200223 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verlegung der Bushaltestelle Rheinaue (Linien 610/611) im Bereich des Hauptzugangs Rheinaue, Fahrtrichtung Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 200223
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 06.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200223 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 31.01.2020 Bürgerantrag: Verlegung der Bushaltestelle Rheinaue (Linien 610/611) im Bereich des Hauptzugangs Rheinaue, Fahrtrichtung Innenstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Entscheidung Der Antrag thematisiert eine Verlegung der Bushaltestelle Rheinaue (Linien 610/611) im Bereich des Hauptzugangs Rheinaue, Fahrtrichtung Innenstadt. Einzelheiten zur Begründung und zu den Auswirkungen ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Hinweis: Der weitere Punkt (Ampel Museum Koenig) fällt in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Bonn. Hierzu gibt es eine gesonderte Archivierung. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 31.01.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bushaltestelle Linie 610/ 611 (Rheinaue Hauptzugang, Richtung Innenstadt) und Ampelanlage im Bereich Heinemannstraße Ecke Ludwig-Erhardt-Allee Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 tTDv7dra 31.01.20 14:55Seite 2 von 3 Ihr Antrag Ich rege an, die Verlegung der Bushaltestelle Rheinaue Hauptzugang der Linien 610 und 611 (Richtung Innenstadt) zu prüfen. Die gegenwärtige Lage der Bushaltestelle hinter der Ampel ist durch die vorhandene Beaubauung auf der anderen Straßenseite mit Volksbankhaus und Atrium nicht mehr zeitgemäß. Dort Beschäftigte u. a., die die beiden genannten Buslinien aus Richtung Bad Godeberg nutzen und die Straßenseite korrekt wechseln wollen, sind gezwungen, die Straße quasi im Kreis zu überqueren, da auf Höhe der Bushaltestelle kein ampelregulierter Fußgängerüberweg existiert. Daher sollte die Bushaltestelle vor die Ampel verlegt werden. Dies hätte zudem den Effekt, dass die Haltestelle Rheinaue Süd eventuell entfallen und die Haltestelle dann auch von der Buslinie 631 (Richtung Robert-Schuman-Platz) genutzt werden könnte, deren Haltestelle sich z. Zt. vor dem Volksbankhaus befindet. Alternativ könnte auch die vorhandene Ampel vor dem Volksbankhaus (an der Ludwig-Erhardt-Allee) durch eine Ampel mit einer Lichtzeichenfunktion für Fußgänger ersetzt werden. Des Weiteren rege ich an, die Notwendigkeit von zwei Ampeln vor dem Museum Alexander König (Adenauerallee) zu überprüfen. Dort befindet sich auf Höhe des U-Bahn-Eingangs eine Fußgängerampel und im Abstand von ca. 15 - 20 m eine weitere Ampel, die den Kfz-Querverkehr aus der Kaiser-Friedrich-Straße regelt. Da sich der Eingang des Museums auf Höhe der Kaiser-Friedrich-Straße befindet, könnten Fußgänger/ Besucher des Museums die Straße auch dort überqueren. Somit könnte auf die Fußgängerampel vor dem U-Bahn-Eingang verzichtet und die gegenwärtige Ampel an der Kaiser-Friedrich-Straße durch eine Ampel mit "Fußgängerfunktion" ersetzt werden. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de