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200235-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung Bürgeranträge

Nummer
200235-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 200235 Entwicklung Bürgeranträge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200235-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
Entwicklung Bürgeranträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den in der Kleinen Anfrage aufgestellten Fragen nimmt die Verwaltung
folgendermaßen Stellung:
1. Wie viele Bürgeranträge wurden in der letzten und wie viele in der
laufenden Ratsperiode gestellt?
Insgesamt bei der Verwaltung eingegangene Bürgeranträge in den
vergangenen beiden Ratsperioden:
Jahr Anzahl Bürgeranträge
2009 100
2010 137
2011 119
2012 132
2013 116
2014 140
2015 141
2016 174
2017 182
2018 181
2019 256
2. Wie viele dieser Anträge wurden im Bürgerausschuss und wie
viele in den Bezirksvertretungen behandelt?
4. Wie viele Bürgeranträge sind im Bürgerausschuss und im
Fachausschuss positiv bzw. negativ beschieden worden?
Die Fragen 2 und 4 werden zusammengefasst und gemeinsam beantwortet.
Es gibt keine zentrale Erfassung der Beratungsergebnisse aller Bürgeranträge.
Um diese darstellen zu können, ist die einzelne Betrachtung sämtlicherSeite 1 von 5

Seite 2
Sitzungen der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger (Bürgerausschuss) und der Fachausschüsse
notwendig. Dies ist mit vertretbarem Arbeitsaufwand nicht darstellbar. Die
Verwaltung bezieht sich in ihrer weiteren Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
die beiden Jahre 2018 und 2019. Nur ein Teil der Bürgeranträge ist dabei durch
einen konkreten Beschluss („angenommen“ bzw. „abgelehnt“) eindeutig einer
Kategorie zuzuordnen.
Bei allen weiteren Beschlüssen, z.B. bei der häufig verwendeten Bezeichnung
„Erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung“, ist eine genaue Prüfung
des Antrags, der dazugehörigen Stellungnahme der Verwaltung und des
Beratungsergebnisses nötig, um den Bürgerantrag entsprechend als positiv
oder negativ beschieden einordnen zu können.
Die Gesamtzahlen aller eingereichten Bürgeranträge lauten:
• 2018 -> 181 Bürgeranträge
• 2019 -> 256 Bürgeranträge
Die Gesamtzahlen der davon beratenen Bürgeranträge lauten:
• 2018 -> 159 Bürgeranträge
• 2019 -> 229 Bürgeranträge
Bei der Auswertung der Bürgeranträge sind zwischen den eingereichten und
den tatsächlich beratenen Anträgen Unterschiede festzustellen. Diese
Unterschiede werden durch die Zurücknahme von Anträgen vor dem
Sitzungsdatum sowie durch Vertagungen von Anträgen ins Folgejahr
hervorgerufen. Bürgeranträge, die vor der Sitzung durch die Antragstellenden
zurückgezogen wurden, werden aufgrund ihrer Nichtbehandlung nicht zu den
beratenen Bürgeranträgen gezählt.
Bürgeranträge, die 2018 eingereicht worden sind, deren Beratung aber erst im
Folgejahr stattgefunden hat, wurden bei der Auswertung der tatsächlich
beratenen Bürgeranträge für das Jahr 2019 berücksichtigt, während sie unter
den eingereichten weiterhin für das Jahr 2018 zugordnet werden. Dies gilt auch
für 2019 eingereichte Bürgeranträge, die aber erst im Folgejahr beraten
wurden/werden.
Die Gesamtanzahl der beratenen Anträge für 2018 beträgt somit 159. Der
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda hat
47 Bürgeranträge behandelt. Die vier Bezirksvertretungen behandelten
insgesamt 112 Bürgeranträge. Die BV Bonn hat mit 55 Bürgeranträgen die
meisten, gefolgt von der BV Bad Godesberg mit 29, der BV Beuel mit 22 und
der BV Hardtberg mit 6.
Im Jahr 2019 ist ein deutlicher Anstieg an eingereichten Bürgeranträgen zu
verzeichnen. Die Gesamtzahl der beratenen Anträge beträgt 229. Behandelt
wurden im Bürgerausschuss 75 Anträge. Verteilt auf die vier
Bezirksvertretungen kommen weitere 154 beratene Bürgeranträge dazu. Die
BV Bonn hatte die meiste Anzahl der Anträge mit insgesamt 83, gefolgt von der
BV Bad Godesberg mit 40, der BV Beuel mit 27 und der BV Hardtberg mit 4.
Bemerkungen zu den nachfolgenden Übersichtstabellen für die Jahre
2018 und 2019:Seite 2 von 5

Seite 3
Unter dem Punkt „Sonstige“ wurden Bürgeranträge berücksichtigt, die von den
Gremien weder eindeutig positiv noch eindeutig negativ beschieden wurden.
Dazu gehören unter anderem:
 Bürgeranträge, deren Inhalten teilweise gefolgt wird, teilweise nicht,
ohne dass eine der beiden Richtungen überwiegt
 Bürgeranträge, die aus Fragen bestanden (z.B. Fragen zum
Sachstand von Sanierungsarbeiten), welche durch die
Stellungnahmen der Verwaltung beantwortet wurden, aber kein
weiteres Verwaltungshandeln hervorriefen
 Bürgeranträge, bei denen alternative Lösungen beschlossen wurden
 Bürgeranträge, bei denen zunächst weitere Prüfungen beschlossen
wurden
Bei den verwiesenen Bürgeranträgen ist zu unterscheiden, dass Bürgeranträge,
die im Bürgerausschuss in die Fachausschüsse verwiesen wurden, als „positiv
beschieden“ einzuordnen sind. Der Bürgerausschuss hat die Kompetenz,
Bürgeranträge formell zu beraten. Eine inhaltliche Beratung der Anträge erfolgt
in den jeweiligen Fachausschüssen. Die vom Bürgerausschuss verwiesenen
Bürgeranträge sind somit im „formellen Sinne“ angenommen und zur
inhaltlichen Beratung in die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen worden. In
den Tabellen wurden die verwiesenen Bürgeranträge im Bürgerausschuss als
„positiv beschieden“ bewertet. Im Jahr 2018 hat der Bürgerausschuss 8
Bürgeranträge verwiesen, während es 2019 20 waren.
Übersicht für das Jahr 2018:
Gremium Positiv
beschieden
Negativ
beschieden
Sonstige Verwiesen
Bürgerausschuss 19 15 13
BV Bonn 16 25 14
BV Bad
Godesberg
7 13 9
BV Beuel 5 11 5 1
BV Hardtberg 2 3 1
Gesamt beraten
(159)
49 (8)
30,82%
67
42,14%
42
26,42%
1
0,62%
Übersicht für das Jahr 2019:
Gremium Positiv
beschieden
Negativ
beschieden
Sonstige Verwiesen
Bürgerausschuss 29 26 20
BV Bonn 31 24 27 1
BV Bad
Godesberg
16 15 9
BV Beuel 8 12 6 1
BV Hardtberg 1 2 1
Gesamt beraten
(229)
85 (20)
37,12%
79
34,5%
63
27,51%
2
0,87%Seite 3 von 5

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Seite 5
3. Wie viele Anträge sind in die Fachausschüsse verwiesen worden?
2018 wurden insgesamt 9 Bürgeranträge in die Fachausschüsse verwiesen, im
Jahr 2019 waren es 22. Einer dieser Bürgeranträge wurde an den Rat
verwiesen. 19 der verwiesenen Bürgeranträge wurden in den Fachgremien
bzw. im Rat behandelt, während bei dreien aufgrund von Vertagung die
Beschlussfassung noch aussteht.
Ergebnisse der Bürgeranträge, die in die Fachausschüsse verwiesen worden
sind:
2018:
Gremium Positiv
beschieden
Negativ
beschieden
Sonstige Verwiesen Insgesamt
Fachausschüsse 5 1 3 0 9
2019:
Gremium Positiv
beschieden
Negativ
beschieden
Sonstige Verwiesen Insgesamt
Fachausschüsse 11 6 2 0 19
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de