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200217 · Mitteilungsvorlage

Konsequenzen aus dem Vorfall der Linie 66

Nummer
200217
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 03.09.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200217
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Konsequenzen aus dem Vorfall der Linie 66
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.02.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH teilt die Verwaltung
zum Vorfall der Linie 66 am 22.Dezember 2019 Folgendes mit:
Schrankenschließung an Bahnübergängen:
Die Schrankenschließung erfolgt automatisch und wird durch die Bahnen
ausgelöst, wenn diese eine bestimmte Stelle vor dem Bahnübergang
passieren. Liegt ein Bahnübergang direkt hinter einer Haltestelle erfolgt die
Einschaltung der Sicherungselemente erst zeitverzögert, um übermäßig lange
Schrankenschließzeiten durch die Standzeiten an den Haltestellen zu
vermeiden. Lediglich in Fällen wo eine Bahn ohne Halt durch eine Haltestelle
fährt und das Fahrpersonal die Signale nicht beachtet, kann es dazu kommen,
dass durch die Zeitverzögerung an einem Bahnübergang unmittelbar hinter
einer Haltestelle die Schranken nicht geschlossen sind.
Überwachung der Straßenbahnfahrten durch die Leitstelle:
Straßen- und Stadtbahnen fahren grundsätzlich „auf Sicht“, nur in Tunneln und
auf Strecken mit Geschwindigkeiten größer 70 km/h ist eine
Zugsicherungstechnik notwendig. Bei Strecken mit Zugsicherungstechnik wird
beispielsweise die Beachtung eines roten Signals überwacht, wird das Rotlicht
überfahren, wird die Bahn automatisch gebremst. Fahren auf Zugsicherung ist
allerdings nur dort realisierbar, wo der Bahnverkehr keine Berührung mit
anderen Verkehrsteilnehmern hat – im Fall der Linie 66 im oberirdischen
Bereich also auf den wenigsten Streckenabschnitten. Das „Fahren auf Sicht“ ist
vergleichbar mit dem Straßenverkehr, wo das Nichtbeachten eines Rotlichts an
einer Ampel in der Regel nicht überwacht wird. Der Vorfall auf der Linie 66 ist
durch menschliches Versagen zu Stande gekommen, das sich auch bei besten
Sicherheitsvorkehrungen nie vollständig ausschließen lässt.
Die Variante den Bremshebel im Fahrerstand durch die Fahrgäste betätigen zu
lassen war in diesem Fall die schnellste und sicherste Möglichkeit, die Bahn
anzuhalten.Seite 1 von 2

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Betätigen der Notbremse durch die Fahrgäste:
Bei Straßen- und Stadtbahnen, die auch in Tunneln fahren, muss eine
„Notbremsüberbrückung“ vorhanden sein. Diese stellt sicher, dass die Bahn
nicht auf freier Strecke zum Stehen kommt, wo das Verbleiben des Fahrzeugs
oder das Verlassen der Bahnen für die Fahrgäste mit erheblichen Gefahren
verbunden sein kann. Daher erhält das Fahrpersonal ein Signal, wenn die
Fahrgastnotbremse ausgelöst wurde – im vorliegenden Fall konnte der Fahrer
aus bekanntem Grund auf dieses Signal nicht reagieren.
Sicherheitsfahrschaltung in Straßenbahnfahrzeugen:
Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf hat
verfügt, dass die Sicherheitsfahrschaltung in Straßenbahnfahrzeugen NRW-
weit geändert werden muss. Die zukünftige Sicherheitsfahrschaltung muss vom
Fahrer immer wieder regelmäßig gelöst werden. Bisher musste sie permanent
betätigt werden. Wenn der Fahrer nicht mehr handlungsfähig ist, wird künftig
innerhalb von 15 Sekunden der Bremsvorgang eingeleitet.
So lange der Fahrer handlungsfähig ist, soll die Bahn auch künftig im Notfall
dort gestoppt werden, wo Hilfe und Evakuierung am besten möglich sind.
Gesundheitsvorsorge des Fahrpersonals:
Das Fahrpersonal wird vor der Einstellung und dann mindestens alle drei Jahre
durch Ärzte für Arbeitsmedizin umfangreich untersucht. Die medizinischen
Tests sind in den „Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in
Verkehrsunternehmen“ beschrieben. Darüber hinaus bieten die Stadtwerke
Bonn ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten zur
Gesundheitsvorsorge an, z. B. die kostenlose Nutzung von Fitnessstudios und
Schwimmbädern, diverse Betriebssportangebote, Raucherentwöhnungskurse,
Vorsorgeuntersuchungen u.a. zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de