200231 · Mitteilungsvorlage
Maßnahmen zur Optimierung der Bearbeitungszeiten im Bereich der Schwerbehindertenausweise
Kerndaten
- Nummer
- 200231
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200231 Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Maßnahmen zur Optimierung der Bearbeitungszeiten im Bereich der Schwerbehindertenausweise Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 01.04.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Bereich der Feststellung der Schwerbehinderung kommt es seit geraumer Zeit zu einer zu langen Bearbeitungsdauer, die in den vergangenen Monaten zu einem hohen Aufkommen von Beschwerden geführt hat. Für die Antragsteller ist diese Situation eine große Belastung. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist diese Situation äußerst schwierig. Die Verwaltung legt einen Maßnahmenkatalog vor, mit dem kurzfristig Bearbeitungsrückstände abgebaut werden und dauerhaft angemessene Bearbeitungszeiten und Verfahrensoptimierungen gewährleistet werden. In der Regel verläuft das Antragsverfahren folgendermaßen: Die Antragsteller legen der Verwaltung einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag vor. In diesem sind von ihnen die Gründe, die zu dem Antragsverfahren führen, darzulegen und die behandelnden Ärzte sowie Krankenhäuser und Reha-/Kurkliniken anzugeben, bei denen ggf. in den letzten beiden Jahren eine Behandlung stattgefunden hat. Nach Eingang des Antrages fordert die Verwaltung bei den benannten Ärzten/Einrichtungen Befundunterlagen an, die zur Gewährung des Ausweises relevant sind. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, wird außerdem das dazugehörige Pflegegutachten bei der Krankenkasse angefordert. Die Antragsteller sind nicht verpflichtet, diese Unterlagen bei Antragstellung selbst vorzulegen, die Aufklärung des Sachverhaltes ist Aufgabe der Verwaltung. Die Mitwirkung der Antragsteller kann allenfalls freiwillig erfolgen und ist unter UmständenSeite 1 von 5 Seite 2 mit Kosten verbunden. Wenn alle für die Prüfung des Antrags notwendigen Unterlagen vorliegen, wird die Akte dem Medizinischen Dienst in Köln zum Erstellen eines Gutachtens vorgelegt. Aufgrund des medizinischen Gutachten wird der Bescheid zur Feststellung des Grades der Behinderung erstellt. In diesem Verfahren ist die Dauer der Bearbeitungszeit von Anträgen für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch von Faktoren abhängig, die von der Verwaltung nur sehr bedingt beeinflusst werden können, wie z.B. die Beibringung von ärztlichen Befundunterlagen oder die Erstellung eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst. Diese Dokumente sind allerdings von wesentlicher Bedeutung für die Erteilung des Schwerbehindertenausweises. Zusätzlich zu diesen mitunter langwierigen aber notwendigen Verfahrensschritten, liegen weitere Gründe für die lange Bearbeitungsdauer bei der Verwaltung. Die durch das Land NRW vorgegebene Personalbedarfsbemessung war seit Auflösung der Versorgungsämter und Übernahme der Aufgabe deutlich zu niedrig bemessen. Zusätzlich führte eine hohe Zahl langzeiterkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich zu weiteren Problemen. Daher führte eine überdurchschnittlich hohe Fluktuationsquote im letzten Jahr dazu, dass die zur Verfügung stehenden Personalressourcen nicht für die Bearbeitung der Anträge, die Widerspruchsverfahren, die Bürgerbetreuung und das Beschwerdemanagement ausreichten. Hinzu kam auch die seit Frühherbst unbesetzte Stelle der Sachgebietsleitung im Bereich des Schwerbehindertenrechts. Als Unterstützung hat die Verwaltung zu den 10,19 bestehenden Stellen im Juli 2019 4 weitere Stellen eingerichtet, die nicht durch das Land refinanziert werden. Auf Grund der Vielzahl auszugleichender Vakanzen in dem Bereich sowie wegen darüber hinausgehender äußerer Faktoren konnten die Stellen erst zwischen November und Januar 2020 abschließend besetzt werden. Seit dem 15.1.2020 sind nun alle Stellen im Fachbereich besetzt. Somit arbeiten aktuell 3 Mitarbeiterinnen in der Registratur, 13 Kolleginnen und Kollegen in der Sachbearbeitung und eine Kollegin als Sachgebietsleitung. Zusätzlich zu den Personalressourcen werden die bisherigen Strukturen optimiert und neugedacht. Damit verbunden ist ein Maßnahmenkatalog, der nun mit der wieder vollständigen Personaldecke umgesetzt werden soll. Erste Schritte wurden bereits Ende 2019 durchgeführt. Diese Anpassungen im Ablauf haben die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 7,6 Monate auf 5,13 Monate abgesenkt. Sie stieg im Januar 2020Seite 2 von 5 Seite 3 aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen zwar wieder auf 6,5 Monate, trotzdem haben die Änderungen im Arbeitsablauf und der angepasste Einsatz der Personalressourcen (noch ohne das im Januar 2020 neu hinzugekommene Personal) deutliche Verbesserungen aufgezeigt. Da diese aus Sicht der Verwaltung noch nicht ausreichten, wurde weiteres Verbesserungspotential identifiziert. Die nun folgenden Maßnahmen werden in verschiedenen Stufen umgesetzt, die in kurzfristige (unmittelbar), mittelfristige (innerhalb von 3 Monaten) und langfristige (in den nächsten 2-3 Jahren) Maßnahmen eingeteilt sind. Kurzfristige Maßnahmen 1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen gemeinsam mit Führungskräften auf freiwilliger Basis, im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit, Überstunden ableisten, um die Rückstände in der Registratur und in der Sachbearbeitung aufzuarbeiten. 2. Darüber hinaus soll in der Registratur zukünftig eine Vorsortierung stattfinden. Vorgänge, die in einer relativ kurzen Zeit bearbeitet werden können, sollen direkt erledigt und nicht erst in den regulären Kreislauf zur Abarbeitung gegeben werden. 3. Eine Kraft im Bereich des Schwerbehindertenrechts wird täglich die Erstanträge erfassen und versendet in diesem Arbeitsschritt direkt eine Eingangsbestätigung an den/die Antragsteller/in. Gleichzeitig soll die textliche Formulierung der Eingangsbestätigung dahingehend angepasst werden, die Bürger darauf hinzuweisen, dass die Ärzte/Einrichtungen angeschrieben werden und sie ggf. bei ihrem behandelnden Arzt anfragen, ob die Übersendung beschleunigt werden kann. 4. Um den Beschwerden über die fehlende telefonische Erreichbarkeit entgegenzuwirken, soll die zentrale Telefonnummer zukünftig auf mehrere Kollegen verteilt werden und darüber hinaus bei einer besetzten Leitung eine Bandansage geschaltet werden. Die technische Machbarkeit wurde zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage geprüft. 5. Während der Aufarbeitung der Rückstände soll eine einzelfallbezogene Betrachtung von Diagnosen stattfinden, so dassSeite 3 von 5 Seite 4 besonders dringende Fälle schwerkranker Menschen beschleunigt entschieden werden. 6. Darüber hinaus wird ein wöchentliches Berichtswesen erstellt, um die Maßnahmen engmaschig evaluieren zu können. 7. Die niedergelassenen Ärzte werden über die Kassenärztliche Vereinigung dringend gebeten, mit einer möglichst schnellen Bearbeitung zur Erleichterung des Alttags schwerkranker Menschen einen wichtigen Beitrag zu leisten. Gleichzeitig soll die Frist zur Wiedervorlage für die Erinnerungsschreiben an die Ärzte/Einrichtungen verkürzt werden, ebenfalls mit dem Ziel, die Bearbeitungsdauer abzusenken. Mittelfristige Maßnahmen 8. Bei der Sachbearbeitung soll zukünftig verschärft darauf geachtet werden, nur zwingend notwendige Befundunterlagen anzufordern. Anträge, die bisher befristet wurden, werden bis zur Abarbeitung der Rückstände unbefristet erteilt, wenn bei der Ersterteilung objektiv und belastbar erkennbar ist, dass die Behinderung entweder dauerhaft gleichbleibend oder sogar schlimmer wird. Hierzu wird eine verbindliche Handlungsanweisung erstellt werden, damit in solchen Fällen in der Sachbearbeitung das vorhandene Ermessen einheitlich angewandt wird. 9. Ebenfalls wird geklärt, ob es rechtlich zulässig ist und welche Kosten entstehen könnten, wenn die für die Bescheiderteilung notwendigen medizinischen Gutachten zukünftig ergänzend oder alternativ zum Medizinischen Dienst durch beauftragte niedergelassene Ärzte erstellt werden würden. Hiervon verspricht sich die Verwaltung ebenfalls eine Verkürzung der Bearbeitungszeit für einen Antrag. Langfristige Maßnahme 10. Die E-Akte sollte sobald wie möglich eingeführt werden, um den erheblichen Aktenbestand zu reduzieren und die einzelnen aufwendigenSeite 4 von 5 Seite 5 Arbeitsschritte der Registratur abzuschaffen und die vorhandenen Arbeitsressourcen anderweitig einzusetzen. Zudem müssten Handakten nicht mehr durch die Registratur vorbereitet und geholt werden, da diese digital jederzeit einsehbar wären. Dies würde die telefonische Auskunft und den Bürgerservice vor Ort verbessern, weil jeder Mitarbeiter, jederzeit auf die Akten zugreifen könnte, ohne diese zu suchen oder ggf. erst aus dem Archiv holen zu müssen. Obwohl der Verwaltung seit geraumer Zeit schmerzlich bewusst ist, dass den Betroffenen nicht die gebührende Leistung zuteil wird, konnte bisher noch kein durchschlagender Erfolg erzielt werden, vielmehr wurde mit den begrenzten Möglichkeiten versucht, den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Erst jetzt liegen die Vorraussetzungen für die Umstrukturierungsmaßnahmen vor. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de