200219 · Beschlussvorlage
6. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200219
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200219 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 6. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die 6. Änderung der Straßenreinigungssatzung soll möglichst zum 01.03.2020 umgesetzt werden. Die nächstmögliche Ratssitzung ist am 26.03.2020. Mit Beschlussfassung am 26.03.2020 ist eine Umsetzung zum 01.03.2020 nicht mehr möglich. Beschlussvorschlag Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, die Satzung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn und das Straßenverzeichnis wie folgt zu ändern und zu beschließen und – mit einem Inkrafttreten zum nächstmöglichen Termin (voraussichtlich zum 01.03.2020) – zu veröffentlichen: 1. Die letzten Änderungen (5. Änderung) in Bezug auf die Grundstückseigentümer*innen (nur A 0,5 - Anliegerreinigung) sind zurückzunehmen. 2. Die Winterwartung der Fahrbahnen sollen in allen Reinigungsklassen von der bonnorange AöR durchgeführt werden. Die Straßenreinigungssatzung ist dementsprechend anzupassen. Darüber hinaus wird Folgendes beschlossen 3. Weitere Änderungen des Straßenverzeichnisses sind auf Angemessenheit und Zumutbarkeit in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen. 4. Alle Bushaltestellen sollen zukünftig nicht mehr in die Zuständigkeit der Grundstückseigentümer*innen zugeordnet werden.Seite 1 von 2 Seite 2 5. Die bonnorange AöR wird aufgefordert in den drei Stadtbezirken Bonn, Bad Godesberg und Beuel je eine Informationsveranstaltung zur Straßenreinigungssatzung durchzuführen. Begründung Gemäß § 8 Absatz 3 Ziffer 1 i. V. m. § 2 Absatz 1 Ziffer 2 der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR obliegt dem Verwaltungsrat die Entscheidung über Satzungen, die im Rahmen der übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen sind. Der Verwaltungsrat unterliegt dabei den Weisungen des Rates. Die bonnorange AöR beabsichtigt, zur Änderung der Straßenreinigungssatzung und des Straßenverzeichnisses die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn zu erlassen. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 05.02.2020 über die o.a. Änderungen beraten und schlägt die aufgezeigte Vorgehensweise vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de