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200219 · Beschlussvorlage

6. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn

Nummer
200219
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200219
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
6. Satzung zur Änderung der Satzung der
bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
- über die Straßenreinigung in der Bundesstadt
Bonn
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die 6. Änderung der Straßenreinigungssatzung soll möglichst zum 01.03.2020
umgesetzt werden. Die nächstmögliche Ratssitzung ist am 26.03.2020. Mit
Beschlussfassung am 26.03.2020 ist eine Umsetzung zum 01.03.2020 nicht
mehr möglich.
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, die Satzung der
bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn und das
Straßenverzeichnis wie folgt zu ändern und zu beschließen und – mit einem
Inkrafttreten zum nächstmöglichen Termin (voraussichtlich zum 01.03.2020) –
zu veröffentlichen:
1. Die letzten Änderungen (5. Änderung) in Bezug auf die
Grundstückseigentümer*innen (nur A 0,5 - Anliegerreinigung) sind
zurückzunehmen.
2. Die Winterwartung der Fahrbahnen sollen in allen Reinigungsklassen von
der bonnorange AöR durchgeführt werden. Die Straßenreinigungssatzung ist
dementsprechend anzupassen.
Darüber hinaus wird Folgendes beschlossen
3. Weitere Änderungen des Straßenverzeichnisses sind auf Angemessenheit
und Zumutbarkeit in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen.
4. Alle Bushaltestellen sollen zukünftig nicht mehr in die Zuständigkeit der
Grundstückseigentümer*innen zugeordnet werden.Seite 1 von 2

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5. Die bonnorange AöR wird aufgefordert in den drei Stadtbezirken Bonn, Bad
Godesberg und Beuel je eine Informationsveranstaltung zur
Straßenreinigungssatzung durchzuführen.
Begründung
Gemäß § 8 Absatz 3 Ziffer 1 i. V. m. § 2 Absatz 1 Ziffer 2 der
Unternehmenssatzung der bonnorange AöR obliegt dem Verwaltungsrat die
Entscheidung über Satzungen, die im Rahmen der übertragenen
Aufgabengebiete zu erlassen sind. Der Verwaltungsrat unterliegt dabei den
Weisungen des Rates.
Die bonnorange AöR beabsichtigt, zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
und des Straßenverzeichnisses die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn zu erlassen.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 05.02.2020 über die o.a.
Änderungen beraten und schlägt die aufgezeigte Vorgehensweise vor.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de