe der Bebauung liegen, vor. Die geographische Lage
Attendorns im Mittelgebirgsraum in einem langgezogenen Talkessel mit
umliegenden Bergen bietet ideale Voraussetzungen für eine solche
strahlungsminimierte Versorgung von den Randhöhen aus. In den Folgejahren
wurde das Konzept weiterentwickelt, im Großen und Ganzen kann es als
erfolgreich angesehen werden.
Erkrath und Königswinter
Die vom Gutachter für die Versorgung vorgeschlagenen Standorte für die
Errichtung von Mobilfunkmasten wurden in beiden Fällen von denSeite 7 von 8

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Netzbetreibern als nicht zielführend für ihre Versorgungsstrategie angesehen.
Beide Standortkonzepte wurden nicht umgesetzt.
Fazit
Die Messkampagne der BNetzA hat den Nachweis erbracht, dass an den
Messorten in Röttgen und Ückesdorf die vom Gesetzgeber in der 26. BImSchV
festgelegten Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Strahlung
deutlich unterschritten werden. Der EMF-Gutachter Dr. Nießen gibt auf der
Grundlage seiner Mobilfunkanalyse Empfehlungen zu einer
vorsorgeorientierten Reduzierung der vorhandenen Strahlungsbelastung.
Inwieweit sich diese Empfehlungen im Rahmen einer Weiterentwicklung der
Versorgungskonzepte in den Stadtteilen Röttgen und Ückesdorf umsetzen
lassen, wird die Verwaltung im Dialog mit den Netzbetreibern prüfen.
Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung wird die vorliegenden Ergebnisberichte allen Netzbetreibern zur
Verfügung stellen, versehen mit der Bitte, die Vorschläge des EMF-Experten
zur Minimierung der Strahlungsbelastung wohlwollend zu prüfen und im
Anschluss der Stadtverwaltung eine Stellungnahme zu einer möglichen
Umsetzung zukommen zu lassen.
Über das Ergebnis wird die Verwaltung die Bezirksvertretung informieren und
einen Vorschlag für die weitere Verfahrensweise unterbreiten.
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de