200235-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung Bürgeranträge
Kerndaten
- Nummer
- 200235-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200235-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB Entwicklung Bürgeranträge Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den in der Kleinen Anfrage aufgestellten Fragen nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung: 1. Wie viele Bürgeranträge wurden in der letzten und wie viele in der laufenden Ratsperiode gestellt? Insgesamt bei der Verwaltung eingegangene Bürgeranträge in den vergangenen beiden Ratsperioden: Jahr Anzahl Bürgeranträge 2009 100 2010 137 2011 119 2012 132 2013 116 2014 140 2015 141 2016 174 2017 182 2018 181 2019 256 2. Wie viele dieser Anträge wurden im Bürgerausschuss und wie viele in den Bezirksvertretungen behandelt? 4. Wie viele Bürgeranträge sind im Bürgerausschuss und im Fachausschuss positiv bzw. negativ beschieden worden? Die Fragen 2 und 4 werden zusammengefasst und gemeinsam beantwortet. Es gibt keine zentrale Erfassung der Beratungsergebnisse aller Bürgeranträge. Um diese darstellen zu können, ist die einzelne Betrachtung sämtlicherSeite 1 von 5 Seite 2 Sitzungen der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerausschuss) und der Fachausschüsse notwendig. Dies ist mit vertretbarem Arbeitsaufwand nicht darstellbar. Die Verwaltung bezieht sich in ihrer weiteren Beantwortung der Kleinen Anfrage auf die beiden Jahre 2018 und 2019. Nur ein Teil der Bürgeranträge ist dabei durch einen konkreten Beschluss („angenommen“ bzw. „abgelehnt“) eindeutig einer Kategorie zuzuordnen. Bei allen weiteren Beschlüssen, z.B. bei der häufig verwendeten Bezeichnung „Erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung“, ist eine genaue Prüfung des Antrags, der dazugehörigen Stellungnahme der Verwaltung und des Beratungsergebnisses nötig, um den Bürgerantrag entsprechend als positiv oder negativ beschieden einordnen zu können. Die Gesamtzahlen aller eingereichten Bürgeranträge lauten: • 2018 -> 181 Bürgeranträge • 2019 -> 256 Bürgeranträge Die Gesamtzahlen der davon beratenen Bürgeranträge lauten: • 2018 -> 159 Bürgeranträge • 2019 -> 229 Bürgeranträge Bei der Auswertung der Bürgeranträge sind zwischen den eingereichten und den tatsächlich beratenen Anträgen Unterschiede festzustellen. Diese Unterschiede werden durch die Zurücknahme von Anträgen vor dem Sitzungsdatum sowie durch Vertagungen von Anträgen ins Folgejahr hervorgerufen. Bürgeranträge, die vor der Sitzung durch die Antragstellenden zurückgezogen wurden, werden aufgrund ihrer Nichtbehandlung nicht zu den beratenen Bürgeranträgen gezählt. Bürgeranträge, die 2018 eingereicht worden sind, deren Beratung aber erst im Folgejahr stattgefunden hat, wurden bei der Auswertung der tatsächlich beratenen Bürgeranträge für das Jahr 2019 berücksichtigt, während sie unter den eingereichten weiterhin für das Jahr 2018 zugordnet werden. Dies gilt auch für 2019 eingereichte Bürgeranträge, die aber erst im Folgejahr beraten wurden/werden. Die Gesamtanzahl der beratenen Anträge für 2018 beträgt somit 159. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda hat 47 Bürgeranträge behandelt. Die vier Bezirksvertretungen behandelten insgesamt 112 Bürgeranträge. Die BV Bonn hat mit 55 Bürgeranträgen die meisten, gefolgt von der BV Bad Godesberg mit 29, der BV Beuel mit 22 und der BV Hardtberg mit 6. Im Jahr 2019 ist ein deutlicher Anstieg an eingereichten Bürgeranträgen zu verzeichnen. Die Gesamtzahl der beratenen Anträge beträgt 229. Behandelt wurden im Bürgerausschuss 75 Anträge. Verteilt auf die vier Bezirksvertretungen kommen weitere 154 beratene Bürgeranträge dazu. Die BV Bonn hatte die meiste Anzahl der Anträge mit insgesamt 83, gefolgt von der BV Bad Godesberg mit 40, der BV Beuel mit 27 und der BV Hardtberg mit 4. Bemerkungen zu den nachfolgenden Übersichtstabellen für die Jahre 2018 und 2019:Seite 2 von 5 Seite 3 Unter dem Punkt „Sonstige“ wurden Bürgeranträge berücksichtigt, die von den Gremien weder eindeutig positiv noch eindeutig negativ beschieden wurden. Dazu gehören unter anderem: Bürgeranträge, deren Inhalten teilweise gefolgt wird, teilweise nicht, ohne dass eine der beiden Richtungen überwiegt Bürgeranträge, die aus Fragen bestanden (z.B. Fragen zum Sachstand von Sanierungsarbeiten), welche durch die Stellungnahmen der Verwaltung beantwortet wurden, aber kein weiteres Verwaltungshandeln hervorriefen Bürgeranträge, bei denen alternative Lösungen beschlossen wurden Bürgeranträge, bei denen zunächst weitere Prüfungen beschlossen wurden Bei den verwiesenen Bürgeranträgen ist zu unterscheiden, dass Bürgeranträge, die im Bürgerausschuss in die Fachausschüsse verwiesen wurden, als „positiv beschieden“ einzuordnen sind. Der Bürgerausschuss hat die Kompetenz, Bürgeranträge formell zu beraten. Eine inhaltliche Beratung der Anträge erfolgt in den jeweiligen Fachausschüssen. Die vom Bürgerausschuss verwiesenen Bürgeranträge sind somit im „formellen Sinne“ angenommen und zur inhaltlichen Beratung in die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen worden. In den Tabellen wurden die verwiesenen Bürgeranträge im Bürgerausschuss als „positiv beschieden“ bewertet. Im Jahr 2018 hat der Bürgerausschuss 8 Bürgeranträge verwiesen, während es 2019 20 waren. Übersicht für das Jahr 2018: Gremium Positiv beschieden Negativ beschieden Sonstige Verwiesen Bürgerausschuss 19 15 13 BV Bonn 16 25 14 BV Bad Godesberg 7 13 9 BV Beuel 5 11 5 1 BV Hardtberg 2 3 1 Gesamt beraten (159) 49 (8) 30,82% 67 42,14% 42 26,42% 1 0,62% Übersicht für das Jahr 2019: Gremium Positiv beschieden Negativ beschieden Sonstige Verwiesen Bürgerausschuss 29 26 20 BV Bonn 31 24 27 1 BV Bad Godesberg 16 15 9 BV Beuel 8 12 6 1 BV Hardtberg 1 2 1 Gesamt beraten (229) 85 (20) 37,12% 79 34,5% 63 27,51% 2 0,87%Seite 3 von 5 Seite 4Seite 4 von 5 Seite 5 3. Wie viele Anträge sind in die Fachausschüsse verwiesen worden? 2018 wurden insgesamt 9 Bürgeranträge in die Fachausschüsse verwiesen, im Jahr 2019 waren es 22. Einer dieser Bürgeranträge wurde an den Rat verwiesen. 19 der verwiesenen Bürgeranträge wurden in den Fachgremien bzw. im Rat behandelt, während bei dreien aufgrund von Vertagung die Beschlussfassung noch aussteht. Ergebnisse der Bürgeranträge, die in die Fachausschüsse verwiesen worden sind: 2018: Gremium Positiv beschieden Negativ beschieden Sonstige Verwiesen Insgesamt Fachausschüsse 5 1 3 0 9 2019: Gremium Positiv beschieden Negativ beschieden Sonstige Verwiesen Insgesamt Fachausschüsse 11 6 2 0 19 Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de