200216 · Beschlussvorlage
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, „Kennedyallee 41“
Kerndaten
- Nummer
- 200216
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 200216 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, „Kennedyallee 41“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2 Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2 werden entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom 30.10.2019 (DS-Nr.: 1911746) behandelt. II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6918-2 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen) 1. Die mit Stellungnahme 1 vom Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 06.11.2019 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als in der Planzeichnung unter dem Punkt Hinweise eine Ergänzung im Hinblick auf Sachverhalt aufgenommen wird. 2. Die mit Stellungnahme 2 vom 28.11.2019 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als in einem Teilbereich im Nordosten der Matthias-Grünewald-Straße zwischenzeitlich testweise Parkmarkierungen im Bereich der bereits bestehenden Parkbuchten aufgetragen wurden, die ein geordnetes Parken ermöglichen.Seite 1 von 73 Seite 2 3. Die mit Stellungnahme 3 vom 09.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als in einem Teilbereich im Nordosten der Matthias-Grünewald-Straße zwischenzeitlich testweise Parkmarkierungen im Bereich der bereits bestehenden Parkbuchten aufgetragen wurden, die ein geordnetes Parken ermöglichen. 4. Die mit Stellungnahme 4 vom 15.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 5. Die mit Stellungnahme 5 vom 16.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als die Ersatzpflanzungen von 7 satzungsrelevanten Bäumen auf dem Grundstück der Petenten erfolgen sollen. Hierzu soll im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine vertragliche Regelung zwischen dem Vorhabenträger, den Petenten und der Bundesstadt Bonn erfolgen. 6. Die mit Stellungnahme 6 von den Stadtwerken Bonn vom 17.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen und an die Vorhabenträgerin bzw. an die von ihr beauftragten Firmen zur Beachtung bei der weiteren Planung weitergeleitet. 7. Die mit Stellungnahme 7 vom 18.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als in einem Teilbereich im Nordosten der Matthias-Grünewald-Straße zwischenzeitlich testweise Parkmarkierungen im Bereich der bereits bestehenden Parkbuchten aufgetragen wurden, die ein geordnetes Parken ermöglichen. 8. Die mit Stellungnahme 8 vom 20.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 9. Die mit Stellungnahme 9 vom 16.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 10. Die mit Stellungnahme 10 vom 20.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 11. Die mit Stellungnahme 11 vom 20.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 12. Die mit Stellungnahme 12 vom BUND vom 20.12.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. III. Hinweise Zu dem Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. IV. Satzungsbeschluss 1. Die Planzeichnung wird unter dem Punkt Hinweise wie folgt ergänzt: „Im Hinblick auf mögliche Kampfmittel wird empfohlen, im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt Kennedyallee, unmittelbar angrenzend an den öffentlichen Fußweg, eine entsprechende Baugrundüberprüfung durchzuführen.“ (Die Ergänzung ist in violett eingetragen) 2. Die Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6918-2 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 30.10.2019 wird unter Kapitel 3.3 - Sonstige Auswirkungen auf die sozialeSeite 2 von 73 Seite 3 Infrastruktur – sowie unter Kapitel 3.4.2 – Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - redaktionell geändert. Diese Textänderungen sind in der Begründung durch Fettdruck kenntlich gemacht. Der weitere Entwurf der Begründung wird unverändert übernommen. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-2 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Kennedyallee, der Bestandsbebauung entlang der Straße Langer Grabenweg, der Matthias-Grünewald-Straße und der westlichen Bestandsbebauung zwischen Kennedyallee und Matthias-Grünewald-Straße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Begründung Plangebiet / bestehendes Planungsrecht: Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, liegt auf Höhe des Bestandsgebäudes Kennedyallee 41 und wird im Norden durch die Matthias-Grünewald-Straße, im Osten durch die Bestandsbebauung entlang der Straße Langer Grabenweg, im Süden durch die Kennedyallee und im Westen durch die aufgelockerte Bebauung zwischen der Kennedyallee und der Matthias-Grünewald-Straße begrenzt. Im Zentrum des insgesamt circa 4.900 m² großen Plangebiets befindet sich eine leerstehende Villa. Die Nutzung des die Villa umgebenden, ehemals parkartig angelegten Grundstückes wurde augenscheinlich seit längerer Zeit aufgegeben. In Folge des verwahrlosten Gesamtzustands von Villa und Park kann in Gänze von einem städtebaulichen Missstand im Umfeld einer gepflegten Nachbarschaft gesprochen werden, der mit der vorliegenden Planung beseitigt werden soll. Die nähere Umgebung des Plangebietes entlang der Kennedyallee, dem Langer Grabenweg sowie der Matthias-Grünewald-Straße wird durch eine Wohnbebauung mit 2 bis 3 Vollgeschossen mit teilweise ausgebauten Dächern bestimmt. Im Kreuzungsbereich der Matthias-Grünewald-Straße mit dem Langer Grabenweg befindet sich zudem ein punktförmiges, fünfgeschossiges Wohngebäude mit Flachdach. Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die beabsichtigte Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). Im Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann daher gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus den Vorgaben des gültigen Flächennutzungsplans entwickelt werden. Verbindliches Planungsrecht besteht für das Plangebiet in Form des Bebauungsplanes Nr. 8018-48, „Kennedyallee“, der am 14.11.1967 seineSeite 3 von 73 Seite 4 Rechtskraft erlangte. Dort wird das Plangebiet als Allgemeines bzw. Reines Wohngebiet festgesetzt. Zulässig ist eine offene, zwingend 2-geschossige Bebauung entlang der Kennedyallee sowie der Matthias-Grünewald-Straße. Die Straßenfront wird jeweils durch Baulinien definiert. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit einem Maß von 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,7 bestimmt. In den Teilflächen, in denen der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8018-48, „Kennedyallee“, durch den neuen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2, „Kennedyallee 41“, überplant wird, wird der erstgenannte aufgehoben. Planungsanlass / Planungskonzept: Aufgrund der vorliegenden Mindernutzung und des daraus resultierenden städtebaulichen Entwicklungsbedarfs soll das Plangebiet einer neuen wohnbaulichen Nutzung mit drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 75 Wohneinheiten unter Abriss des Bestandsgebäudes zugeführt werden. Die städtebauliche Konzeption sieht drei eigenständige Baukörper im Plangebiet vor. Im Bereich der Matthias-Grünewald-Straße entsteht eine parallel zur Straße verlaufende 4-geschossige Bebauung, im zentralen Bereich eine rechtwinklig dazu geplante, 3-geschossige Bebauung und im Bereich der Kennedyallee ein parallel zur Straße verlaufender 3-geschossiger Baukörper. Alle drei Gebäude erhalten zusätzlich ein allseits zurückspringendes Nichtvollgeschoss und sind durch eine private Tiefgarage baulich miteinander verbunden. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt südlich über die Kennedyallee, die Ausfahrt über die nördlich verlaufende Matthias-Grünewald-Straße. Die private Erschließung im Vorhabenbereich erfolgt ausschließlich über ein internes Wegenetz, das mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt wird. Die Freiflächen werden gärtnerisch gestaltet. Im westlichen Vorhabengebiet ist eine private Spielplatzfläche vorgesehen, die auch als Treffpunkt der Bewohner des Vorhabengebiets genutzt werden kann. In den jeweiligen Eingangsbereichen der einzelnen Gebäude sind zudem überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen. Besucher-Stellplätze werden jeweils im Bereich Kennedyallee sowie im Bereich Matthias-Grünewald-Straße zur Verfügung gestellt. Der geförderte Wohnraum ist sowohl im kompletten Gebäude entlang der Matthias-Grünewald-Straße, als auch in einem Teilbereich des zentral platzierten Gebäudes vorgesehen. Die Einfriedung des gesamten Vorhabenbereichs ist beabsichtigt. Eine neue, für die Allgemeinheit öffentlich nutzbare Fußwegverbindung zwischen Matthias- Grünewald-Straße und Kennedyallee wird von Vorhabenträgerseite somit ausgeschlossen. Das Vorhaben entspricht den grundsätzlichen städtebaulichen Zielvorstellungen der Bundesstadt Bonn, dem aktuellen, wie auch zukünftigen Wohnbedarf im Ortsteil Hochkreuz, insbesondere vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung im nahegelegenen Arbeitsschwerpunkt Bundesviertel, gerecht zu werden. Planverfahren: Aufgrund der Verfügbarkeit der Vorhabenträgerin über die vom Bauleitplanverfahren betroffenen Grundstücke wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.Seite 4 von 73 Seite 5 Da eine Nachverdichtung eines bereits bestehenden Siedlungsgebietes und somit eine Innenentwicklung beabsichtigt ist, kann die Aufstellung in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens sind gegeben, da der vorgeschriebene Schwellenwert der überbebaubaren Grundfläche (hier < 2 ha) und alle weiteren Vorgaben für vorgenanntes Verfahren eingehalten werden. Ein Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich. Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Dennoch wurden die Umweltbelange im Rahmen der vorliegenden Planung berücksichtigt und die Planungsauswirkungen durch gutachterliche Untersuchungen beschrieben und bewertet. Planungsablauf: Nachdem die Vorhabenträgerin RHEGIO + GmbH & Co. KG mit Eingang vom 29.04.2016 bei der Bundesstadt Bonn einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt hat, beschloss der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 28.09.2016 auf Grundlage des von der Vorhabenträgerin vorgelegten Plankonzepts (Vorhaben- und Erschließungsplan) den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.6918-2, „Kennedyallee 41“ (DS-Nr. 1612197EB2). Mit der im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 22.11.2017 ausgesprochenen Empfehlung beschloss die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 06.12.2017 auf Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Planungsziele die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (DS-Nr. 1713241EB7). Letztgenannte Beteiligung erfolgte in einem Zeitraum vom 16.01.2018 bis zum 15.02.2018. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung am 01.02.2018 im Wissenschaftszentrum Bonn, Ahrstraße 45 durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung informierten Vertreter der Bundesstadt Bonn, des Vorhabenträgers und des beauftragten Planungsbüros ausführlich über das Bebauungsplankonzept und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Für die Bürgerinnen und Bürger bestand die Möglichkeit, im Dialog mit den anwesenden Fachleuten Stellungnahmen zu den Planungen vorzubringen und diese zur Diskussion zu stellen. Sämtliche Anregungen wurden protokolliert, beziehungsweise konnten im Nachgang schriftlich eingebracht werden. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, die Planung vom 31.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018 im Stadthaus, Stadtplanungsamt, Etage 8 C, im Rathaus Bad Godesberg und durch Präsentation auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn einzusehen. Auch in diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen eingebracht werden. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wies die PLEDOC GmbH auf die Lage eines Schutzstreifens für eineSeite 5 von 73 Seite 6 Ferngasleitung im Bereich der Kennedyallee hin, der beachtet werden muss. Der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. hielt eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 für erforderlich. Dieser Anregung wurde im Rahmen einer zweiten Untersuchung zwischenzeitlich gutachterlich nachgegangen. Das Polizeipräsidium Bonn gab Hinweise zur Kriminalprävention, die mit der Bitte um Berücksichtigung an die Vorhabenträgerin weitergegeben wurden. Die Stadtwerke Bonn GmbH erläuterten in ihrem Schreiben insbesondere die gegebene Versorgung des Plangebietes mit Fernwärme, Gas, Wasser und Strom. Von Seiten der Öffenstlichkeit wurden insb. Bedenken bzgl. der vorgesehenen baulichen Verdichtung, des Wohnungsmixes (hier insb. mit gefördertem Wohnraum), des Verlustes von Grünflächen und Bäumen und der vorgesehenen Verkehrserschließung bzw. der künftigen Verkehrsabwicklung über die Matthias-Grünewald-Straße geäußert. Die Bedenken wurden zum Teil in der Überarbeitung der Planung berücksichtigt (begrünte Flachdächer, unmittelbare Baumersatzpflanzungen in der Nachbarschaft, etc.), zum Teil entkräftet bzw. wurden im Rahmen der Abwägung nicht berücksichtigt. Nach vorheriger Anhörung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg (04.09.2019) und Beratung samt Anregung an den Fachausschuss im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (10.10.2019) beschloss der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 30.10.2019, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2 „Kennedyallee 41“ der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Kennedyallee, der Bestandsbebauung Langer Grabenweg, Matthias-Grünewald-Straße und der westlichen Bestandsbebauung zwischen Kennedyallee und Matthias- Grünewald-Straße gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich seiner Begründung und aller Gutachten öffentlich auszulegen (DS-Nr. 1911746). Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte am 13.11.2019. Anschließend erfolgte die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 21.11.2019 bis einschließlich 20.12.2019 im Stadthaus der Bundesstadt Bonn. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, verkleinerte Farbkopien des Planes in der Bezirksverwaltungsstelle Bonn Bad Godesberg einzusehen. Hier hatte die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit, sich über die Planungsziele zu informieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Zusätzlich konnten im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Internet Stellungnahmen abgegeben werden. Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes unterrichtet. Während der Offenlage wurden die unter Ziffer II 1 bis 12 aufgeführten Stellungnahmen abgegeben, welche weiter unten wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag versehen sind (Beschlusspunkt II). Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden anonymisiert. Die Originale der eingereichten Stellungnahmen und eine Liste mit den Namen der Bürger, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eine Stellungnahme abgegeben haben, liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Bad Godesberg und des Rates der Bundesstadt Bonn eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen zur Einsicht bereit. Gleiches gilt für die gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Beschlusspunkt I) und die dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden Gutachten sowie für denSeite 6 von 73 Seite 7 zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Vorhabenträger abgeschlossenen Durchführungsvertrag. Bonner Baulandmodell: Durch das Bonner Baulandmodell in seiner Fassung vom 10. Juli 2018 (DS-Nr. 1811574EB5) soll eine Erhöhung der Fertigstellungszahlen im öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie eine Ausweitung des Angebotes dringend benötigter Kita-Plätze erreicht werden. Es wird angewendet, sofern für die Realisierung eines Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder angepasst werden soll und durch das Vorhaben mehr als 12 Wohneinheiten oder 1.100 m² Bruttogeschossfläche Wohnen entstehen sollen. Das Vorhaben, hier die Schaffung eines urbanen, attraktiven Wohnquartiers mit insgesamt 75 Wohneinheiten, fällt unter die Regelungen des Bonner Baulandmodells. Entsprechend den Vorgaben des Modells sind bis zu 40 % der Bruttogeschossfläche (BGF) der geplanten Wohnbauvorhaben als geförderter Mietwohnungsbau zu errichten (mind. 20% nach Maßgaben des Förderweges A, im übrigen Förderweg B) und es erfolgt eine Beteiligung an den Folgekosten für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen, deren Bedarf durch das Vorhaben ausgelöst wird (DS-Nr. 1811574EB5). Diese Anforderungen des Bonner Baulandmodells stehen unter dem Vorbehalt, dass sie „den gesamten Umständen nach angemessen“ sein müssen (§ 11 Baugesetzbuch). Die einzelfallbezogene verbindliche Angemessenheitsprüfung für das Vorhaben hat ergeben, dass hier 40% der BGF (dies entspricht ca. 2.500 m² BGF) als geförderter Wohnungsbau zu errichten sind. Darüber hinaus sind vom Vorhabenträger die Kosten für fünf Kindergartenplätze zu tragen. Die Begründung muss in Kapitel 3.3 entsprechend angepasst werden. Durchführungsvertrag: Vor Fassung des Satzungsbeschlusses wurde zwischen der Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Mit dem Durchführungsvertrag bindet sich die Vorhabenträgerin im Wesentlichen, in einem festgesetzten Zeitraum nach Erteilung der Baugenehmigung mit der baulichen Maßnahme zu beginnen und das Vorhaben innerhalb des vereinbarten Zeitraums vollständig abzuschließen. Darüber hinaus wurden folgende Anforderungen an das Vorhaben vertraglich festgelegt. 1. Energieeffizienz und –versorgung: Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die Anforderungen gemäß dem Ratsbeschluss vom 22.10.2015 (DS-Nr. 1512547) sowie dem Hauptausschussbeschluss vom 14.11.1995 (DS-Nr. 9500876NV2) einzuhalten. Auf der Grundlage des Energiekonzeptes vom 13.07.2018 wird der KfW-Effizienzhaus 55 Standard ausgeführt, die Wärmeversorgung erfolgt über die Fernwärme der Stadtwerke Bonn. Die Dachflächen werden für eine mögliche Nachrüstung von Photovoltaikanlagen vorgerichtet (Berücksichtigung in der Statik; Leerrohre, Dachdurchdringungen). 2. Bonner Baulandmodell: Das Vorhaben fällt unter den Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn zu einer verbindlichen Mindestquote für geförderten Wohnraum sowie zur Tragung von FolgekostenSeite 7 von 73 Seite 8 sozialer Infrastruktur (Kita) vom 30.03.2017 (DS-Nr. 1613742AA3) in Verbindung mit dem Beschluss vom 10.07.2018 (DS-Nr. 1811574EB5), Bonner Baulandmodell. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich innerhalb des Vertragsgebietes Wohnungen mit einer Gesamt-Brutto-Grundfläche „Wohnen“ (BGF „Wohnen“) von mindestens 2.500 qm mit Fördermitteln des Landes NRW gemäß den jeweils geltenden Wohnraumförderbestimmungen (WFB) herzustellen, hiervon mindestens 1.250 qm BGF „Wohnen“ für Begünstigte der Einkommensgruppe A. Des Weiteren verpflichtet sich die Vorhabenträgerin im Rahmen der Angemessenheitsprüfung zur Übernahme der Folgekosten von 5 Kindergartenplätzen, welche durch das Vorhaben ausgelöst werden. 3. Elektromobilität: Die Vorhabenträgerin wird in der Tiefgarage des Vorhabens die Vorrichtung für Ladesäulen (Leerrohre, entsprechende Kapazitäten der Energieversorgung) vorhalten und die Säulen bei Bedarf herstellen. Baumbestand: Im Rahmen der baulichen Entwicklung des Grundstücks ist die Rodung des gesamten Baum- und Gehölzbestandes im Plangebiet unvermeidbar. Zur Erfassung und Bewertung des vorhandenen Baumbestands wurde ein Baumgutachten erstellt (Überprüfung des Baumbestands im Baufeldbereich, Banks Baumpflege GmbH, Stand: 07.09.2018). Das Gutachten empfiehlt, den gesamten Baumbestand zu entfernen und eine entsprechende Ersatzpflanzung an geeigneten Standorten vorzunehmen. Insgesamt müssen im Rahmen der Umsetzung des Gesamtvorhabens 20 Bäume gefällt werden, von denen 17 Bäume unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn fallen und ersetzt werden müssen. Zehn der siebzehn notwendigen Ersatzpflanzungen erfolgen innerhalb des Plangebietes, die restlichen sieben Ersatzpflanzungen sollen auf dem unmittelbar westlich angrenzenden Nachbargrundstück umgesetzt werden. Hierzu wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine vertragliche Regelung zwischen der Vorhabenträgerin, den Petenten, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einen entsprechenden Vorschlag gemacht haben und der Bundesstadt Bonn angestrebt. Hierbei finden die Pflanzlisten der Bundesstadt Bonn Beachtung. Sollten entgegen der Absicht, die restlichen Ersatzpflanzungen auf dem Nachbargrundstück vorzunehmen, diese nicht umgesetzt werden, ist der Verlust der Bäume von der Vorhabenträgerin entsprechend der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Bundesstadt Bonn in Form einer Ersatzgeldzahlung zu kompensieren. Artenschutz Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden sowohl eine Artenschutzprüfung I (ASP I), als auch eine Artenschutzprüfung II (ASP II) durchgeführt, bei denen naturschutzrechtlich fest umrissene Artenspektren einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wurden. Im Zuge der Durchführung der vor Ort erfolgten Untersuchungen konnten etwaige Verbotstatbestände ausgeschlossen werden. Um Konflikte mit Vogelbruten undSeite 8 von 73 Seite 9 Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden, werden die Abbruch-, Rodungs- und Fällarbeiten, ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraums der Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September. Bauzeitenregelung gem. § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt. Weitere Maßnahmen zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung sind nicht angezeigt und werden gutachterlich nicht empfohlen (Nistkästen könnten ggf. als Tierfalle wirken). Die Begründung wird daher in Kapitel 3.4.2 entsprechend angepasst. Zu Beschlusspunkt I Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde bereits über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-1 vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 30.10.2019 (DS-Nr.: 1911746). Auf eine erneute Wiedergabe wird verzichtet und auf die Verwaltungsvorlage verwiesen. Zu Beschlusspunkt II Zunächst werden im Anschluss die eingereichten Stellungnahmen in der Reihenfolge der Beschlusspunkte unter II im Wortlaut wiedergegeben. Zur besseren Verständlichkeit schließt sich ein Gesamt-Abwägungsvorschlag an, der auf alle in den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgetragenen Aspekte eingeht. Durch diese Zusammenfassung wird den Mitgliedern des Rates sowie der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine vollständige Abwägung über die vorgebrachten Stellungnahmen im Zusammenhang ermöglicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird bei jeder Eingabe auf die entsprechende Behandlung der vorgebrachten Einzelthemen des Gesamt- Abwägungsvorschlages verwiesen. Anlage/n 1 Stellungnahmen_Gesamtabwägung (öffentlich) 2 Begründung (öffentlich) 3 Übersichtsplan 6918-2_1_2500 (öffentlich)Seite 9 von 73 Wiedergabe der Stellungnahmen // Gesamtabwägung Wörtliche Wiedergabe der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäßß §§ 33 Abs.. 22 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäßß §§ 44 Abs.. 22 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.. 66991188--22 „Kennedyallee 4411“ abgegebenen Stellungnahmen.. Zu 11:: Stellungnahme 11,, e--mail Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW -- Luftbildauswertung füür Kennedyallee 4444 vom 0066.. November 22001199 Sehr geehrte …,, anbei die Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes NRW.. Folgen Sie bitte den in der Luftbildauswertung angegebenen Empfehlungen.. Füür den gelben Bereich gilt:: Sollten Spezialbaumaßßnahmen durchgefüührt werden,, wird eine Sicherheitsdetek-- tion empfohlen.. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:: -- Rammarbeiten -- Verbauarbeiten -- Pfahlgrüündungen -- Rüüttel-- und hydraulische Einpressarbeiten -- sowie vergleichbare Arbeiten,, bei denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Boden ausgeüübt werden Bitte beachten Sie dabei folgendes Merkblatt:: http::////www..brd..nrw..de//ordnung_gefahrenabwehr//kampfmittelbeseitigung//index..jsp Füür den rosa Bereich gilt:: Ich empfehle Ihnen,, wie vom Kampfmittelbeseitigungsdienst angeregt,, einen An-- trag auf Kampfmitteluntersuchung ((Oberflächendetektion)) zu stellen.. Füür den Antrag wird das zugesandte Formular benötigt.. Ebenfalls sind Fotos von der Örtlichkeit erforderlich sowie ein Lageplan,, in dem die Baumaßßnahme ((mit// oh-- ne Keller)) genau eigezeichnet ist.. Zudem zeichnen Sie bitte Ihre Baumaßßnahme maßßstabsgetreu in die Karte der Luftbildauswertung ein.. Ebenfalls wird die Betretungserlaubnis// Leitungsfreiheit benötigt.. Sollten Sie sich füür eine Oberflächendetektion entscheiden,, bitte ich um Zu-- sendung der genannten und zugesandten Unterlagen.. Die Formulare müüssen hand-- schriftlich vom Eigentüümer unterschrieben und vollständig ausgefüüllt werden.. Vielen Dank!! Mit freundlichen Grüüßßen i..A..Seite 10 von 73 Seite 11 von 73 Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 11 siehe:: Verfahren 44.. KampfmittelbeseitigungSeite 12 von 73 Zu 22:: Stellungnahme 22,, e--mail vom 2288.. November 22001199 Betreff:: Einspruch gegen den Bebauungsplan 66991188--22 ((Kennedyallee 4411,, 5533117755 Bonn)) Sehr geehrte Damen und Herren,, hiermit lege ich Einspruch gegen den aktuellen Bebauungsplan ein => Nr.. 66991188-- 22 ((Kennedyallee 4411,, 5533117755 Bonn)).. Besonders kritisch sind dabei die folgenden Punkte hervorzuheben:: Der aktuelle Entwurf zum Bebauungsplan 66991188--22 ((Kennedyallee 4411,, 5533117755 Bonn)) füührt zu einer deutlichen Wertminderung meines eigenen Hauses && Grundstüücks Kennedyallee ….. D..h.. meine Haus Nr.. … befindet sich nur ca.. … Meter vom Grundstüück Kennedyallee 4411 entfernt.. Deshalb werde ich die weiteren rechtli-- chen Schritte üüber meine Rechtschutzversicherung auf den Weg bringen müüssen.. Die aktuelle Dachhöhenplanung auf Seiten der Kennedyallee ist um mindestens eine Etage zu hoch ausgelegt und passt nicht in das Straßßenbild der allein-- stehenden Nachbarhäuser mit deutlich geringerer Dachhöhe.. D..h.. die Nachbar-- häuser ((inkl.. meinem Haus …)) ist um mindestens ein bis zwei Etagen flacher.. D..h.. die Planung eines neuen Mehrfamilienhauses müüsste um mindestens eine Etage reduziert werden.. Es sind deutlich zu viele Wohneinheiten auf dem Grundstüück geplant.. Die Pla-- nung stellt einen unattraktiven,, üüberdimensionierten und massivem Wohnkomplex dar.. Vorher war hier lediglich ein einziges Haus auf dem Grundstüück vorhan-- den.. Nun zeigt der Planungsentwurf keine ggf.. passfähigen 1100 -- 2200,, sondern ganze 7755 Wohneinheiten.. D..h.. das Verhältnis von Grundfläche zu umbauten Raum passt nicht in das Wohngebiet mit der aufgelockerten Nachbarbebauung und al-- leinstehenden Häusern.. Der Bedarf an weiteren Wohneinheiten in einem solchen „Silo“ auf der Ken-- nedyallee ist nicht nachvollziehbar.. D..h.. in Wohnblöcken ein paar hundert Me-- ter entfernt stehen immer wieder Wohnungen leer.. Zudem soll ja bereits auf der Kennedyallee 6622 – 7722 ein weiteres Großßprojekt eine sehr hohe Anzahl an neuen Wohnungen umsetzen.. Der Bebauungsplan füür die Kennedyallee 4411 hat sich weiter verschlechtert.. Hier muss deutlich an einer Verbesserung gearbeitet werden.. D..h.. die Wohneinheiten sind weiter gestiegen.. Die Parkplatzsituation hat sich weiter verschärft.. Von der vorhandenen Grüünfläche ((Biotop)) ist noch weniger in der Planung üübriggeblieben.. Die Dachbebauung fällt noch höher aus und sieht zudem noch weitere Aufbaumodule vor.. Somit bleibt mein Einspruch vom 1111.. Februar 22001188 auch weiterhin bestehen und wird hiermit noch einmal wiederholt ausgesprochen.. Anbei noch einmal der Einspruch von vom 1111.. Februar 22001188 Ergo:: Bitte um Anpassung des Bebauungsplans ((d..h.. dass er verträglich mit der Nachbarbebauung wird)).. Bitte um Bestätigung des Erhalts dieses Einspruchs.. Mit freundlichen Grüüßßen … Sehr geehrter …,, anbei sende ich Ihnen ((wie auf der Informationsveranstaltung am 11..22..22001188 besprochen)) den Einspruch gegen das Bauvorhaben KennedyalleeSeite 13 von 73 4411 mit der Bebauungsplan Nr.. 66991188--22.. Ich wüürde Sie bitten die Planung gänzlich zu üüberdenken bzw.. den örtlichen Anforderungen und Gegeben-- heiten anzupassen.. Bitte leiten Sie den Einspruch auch an die internen Stellen weiter ((Amt 6611 und Oberbüürgermeister)).. Parallel werde ich den Einspruch per Einschreiben an den Oberbüürgermeister senden.. Ich bitte Sie mir den Erhalt der email und der Anlage zu bestätigen.. Mit freundlichen Grüüßßen ((nicht abgedruckt:: Modellperspektive des Vorhabens)) ((nicht abgedruckt:: Lageplan des Vorhabens)) ((nicht abgedruckt:: Ansichtsperspektive des Vorhabens)) ((nicht abgedruckt:: Luftbild Bestand))Seite 14 von 73 Seite 15 von 73 Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 22 siehe:: Verfahren 11.. Bebauungsplanverfahren Städtebau und Architektur 22..Verdichtung 44..Wohnungsbau//Wohneinheiten 55..Architektur//Gebäudegestaltung 66..GebäudehöhenSeite 16 von 73 Natur und Umwelt 11..Artenschutz 22..Klima 55..Lärm Verkehr 11..Individualverkehr,, innere Erschließßung 22..Ruhender Verkehr Sonstiges 11..Wertminderung Zu 33:: Stellungnahme 33,, e--mail vom 0099.. Dezember 22001199 Sehr geehrte Damen und Herren,, als Anlage sende ich Ihnen per E -- Mail meine Bedenken und Einsprüüche füür das Bauprojekt Kennedyallee 4411 Bebauungsplan Nr.. 66991188--22.. Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung Ihrerseits,, per Mail.. Das Original sende ich per Post.. Mit freundlichen Grüüßßen Betr.. Bebauungsplan Nr.. 66991188--22 Kennedyallee 4411 Sehr geehrte Damen und Herren,, am 0011..0022..22001188 habe ich die Büürgerinformationsveranstaltung „Kennedyallee 4411“ als Miteigentüümer im Haus Matthias--Grüünewald--Straßße … besucht und komme zu dem Entschluss meinen Einspruch vom 2200..1111..22001188 ((per Mail)) zu bekräftigen und zu erweitern.. Die ist auch im Sinne der gesamten Wohngemeinschaft Langer Gra-- benweg 11 – 11b und Matthias--Grüünewald--Straßße 11--33,, welche ich hiermit vertrete.. Nachfolgend erhebe ich folgende Einsprüüche:: 11.. Das Haus Matthias--Grüünewald--Straßße 11--33 hat 44 Vollgeschosse und nicht wie in der Baubeschreibung dargestellt 55 Vollgeschosse.. Eine höhere Bauweise wie das vorhandene Gebäude Matthias--Grüünewald--Straßße ist mei-- nes Erachtens nicht zulässig und wüürde auch rechtliche Schritte zur Folge haben.. Einspruch:: die max.. Bauhöhe von Matthias--Grüünewald--Straßße 11--33 darf nicht üüberschritten werden.. 22.. Die Häuser Langer Grabenweg 11--11b haben 33 Vollgeschosse.. Auch hier gilt der gleiche Grundsatz wie in Punkt 11.. Einspruch:: die max.. Bauhöhe von Langer Grabenweg 11--11b darf nicht üüber-- schritten werden.. 33.. Die Tiefgaragenausfahrt ist auf die Matthias--Grüünewald--Straßße geplant.. Als Anlieger der Kennedyallee 4411 sollte die Ein-- und Ausfahrt auch auf dieser Straßße erfolgen.. Zudem ist es eine Zumutung füür die Anlieger der Matthias--Grüünewald--Straßße auch diesen Verkehr zusätzlich zu ertragen.. Die Matthias--Grüünewald--Straßße ist zu geparkt von den umliegenden Mini-- sterien und Büüros,, sodass die Anlieger keinen Platz mehr finden.. Am En-- de der Matthias--Grüünewald--Straßße wurde ein Mehrfamilienhaus gebaut,, mitSeite 17 von 73 TG--Ausfahrt auf die Matthias--Grüünewald--Straßße,, was ein zusätzliches Verkehrsaufkommen verursacht.. Die Verkehrszählung der Stadt Bonn und Rheinvent in den betroffenen Straßßen bezweifle ich und möchte,, das das Zählergebnis offengelegt wird.. Ich bin als … sehr oft in der Wohnanlage und habe noch nie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Kennedyallee erlebt.. Das Problem ist,, wenn ich aus unserer Tiefgarage Langer Graben-- weg fahren möchte,, hier steht man 55--1100 min.. um auf die Straßße zu gelan-- gen.. Hierzu kommt noch die Erschwernis durch die parkenden Autos links,, rechts und gegenüüber der TG--Anfahrt.. Das Argument auf der Informations-- veranstaltung,, wenn Ein-- und Ausfahrt auf die Kennedyallee gelegt wüürde dann müüsste man einen Baum fällen.. Das Argument wurde seitens der Stadt Verwaltung bei der Begehung am 2244..1111..22001199 mit dem Bezirksbüürgermeister nochmals vorgebracht und es wäre ein konstruktives Problem laut Bauamt.. Das sah … bei der Ortsbegehung mit mir und der Hausverwaltung … am 22..1122..22001199 ganz anders und findet die Lösung der Ein-- und Ausfahrt auf die Kennedyallee als eine kostengüünstigere Variante.. Die Forderung be-- steht nur seitens dem Bauamt der Stadt Bonn.. Das ist eine Argumentation,, welche zum Himmel schreit,, wenn man in der Stadt gleichzeitig komplette Alleen von den Bäumen befreit,, mit der Be-- grüündung der Baum zerstört den Belag im Fußßgängerweg oder ist krank.. Wie krank ist der Baum,, der die TG Ein-- und Ausfahrt verhindert? Einspruch:: die TG Ein-- und Ausfahrt muss auf die Kennedyallee gelegt werden.. 44.. Bei der Grüündung der Tiefgarage Kennedyallee 4411 darf der Seite zur vor-- handenen Tiefgarage Langer Grabenweg keine Rammung erfolgen.. Es besteht die Gefahr das erhebliche Erschüütterungen auftreten und Schäden an der vorhandenen Tiefgarage entstehen.. Auch wenn eine vorher nachher Begut-- achtung durchgefüührt wird,, ist bei einem Schaden die Reparatur proble-- matisch.. Einen Schaden unterhalb der Garagendecke ist nicht sofort feststellbar,, erst dann,, wenn später Wasser durch die Betondecke dringt.. Einspruch:: eine Rammung darf nicht durchgefüührt werden.. 55.. Die vorhandene Buchenhecke als Grundstüücksbegrenzung und Sichtschutz zum Langer Grabenweg und Wiese auf unserer Tiefgarage darf nicht ent-- fernt werden.. In der Hecke welche von unserer WEG gepflegt wurde haben die Vögel ihre Nistplätze.. … hat das Vermessungsbüüro … beauftragt einen Lageplan dieser Hecke zu erstellen.. Der Plan wurde am 22..1122..22001199 vorge-- stellt,, mit dem Ergebnis,, das die Hecke teilweise auf dem Grundstüück Langer Grabenweg 11--11b und auf dem Grundstüück Kennedyallee 4411 steht.. Einspruch:: die Hecke darf nicht entfernt werden.. 66.. Der Zugang zu den Häusern entlang der Hecke darf nicht durchgehend ge-- öffnet sein,, sondern mit einem Zaun oder Hecke geschlossen werden und dient nicht als Verbindungsweg von Kennedy Allee und Matthias-- Grüünewald--Straßße.. Einspruch:: der Zugang zu den Häusern muss geschlossen werden.. 77.. Einen Zugang füür die Feuerwehr usw.. füür den in der Mitte des Grund-- stüücks angeordneten Häuserblock ist in der Planung erkennbar.. Wie erfolgt im Notfall die Anfahrt der Feuerwehr usw..? In diesem Wohngebiet handelt es sich bekanntlich um eine gehobene Bebauung und gute Wohnqualität,, welche man beibehalten will.. Zu diesem Thema sollte die Stadt Bonn stehen und nicht Fehler aus der Vergangenheit wiederholen und neue Brennpunkte schaffen.. Der Investor plant sicher keine billige Bauweise,, daher ist der soziale Wohnungsbau in der Größßenordnung nochmals zu üüberden-- ken..Seite 18 von 73 Ich bitte um eine kurze Bestätigung üüber den Eingang des Schreibens per Mail:: … Mit freundlichen Grüüssen Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 33 siehe:: Verfahren 11..Bebauungsplanverfahren Städtebau und Architektur 33..Nutzung 66..Gebäudehöhen Verkehr 11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung 22..Ruhender Verkehr Natur und Umwelt 44..Hecken Sonstiges 22..Rammarbeiten Sicherheit 11..Einbruchsrisiko 22..Feuerwehr Zu 44:: Stellungnahme 44 vom 1155.. Dezember,, e--mail vom 1166..1122..22001199 Betreff:: Bebauungsplan Nr.. 66991188--22,, Kennedyallee 4411 Einspruch Sehr geehrte Damen und Herren,, in der Anlage finden Sie unseren Einspruch gegen die geplante o..g.. Baumaßßnah-- me.. Ich wäre Ihnen sehr dankbar,, wenn Sie mir eine Bestätigung üüber den Ein-- gang unseres Schreibens per Mail an … zukommen ließßen.. Mit besten Grüüßßen Betr.. Bebauungsplan Nr.. 66991188--22 Kennedyallee 4411 Sehr geehrte Damen und Herren.. Im Kontext der bis zum 2200..1122..22001199 möglichen Einsprüüche richte ich -- auch in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsbeirat der Liegenschaften Langer Gra-- benweg 11--11B und Matthias--Grüünewald--Straßße 11--33 folgende Forderungen an die Stadt Bonn 11.. Die Hainbuchenhecke muss während der Baumaßßnahmen und auch danach in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.. Sie darf nicht beschädigt werden.. Denn Sie steht sowohl auf dem Grundstüück Langer Grabenweg 11--11B,, als auch auf dem Grundstüück Kennedyallee 4411 und wurde bisher von der Eigentüümergemeinschaft Langer Grabenweg 11--11B gepflegt.. Sie bietet einen kleinen Schutz vor Baustaub und Einsicht in unser Ge--Seite 19 von 73 lände.. Dies ist umso wichtiger,, als im Langer Grabenweg 11--11B viele Rentner und Betagte wohnen,, füür die die Baumaßßnahme Kennedyallee 4411 eine großße Belastung darstellt.. 22.. Die geplante Baumaßßnahme mit 7755 Wohneinheiten ist füür unseren qualitativ hochwertigen Wohnbereich eindeutig zu massiv und üüber-- dimensioniert.. Zwei Stockwerke mit Staffelgeschoßß bzw.. an der Matthias--Grüünewald--Straßße 33 Stockwerke mit Staffelgeschoss wären das Maximum,, auch um eine Verschattung unserer Häuser und eine Überhitzung unseres klimatisch ohnehin belasteten Wohngebiets zu vermeiden.. Finanz-- und gewinnorientierte Interessen eines Inves-- tors düürfen nicht dazu füühren,, dass unsere Stadt im wahrsten Sinne des Wortes zubetoniert -- und damit noch heißßer – wird.. Bonn hat den Klimanotstand ausgerufen.. V..a.. ältere Menschen leiden im Rheintal -- insbesondere in unserem Bereich -- im Sommer unter schwer zu ertragender Hitze.. Diese wird durch weitere üüberdimensionierte Bau-- vorhaben an der Kennedyallee ((ehemalige Postbank,, Amt füür Cybersicher-- heit)) noch unerträglicher werden.. In wenigen Jahren werden wir solche Bausüünden bereuen.. 33.. Die durch die geplante Tiefgarage verursachte Totalversiegelung des Grundstüücks ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar.. Der Bereich ist hervorragend an den ÖPNV angebunden durch eine Bushaltestelle direkt vor dem Grundstüück und die Stadtbahn in unmittelbarer Nähe.. Ein zukunfts-- gerechtetes Modell z.. B.. mit Carsharing und einer kleineren Tiefgarage wäre von daher zeitgemäßß.. 44.. Eine Rammung ist gleichfalls nicht hinnehmbar,, wüürde zudem an unse-- rer Tiefgarage,, unseren Liegenschaften und unserem Baumbestand Schäden verursachen.. Von daher kann von uns nur eine Böschung ak-- zeptiert werden 55.. Der Baumbestand auf dem Grundstüück Kennedyallee 4411 ist so weit als möglich zu erhalten.. Hierzu ist ein objektives und fachgerechtes Baumgutachten zu erstellen,, dass dem Erhalt vieler Bäume Rechnung trägt.. Bäume,, die ersetzt werden müüssen,, sollen als großße Bäume auf den unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstüücken gepflanzt werden.. 66.. Das vom Investor in Auftrag gegebene Artenschutzgutachten ist eben-- falls durch ein neutrales und detaillierteres Gutachten zu ergän-- zen,, besagt das Gutachten doch selbst,, dass weitere Untersuchungen füür eine vertiefende Analyse erforderlich seien.. Gegen das be-- schleunigte Verfahren ohne detaillierte Umweltprüüfung legen wir Widerspruch ein.. 77.. Während der Vogelbrutzeiten 11..33 – 3311..99 düürfen keine Rodungsarbeiten vorgenommen werden.. 88.. Der Zugang zu den Häusern entlang der Hecke muss geschlossen sein und darf nicht als Verbindungsweg von der Kennedyallee zur Matthias--Grüünewald-- Straßße genutzt werden.. Wir bitten um eine Bestätigung üüber den Eingang unseres Schreibens per Mail an … Mit besten GrüüßßenSeite 20 von 73 Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 44 siehe:: Städtebau und Architektur 11..Versiegelung 22..Verdichtung 66..Gebäudehöhen Verkehr 22..Ruhender Verkehr Natur und Umwelt 11..Artenschutz 22..Klima 33..Bäume 44..Hecken Sonstiges 22..Rammarbeiten Sicherheit 11..Einbruchsrisiko Zu 55:: Stellungnahme 55,, e--mail vom 1166.. Dezember 22001199 Sehr geehrte Damen und Herren,, anbei unser Schreiben vorab per Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme.. Mit freundlichen Grüüßßen … Vorhabenbezogener Bebauungsplan --Nr..66991188--22 ""Kennedyallee 4411"" der Bundesstadt Bonn Einspruch I Stellungnahme zur Offenlegung des Entwurfes B--Plan Nr..66991188-- 22 Sehr geehrte Damen und Herren,, zur oben genannten Offenlegung nehmen wir als …,, wie folgt Stellung:: Zu Nr.. 11..44 “Planungsablauf“ a)) Der Offenlage fehlte die Stellungnahme vom Polizeipräsidium – Abteilung Verkehrspolizei – zur städtebaulichen Auswirkung der Ein-- bzw.. Ausfahrt der Tiefgarage.. Die Realisierung von 7755 Wohneinheiten war bei der ersten Offenlage diesem nicht bekannt.. b)) Die Stellungnahme der Feuerwehr,, insbesondere zur Brandbekämpfung und Personenrettung,, aus dem Block B ((innere Erschließßung)) üüber eine Feuer-- wehraufstellfläche ist in der Planungsvorlage nicht erkennbar.. Die Fluchttreppen als zweiten Rettungsweg reichen aus hiesiger Sicht nicht aus.. Es stellt sich ferner die Frage,, wie die Anfahrt der Rettungswagen und Drehleiterwagen beim Notfall erfolgt? Wir erheben bis zur Klärung der Fragen gegen die Planungsvorlage Einspruch Zu Nr.. 22..2233 Ein-- und Ausfahrt der projektierten TiefgarageSeite 21 von 73 Die Grüündung der Tiefgarage ist bisher füür uns nicht nachvollziehbar,, weil keine Pläne zur Verfüügung gestellt wurden.. Eine Baugrube mit Spundwänden oder Berliner Verbau könnte bedeuten,, dass die angrenzenden Baumgruppen ((u..a.. Amerikanische Eiche vor Haus 1111)) in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.. Als Hauptursache füür die Beschädigung des Wurzelwerkes sind das maschinelle Abreißßen von Wurzeln bei der Ausschachtung zu sehen.. Auf die DIN 1188992200 zum Schutz von Bäumen bei Baumaßßnahmen wird verwiesen.. Der Durchmesser der Baumkrone entspricht dem Umfang des Wurzelwerkes.. Wir schlagen daher vor,, eine steile Böschung 6600 Grad mit Abdeckung der Bö-- schungsflächen auszufüühren.. Ergänzend weisen wir auf die bestehenden Vor-- schriften der Garagenverordnung mit den Anrampungen hin.. Wir erheben daher Einspruch bis zur Klärung unserer Fragen mit dem Ziel,, dass die angren-- zenden Bäume durch die Tiefgarage nicht geschädigt werden.. Füür die außßerhalb des Plangebietes stehende amerikanische Eiche muss bitte während der gesamten Bauzeit eine Schutzmaßßnahme gemäßß der Richtlinie RAS--LG und der DIN 1188992200 eingehalten werden.. Zu Nr.. 33..44 Umweltauswirkungen 33..44..22 Tiere,, Pflanzen und biologische Vielfalt Durch teilweise erfolgte Rodungs-- und Fällarbeiten sind bereits Greifvö-- gel vergrämt worden.. Um eine Vertreibung der vorhandenen Zwergfledermäu-- se zu verhindern,, bieten wir an,, auf unserm Gelände Schlafstätten füür Zwergfledermäuse anzubringen.. Das Gleiche gilt füür Nisthilfen f üü r Sing-- vögel sowie Landehilfen füür Greifvögel.. 1177 Bäume unterliegen der Städti-- schen Baumsatzung und sollen dem Neubau weichen.. Wir haben bereits ange--Seite 22 von 73 boten,, die erforderlichen Ersatzpflanzungen auf unserem Grundstüück zu machen.. Wir streben hier eine vertragliche Regelung an mit dem Vorha-- benträger ((Regio ++GmbH && CO.. KG 5533111155 Bonn)).. Zu Nr.. 33..44..55 Schutzgut Wasser Die festgestellte Absenkung des Grundwasserstandes auf 1155,,5500 m unter dem Gelände ist besorgniserregend und hat auf unserem angrenzenden Grundstüück bereits zu massiven Wasserstress bei den Bepflanzungen gefüührt.. Im Jahr 22001155 ist durch ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten noch 88 m Grund-- wasserstand unter der Geländeoberkante festgestellt worden.. Daher müüssen wir der Darstellung zum §§ 5555 Abs..22 Wasserhaushaltsgesetz auf Seite 2200 wi-- dersprechen.. Es ist sehr wohl eine ortsnahe Versickerung möglich.. Sie ist sogar wüünschenswert.. Dies belegt auch das Gutachten der Verwaltung von In-- genieurbüüro Dobelmann in Bonn,, in dem eine ortsnahe Muldenversickerung an der Oberfläche vorgeschlagen wird.. Im Übrigen verweisen wir auf das Leit-- bild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung zur Ratssitzung am 1122..1122..22001199,, Drucksache Nr.. 11991122884411.. Abschließßend möchten wir auf die Landesbauordnung hinweisen,, wonach eine unmittelbare Beteiligung der angrenzenden Nachbarn im Rahmen der Baugeneh-- migung erfolgen muss.. Wir wüünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 22002200.. Mit freundlichen Grüüßßen Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 55 siehe:: Verfahren 11..Bebauungsplanverfahren 22..Öffentlichkeitsbeteiligung Städtebau und Architektur 11..Versiegelung 22..Verdichtung Verkehr 11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung 22..Ruhender Verkehr 33..Technische Erschließßung Natur und Umwelt 11..Artenschutz 22..Klima 33..Bäume Sonstiges 22..Rammarbeiten Sicherheit 22..Feuerwehr Zu 66:: Stellungnahme 66,, Stadtwerke Bonn,, e--mail vom 1177..1122..22001199 Sehr geehrte Damen und Herren,,Seite 23 von 73 namens und im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH,, der Bonn Netz GmbH und der Energie-- und Wasserversorgung Bonn Rhein--Sieg GmbH teilen wir folgen-- des mit:: Stellungnahme Stromversorgung:: Die Stromversorgung der Neubauten erfolgt aus der Station Kennedyallee 4400.. Stellungnahme Straßßenbeleuchtung:: In wieweit Einrichtungen füür die öffentliche Straßßenbeleuchtung durch diese Maßßnahme betroffen sind z..B.. durch Umgestaltung,, Veränderung,, Umbauten oder Neubauten ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich.. Soll eine öffentliche Straßßenbeleuchtung füür dieses Bauvorhaben im Stadtbezirk Bad Godesberg,, Orts-- teil Hochkreuz gewüünscht werden ist die Bonn--Netz,, Abteilung Straßßenbeleuch-- tung früühzeitig mit in die Planung einer neuen oder Rüückbau einer existenten Straßßenbeleuchtung ein zu beziehen.. Stellungnahme Gas-- und Wasserversorgung:: Gegen den Bebauungsplan bestehen von Seiten der BonnNetz bzw.. EnW füür den Be-- reich Gas und Wasser keine Bedenken.. Vorhandene Versorgungsanlagen Wasser,, Gas Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Kennedyallee sowie der Matthias-- Grüünewald--Straßße vorhanden.. Das betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet der EnW.. Eine Gasversorgungsleitung ist in der Kennedyallee sowie der Matthias--Grüünewald--Straßße vorhanden.. Das betreffende Gebiet liegt im Versor-- gungsgebiet der Bonn--Netz.. Versorgung des Gebietes mit Gas und Wasser Die Versorgung mit Wasser kann nach AVBWasserV üüber einen Anschluss erfolgen.. Gebäudekomplexe,, auch eigenständige Gebäude auf einem Grundstüück bzw.. einer Einheit unterschiedlicher Nutzung und Eigentüümer werden üüber einen gemeinsa-- men Netzanschluss versorgt.. An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte möglich.. Die Versorgung mit Gas kann nach NDAV üüber einen Anschluss erfolgen.. Gebäudekomplexe,, auch eigenständige Gebäude auf einem Grundstüück bzw.. einer Einheit unterschiedlicher Nutzung und Eigentüümer werden üüber einen gemeinsa-- men Netzanschluss versorgt.. An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte möglich.. Löschwasserbereitstellung Füür die Löschwasserbereitstellung ist derzeit der Grundschutz nach DVGW Ar-- beitsblatt W 440055 üüber Hydranten im öffentlichen Versorgungsnetz mit 9966 m³//h füür das Grundstüück sichergestellt.. Die Grundschutzmenge steht üüber die Hyd-- ranten im öffentlichen Versorgungsnetz zur Verfüügung.. Die Dimensionierung des Trinkwassernetzes erfolgt füür neue und zu erneuernde Leitungen nach dem je-- weiligen Trinkwasserbedarf.. In Kerngebieten des Stadtgebietes und der Stadt-- bezirke kann üüber die,, nach Trinkwasserbedarf dimensionieren Leitungen,, der Löschwasserbedarf füür den Grundschutz bereitgestellt werden.. In Randgebieten resultiert daher langfristig ((üüber 22005500 hinaus)) keine gesicherte Bereitstel-- lung.. Auf besondere Anfrage und nach Prüüfung der Kapazitäten kann möglicher-- weise eine Bereitstellung von Löschwasser füür den Objektschutz erfolgen.. Vorhandene Anschlüüsse Hausanschlussleitung sind bei Gebäudeleerstand bzw.. Gebäudeabriss ((an der Hauptleitung)) abzutrennen,, insbesondere zur Vermeidung von Stagnation im Trinkwasseranschluss.. Stellungnahme Fahrwege:: Aus den vorgelegten Planunterlagen ist erkennbar,, dass keine Beeinträchtigun-- gen der betriebstechnischen Anlagen der SWBV//SSB vorhanden sind.. Gegen dieSeite 24 von 73 Maßßnahme bestehen keine Bedenken.. Sollte sich im Zuge des weiteren planungs--// koordinierungs-- und Bauablaufes herausstellen,, dass betriebliche Belange be-- troffen sind,, bitten wir Sie um weitere Abstimmung mit unserem Hause.. Wir möchten darauf hinweisen,, dass Um-- bzw.. Neuverlegungsmaßßnahmen betriebstech-- nischer Leitungen oder baulich Änderungen von Betriebsanlagen zu Lasten des Verursachers gehen.. Diese Stellungnahme bezieht sich ausschließßlich auf den Bereich Fahrwege.. Füür Gewerke anderer Bereiche kann keine Haftung üübernommen werden.. Stellungnahme Verkehrsplanung:: Die Hochkreuzallee wird von drei Buslinien befahren,, in diesem Bereich muss daher mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Busbetrieb gerechnet wer-- den.. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Bushaltestelle „Deutsche For-- schungsgemeinschaft“,, auf deren Platzbedarf wir hinweisen möchten.. Wir gehen davon aus,, dass die Belange des ÖPNV ausreichend Beachtung finden und wir bei drohenden Störungen und Behinderungen des Betriebsablaufes sowie baulichen Veränderungen unserer Betriebsanlagen und Haltestellen früühzeitig informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßßnahmen sind.. Freundliche Grüüßße Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 66 siehe:: Verfahren 11..Bebauungsplanverfahren 22..Öffentlichkeitsbeteiligung Verkehr 33..Technische Erschließßung Natur und Umwelt 55..Lärm Zu 77:: Stellungnahme 77,, e--mail vom 1188.. Dezember 22001199 Sehr geehrte Damen und Herren,, wir sind Anwohner im Langen Grabenweg in Bonn und schreiben in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 66991188--22 Kennedyallee 4411.. Wir haben erhebliche Einwände gegen das Bauvorhaben:: 11.. Der Lange Grabenweg,, die Kennedyallee und die umliegenden Straßßen sind auch jetzt schon zu Stoßßzeiten sehr vielbefahren.. Neben der Zufahrt füür die vielen Büüros und den Ministerien sind die außßerdem zu Durchfahrts-- straßßen und Ausweichstraßßen füür die B99 und die Mittelstraßße geworden.. Der Lärmpegel ist enorm.. Die Parksituation ist jetzt schon sehr kri-- tisch,, vor allem tagsüüber.. Von einer Steigerung der Nutzung der Straßßen und der vorhandenen Parkplätze ist durch die Neubewohner auszugehen!! 22.. Die Höhe der Bebauung ((bis zu 55 Etagen)) passt sich in Bezug auf die Nachbarhäuser in der Umgebung nicht an.. Der Bau ist zu massiv.. 33.. Auch das „Design“ der neuen Häuser passt sich in Bezug auf die Nachbar-- häuser und Umgebung in keiner Weise an..Seite 25 von 73 44.. Der gesamte Baum-- und Gehölzbestand auf dem Grundstüück wird dem Bau zum Opfer fallen.. Viele Tiere ((darunter Eichhörnchen,, Eichelhäher,, Bunt-- specht etc..)) verlieren Ihren Lebensraum.. Die Bäume sind teilweise 5500--8800 Jahre alt.. Das Grundstüück ist die einzige grüüne Lunge in diesem Viertel – der Bau wird die klimatische Belastung ((vor allem die Hitzebelastung im Sommer)) in dem Umfeld steigern!!!! Wir fordern unbedingt,, dass der Baumbestand ((die lange Baumreihe)) an der Grenze zwischen dem Grundstüück Kennedyallee 4411 – Langer Grabenweg 11,, 11b,, 11c erhalten bleibt.. Die Baumreihe,, die den Rasen üüber der Tiefgarage des Langen Grabenwegs und die Wiese des Grundstüücks Kennedyallee 4411 trennt.. Das Planrecht erlaubt heute nur eine 22--geschossige Bebauung entlang der Straßßen und keinen Bau im Innenbereich ((der könnte ja als Park bleiben)) – wie ist die geplante Änderung zum Vorteil des Investors zu erklären – in ei-- ner Stadt,, die sich zur Klimaneutralität bis 22003300 verpflichtet hat? Es ist füür die Umweltqualität von enormer Bedeutung,, dass keine Planvorhaben geneh-- migt werden,, die die örtliche Zunahme von Hitzestress erwarten lassen.. Wieso soll die üübliche Baudichte ((GRZ=00,,44)) in diesem Fall üüberschritten werden düürfen? Mit welchem Recht nimmt man den Anwohnern ihre Rechte? Dieses Bauvorhaben ist füür uns nicht hinnehmbar!! Mit freundlichen Grüüßßen Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 77 siehe:: Verfahren 11..Bebauungsplanverfahren 22..Öffentlichkeitsbeteiligung Städtebau und Architektur 11..Versiegelung 22..Verdichtung 55..Architektur//Gebäudegestaltung 66..Gebäudehöhen Verkehr 11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung 22..Ruhender Verkehr Natur und Umwelt 11..Artenschutz 22..Klima 33..Bäume 55..Lärm Zu 88:: Stellungnahme 88,, e--mail vom 2200.. Dezember 22001199 Sehr geehrte Damen und Herren,, Ich erhebe hiermit Einspruch gegen die massive Bebauung mit bis zu füünf Eta-- gen an der Kennedyallee 4411.. Die geplante dichte Bebauung mit bis zu füünf Etagen passt sich weder in die zweistöckige Bebauung mit Einfamilienhäusern in der Nachbarschaft ein,, noch ist sie als klimatischer Bauriegel,, füür den zudem alle bisherigen Bäume und Sträucher gefällt werden sollen,, zu verantworten.. Privatpersonen bekommenSeite 26 von 73 strenge Auflagen,, füür adäquate Nachpflanzung,, wenn sie alte,, kranke Bäume auf ihren Grundstüücken entfernen wollen.. Es ist immer das gleiche Vorgehen:: Investoren kommen mit großß angelegten Plä-- nen nach dem Motto:: je größßer und höher,, desto ertragreicher!! So auch die weiteren Pläne von mehreren gigantischen Hochhäusern in Rheinnähe.. Bonn braucht nicht mehr Hochhäuser!! Die Stadt sollte darauf bedacht sein,, ihren besonderen Charakter als angenehme Stadt mittlerer Größße zu bewahren,, auch in den Randbezirken.. Mit freundlichem Grußß aus der Nachbarschaft der Kennedyallee Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 88 siehe:: Verfahren 11..Bebauungsplanverfahren 22..Öffentlichkeitsbeteiligung Städtebau und Architektur 11..Versiegelung 22..Verdichtung 55..Architektur//Gebäudegestaltung 66..Gebäudehöhen Natur und Umwelt 22..Klima 33..Bäume 44..Hecken Zu 99:: Stellungnahme 99 vom 1166.. Dezember 22001199,, Faxeingang vom 1177.. De-- zember Betr..:: Kennedyallee 4411,, Bebauungsplan Nr.. 66991188--22 Sehr geehrter Herr Oberbüürgermeister,, als Eigentüümer des Hauses Kennedyallee … lege ich gegen das o..a.. geplante Bauvorhaben Einspruch ein.. Mit dem Einspruch verbinde ich insbesondere fol-- gende Anträge:: 11.. Ordnungsgemäßße Bescheidung meiner Schreiben vom 88..11..22001188,, 55..22..22001188·und 33..33..22001188,, 22.. Feststellung,, dass die Beschlussfassung zu der o..a.. Massnahme im be-- schleunigten Verfahren gern;; §§ 1133 a BauGB rechtswidrig ist,, 33.. Durchfüührung eines ordnungsgemäßßen Verfahrens gem.. BauGB,, insbesondere Durchfüührung einer Umweltprüüfung gem.. §§ 22 Abs.. 44 BauGB und Einholung ei-- nes Umweltberichtes,, hilfsweise 44.. Prüüfung der Fehlerhaftigkeit des Bebauungsplanantrages im Hinblick auf die konkret benannten Grüünde.. Den Einspruch stüütze ich unter anderem auf folgende Grüünde:: Zu 11..::Seite 27 von 73 Meine o..a.. Schreiben wurden seitens der Stadt Bann nicht beantwortet,, ge-- schweige denn beschieden.. Lediglich der Godesberger Bezirksbüürgermeister teilte mir müündlich mit,, dass sich der Oberbüürgermeister der Sache selbst an-- genommen habe -- bisher allerdings fruchtlos!! Ich fordere Sie auf,, dies bis spätestens zum 2244..1122..22001199 nachzuholen.. Deshalb werden alle in den genannten Schreiben benannten Grüünde auch zum Gegenstand dies hiesigen Einspruches ge-- macht.. Unabhängig davon ist die Nichtbescheinigung auch Gegenstand einer auf-- sichtsrechtlichen Prüüfung durch die Bezirksregierung in Köln.. zu 22:: Vorliegend wird das beschleunigte Verfahren gem.. §§ 1133 a BauGB deshalb ge-- wählt,, um die notwendigen Umweltprüüfungen zu umgehen,, weil man negative Er-- gebnisse befüürchtet.. §§ 1133 a BauGB ist aber nur anwendbar,, wenn Grüündzüüge der örtlichen Planung nicht berüührt werden und keine Umweltschäden zu besorgen sind ((vgl.. Jäde//Dirnberger,, BauGB,, 99.. Aufl.. Ziffer 11 zu §§ 1133 und Ziff.. 11 zu §§ 1133a mwN)).. Falls hier fehlerhaft die gebotene Umweltprüüfung nicht durchgefüührt wüürde,, wäre der Bebauungsplan in toto unwirksam ((vgl.. Stüüer//Garbrock in DVBl 22001133,, 777777((778811)).. Im vorliegenden Fall wüürde bei Realisierung des geplanten Bauvorha-- bens unverhältnismäßßig und rechtswidrig in das bestehende Ökosystem der Ken-- nedyallee und der angrenzenden Stadtbereiche eingegriffen.. In den vergangenen zwei Jahrzehnten des Leerstandes hat sich auf dem fast 55..000000 Quadratmeter großßen Gelände eine reichhaltige und sehr vielfältige Flora und Fauna entwi-- ckelt,, die füür die Ökologie des gesamten Stadtviertels bedeutsam ist.. Durch die vorgesehenen drei Betonklötze und die üüberdimensionierte Tiefgarage wüürde dies vollständig zerstört.. Dies belegen bereits die von den Investoren einge-- holten „Gutachten“ nachdrüücklich.. Dort wird aufgezeigt,, wie stark in die Be-- pflanzung und insbesondere den Vogelschutz eingegriffen wird ((vgl.. Jäde//Dirnberger,, a..a..O.. RdNr.. 1122)).. Es bleibt Geheimnis der Stadt Bonn,, wes-- halb sie einerseits den Klimanotstand ausruft,, wobei Godesberg zu den stark belasteten Stadtbezirken gehört,, andererseits sich aber als Weltmeister im Zubetonieren geriert.. Sogar das Polizeipräsidium hat im Rahmen der Stellung-- nahme von 22001188 darauf hingewiesen,, dass Grüünflächen füür ein sicheres Leben der Bewohner unverzichtbar sind und diese durch ortsferne Ersatzbepflanzungen nicht kompensiert werden können!! Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen,, dass falls der vorliegende Plan so in seinen wesentlichen Teilen ohne Umwelt-- prüüfung beschlossen werden sollte,, bereits deswegen die Stadt durch verwal-- tungsgerichtliche Massnahmen zu rechtsstaatlichen Verhalten angehalten werden müüßßte.. zu 33:: Nachdem evident ist,, dass ein Verfahren ohne Umweltprüüfung rechtswidrig wäre,, ist die Stadt Bonn verpflichtet,, die notwendigen Umweltprüüfungen durchzufüüh-- ren.. Dazu gehört insbesondere eine Umweltverträglichkeitsprüüfung.. Rein vor-- sorglich wird darauf hingewiesen,, dass diesseits keine Gutachten,, die von den Investoren dazu in Auftrag gegeben wurden,, anerkannt werden können,, weil dies interessensgeleitete Parteigutachten sind,, denen die gebotene Objektivität fehlt.. Dies ist deutlich aus den jetzt vorliegenden „Gutachten“ zu erkennen,, die alle vom potentiellen Investor an seinen Bekanntenkreis vergeben wurden und den Mängel der Objektivität auf der Stirn tragen.. Im Einzelnen wird dazu unter Ziffer 44 noch vorgetragen werden.. Es ist jenseits der zulässigen Gren-- zen des Zynismus,, wenn die Stadtverwaltung feststellt,, dass mit dem Vorhaben der Stadt keine Kosten entstehen.. Klar:: Wenn man die im Rahmen eines ord-- nungsgemäßßen Verfahrens gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten durch Partei-- gutachten ersetzt,, die küünftigen Klima-- und Umweltschäden außßer Acht lässt und die Arbeit der städtischen Verwaltung im wahrsten Sinne des Wortes „um-- sonst“ ist,, entstehen keine weiteren Kosten!! ((Nur am Rande sei auf die „Qua-- lität der Gutachten“ hingewiesen:: Der Baumgutachten Banks ist lediglich im Besitz eines „technical baccalaureats“ aus UK,, das schon allein hinsichtlichSeite 28 von 73 der Ausbildungsdauer wohl nicht einmal einem deutschen Forstwirt gleichzu-- setzten wäre!!)).. Mir ist aus eigener Beobachtung bekannt,, daßß sich im Bereich der Grundstüücks Kennedyallee 4411 zahlreiche Vögel,, darunter seltene Arten,, so-- wie Fledermäuse und anderer Säugetiere angesiedelt haben,, deren Lebensraum vollständig vernichtet wüürde.. Ein objektives,, neutrales Gutachten üüber die dortigen Artenvorkommen und die zu erwartenden Auswirkungen auf diese wurde den vorliegenden Unterlagen nicht beigefüügt.. Vielmehr stellt eine „Gutachte-- rin“ fest,, dass sie sich durch das Gelände nicht habe durchbewegen können,, weshalb sie z..B.. die in ihrem eigenen „Gutachten Teil 11“ füür die erforderlich erklärte Prüüfung,, ob die Bäume den Zwergfledermäusen als Quartiersbäume die-- nen,, in „Teil 22“ schlicht ausfallen lässt…..!! Deshalb ist unverzüüglich und von jeder weiteren Befassung in der Sache von Amts wegen eine Artenschutzprüüfung zunächst der Stufe I gemäßß §§ 4444 BNatschG füür den gesamten Vorhabenbereich zuzüüglich eines Radius von mind.. 11000000 m und unter besonderer Berüücksichtigung der ökologischen Wechselwirkungen mit dem benachbarten Zentralfriedhof und dem Naturschutzgebiet Rheinaue durchzufüüh-- ren.. Dabei müüßßten auch die anderen ortsnahmen Großßbauten ((z..B.. geplantes Hochhaus in der Kennedyallee 6622--7700,, Neubau BSI)) in die Begutachtung einbezo-- gen werden.. Zum Hilfsantrag,, Ziffer 44:: Aber auch der vorliegende Bebauungsplanentwurf ist lüücken-- und fehlerhaft und damit weitgehend unbrauchbar.. Im Einzelnen:: 44..11 Umweltbeeinträchtigungen Richtig an der Begrüündung seitens der Stadt ist,, dass sich das Gelände in ei-- nem verwahrlosten Gesamtzustand befindet.. Dies rechtfertigt aber nicht,, es bis auf 11 Meter an die Grundstüücksgrenze zuzubetonieren und alle Pflanzen und Tiere dort zu vernichten.. Diese „Betonpolitik“ ist mit den Klima-- und Umwelt-- zielen sowohl das Bundes wie des Landes nicht zu vereinbaren.. Vielmehr wäre sinnvoll,, dieses großßflächige Biotop unberüührter Natur inmitten eines stark bebauten Umfelds weitestgehend zu erhalten.. Bereits derzeit gehört diese Ortslage zu dem klima-- und wärmebelasteten Teil der Stadt Bonn,, die in den vergangenen Sommern wiederholt zu den heißßesten Orten Deutschlands zählte.. Dies wüürde durch die geplante Bebauung noch deut-- lich verstärkt;; diese Bebauung ist kontraproduktiv und klimaschädlich!! Zudem wird auf den diesseitigen früüheren Vorschlag,, im Wesentlichen andere Baumate-- rialien anstelle von Beton einzusetzen,, üüberhaupt nicht eingegangen.. Diese Umweltbeeinträchtigung wird auch durch die geplante „Oberflächenbegrüünung“ nicht annähernd kompensiert.. Bei einer geplanten Bodentiefe von 5500 cm kann es sich nur um eine kosmetische Massnahme handeln,, füür insgesamt 1177 Bäume,, die mehr als 3355 Jahre alt sind,, geopfert werden sollen.. Die Beeinträchtigungen der lokalen Klimas wie die Wärmebelastung sind jedenfalls so schwerwiegend,, dass eine objektive Begutachtung mit der der Erarbeitung von Alternativvor-- schlägen im Rahmen eines regulären Planverfahrens unumgänglich ist.. 44..22 Beeinträchtigung des Pflanzen-- und Tierbestandes In dem Bauvorhaben wird davon ausgegangen,, dass die vorhandenen Pflanzen ins-- besondere die Bäume vollständig beseitigt wüürden.. Der geplante Kahlschlag ist bereits deshalb rechtswidrig,, weil insbesondere die in den Randbereichen vor-- handenen Pflanzen und Bäume zur Umsetzung der Maßßnahmen nicht vollständig ge-- rodet werden müüssten.. Die vom Vorhabenträger in Aussicht gestellte Neube-- pflanzung ändert daran nichts,, denn sie wüürde den derzeitigen,, zum Teil Jahr-- zehnte alten Baumbestand früühestens in 2200 Jahren halbwegs ersetzten und wäreSeite 29 von 73 somit allenfalls füür die Kinder der derzeitigen Nachbarn interessant.. Deshalb ist auch insoweit ein Gutachten üüber den Baumbestand einzuholen,, in dem dif-- ferenziert aufzuzeigen ist,, welche vorhandenen Gehölze Bestand haben.. Dabei sollte auf billige Ausflüüchte wie die Bäume Nr.. 1155 und 1166 müüssten –obwohl kerngesund-- gefällt werden,, da diese „der Tiefgaragenausfahrt im Wege“ seien,, vermieden werden.. Garagenausfahrten kann man verlegen;; das sollte man dem Gutachter ins Stammbuch schreiben!! Auf den Erhalt der gesunden Bäume 1155 und 1166 wird nachdrüücklich Wert gelegt!! Auch das schwache,, da parteiliche „Baum-- gutachten“ liefert keinerlei hinreichende Begrüündung,, warum alle Bäume ge-- fällt werden müüssen.. Anders formuliert:: Ein fachgerechtes „Baumgutachten“,, das dem Gesichtspunkt des Erhaltens vieler Bäume Rechnung trägt,, ist noch zu erstellen und muss diesseits gefordert werden.. Zwar kommt die –parteibezahlte-- Gutachterin zu dem Schlußß,, dass keine der ge-- schüützten Arten nachhaltig beeinträchtigt werde,, räumt aber selber ein,, dass diese in „alternative Habitate“ vertrieben werden.. Einerseits ist das eine schlicht unsubstantiirte Behauptung,, wobei der Verweis auf „angrenzende Stra-- ßßenflächen“ wohl mehr als karnevalistische Bemerkung denn als Sachverstand zu bezeichnen ist.. Dies wird noch dadurch unterstrichen,, dass die Gutachterin nur auf „zufällige Beobachtungen“ abstellt.. Dabei ist offensichtlich nicht aufgefallen,, dass der hier regelmäßßig gastierende Mäusebussard ((was durch ei-- nige Fotos nachgewiesen werden kann)) üüberhaupt nicht erwähnt wird;; sicher der Bussard hat sich beim „Gutachter“ versehentlich nicht angemeldet!!!! Da Bussar-- de zu den planungsrelevanten Arten gehören,, die im üübrigen Großßbäume benöti-- gen,, ist nachgewiesen,, dass ein objektives Artenschutzgutachten nicht vor-- liegt und einzuholen ist.. Im üübrigen:: Sachkundige Gutachter hätten auch die Nachbarn befragt,, um Banalfehler zu vermeiden – auch das ist unterblieben,, weil man nur dem Investor nach dem Honorar reden wollte!! 44..33 Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes Das „Gutachten“ zu den Regendaten ist nun wirklich nur füür den Papierkorb zu gebrauchen.. Dort wird eingeräumt,, dass es auf den Regendaten von 11995511 bis 22001100 beruhe,, also seit 1100 Jahren veraltet ist.. Seit 22001111 hat es hier mindes-- tens 66 ca.. hundertjährige Starkregenereignisse gegeben,, die bei der Betrach-- tung unberüücksichtigt bleiben.. Mithin ist ein Gutachten,, dass den aktuellen Wasserhaushalt zeitnah berüücksichtigt,, einzufordern.. Darüüber hinaus finden sich in den bisherigen Unterlagen keinerlei Angaben zur Flächenversiegelung sowie lediglich wage Anküündigungen bzgl.. der versickerungsbegüünstigenden Ge-- staltung der Wege und Plätze.. Auch das ist gutachterlich zu untersuchen und in verbindlicher Weise angemessen zu regeln..!! 44..44 Bauhöhe,, Belichtung Neben den ökologischen Grüünden widerspricht das Vorhaben auch dem geltenden Baurecht,, insbesondere dem rechtskräftigen Bebauungsplan 88001188--4488.. Durch die geplante Bebauung mit 44 Geschossen wüürde eine massgebliche Beeinträchtigung aller Nachbargrundstüücke durch Lärmimmissionen und Verletzung des Blickschut-- zes entstehen.. Dies vor allem,, wenn das oberste Vollgeschoss als Dachterrasse genutzt werden soll.. Durch das Fällen der grenznahen hohen Bäume wüürde eine deutliche negative Veränderung der Lichtverhältnisse eintreten.. Erschwerend kommt hinzu,, dass in den Gutachten der Radius falsch bemessen wurde.. Im Er-- gebnis wüürde die derzeitige Bauplanung alle Nachbargebäude nachhaltig in ih-- rer Wertigkeit mindern,, da unsere Gebäude dann wie Garagen zu der neuen Be-- bauung aussähen.. Auch die vom Vorhabenträger geplanten „Staffelgeschosse“ im oberen Bereich füühren zu keiner Veränderung der Betrachtung,, da die Staffe-- lung geringfüügig ist und an der Tatsache,, dass diese Gebäude in Ihrer Höhe alle vorhandenen Gebäudehöhen im einschlägigen Bereich der Kennedyallee,, am Langen Grabenweg und in der Matthias--Grüünewald--Straßße deutlich üübersteigenSeite 30 von 73 wüürden,, nichts ändert.. Der Bau von hohen Mietskasernen widerspricht auch der gewachsenen Sozialstruktur des Stadtviertels und mindert damit ebenfalls den Wert der bestehenden Gebäude.. Die Bauplanung folgt der Wohnbauphilosophie postsozialistischer Betonplattenbauten und widerspricht damit städtebaulicher Vernunft ebenso wie einer nachhaltigen Stadtentwicklung;; er dient allenfalls der Bereicherung einzelner.. Es mag sein,, dass der Stadt bezahlbarer Wohnraum fehlt.. Dann ist die Erschießßung weiterer stadtnaher Landflächen,, ggf.. in Zu-- sammenarbeit mit den Nachbarkommunen,, die gebotene Alternative;; durch 7755 Woh-- nungen wird das Problem nicht gelöst,, aber Ökologie und Klima dem Kommerz ge-- opfert.. 44..55 Folgen füür den Strassenverkehr und die Schadstoffbelastung Abgesehen davon,, dass in dem sogenannten „Fachbeitrag Verkehr“ die absehbare Belastung des Strassenverkehrs durch die Neubaumassnahmen im Bereich der Ken-- nedyallee 6622--7700 und der Ludwig--Erhard--Allee wie auch andere Veränderungen des Strassenverkehrs unberüücksichtigt bleiben,, verkennt der Gutachter,, dass be-- reits jetzt in den früühen Vormittagszeiten wie zwischen 1166 und 1188 Uhr erheb-- liche Staus mit den entsprechenden Lärm-- und Schadstofffolgen die Ken-- nedyallee belasten.. Es reicht eben nicht aus,, nach einigen „Parametern“ vom Schreibtisch aus eine Verkehrsbeurteilung ohne empirische Messungen vor Ort zu machen.. Aber selbst die Wortreiche,, aber oberflächliche Schreibtischanaly-- se kommt zu dem Ergebnis,, dass „kurzzeitige Wartezeiten…“ nicht auszuschlie-- ßßen“ sind,, wobei der Leser raten mag,, was der Gutachter unter „kurzzeitig“ versteht!!!! Völlig ausser Ansatz bleibt,, welche gesteigerten Schadstoffimmis-- sionen die Staus in der Kennedyallee füür die Anwohner haben werden.. Zusammen-- fasend gilt auch füür diesen Gutachtenteil:: Ein Gutachten,, das diesen Namen verdient ist,, noch zu erstellen und muss durch diesen Einspruch eingefordert werden.. 44..66 Nachbarrechtliche Folgen Im derzeitigen Bebauungsplan wird davon ausgegangen,, dass die Tiefgarage im Bereich … bis auf 11 ((einen)) Meter ((!!!!)) an … herangefüührt wird.. Dem widerspre-- che ich nachdrüücklich,, weil damit erhebliche Teile des Pflanzenbewuchses auf … zum Absterben verurteilt wären.. Dem werde ich mich jedenfalls widersetzten,, weil die Garagenplanung zum einen üüberdimensioniert ist,, zum anderen so ver-- ändert werden kann,, dass der Grenzabstand deutlich geringer ist,, d..h.. mindes-- tens 33 Meter beträgt.. Zudem bestehe ich auf einer Auflage,, die jedwede „Ramm-- bohrung“ verbietet.. Nehmen Sie zur Kenntnis,, dass ich jede Beeinträchtigung meines Grundstüückes einschließßlich der Bepflanzung und Bebauung nachdrüück-- lich,, ggfs.. Auch im Wege des einstweiligen Rechtschutzes,, unterbinden werde.. 44..77 Sonstiges Sollten sich im Zuge der weiteren Planung und Umsetzung der Bebauung Ken-- nedyallee 4411 weitere oder neue Aspekte ergeben,, behalte ich mir die entspre-- chende Erweiterung meines Widerspruchs ausdrüücklich vor.. Mit verbindlichen Grüüßßen Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 99 siehe:: Verfahren 11..Bebauungsplanverfahren 22..Öffentlichkeitsbeteiligung 33..Begutachtung Städtebau und ArchitekturSeite 31 von 73 11..Versiegelung 22..Verdichtung 55..Architektur//Gebäudegestaltung 66..Gebäudehöhen Verkehr 11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung 22..Ruhender Verkehr 33..Technische Erschließßung Natur und Umwelt 11..Artenschutz 22..Klima 33..Bäume 44..Hecke 55..Lärm Sonstiges 11..Wertminderung 22..Rammarbeiten 33..Sicht Zu 1100:: Stellungnahme 1100,, e--mail vom 2200.. Dezember 22001199 Sehr geehrte Damen und Herren,, zur Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.. 66991188--22 geben wir an-- liegende Bedenkenschrift ab.. Mit freundlichen Grüüßßen Sehr geehrte Damen und Herren,, zu der Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr..:: 66991188--22 geben wir folgende Bedenkenschrift ab:: 11.. Wieder liegt der Stadt Bann ein Gutachten eines privaten Unternehmens vor,, dass das Baumgutachten zu dem o..a.. Vorhaben erstellt hat.. Ist die Neutralität angesichts der nachstehenden Formulierung unter 55..00 des Baumgutachten gegeben? 55..00..Schutz-- und Erhaltungsmaßßnahmen Bei dem auf dem Baugrundstüück befindlichen Bestand handelt es sich um Bäu-- me,, die bau-- bzw.. zustandsbedingt nicht erhalten werden können.. Die erfor-- derlichen Schutzmaßßnahmen gem.. DIN 1188992200 zum Schutz von Bäumen bei Baumaßß-- nahmen begrenzen sich auf die beiden,, im Straßßen-- raum der Kennedy Allee stehenden Amerikanische Eichen.. 22.. Die Bäume werden also u..a.. aus Bau-- bedingten Grüünden gefällt-- siehe den einzelne n Erläuterungen in den gutachterliehen Unterlagen.. Einige Bäume werden auch aus zustandsbedingten Grüünden gefällt.. Es wird nicht geprüüft,, inwieweit großße Bäume durch mögliche Schnitt-- und Pflegemaßß-- nahmen erhalten werden können.. Die Maxime ist das o..a.. Bauvorhaben,, dem die meisten Bäume offenbar im Weg stehen.. Das Bauvorhaben könnte sich aber ebenso gut um die erhaltenswerten oder erhaltensmöglichen Bäume orientieren,, da größßere Bäume im städtischen Bereich besonders geschüütztSeite 32 von 73 bzw.. unterstüützt werden sollten.. Es ist auch der Stadt und der Politik ausreichend bekannt,, dass Bäume Sauerstoff produzieren und Schadstoffe filtern.. Sie bieten Tieren Heimstatt und Menschen Schatten und Wohlbe-- finden.. Gerade aufgrund der vielen umfangreichen geplanten Baumaßßnahmen im Ortsteil Nord-- Plittersdorf in den nächsten Jahren ist der Gesamtzu-- sammenhang bei der Beurteilung erhaltenswerter Frei -- und Grüünflächen nachdrüücklich zu bedenken.. Nach den wissenschaftlich vorliegenden Er-- kenntnissen z..B.. des Meterelogen Herrn Dr.. Karsten Brand,, Bonn sind Frei-- flächen im Stadtgebiet Bonn zu erhalten,, bebaute Flächen -- wenn möglich-- zurüückzubauen und neue Grüünflächen mit Bäumen anzulegen,, um u..a.. die kli-- matischen Verhältnisse,, insbesondere die Überhitzung im City--Bereich und den Wohn --und Arbeitsbereichen im Rheintal Bonns entgegenzuwirken.. Seit der Erklärung des Klimanotstandes füür den Stadtbereich Bonn müüssen die bereits auf den Weg gebrachten neuen Bauvorhaben unter Berüücksichtigung dieser Erkenntnis neu und grundlegend geprüüft werden.. Diese Prüüfung ist aus den ausgelegten Unterlagen dieser Offenlegung nicht erkennbar.. Wir beantragen,, den Gesamtzusammenhang,, d..h.. die Gesamtsituation und die Gesamtproblematik zu sehen und zu prüüfen und erst dann,, wenn alle Kri-- terien in der Gesamtheit bewertet sind,, einzelne Bauvorhaben zu geneh-- migen!! Die mit diesem Vorhaben angestrebte Verdichtung durch den Bau mehrerer füünfstöckiger Gebäude,, das Fällen fast aller Bäume,, die Ver-- nichtung des Kleinbiotops trägt der Forderung nach Rüückbau,, Erhaltung von Freiflächen,, Erhaltung bzw.. Schaffung von Baumbeständen und Biotopen nicht Rechnung!! Die Notwendigkeit,, Wohnraum zu schaffen,, wird nicht an-- gezweifelt.. Unter den bereits heute schon vorliegenden klimatischen und umweltrelevanten Problemen in diesem Ortsteil sollten jedoch weitere Verdichtungen und Vernichtungen von Grüünflächen abgelehnt werden.. Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 1100 siehe:: Verfahren 11..Bebauungsplanverfahren 22..Öffentlichkeitsbeteiligung 33..Begutachtung Städtebau und Architektur 11..Versiegelung 22..Verdichtung 66..Gebäudehöhen Natur und Umwelt Artenschutz ((11)) Klima ((22)) Bäume ((33)) Hecke ((44)) Zu 1111:: Stellungnahme 1111,, e--mail vom 2200.. Dezember 22001199 Sehr geehrte Damen und Herren,, Zur Offenlage des Bauvorhaben Kennedyallee 4411 erlaube ich mir fol-- gende Anregung..Seite 33 von 73 Ihre der Öffentlichkeit freigegebenen Unterlagen zur Offenlage Ken-- nedyallee 4411 enthalten ausschließßlich Gutachten zum Projekt Ken-- nedyallee 4411.. Ihnen und der interessierten Öffentlichkeit ist be-- kannt,, dass in den nächsten Monaten weitere Bauprojekte in naher Nachbarschaft geplant und ausgefüührt werden.. Ich darf Sie daher bit-- ten und auffordern,, die Genehmigung der Einzelprojekte nur und aus-- schließßlich im Zusammenhang zu erteilen.. Das Gesamtergebnis darf keine ungewollten Überraschungen enthalten.. Bitte erteilen Sie die Genehmigungen füür -- Kennedyallee 4411 -- Kennedyallee 6622--7722 -- Das BSI Gebäude -- Und allen Ihnen bekannten Einflüüsse füür -- Verkehr -- Klima -- Wind und Lichteinflüüsse NUR und AUSSCHLIESSLICH im kompletten Zusammenhang,, soweit das heute schon bekannt ist.. Sie wissen:: Sie tragen die Verantwortung füür die Zukunft von Bonn heu-- te und auch füür die neuen Stadtbewohner,, die sich einen lebenswerten Wohnraum erhoffen.. Im Vertrauen auf kluge Entscheidungen verbleibe ich Mit freundlichen Grüüßßen Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 1111 siehe:: Verfahren 11..Bebauungsplanverfahren 22..Öffentlichkeitsbeteiligung 33..Begutachtung Städtebau und Architektur 11..Versiegelung 22..Verdichtung Natur und Umwelt 11..Artenschutz 22..Klima 33..Bäume 44..Hecke Verkehr 11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung 22..Ruhender Verkehr Zu 1122:: Stellungnahme 1122,, BUND,, vom 2200.. Dezember 22001199,, Posteingang 0022..0022..22002200Seite 34 von 73 Betr..:: Stellungnahme von LNU Bonn und BUND KG Bonn zum vorhabenbezo-- genen Bebauungsplan 66991188--22 ""Kennedyallee 4411"" der Bundesstadt Bonn -- Beteiligung der Naturschutzverbände Ihr Zeichen:: 6611--44 Sehr geehrte …,, sehr geehrte Damen und Herren,, wir bedanken uns füür die Beteiligung im o.. a.. Verfahren.. LNU Bonn und· BUND KG Bonn äußßern folgende Bedenken gegen die Durchfüührung des o..a.. Bebauungsplans:: 11..)) Beschleunigtes Verfahren Der geplante Eingriff-- auf einer Fläche von ca.. 44..990000 m²² -- steht in ei-- nem engen räumlichen und zeitlichen Zusammengang mit dem erst küürzlich offengelegten Bebauungsplan 66991188--11 Ludwig--Erhard--Allee.. Dieser umfasst eine Fläche von ca..3355..000000 m²²,, so dass die in der Begrüündung ((S.. 55)) aufgefüührten Voraussetzungen des §§ 1133a BauGB ((weniger als 2200..000000 m²²)) füür ein beschleu-- nigtes Verfahren nicht gegeben sind,, da nach Gesetzeslage diese Fläche mitzurechnen ist.. Es ist also die Summationswirkung der Eingriffe zwingend zu berüücksichtigen.. Noch nicht berüücksichtigt ist dabei die geplante Neu-- bebauung des Postbankgeländes ((Kennedyallee 6622)) mit den nach aktuellem Stand gravierenden Eingriffen in die Grüün-- und Biotopstrukturen.. Nach §§ 1133a BauGB ist das beschleunigte Verfahren weiterhin ausgeschlossen,, wenn -- bei Vorhaben zwischen 2200..000000 und 7700..000000 m²²((dieser Fall ist aufgrund Summationswirkung gegeben)) -- Anhaltspunkte füür eine Beeinträchtigung von Schutzgüütern gemäßß §§ 11 Abs..66 Nr::..77 Buchstabe b des BauGB,, wie z..B.. ""Aus-- wirkungen auf Tiere,, Pflanzen,, Boden,, Wasser,, Luft,, Klima und das Wir-- kungsgefüüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel-- falt"" oder ""umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen"" bestehen.. Dieser Tatbestand wird z..B.. dadurch erfüüllt,, dass durch die Vernichtung der Bäume und Sträucher der -- vor allem auch nachts wirksame -- mäßßigende Wär-- meeffekt auf die umgebende Bebauung entfallen wird ((vgl.. Begrüündung,, Schutzgut Klima)) und davon die dort lebenden Menschen betroffen sein wer-- den.. Die Bedrohung ihrer Lebensqualität,, die davon ausgeht,, haben auch die Anwohner erkannt.. Sie setzen sich füür mehr Grüün an der Ken-- nedyallee ein ((General--Anzeiger,, 1133.. November 22001199)).. 22..)) Mängel in der Berüücksichtigung hydrologischer Gefahren Laut Starkregenkarte im Stadtplan Bonn treten,, vor allem im nördlichen Be-- reich des Plangebietes,, selbst bei nur 5500jährlichen Starkregenereignissen Wasserstände von 1100 -- 3300 cm auf.. Durch die geplante Bebauung wird dieses Risiko stark anwachsen.. 33..)) Mängel in der Artenschutzprüüfung a.. Veraltete Angaben zum RL--Status In der ASP I wird auf Artvorkommen,, die im Biotopkataster füür im Umfeld des Eingriffsbereichs gelegene Biotope -- selektiv und zu-- fällig erfasst --,, angegeben wurden,, eingegangen.. Allerdings sind die angegebenen Daten zum RL--Status veraltet ((Stand 22001100)),, da schon seit 22001166 eine neue RL der Brutvögel NRW vorliegt.. Demnach hat sich der Status einiger Arten verändert,, z..B.. ist der Star in die Kate-- gorie 33 und der Girlitz in die Kategorie 22 hochgestuft worden.. Damit sind diese beiden Arten -- ebenso wie der ebenfalls im Biotopkatas-- ter aufgefüührte Gartenrotschwanz-- planungsrelevant..Seite 35 von 73 b.. Fehlende ornithologische Untersuchungen Die ornithologischen Untersuchungen beschränken sich auf Greifvögel und Eulen.. Aus den in Kap.. 44..33 aufgefüührten Arte sind allerdings Star,, Girlitz und Gartenrotschwanz gemäßß der aktuellen Liste des LANUV ebenfalls planungsrelevant In der ASP 11,, S.. 1155,, wird explizit darauf hingewiesen:: ""Alle im BK gelisteten Arten können auf der Ein-- griffsfläche Nahrungsräume oder Brutplätze haben"".. Daher sind füür diese Arten zwingend Erhebungen gemäßß den ""Methodenstandards zur Er-- fassung der Brutvögel Deutschlands durchzufüühren.. c.. Mängel der ornithologischen Untersuchungen Im Eingriffsbereich befinden sich bis zu 8800 Jahre alte sowie zahlrei-- che abgestorbene Bäume.. Das Vorhandensein von Höhlenbäumen als Brutstätten z..B.. füür Spechte,, Tauben oder Eulen ist daher wahr-- scheinlich.. Es ist rechtlich daher zwingend notwendig,, die Bäume auf das Vorhandensein von potentiellen Bruthöhlen zu untersuchen.. d.. Begrüündung “Allerweltsarten“ ((Vögel)) Die füür die Biotopvernichtung vorgesehene Fläche weist aufgrund ih-- rer seit Jahrzehnten währenden ungestörten Entwicklung ein hohes Potential an Biodiversität auf.. Was die Stadt Bonn in ihrer Vorlage ((Begrüündung S.. 33)) als ""verwahrlosten Gesamtzustand"" bezeichnet,, ist in Wirklichkeit eine gerade durch die fehlenden Eingriffe ökologisch höchst wertvolle Struktur.. In der ASP 11,, S.. 1155,, wird darauf hinge-- wiesen,, dass durch die längere Ungestörtheit und der starken Verbu-- schung dort mit einer hohen Dichte an Brutplätzen zu rechnen ist.. Ge-- mäßß ASP 11,, S.. 1166,, fallen langfristig diese Lebensräume füür Klein-- säuger und Brutvögel weg.. Weiter heißßt es:: ""Bei den Brutvögeln ist davon auszugehen,, dass sie auf andere Flächen ausweichen können"".. Dafüür aber,, dass die lokalen Populationen europäischer Vogelarten -- also auch der sog.. „“Allerweltsarten“ ((ASP Stufe 22,, S.. 99)) -- durch den Eingriff erheblich beeinträchtigt werden,, bestehen deutliche An-- haltspunkte:: o Wie das Gutachten selbst anfüührt ((s..o..)),, ist mit einer hohen Dichte an Brutvögeln zu rechnen.. Durch die Vernichtung ihres Le-- bensraums sind sie gezwungen,, abzuwandern.. Da nicht davon auszu-- gehen ist,, dass gleichermaßßen geeignete Habitate zur Neuansiedlung zur Verfüügung stehen -- diese düürften schon besetzt sein ((und viele Vogelarten weisen ein ausgeprägtes Revierverhalten auf)) -- werden sie gezwungen sein,, suboptimale Habitate zu besiedeln.. Dies bedeu-- tet z..B.. eine Einschränkung ihrer Vitalität,, ihrer Lebenserwartung und ihrer Reproduktionsfähigkeit und damit einer Verschlechterung des Zustandes der lokalen Population.. Daher handelt es sich bei dem Eingriff um einen Rechtsverstoßß o Weiterhin wird in dem Gutachten nicht berüücksichtigt,, dass in der Nähe befindliche Habitate ebenfalls vernichtet werden sollen,, wie z.. B.. durch den BP 66991188--11 Ludwig--Erhard--Alle ((s.. o..)) oder – nach aktuellem Stand – auf dem Gelände der Postbank ((Kennedyallee 6622)).. Damit wird das Potential an Ausgleichsflächen noch weiter einge-- schränkt.. Das Gutachten bleibt daher den zwingend erforderlichen Nachweis schuldig,, dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff be-- troffenen Fortpflanzungs-- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüüllt werden..Seite 36 von 73 e.. Begrüündung der ASP Stufe 22 – Zwergfledermaus.. Auf der zur Rodung vorgesehenen Fläche bestehen hervorragende Vo-- raussetzungen füür die Ausbildung von reichen,, auch _flugfähigen In-- sektenvorkommen ((z..B.. Totholz,, strukturreiches Gebüüsch,, alte Bäume)).. Durch das Vorhaben wird also das Quellgebiet der essentiellen Nah-- rungsgrundlage einer nach FFH--IV--Richtlinie geschüützten Art empfind-- lich zerstört.. Dies wird in der ASP Stufe 22 völlig unterschlagen.. Wir lehnen den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung ab und fordern eine grundsätzliche Überarbeitung des Konzeptes,, da auch die Belange des Naturschutzes berüücksichtigt werden müüssen.. Insbesondere halten wir Nachbesserungen in folgenden Punkten füür notwendig:: o Ergänzung der Artenschutzprüüfung um eine Erfassung der Singvögel o Erfassung von Baumhöhlen o Ergänzende Untersuchung zur Abschätzung des Risikos bei Starkrege-- nereignissen infolge der geplanten Bebauung o Überarbeitung des Bebauungsplans mit der Maßßgabe,, größßere Teile der Grüünstrukturen zu erhalten.. Hier bieten sich z.. B.. auch die Bereiche an,, in denen gemäßß der Starkregen--Gefahrenkarte der Stadt Bonn Überschwemmungen zu erwarten sind o Ausarbeitung eines Ausgleichskonzepts,, in welchem ein äquivalenter Ersatz vor allem auch füür die durch Bebauung zerstörten strauch-- und unterholzreichen Strukturen Platz finden Mit freundlichen Grüüßßen Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 1122 siehe:: Verfahren 11..Bebauungsplanverfahren 22..Öffentlichkeitsbeteiligung 33..Begutachtung Städtebau und Architektur 11..Versiegelung 22..Verdichtung 66..Gebäudehöhen Verkehr 33..Technische Erschließßung Natur und Umwelt 11..Artenschutz 22..Klima 33..Bäume 44..HeckenSeite 37 von 73 Gesamtabwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öf-- fentlichen Auslegung nach den §§§§ 33 Abs.. 22 und 44 Abs.. 22 BauGB Verfahren 11.. Bebauungsplanverfahren 22.. Öffentlichkeitsbeteiligung 33.. Begutachtung 44.. Kampfmittelbeseitigung Städtebau und Architektur 11.. Versiegelung 22.. Verdichtung 33.. Nutzung 44.. Wohnungsbau//Wohneinheiten 55.. Architektur//Gebäudegestaltung 66.. Gebäudehöhen Natur und Umwelt 11.. Artenschutz 22.. Klima 33.. Bäume 44.. Hecken 55.. Lärm Verkehr 11.. Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung 22.. Ruhender Verkehr 33.. Technische Erschließßung Sicherheit 11.. Einbruchrisiko 22.. Feuerwehr Sonstiges 11.. Wertminderung 22.. Rammarbeiten 33.. SichtSeite 38 von 73 Verfahren:: 11.. Bebauungsplanverfahren:: Die Anwendungsvoraussetzungen des §§ 1133a BauGB im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind gegeben,, da weniger als 2200..000000 qm Grundfläche nach §§ 1199 Abs.. 22 BauNVO ermöglicht werden,, keine Pflicht zur Durchfüührung einer Umweltverträglichkeitsprüüfung nach dem Gesetz üüber die Umweltverträglichkeitsprüüfung ((UVPG)),, Anlage 11 besteht,, keine Anhaltspunkte füür eine Beeinträchtigung von Natura 22000000-- Gebieten erkennbar sind und keine Störfallbetriebe in der Nähe des Plangebietes liegen.. Diese Verfahrensgestaltung entbinden die Bundesstadt Bonn nicht,, sich mit den Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüüter zu beschäftigen,, ggfs.. unter zu Hilfenahme von entsprechenden Gutachten nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu bewerten und in die Abwä-- gung nach §§ 11 Abs.. 77 BauGB einzustellen.. Eine kumulierende Wirkung mit dem Bebauungsplan Nr.. 66991188--11 füür den Neubau des Bundesamtes füür Sicher-- heit in der Informationstechnik ((BSI)) scheidet aus,, da nur Bebauungs-- pläne der Innenentwicklung bei dieser Betrachtung einzubeziehen sind.. Der o..g.. Bebauungsplan wird jedoch im sog.. Regelverfahren mit Umweltbe-- richt aufgestellt.. Außßerdem wird kein sachlicher Zusammenhang der bei-- den Bebauungspläne gesehen,, da es sich bei dem Vorhaben zum Neubau des BSI um eine Büüroimmobilie handelt und der vorliegende,, vorhabenbezogene Bebauungsplan der Verwirklichung einer Wohnbebauung dient.. Auch eine kumulierende Wirkung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.. 66991188--44 füür das Postbank-- Gelände wird aufgrund der räumlichen Entfernung von fast 440000 Metern sowie der abschirmenden Wirkung des zwischen den beiden Vor-- haben liegenden Siedlungsbereiches,, insb.. den Gebäuderiegeln der Deut-- schen Forschungsgemeinschaft an der Kennedyallee sowie des Wissen-- schaftszentrums Bonn an der Ahrstraßße,, nicht gesehen.. Außßerdem befindet sich der o..g.. Bebauungsplan Nr.. 66991188--44 im Stadium des früühzeitigen Be-- teiligungsverfahrens,, wogegen füür den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.. 66991188--22 der Satzungsbeschluss angestrebt wird.. Ein zeitlicher Zusammenhang bzgl.. der Umsetzung der Vorhaben scheidet daher ebenfalls aus.. §§ 11 Abs.. 66 Nr.. 77 Buchstabe b BauGB bezieht sich nicht auf „Auswirkungen auf Tiere,, Pflanzen,, Boden,, Wasser,, Luft,, Klima und das Wirkungsgefüüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt und umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen“.. Der erwähnte,, o..g.. Para-- graph bezieht sich lediglich auf die Anwendungsvoraussetzung des §§ 1133a BauGB,, dass keine Natura 22000000--Gebiete betroffen sein düürfen.. Die nächstgelegenen Natura 22000000--Gebiete liegen westlich von Ippendorf und östlich von Oberkassel und sind daher aufgrund der großßen räumlichen Entfernung nicht tangiert.. Der Stellungnahme des Polizeipräsidiums,, Abt.. Verkehrspolizei bedarf es nicht,, da füür die Beurteilung der Ver-- kehrssicherheit die Ordnungsbehörden der Bundestadt Bonn zuständig sind.. 22.. Öffentlichkeitsbeteiligung:: Der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sit-- zung am 3300..1100..22001199 unter vorangegangener Beratung in der Bezirksvertre-- tung Bad Godesberg am 0044..0099..22001199 und im Ausschuss füür Umwelt und Ver-- braucherschutz am 1100..1100..22001199 die öffentliche Auslegung des Bebauungs-- planes beschlossen ((DS--Nr..:: 11991111774466))..Seite 39 von 73 Im Rahmen der Beratungen wurden die Gremien mit allen Anregungen,, die im Zuge des früühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem.. §§ 33 Abs.. 11 Bauge-- setzbuch ((BauGB)) eingegangen sind,, befasst.. Diese Anregungen konnten sowohl im Rahmen einer Büürgerinformationsver-- anstaltung,, die am 0011..0022..22001188 im Wissenschaftszentrum Bonn,, Ahrstraßße 4455 stattfand,, als auch im Rahmen der Auslage aller Planunterlagen im Stadthaus der Bundesstadt Bonn zwischen dem 3311..0011 und dem 1155..0022..22001199 vorgebracht werden.. Zusätzlich konnten die Pläne im vorgenannten Zeit-- raum auch auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn eingesehen werden.. Diesbezüüglich wurden alle unmittelbar betroffenen Büürgerinnen und Büür-- ger üüber einen Büürgerbrief,, der früühzeitig im Januar 22001188 als Wurfsen-- dung verteilt wurde,, informiert.. Somit bestand die Möglichkeit,, sich entweder direkt mit Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes üüber das Vorha-- ben auszutauschen oder aber nur die Pläne samt Gutachten einzusehen.. Eine personalisierte Einladung zum vorgenannten Beteiligungsverfahren gem.. §§ 33 Abs.. 11 Baugesetzbuch ((BauGB)) per Post sieht das Baugesetzbuch nicht vor.. Die öffentliche Auslegung gem.. §§ 33 Abs.. 22 Baugesetzbuch ((BauGB)) wurde nach der o..g.. Beschlussfassung im Amtsblatt Nr.. 4466 vom 1133..1111..22001199 der Bundesstadt Bonn ortsüüblich bekannt gemacht.. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 2211..1111..22001199 bis einschließßlich 2200..1122..22001199 in-- nerhalb des Zeitraums von mindestens 3300 Tagen,, der im §§ 33 Abs.. 22 BauGB gesetzlich festgelegt ist.. Der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt war zudem zu entnehmen,, dass die Planung im Amt füür Bodenmanagement und Geoinformation und im Rathaus Bad Godesberg während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitlag.. Zusätzlich konnten die Offenlageunterlagen auch auf der städtischen Internetseite angesehen werden.. Über diese verschiedenen Informationsquellen hinaus müüssen planbetroffene Grund-- stüückseigentüümerinnen//Grundstüückseigentüümer nicht gesondert und indivi-- duell schriftlich üüber die Beratungen der politischen Gremien in Zusam-- menhang mit einem Beschluss üüber die öffentliche Auslegung eines Bebau-- ungsplanes benachrichtigt werden.. In Einzelfällen ist es möglich,, dass zusätzlich zur amtlichen Bekannt-- machung im Amtsblatt eine Information zur Offenlage gemäßß §§ 33 Abs..22 Baugesetzbuch ((BauGB)) auch durch Hauswurfsendungen oder üüber die elekt-- ronischen Medien angeküündigt wird.. Im vorliegenden Fall wurde jedoch bereits in hinreichender Art und Wei-- se im Amtsblatt Nr.. 4466 vom 1133..1111..22001199 der Bundesstadt Bonn sowie auf der städtischen Internetseite der Bundesstadt Bonn üüber das Vorhaben informiert,, in Folge dessen weitere individuelle Benachrichtigungen füür die unmittelbar betroffenen Anwohner nicht notwendig waren.. Als Eigentüümerin//Eigentüümer eines Immobilienobjektes hat man prinzipi-- ell die Verpflichtung,, sich selbst mittels behördlicher Veröffentli-- chungen zu informieren.. Nach §§ 33 Abs.. 22 Satz 44 BauGB ist das Ergebnis der Abwägung,, das im Rahmen des Abwägungs-- und Satzungsbeschlusses nach §§ 1100 Abs.. 11 BauGB vom Rat der Bundesstadt Bonn gefasst wurde,, den Per-- sonen,, die Stellungnahmen abgegeben haben,, mitzuteilen.. Ein Zwischenbe--Seite 40 von 73 scheid ist gesetzlich nicht vorgesehen.. Zu den Informationsmöglichkei-- ten wird daher auf die o..g.. Ausfüührungen verwiesen.. 33.. Begutachtung:: Wenngleich alle Gutachten vom Vorhabenträger beauftragt wurden,, stellen sie keine „Gefälligkeitsgutachten“ dar.. Die Gutachten sind von unabhän-- gigen Experten mit langjährigen,, einschlägigen Erfahrungen und Kennt-- nissen erstellt worden.. Sie wurden von den Fachämtern der Verwaltung unabhängig und objektiv geprüüft.. Eine Nachbegutachtung ist daher nicht erforderlich.. Die schutzgutbezogene Bewertung von Bauprojekten ((insb.. BSI,, Ken-- nedyallee 4411,, Kennedyallee 6622--7722)) erfolgt einzelfallbezogen üüber die entsprechenden Gutachten in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren.. Sollten Wechselwirkungen untereinander konkret erkennbar sein,, so wer-- den diese in der Begrüündung ((Verfahren nach §§ 1133a BauGB)) oder bei einem Vollverfahren im Umweltbericht dargestellt.. Der Einwand kann daher nicht als „Moratorium“ füür jegliche Neubebauung gelten.. 44.. Kampfmittelbeseitigung:: Die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wurde dem Vorha-- benträger zur Kenntnis gebracht und ist von ihm im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens zu berüücksichtigen.. Zudem wurde in der Planzeichnung eine entsprechende Formulierung unter dem Punkt Hinweise aufgenommen.. Städtebau und Architektur:: 11.. Versiegelung:: Das Plangebiet liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.. 88001188--4488.. Dort sind sowohl an der Kennedyallee als auch an der Mathias-- Grüünewald--Straßße üüberbaubare Grundstüücksflächen festgesetzt,, die der bisherige Grundstüückseigentüümer nicht ausgenutzt hat.. Das bestehende Gebäude unterliegt dem Bestandsschutz und hätte vom Alteigentüümer zudem saniert werden können.. Durch die Lage des Grundstüücks in einem bebauten Innenbereich sind die Voraussetzungen füür eine intensivere Nutzung dar-- üüber hinaus bereits jetzt gegeben.. Die Versiegelung durch die das Plan-- gebiet unterbauende Tiefgarage wird durch eine entsprechende Begrüünung sowohl der Tiefgaragendecke mit einer Mindestüüberdeckung von 00,,5500 m zu-- züüglich einer Drainschicht,, als auch der Dachflächen der Wohngebäude gemildert.. Bei der Mächtigkeit der Tiefgaragenüüberdeckung handelt es sich um einen Wert,, der im Sinne der Gleichbehandlung aller Vorhaben-- träger in den Bebauungsplänen der Stadt Bonn gleichwertig aufgenommen wird.. Eine stärkere Überdeckung der Tiefgaragen mit Erdreich kann jeder Vorhabenträger eigenständig vornehmen,, soll aber aus den o..g.. Grüünden nicht als Festsetzung vorgegeben werden.. Mit der Bezeichnung „wasser-- durchlässiger Belag“ füür die privaten Erschließßungsflächen im Vorhaben-- und Erschließßungsplan sind darüüber hinaus verbindliche Vorgaben zur Ge-- staltung der Wege und Plätze getroffen worden,, die eine Versickerung des Niederschlagswassers ermöglichen.. 22.. Verdichtung:: Es besteht füür die unmittelbar angrenzenden Grundstüückseigentüümer kein Anspruch darauf,, dass die Höhenfestsetzung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.. 88001188--4488 im Hinblick auf die maximal zulässige Voll-- geschossigkeit auch auf den neuen,, vorhabebezogenen Bebauungsplan üüber-- tragen wird.. Der Rat der Bundesstadt Bonn ist in seiner Entscheidungs--Seite 41 von 73 findung frei,, andere Regelungen im Rahmen der Neuaufstellung eines vor-- habenbezogenen Bebauungsplanes zu erlassen.. Der sogenannte Gebietser-- haltungsanspruch bezieht sich ausschließßlich auf die Art der baulichen Nutzung.. Da sowohl die Bestandsbebauung im Umfeld des Plangebietes als auch die Neubebauung durch das Wohnen geprägt ist,, entfaltet sich keine drittschüützende Wirkung.. Das Umfeld des Plangebietes wird charakteri-- siert von zwei-- bis füünfgeschossiger Bebauung.. Das geplante Bauvorhaben greift diese Bauweise im Wesentlichen auf und entwickelt sie im Hin-- blick auf den in der Gesamtstadt Bonn bestehenden Wohnbedarf weiter.. Geplant sind vier-- bis füünfgeschossige Baukörper,, wobei das 44.. bzw.. 55.. Geschoss gegenüüber dem darunterliegenden Geschoss in Gänze zurüückge-- setzt ist und ein sogenanntes Nicht--Vollgeschoss darstellt.. Das Konzept zeichnet sich demnach durch eine nach heutigen Maßßstäben angemessene Verdichtung aus.. Dem Planungsgrundsatz gemäßß §§ 11a Abs.. 22 BauGB,, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen,, wird somit entsprochen.. Die städtebaulichen Dichtewerte,, die im §§ 1177 BauNVO füür Allgemeine Wohngebiete ((GRZ:: 00,,44)) angefüührt sind,, werden eingehalten.. Eine gerin-- gere Verdichtung,, wie sie in Teilen der Bestandsbebauung in der Umge-- bung vorhanden ist,, kann vor dem Hintergrund des erheblichen Wohnraum-- bedarfs und damit der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr auf Neubauprojekte in solch zentralen Lagen üübertragen werden,, um den Siedlungsbereich im Sinne einer Innenentwicklung unter Schonung der Landschaftsräume an den Siedlungsrändern zu schüützen.. Eine unmittelbare Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren ist nach der Landesbau-- ordnung Nordrhein--Westfalen ((BauO NRW)) nicht zwingend vorgeschrieben.. 33.. Nutzung:: Angesichts der angespannten Lage am Bonner Wohnungsmarkt werden die vorgebrachten Einschätzungen zum Leerstand im benachbarten Wohnungsbe-- stand bezweifelt.. Es handelt sich offensichtlich um eine persönliche Einschätzung,, die aber den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird.. Die Leerstände düürften eher kurzzeitige Folge von Mieterwechseln sein.. In der Bundesstadt Bonn besteht generell ein Bedarf an Wohnraum;; speziell im preiswerten Marktsegment.. Es kann erwartet werden,, dass durch die weitere Alterung der Gesellschaft sich dieser Effekt noch verstärken wird,, da zunehmend Personen mit geringen Rentenbezüügen Wohn-- raum nachfragen.. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 1100..0077..22001188 ((DS--Nr..:: 11881111557744)) beschlossen,, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in jedem Vorhabengebiet entsprechend dem Bonner Bau-- landmodell eine Mindestquote an gefördertem Wohnun
Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de