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200216 · Beschlussvorlage

Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, „Kennedyallee 41“

Nummer
200216
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200216-1 AA Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, „Kennedyallee 41“ Antrag zur Vorlage 200216

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Beschlussvorlage
öffentlich
200216
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2,
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz,
„Kennedyallee 41“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgetragenen
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2
werden entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung,
Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom 30.10.2019 (DS-Nr.:
1911746) behandelt.
II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 6918-2 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt
es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen
Stellungnahmen)
1. Die mit Stellungnahme 1 vom Kampfmittelbeseitigungsdienst vom
06.11.2019 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt,
als in der Planzeichnung unter dem Punkt Hinweise eine Ergänzung
im Hinblick auf Sachverhalt aufgenommen wird.
2. Die mit Stellungnahme 2 vom 28.11.2019 vorgetragenen Aspekte
werden insoweit berücksichtigt, als in einem Teilbereich im
Nordosten der Matthias-Grünewald-Straße zwischenzeitlich testweise
Parkmarkierungen im Bereich der bereits bestehenden Parkbuchten
aufgetragen wurden, die ein geordnetes Parken ermöglichen.Seite 1 von 73

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3. Die mit Stellungnahme 3 vom 09.12.2019 vorgetragenen Aspekte
werden insoweit berücksichtigt, als in einem Teilbereich im
Nordosten der Matthias-Grünewald-Straße zwischenzeitlich testweise
Parkmarkierungen im Bereich der bereits bestehenden Parkbuchten
aufgetragen wurden, die ein geordnetes Parken ermöglichen.
4. Die mit Stellungnahme 4 vom 15.12.2019 vorgetragenen Aspekte
werden nicht berücksichtigt.
5. Die mit Stellungnahme 5 vom 16.12.2019 vorgetragenen Aspekte
werden insoweit berücksichtigt, als die Ersatzpflanzungen von 7
satzungsrelevanten Bäumen auf dem Grundstück der Petenten
erfolgen sollen. Hierzu soll im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens eine vertragliche Regelung zwischen
dem Vorhabenträger, den Petenten und der Bundesstadt Bonn
erfolgen.
6. Die mit Stellungnahme 6 von den Stadtwerken Bonn vom 17.12.2019
vorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen und an die
Vorhabenträgerin bzw. an die von ihr beauftragten Firmen zur
Beachtung bei der weiteren Planung weitergeleitet.
7. Die mit Stellungnahme 7 vom 18.12.2019 vorgetragenen Aspekte
werden insoweit berücksichtigt, als in einem Teilbereich im
Nordosten der Matthias-Grünewald-Straße zwischenzeitlich testweise
Parkmarkierungen im Bereich der bereits bestehenden Parkbuchten
aufgetragen wurden, die ein geordnetes Parken ermöglichen.
8. Die mit Stellungnahme 8 vom 20.12.2019 vorgetragenen Aspekte
werden nicht berücksichtigt.
9. Die mit Stellungnahme 9 vom 16.12.2019 vorgetragenen Aspekte
werden nicht berücksichtigt.
10. Die mit Stellungnahme 10 vom 20.12.2019 vorgetragenen Aspekte
werden nicht berücksichtigt.
11. Die mit Stellungnahme 11 vom 20.12.2019 vorgetragenen Aspekte
werden nicht berücksichtigt.
12. Die mit Stellungnahme 12 vom BUND vom 20.12.2019
vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.
III. Hinweise
Zu dem Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
IV. Satzungsbeschluss
1. Die Planzeichnung wird unter dem Punkt Hinweise wie folgt ergänzt:
„Im Hinblick auf mögliche Kampfmittel wird empfohlen, im Bereich der
geplanten Tiefgaragenzufahrt Kennedyallee, unmittelbar angrenzend an
den öffentlichen Fußweg, eine entsprechende Baugrundüberprüfung
durchzuführen.“
(Die Ergänzung ist in violett eingetragen)
2. Die Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6918-2 der Bundesstadt Bonn in der Fassung
des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 30.10.2019 wird
unter Kapitel 3.3 - Sonstige Auswirkungen auf die sozialeSeite 2 von 73

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Infrastruktur – sowie unter Kapitel 3.4.2 – Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt - redaktionell geändert. Diese Textänderungen
sind in der Begründung durch Fettdruck kenntlich gemacht. Der
weitere Entwurf der Begründung wird unverändert übernommen.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-2 der Bundesstadt
Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Hochkreuz, zwischen Kennedyallee, der Bestandsbebauung entlang
der Straße Langer Grabenweg, der Matthias-Grünewald-Straße und
der westlichen Bestandsbebauung zwischen Kennedyallee und
Matthias-Grünewald-Straße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als
Satzung beschlossen.
Begründung
Plangebiet / bestehendes Planungsrecht:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Hochkreuz, liegt auf Höhe des Bestandsgebäudes Kennedyallee 41 und wird
im Norden durch die Matthias-Grünewald-Straße, im Osten durch die
Bestandsbebauung entlang der Straße Langer Grabenweg, im Süden durch die
Kennedyallee und im Westen durch die aufgelockerte Bebauung zwischen der
Kennedyallee und der Matthias-Grünewald-Straße begrenzt.
Im Zentrum des insgesamt circa 4.900 m² großen Plangebiets befindet sich
eine leerstehende Villa. Die Nutzung des die Villa umgebenden, ehemals
parkartig angelegten Grundstückes wurde augenscheinlich seit längerer Zeit
aufgegeben. In Folge des verwahrlosten Gesamtzustands von Villa und Park
kann in Gänze von einem städtebaulichen Missstand im Umfeld einer
gepflegten Nachbarschaft gesprochen werden, der mit der vorliegenden
Planung beseitigt werden soll.
Die nähere Umgebung des Plangebietes entlang der Kennedyallee, dem
Langer Grabenweg sowie der Matthias-Grünewald-Straße wird durch eine
Wohnbebauung mit 2 bis 3 Vollgeschossen mit teilweise ausgebauten Dächern
bestimmt. Im Kreuzungsbereich der Matthias-Grünewald-Straße mit dem
Langer Grabenweg befindet sich zudem ein punktförmiges, fünfgeschossiges
Wohngebäude mit Flachdach.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Bonn/Rhein-Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
ausgewiesen. Die beabsichtigte Planung entspricht damit den Zielen der
Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn ist das Plangebiet als
Wohnbaufläche dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann
daher gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus den Vorgaben des
gültigen Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Verbindliches Planungsrecht besteht für das Plangebiet in Form des
Bebauungsplanes Nr. 8018-48, „Kennedyallee“, der am 14.11.1967 seineSeite 3 von 73

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Rechtskraft erlangte. Dort wird das Plangebiet als Allgemeines bzw. Reines
Wohngebiet festgesetzt. Zulässig ist eine offene, zwingend 2-geschossige
Bebauung entlang der Kennedyallee sowie der Matthias-Grünewald-Straße.
Die Straßenfront wird jeweils durch Baulinien definiert. Die Grundflächenzahl
(GRZ) wird mit einem Maß von 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,7
bestimmt. In den Teilflächen, in denen der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
8018-48, „Kennedyallee“, durch den neuen, vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6918-2, „Kennedyallee 41“, überplant wird, wird der
erstgenannte aufgehoben.
Planungsanlass / Planungskonzept:
Aufgrund der vorliegenden Mindernutzung und des daraus resultierenden
städtebaulichen Entwicklungsbedarfs soll das Plangebiet einer neuen
wohnbaulichen Nutzung mit drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 75
Wohneinheiten unter Abriss des Bestandsgebäudes zugeführt werden. Die
städtebauliche Konzeption sieht drei eigenständige Baukörper im Plangebiet
vor. Im Bereich der Matthias-Grünewald-Straße entsteht eine parallel zur
Straße verlaufende 4-geschossige Bebauung, im zentralen Bereich eine
rechtwinklig dazu geplante, 3-geschossige Bebauung und im Bereich der
Kennedyallee ein parallel zur Straße verlaufender 3-geschossiger Baukörper.
Alle drei Gebäude erhalten zusätzlich ein allseits zurückspringendes
Nichtvollgeschoss und sind durch eine private Tiefgarage baulich miteinander
verbunden. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt südlich über die Kennedyallee,
die Ausfahrt über die nördlich verlaufende Matthias-Grünewald-Straße. Die
private Erschließung im Vorhabenbereich erfolgt ausschließlich über ein
internes Wegenetz, das mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt wird. Die
Freiflächen werden gärtnerisch gestaltet. Im westlichen Vorhabengebiet ist eine
private Spielplatzfläche vorgesehen, die auch als Treffpunkt der Bewohner des
Vorhabengebiets genutzt werden kann. In den jeweiligen Eingangsbereichen
der einzelnen Gebäude sind zudem überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen.
Besucher-Stellplätze werden jeweils im Bereich Kennedyallee sowie im Bereich
Matthias-Grünewald-Straße zur Verfügung gestellt. Der geförderte Wohnraum
ist sowohl im kompletten Gebäude entlang der Matthias-Grünewald-Straße, als
auch in einem Teilbereich des zentral platzierten Gebäudes vorgesehen. Die
Einfriedung des gesamten Vorhabenbereichs ist beabsichtigt. Eine neue, für die
Allgemeinheit öffentlich nutzbare Fußwegverbindung zwischen Matthias-
Grünewald-Straße und Kennedyallee wird von Vorhabenträgerseite somit
ausgeschlossen.
Das Vorhaben entspricht den grundsätzlichen städtebaulichen
Zielvorstellungen der Bundesstadt Bonn, dem aktuellen, wie auch zukünftigen
Wohnbedarf im Ortsteil Hochkreuz, insbesondere vor dem Hintergrund der
weiteren Entwicklung im nahegelegenen Arbeitsschwerpunkt Bundesviertel,
gerecht zu werden.
Planverfahren:
Aufgrund der Verfügbarkeit der Vorhabenträgerin über die vom
Bauleitplanverfahren betroffenen Grundstücke wird der Bebauungsplan als
vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
aufgestellt.Seite 4 von 73

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Da eine Nachverdichtung eines bereits bestehenden Siedlungsgebietes und
somit eine Innenentwicklung beabsichtigt ist, kann die Aufstellung in einem
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt
werden. Die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten
Verfahrens sind gegeben, da der vorgeschriebene Schwellenwert der
überbebaubaren Grundfläche (hier < 2 ha) und alle weiteren Vorgaben für
vorgenanntes Verfahren eingehalten werden. Ein Umweltbericht gemäß
§ 2a Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich. Eingriffe in
Natur und Landschaft, die aufgrund der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Dennoch wurden die Umweltbelange im Rahmen der vorliegenden Planung
berücksichtigt und die Planungsauswirkungen durch gutachterliche
Untersuchungen beschrieben und bewertet.
Planungsablauf:
Nachdem die Vorhabenträgerin RHEGIO + GmbH & Co. KG mit Eingang vom
29.04.2016 bei der Bundesstadt Bonn einen Antrag auf Einleitung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt hat, beschloss der
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner Sitzung am
28.09.2016 auf Grundlage des von der Vorhabenträgerin vorgelegten
Plankonzepts (Vorhaben- und Erschließungsplan) den Grundsatzbeschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.6918-2, „Kennedyallee 41“ (DS-Nr.
1612197EB2).
Mit der im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 22.11.2017
ausgesprochenen Empfehlung beschloss die Bezirksvertretung Bad Godesberg
am 06.12.2017 auf Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten
Planungsziele die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (DS-Nr.
1713241EB7).
Letztgenannte Beteiligung erfolgte in einem Zeitraum vom 16.01.2018 bis zum
15.02.2018. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine
Bürgerinformationsveranstaltung am 01.02.2018 im Wissenschaftszentrum
Bonn, Ahrstraße 45 durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung informierten
Vertreter der Bundesstadt Bonn, des Vorhabenträgers und des beauftragten
Planungsbüros ausführlich über das Bebauungsplankonzept und über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Für die Bürgerinnen und Bürger
bestand die Möglichkeit, im Dialog mit den anwesenden Fachleuten
Stellungnahmen zu den Planungen vorzubringen und diese zur Diskussion zu
stellen. Sämtliche Anregungen wurden protokolliert, beziehungsweise konnten
im Nachgang schriftlich eingebracht werden. Darüber hinaus bestand die
Möglichkeit, die Planung vom 31.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018 im
Stadthaus, Stadtplanungsamt, Etage 8 C, im Rathaus Bad Godesberg und
durch Präsentation auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn einzusehen.
Auch in diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen eingebracht werden.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wies die PLEDOC GmbH auf die Lage eines Schutzstreifens für eineSeite 5 von 73

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Ferngasleitung im Bereich der Kennedyallee hin, der beachtet werden muss.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. hielt eine Artenschutzprüfung der
Stufe 2 für erforderlich. Dieser Anregung wurde im Rahmen einer zweiten
Untersuchung zwischenzeitlich gutachterlich nachgegangen. Das
Polizeipräsidium Bonn gab Hinweise zur Kriminalprävention, die mit der Bitte
um Berücksichtigung an die Vorhabenträgerin weitergegeben wurden. Die
Stadtwerke Bonn GmbH erläuterten in ihrem Schreiben insbesondere die
gegebene Versorgung des Plangebietes mit Fernwärme, Gas, Wasser und
Strom. Von Seiten der Öffenstlichkeit wurden insb. Bedenken bzgl. der
vorgesehenen baulichen Verdichtung, des Wohnungsmixes (hier insb. mit
gefördertem Wohnraum), des Verlustes von Grünflächen und Bäumen und der
vorgesehenen Verkehrserschließung bzw. der künftigen Verkehrsabwicklung
über die Matthias-Grünewald-Straße geäußert.
Die Bedenken wurden zum Teil in der Überarbeitung der Planung
berücksichtigt (begrünte Flachdächer, unmittelbare Baumersatzpflanzungen in
der Nachbarschaft, etc.), zum Teil entkräftet bzw. wurden im Rahmen der
Abwägung nicht berücksichtigt.
Nach vorheriger Anhörung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg
(04.09.2019) und Beratung samt Anregung an den Fachausschuss im
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (10.10.2019) beschloss der
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner Sitzung am
30.10.2019, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-2
„Kennedyallee 41“ der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Kennedyallee, der
Bestandsbebauung Langer Grabenweg, Matthias-Grünewald-Straße und der
westlichen Bestandsbebauung zwischen Kennedyallee und Matthias-
Grünewald-Straße gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich
seiner Begründung und aller Gutachten öffentlich auszulegen (DS-Nr.
1911746). Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte am 13.11.2019.
Anschließend erfolgte die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 21.11.2019 bis
einschließlich 20.12.2019 im Stadthaus der Bundesstadt Bonn. Darüber hinaus
bestand die Möglichkeit, verkleinerte Farbkopien des Planes in der
Bezirksverwaltungsstelle Bonn Bad Godesberg einzusehen. Hier hatte die
Öffentlichkeit erneut Gelegenheit, sich über die Planungsziele zu informieren
und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Zusätzlich konnten im
Rahmen der Bürgerbeteiligung im Internet Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden über die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes unterrichtet. Während der
Offenlage wurden die unter Ziffer II 1 bis 12 aufgeführten Stellungnahmen
abgegeben, welche weiter unten wiedergegeben und mit einem
Abwägungsvorschlag versehen sind (Beschlusspunkt II). Die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit wurden anonymisiert.
Die Originale der eingereichten Stellungnahmen und eine Liste mit den Namen
der Bürger, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) eine Stellungnahme abgegeben haben, liegen den
Mitgliedern der Bezirksvertretung Bad Godesberg und des Rates der
Bundesstadt Bonn eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen zur
Einsicht bereit. Gleiches gilt für die gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Beschlusspunkt I)
und die dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden Gutachten sowie für denSeite 6 von 73

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zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Vorhabenträger abgeschlossenen
Durchführungsvertrag.
Bonner Baulandmodell:
Durch das Bonner Baulandmodell in seiner Fassung vom 10. Juli 2018 (DS-Nr.
1811574EB5) soll eine Erhöhung der Fertigstellungszahlen im öffentlich
geförderten Wohnungsbau sowie eine Ausweitung des Angebotes dringend
benötigter Kita-Plätze erreicht werden. Es wird angewendet, sofern für die
Realisierung eines Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder angepasst
werden soll und durch das Vorhaben mehr als 12 Wohneinheiten oder 1.100 m²
Bruttogeschossfläche Wohnen entstehen sollen. Das Vorhaben, hier die
Schaffung eines urbanen, attraktiven Wohnquartiers mit insgesamt 75
Wohneinheiten, fällt unter die Regelungen des Bonner Baulandmodells.
Entsprechend den Vorgaben des Modells sind bis zu 40 % der
Bruttogeschossfläche (BGF) der geplanten Wohnbauvorhaben als geförderter
Mietwohnungsbau zu errichten (mind. 20% nach Maßgaben des Förderweges
A, im übrigen Förderweg B) und es erfolgt eine Beteiligung an den Folgekosten
für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen, deren Bedarf durch das
Vorhaben ausgelöst wird (DS-Nr. 1811574EB5). Diese Anforderungen des
Bonner Baulandmodells stehen unter dem Vorbehalt, dass sie „den gesamten
Umständen nach angemessen“ sein müssen (§ 11 Baugesetzbuch).
Die einzelfallbezogene verbindliche Angemessenheitsprüfung für das Vorhaben
hat ergeben, dass hier 40% der BGF (dies entspricht ca. 2.500 m² BGF) als
geförderter Wohnungsbau zu errichten sind. Darüber hinaus sind vom
Vorhabenträger die Kosten für fünf Kindergartenplätze zu tragen. Die
Begründung muss in Kapitel 3.3 entsprechend angepasst werden.
Durchführungsvertrag:
Vor Fassung des Satzungsbeschlusses wurde zwischen der Vorhabenträgerin
und der Bundesstadt Bonn ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Mit dem
Durchführungsvertrag bindet sich die Vorhabenträgerin im Wesentlichen, in
einem festgesetzten Zeitraum nach Erteilung der Baugenehmigung mit der
baulichen Maßnahme zu beginnen und das Vorhaben innerhalb des
vereinbarten Zeitraums vollständig abzuschließen. Darüber hinaus wurden
folgende Anforderungen an das Vorhaben vertraglich festgelegt.
1. Energieeffizienz und –versorgung: Die Vorhabenträgerin verpflichtet
sich, die Anforderungen gemäß dem Ratsbeschluss vom 22.10.2015
(DS-Nr. 1512547) sowie dem Hauptausschussbeschluss vom
14.11.1995 (DS-Nr. 9500876NV2) einzuhalten. Auf der Grundlage
des Energiekonzeptes vom 13.07.2018 wird der KfW-Effizienzhaus
55 Standard ausgeführt, die Wärmeversorgung erfolgt über die
Fernwärme der Stadtwerke Bonn. Die Dachflächen werden für eine
mögliche Nachrüstung von Photovoltaikanlagen vorgerichtet
(Berücksichtigung in der Statik; Leerrohre, Dachdurchdringungen).
2. Bonner Baulandmodell: Das Vorhaben fällt unter den Beschluss des
Rates der Bundesstadt Bonn zu einer verbindlichen Mindestquote
für geförderten Wohnraum sowie zur Tragung von FolgekostenSeite 7 von 73

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sozialer Infrastruktur (Kita) vom 30.03.2017 (DS-Nr. 1613742AA3) in
Verbindung mit dem Beschluss vom 10.07.2018 (DS-Nr.
1811574EB5), Bonner Baulandmodell. Die Vorhabenträgerin
verpflichtet sich innerhalb des Vertragsgebietes Wohnungen mit
einer Gesamt-Brutto-Grundfläche „Wohnen“ (BGF „Wohnen“) von
mindestens 2.500 qm mit Fördermitteln des Landes NRW gemäß
den jeweils geltenden Wohnraumförderbestimmungen (WFB)
herzustellen, hiervon mindestens 1.250 qm BGF „Wohnen“ für
Begünstigte der Einkommensgruppe A. Des Weiteren verpflichtet
sich die Vorhabenträgerin im Rahmen der Angemessenheitsprüfung
zur Übernahme der Folgekosten von 5 Kindergartenplätzen, welche
durch das Vorhaben ausgelöst werden.
3. Elektromobilität: Die Vorhabenträgerin wird in der Tiefgarage des
Vorhabens die Vorrichtung für Ladesäulen (Leerrohre,
entsprechende Kapazitäten der Energieversorgung) vorhalten und
die Säulen bei Bedarf herstellen.
Baumbestand:
Im Rahmen der baulichen Entwicklung des Grundstücks ist die Rodung des
gesamten Baum- und Gehölzbestandes im Plangebiet unvermeidbar. Zur
Erfassung und Bewertung des vorhandenen Baumbestands wurde ein
Baumgutachten erstellt (Überprüfung des Baumbestands im Baufeldbereich,
Banks Baumpflege GmbH, Stand: 07.09.2018). Das Gutachten empfiehlt, den
gesamten Baumbestand zu entfernen und eine entsprechende Ersatzpflanzung
an geeigneten Standorten vorzunehmen. Insgesamt müssen im Rahmen der
Umsetzung des Gesamtvorhabens 20 Bäume gefällt werden, von denen 17
Bäume unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt
Bonn fallen und ersetzt werden müssen.
Zehn der siebzehn notwendigen Ersatzpflanzungen erfolgen innerhalb des
Plangebietes, die restlichen sieben Ersatzpflanzungen sollen auf dem
unmittelbar westlich angrenzenden Nachbargrundstück umgesetzt werden.
Hierzu wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine vertragliche
Regelung zwischen der Vorhabenträgerin, den Petenten, die im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einen
entsprechenden Vorschlag gemacht haben und der Bundesstadt Bonn
angestrebt. Hierbei finden die Pflanzlisten der Bundesstadt Bonn Beachtung.
Sollten entgegen der Absicht, die restlichen Ersatzpflanzungen auf dem
Nachbargrundstück vorzunehmen, diese nicht umgesetzt werden, ist der
Verlust der Bäume von der Vorhabenträgerin entsprechend der Satzung zum
Schutz des Baumbestandes der Bundesstadt Bonn in Form einer
Ersatzgeldzahlung zu kompensieren.
Artenschutz
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden sowohl eine
Artenschutzprüfung I (ASP I), als auch eine Artenschutzprüfung II (ASP II)
durchgeführt, bei denen naturschutzrechtlich fest umrissene Artenspektren
einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wurden. Im Zuge der
Durchführung der vor Ort erfolgten Untersuchungen konnten etwaige
Verbotstatbestände ausgeschlossen werden. Um Konflikte mit Vogelbruten undSeite 8 von 73

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Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden, werden die Abbruch-,
Rodungs- und Fällarbeiten, ausschließlich außerhalb des allgemeinen
Brutzeitraums der Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30.
September. Bauzeitenregelung gem. § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt.
Weitere Maßnahmen zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung sind nicht
angezeigt und werden gutachterlich nicht empfohlen (Nistkästen könnten ggf.
als Tierfalle wirken). Die Begründung wird daher in Kapitel 3.4.2 entsprechend
angepasst.
Zu Beschlusspunkt I
Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung der
Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde bereits über
die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7213-1 vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die
Behandlung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte
entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz am 30.10.2019 (DS-Nr.: 1911746). Auf eine erneute
Wiedergabe wird verzichtet und auf die Verwaltungsvorlage verwiesen.
Zu Beschlusspunkt II
Zunächst werden im Anschluss die eingereichten Stellungnahmen in der
Reihenfolge der Beschlusspunkte unter II im Wortlaut wiedergegeben. Zur
besseren Verständlichkeit schließt sich ein Gesamt-Abwägungsvorschlag an,
der auf alle in den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgetragenen
Aspekte eingeht. Durch diese Zusammenfassung wird den Mitgliedern des
Rates sowie der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine vollständige Abwägung
über die vorgebrachten Stellungnahmen im Zusammenhang ermöglicht. Zur
besseren Nachvollziehbarkeit wird bei jeder Eingabe auf die entsprechende
Behandlung der vorgebrachten Einzelthemen des Gesamt-
Abwägungsvorschlages verwiesen.
Anlage/n
1 Stellungnahmen_Gesamtabwägung (öffentlich)
2 Begründung (öffentlich)
3 Übersichtsplan 6918-2_1_2500 (öffentlich)Seite 9 von 73

Wiedergabe der Stellungnahmen // Gesamtabwägung
Wörtliche Wiedergabe der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäßß §§ 33 Abs..
22 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäßß §§ 44 Abs.. 22 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.. 66991188--22
„Kennedyallee 4411“ abgegebenen Stellungnahmen..
Zu 11:: Stellungnahme 11,, e--mail Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW --
Luftbildauswertung füür Kennedyallee 4444 vom 0066.. November 22001199
Sehr geehrte …,,
anbei die Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes NRW.. Folgen
Sie bitte den in der Luftbildauswertung angegebenen Empfehlungen..
Füür den gelben Bereich gilt::
Sollten Spezialbaumaßßnahmen durchgefüührt werden,, wird eine Sicherheitsdetek--
tion empfohlen.. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere::
-- Rammarbeiten
-- Verbauarbeiten
-- Pfahlgrüündungen
-- Rüüttel-- und hydraulische Einpressarbeiten
-- sowie vergleichbare Arbeiten,, bei denen erhebliche mechanische Kräfte
auf den Boden ausgeüübt werden
Bitte beachten Sie dabei folgendes Merkblatt::
http::////www..brd..nrw..de//ordnung_gefahrenabwehr//kampfmittelbeseitigung//index..jsp
Füür den rosa Bereich gilt::
Ich empfehle Ihnen,, wie vom Kampfmittelbeseitigungsdienst angeregt,, einen An--
trag auf Kampfmitteluntersuchung ((Oberflächendetektion)) zu stellen.. Füür den
Antrag wird das zugesandte Formular benötigt.. Ebenfalls sind Fotos von der
Örtlichkeit erforderlich sowie ein Lageplan,, in dem die Baumaßßnahme ((mit// oh--
ne Keller)) genau eigezeichnet ist.. Zudem zeichnen Sie bitte Ihre Baumaßßnahme
maßßstabsgetreu in die Karte der Luftbildauswertung ein..
Ebenfalls wird die Betretungserlaubnis// Leitungsfreiheit benötigt..
Sollten Sie sich füür eine Oberflächendetektion entscheiden,, bitte ich um Zu--
sendung der genannten und zugesandten Unterlagen.. Die Formulare müüssen hand--
schriftlich vom Eigentüümer unterschrieben und vollständig ausgefüüllt werden..
Vielen Dank!!
Mit freundlichen Grüüßßen
i..A..Seite 10 von 73

Seite 11 von 73

Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 11 siehe::
Verfahren
44.. KampfmittelbeseitigungSeite 12 von 73

Zu 22:: Stellungnahme 22,, e--mail vom 2288.. November 22001199
Betreff:: Einspruch gegen den Bebauungsplan 66991188--22 ((Kennedyallee 4411,, 5533117755
Bonn))
Sehr geehrte Damen und Herren,,
hiermit lege ich Einspruch gegen den aktuellen Bebauungsplan ein => Nr.. 66991188--
22 ((Kennedyallee 4411,, 5533117755 Bonn))..
Besonders kritisch sind dabei die folgenden Punkte hervorzuheben::
Der aktuelle Entwurf zum Bebauungsplan 66991188--22 ((Kennedyallee 4411,, 5533117755 Bonn))
füührt zu einer deutlichen Wertminderung meines eigenen Hauses && Grundstüücks
Kennedyallee ….. D..h.. meine Haus Nr.. … befindet sich nur ca.. … Meter vom
Grundstüück Kennedyallee 4411 entfernt.. Deshalb werde ich die weiteren rechtli--
chen Schritte üüber meine Rechtschutzversicherung auf den Weg bringen müüssen..
Die aktuelle Dachhöhenplanung auf Seiten der Kennedyallee ist um mindestens
eine Etage zu hoch ausgelegt und passt nicht in das Straßßenbild der allein--
stehenden Nachbarhäuser mit deutlich geringerer Dachhöhe.. D..h.. die Nachbar--
häuser ((inkl.. meinem Haus …)) ist um mindestens ein bis zwei Etagen flacher..
D..h.. die Planung eines neuen Mehrfamilienhauses müüsste um mindestens eine
Etage reduziert werden..
Es sind deutlich zu viele Wohneinheiten auf dem Grundstüück geplant.. Die Pla--
nung stellt einen unattraktiven,, üüberdimensionierten und massivem Wohnkomplex
dar.. Vorher war hier lediglich ein einziges Haus auf dem Grundstüück vorhan--
den.. Nun zeigt der Planungsentwurf keine ggf.. passfähigen 1100 -- 2200,, sondern
ganze 7755 Wohneinheiten.. D..h.. das Verhältnis von Grundfläche zu umbauten Raum
passt nicht in das Wohngebiet mit der aufgelockerten Nachbarbebauung und al--
leinstehenden Häusern..
Der Bedarf an weiteren Wohneinheiten in einem solchen „Silo“ auf der Ken--
nedyallee ist nicht nachvollziehbar.. D..h.. in Wohnblöcken ein paar hundert Me--
ter entfernt stehen immer wieder Wohnungen leer.. Zudem soll ja bereits auf
der Kennedyallee 6622 – 7722 ein weiteres Großßprojekt eine sehr hohe Anzahl an
neuen Wohnungen umsetzen.. Der Bebauungsplan füür die Kennedyallee 4411 hat sich
weiter verschlechtert.. Hier muss deutlich an einer Verbesserung gearbeitet
werden.. D..h.. die Wohneinheiten sind weiter gestiegen.. Die Parkplatzsituation
hat sich weiter verschärft.. Von der vorhandenen Grüünfläche ((Biotop)) ist noch
weniger in der Planung üübriggeblieben.. Die Dachbebauung fällt noch höher aus
und sieht zudem noch weitere Aufbaumodule vor.. Somit bleibt mein Einspruch
vom 1111.. Februar 22001188 auch weiterhin bestehen und wird hiermit noch einmal
wiederholt ausgesprochen..
Anbei noch einmal der Einspruch von vom 1111.. Februar 22001188
Ergo:: Bitte um Anpassung des Bebauungsplans ((d..h.. dass er verträglich mit der
Nachbarbebauung wird)).. Bitte um Bestätigung des Erhalts dieses Einspruchs..
Mit freundlichen Grüüßßen
…
Sehr geehrter …,,
anbei sende ich Ihnen ((wie auf der Informationsveranstaltung am
11..22..22001188 besprochen)) den Einspruch gegen das Bauvorhaben KennedyalleeSeite 13 von 73

4411 mit der Bebauungsplan Nr.. 66991188--22.. Ich wüürde Sie bitten die Planung
gänzlich zu üüberdenken bzw.. den örtlichen Anforderungen und Gegeben--
heiten anzupassen.. Bitte leiten Sie den Einspruch auch an die internen
Stellen weiter ((Amt 6611 und Oberbüürgermeister)).. Parallel werde ich den
Einspruch per Einschreiben an den Oberbüürgermeister senden.. Ich bitte
Sie mir den Erhalt der email und der Anlage zu bestätigen..
Mit freundlichen Grüüßßen
((nicht abgedruckt:: Modellperspektive des Vorhabens))
((nicht abgedruckt:: Lageplan des Vorhabens))
((nicht abgedruckt:: Ansichtsperspektive des Vorhabens))
((nicht abgedruckt:: Luftbild Bestand))Seite 14 von 73

Seite 15 von 73

Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 22 siehe::
Verfahren
11.. Bebauungsplanverfahren
Städtebau und Architektur
22..Verdichtung
44..Wohnungsbau//Wohneinheiten
55..Architektur//Gebäudegestaltung
66..GebäudehöhenSeite 16 von 73

Natur und Umwelt
11..Artenschutz
22..Klima
55..Lärm
Verkehr
11..Individualverkehr,, innere Erschließßung
22..Ruhender Verkehr
Sonstiges
11..Wertminderung
Zu 33:: Stellungnahme 33,, e--mail vom 0099.. Dezember 22001199
Sehr geehrte Damen und Herren,,
als Anlage sende ich Ihnen per E -- Mail meine Bedenken und Einsprüüche
füür das Bauprojekt Kennedyallee 4411 Bebauungsplan Nr.. 66991188--22.. Ich bitte
um eine kurze Eingangsbestätigung Ihrerseits,, per Mail..
Das Original sende ich per Post..
Mit freundlichen Grüüßßen
Betr.. Bebauungsplan Nr.. 66991188--22 Kennedyallee 4411
Sehr geehrte Damen und Herren,,
am 0011..0022..22001188 habe ich die Büürgerinformationsveranstaltung „Kennedyallee 4411“
als Miteigentüümer im Haus Matthias--Grüünewald--Straßße … besucht und komme zu
dem Entschluss meinen Einspruch vom 2200..1111..22001188 ((per Mail)) zu bekräftigen und
zu erweitern.. Die ist auch im Sinne der gesamten Wohngemeinschaft Langer Gra--
benweg 11 – 11b und Matthias--Grüünewald--Straßße 11--33,, welche ich hiermit vertrete..
Nachfolgend erhebe ich folgende Einsprüüche::
11.. Das Haus Matthias--Grüünewald--Straßße 11--33 hat 44 Vollgeschosse und nicht
wie in der Baubeschreibung dargestellt 55 Vollgeschosse.. Eine höhere
Bauweise wie das vorhandene Gebäude Matthias--Grüünewald--Straßße ist mei--
nes Erachtens nicht zulässig und wüürde auch rechtliche Schritte zur
Folge haben..
Einspruch:: die max.. Bauhöhe von Matthias--Grüünewald--Straßße 11--33 darf
nicht üüberschritten werden..
22.. Die Häuser Langer Grabenweg 11--11b haben 33 Vollgeschosse..
Auch hier gilt der gleiche Grundsatz wie in Punkt 11..
Einspruch:: die max.. Bauhöhe von Langer Grabenweg 11--11b darf nicht üüber--
schritten werden..
33.. Die Tiefgaragenausfahrt ist auf die Matthias--Grüünewald--Straßße geplant..
Als Anlieger der Kennedyallee 4411 sollte die Ein-- und Ausfahrt auch auf
dieser Straßße erfolgen.. Zudem ist es eine Zumutung füür die Anlieger der
Matthias--Grüünewald--Straßße auch diesen Verkehr zusätzlich zu ertragen..
Die Matthias--Grüünewald--Straßße ist zu geparkt von den umliegenden Mini--
sterien und Büüros,, sodass die Anlieger keinen Platz mehr finden.. Am En--
de der Matthias--Grüünewald--Straßße wurde ein Mehrfamilienhaus gebaut,, mitSeite 17 von 73

TG--Ausfahrt auf die Matthias--Grüünewald--Straßße,, was ein zusätzliches
Verkehrsaufkommen verursacht.. Die Verkehrszählung der Stadt Bonn und
Rheinvent in den betroffenen Straßßen bezweifle ich und möchte,, das das
Zählergebnis offengelegt wird.. Ich bin als … sehr oft in der Wohnanlage
und habe noch nie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Kennedyallee
erlebt.. Das Problem ist,, wenn ich aus unserer Tiefgarage Langer Graben--
weg fahren möchte,, hier steht man 55--1100 min.. um auf die Straßße zu gelan--
gen.. Hierzu kommt noch die Erschwernis durch die parkenden Autos links,,
rechts und gegenüüber der TG--Anfahrt.. Das Argument auf der Informations--
veranstaltung,, wenn Ein-- und Ausfahrt auf die Kennedyallee gelegt wüürde
dann müüsste man einen Baum fällen.. Das Argument wurde seitens der Stadt
Verwaltung bei der Begehung am 2244..1111..22001199 mit dem Bezirksbüürgermeister
nochmals vorgebracht und es wäre ein konstruktives Problem laut Bauamt..
Das sah … bei der Ortsbegehung mit mir und der Hausverwaltung … am
22..1122..22001199 ganz anders und findet die Lösung der Ein-- und Ausfahrt auf
die Kennedyallee als eine kostengüünstigere Variante.. Die Forderung be--
steht nur seitens dem Bauamt der Stadt Bonn..
Das ist eine Argumentation,, welche zum Himmel schreit,, wenn man in der
Stadt gleichzeitig komplette Alleen von den Bäumen befreit,, mit der Be--
grüündung der Baum zerstört den Belag im Fußßgängerweg oder ist krank..
Wie krank ist der Baum,, der die TG Ein-- und Ausfahrt verhindert?
Einspruch:: die TG Ein-- und Ausfahrt muss auf die Kennedyallee gelegt
werden..
44.. Bei der Grüündung der Tiefgarage Kennedyallee 4411 darf der Seite zur vor--
handenen Tiefgarage Langer Grabenweg keine Rammung erfolgen.. Es besteht
die Gefahr das erhebliche Erschüütterungen auftreten und Schäden an der
vorhandenen Tiefgarage entstehen.. Auch wenn eine vorher nachher Begut--
achtung durchgefüührt wird,, ist bei einem Schaden die Reparatur proble--
matisch.. Einen Schaden unterhalb der Garagendecke ist nicht sofort
feststellbar,, erst dann,, wenn später Wasser durch die Betondecke
dringt..
Einspruch:: eine Rammung darf nicht durchgefüührt werden..
55.. Die vorhandene Buchenhecke als Grundstüücksbegrenzung und Sichtschutz
zum Langer Grabenweg und Wiese auf unserer Tiefgarage darf nicht ent--
fernt werden.. In der Hecke welche von unserer WEG gepflegt wurde haben
die Vögel ihre Nistplätze.. … hat das Vermessungsbüüro … beauftragt einen
Lageplan dieser Hecke zu erstellen.. Der Plan wurde am 22..1122..22001199 vorge--
stellt,, mit dem Ergebnis,, das die Hecke teilweise auf dem Grundstüück
Langer Grabenweg 11--11b und auf dem Grundstüück Kennedyallee 4411 steht..
Einspruch:: die Hecke darf nicht entfernt werden..
66.. Der Zugang zu den Häusern entlang der Hecke darf nicht durchgehend ge--
öffnet sein,, sondern mit einem Zaun oder Hecke geschlossen werden und
dient nicht als Verbindungsweg von Kennedy Allee und Matthias--
Grüünewald--Straßße..
Einspruch:: der Zugang zu den Häusern muss geschlossen werden..
77.. Einen Zugang füür die Feuerwehr usw.. füür den in der Mitte des Grund--
stüücks angeordneten Häuserblock ist in der Planung erkennbar..
Wie erfolgt im Notfall die Anfahrt der Feuerwehr usw..?
In diesem Wohngebiet handelt es sich bekanntlich um eine gehobene Bebauung
und gute Wohnqualität,, welche man beibehalten will.. Zu diesem Thema sollte
die Stadt Bonn stehen und nicht Fehler aus der Vergangenheit wiederholen und
neue Brennpunkte schaffen.. Der Investor plant sicher keine billige Bauweise,,
daher ist der soziale Wohnungsbau in der Größßenordnung nochmals zu üüberden--
ken..Seite 18 von 73

Ich bitte um eine kurze Bestätigung üüber den Eingang des Schreibens per Mail::
…
Mit freundlichen Grüüssen
Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 33 siehe::
Verfahren
11..Bebauungsplanverfahren
Städtebau und Architektur
33..Nutzung
66..Gebäudehöhen
Verkehr
11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung
22..Ruhender Verkehr
Natur und Umwelt
44..Hecken
Sonstiges
22..Rammarbeiten
Sicherheit
11..Einbruchsrisiko
22..Feuerwehr
Zu 44:: Stellungnahme 44 vom 1155.. Dezember,, e--mail vom 1166..1122..22001199
Betreff:: Bebauungsplan Nr.. 66991188--22,, Kennedyallee 4411 Einspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,,
in der Anlage finden Sie unseren Einspruch gegen die geplante o..g.. Baumaßßnah--
me.. Ich wäre Ihnen sehr dankbar,, wenn Sie mir eine Bestätigung üüber den Ein--
gang unseres Schreibens per Mail an … zukommen ließßen..
Mit besten Grüüßßen
Betr.. Bebauungsplan Nr.. 66991188--22 Kennedyallee 4411
Sehr geehrte Damen und Herren..
Im Kontext der bis zum 2200..1122..22001199 möglichen Einsprüüche richte ich -- auch in
Übereinstimmung mit dem Verwaltungsbeirat der Liegenschaften Langer Gra--
benweg 11--11B und Matthias--Grüünewald--Straßße 11--33 folgende Forderungen an die
Stadt Bonn
11.. Die Hainbuchenhecke muss während der Baumaßßnahmen und auch danach
in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.. Sie darf nicht beschädigt
werden.. Denn Sie steht sowohl auf dem Grundstüück Langer Grabenweg
11--11B,, als auch auf dem Grundstüück Kennedyallee 4411 und wurde bisher
von der Eigentüümergemeinschaft Langer Grabenweg 11--11B gepflegt.. Sie
bietet einen kleinen Schutz vor Baustaub und Einsicht in unser Ge--Seite 19 von 73

lände.. Dies ist umso wichtiger,, als im Langer Grabenweg 11--11B viele
Rentner und Betagte wohnen,, füür die die Baumaßßnahme Kennedyallee 4411
eine großße Belastung darstellt..
22.. Die geplante Baumaßßnahme mit 7755 Wohneinheiten ist füür unseren
qualitativ hochwertigen Wohnbereich eindeutig zu massiv und üüber--
dimensioniert.. Zwei Stockwerke mit Staffelgeschoßß bzw.. an der
Matthias--Grüünewald--Straßße 33 Stockwerke mit Staffelgeschoss wären
das Maximum,, auch um eine Verschattung unserer Häuser und eine
Überhitzung unseres klimatisch ohnehin belasteten Wohngebiets zu
vermeiden.. Finanz-- und gewinnorientierte Interessen eines Inves--
tors düürfen nicht dazu füühren,, dass unsere Stadt im wahrsten
Sinne des Wortes zubetoniert -- und damit noch heißßer – wird..
Bonn hat den Klimanotstand ausgerufen.. V..a.. ältere Menschen leiden im
Rheintal -- insbesondere in unserem Bereich -- im Sommer unter schwer
zu ertragender Hitze.. Diese wird durch weitere üüberdimensionierte Bau--
vorhaben an der Kennedyallee ((ehemalige Postbank,, Amt füür Cybersicher--
heit)) noch unerträglicher werden.. In wenigen Jahren werden wir solche
Bausüünden bereuen..
33.. Die durch die geplante Tiefgarage verursachte Totalversiegelung des
Grundstüücks ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar.. Der Bereich
ist hervorragend an den ÖPNV angebunden durch eine Bushaltestelle direkt
vor dem Grundstüück und die Stadtbahn in unmittelbarer Nähe.. Ein zukunfts--
gerechtetes Modell z.. B.. mit Carsharing und einer kleineren Tiefgarage
wäre von daher zeitgemäßß..
44.. Eine Rammung ist gleichfalls nicht hinnehmbar,, wüürde zudem an unse--
rer Tiefgarage,, unseren Liegenschaften und unserem Baumbestand
Schäden verursachen.. Von daher kann von uns nur eine Böschung ak--
zeptiert werden
55.. Der Baumbestand auf dem Grundstüück Kennedyallee 4411 ist so weit als
möglich zu erhalten.. Hierzu ist ein objektives und fachgerechtes
Baumgutachten zu erstellen,, dass dem Erhalt vieler Bäume Rechnung
trägt.. Bäume,, die ersetzt werden müüssen,, sollen als großße Bäume
auf den unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstüücken gepflanzt
werden..
66.. Das vom Investor in Auftrag gegebene Artenschutzgutachten ist eben--
falls durch ein neutrales und detaillierteres Gutachten zu ergän--
zen,, besagt das Gutachten doch selbst,, dass weitere Untersuchungen
füür eine vertiefende Analyse erforderlich seien.. Gegen das be--
schleunigte Verfahren ohne detaillierte Umweltprüüfung legen wir
Widerspruch ein..
77.. Während der Vogelbrutzeiten 11..33 – 3311..99 düürfen keine Rodungsarbeiten
vorgenommen werden..
88.. Der Zugang zu den Häusern entlang der Hecke muss geschlossen sein
und darf nicht als Verbindungsweg von der Kennedyallee zur
Matthias--Grüünewald-- Straßße genutzt werden..
Wir bitten um eine Bestätigung üüber den Eingang unseres Schreibens
per Mail an …
Mit besten GrüüßßenSeite 20 von 73

Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 44 siehe::
Städtebau und Architektur
11..Versiegelung
22..Verdichtung
66..Gebäudehöhen
Verkehr
22..Ruhender Verkehr
Natur und Umwelt
11..Artenschutz
22..Klima
33..Bäume
44..Hecken
Sonstiges
22..Rammarbeiten
Sicherheit
11..Einbruchsrisiko
Zu 55:: Stellungnahme 55,, e--mail vom 1166.. Dezember 22001199
Sehr geehrte Damen und Herren,,
anbei unser Schreiben vorab per Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme..
Mit freundlichen Grüüßßen
…
Vorhabenbezogener Bebauungsplan --Nr..66991188--22 ""Kennedyallee 4411"" der Bundesstadt
Bonn Einspruch I Stellungnahme zur Offenlegung des Entwurfes B--Plan Nr..66991188--
22
Sehr geehrte Damen und Herren,,
zur oben genannten Offenlegung nehmen wir als …,, wie folgt Stellung::
Zu Nr.. 11..44 “Planungsablauf“
a)) Der Offenlage fehlte die Stellungnahme vom Polizeipräsidium – Abteilung
Verkehrspolizei – zur städtebaulichen Auswirkung der Ein-- bzw.. Ausfahrt
der Tiefgarage.. Die Realisierung von 7755 Wohneinheiten war bei der ersten
Offenlage diesem nicht bekannt..
b)) Die Stellungnahme der Feuerwehr,, insbesondere zur Brandbekämpfung und
Personenrettung,, aus dem Block B ((innere Erschließßung)) üüber eine Feuer--
wehraufstellfläche ist in der Planungsvorlage nicht erkennbar.. Die
Fluchttreppen als zweiten Rettungsweg reichen aus hiesiger Sicht nicht
aus.. Es stellt sich ferner die Frage,, wie die Anfahrt der Rettungswagen
und Drehleiterwagen beim Notfall erfolgt? Wir erheben bis zur Klärung
der Fragen gegen die Planungsvorlage Einspruch
Zu Nr.. 22..2233 Ein-- und Ausfahrt der projektierten TiefgarageSeite 21 von 73

Die Grüündung der Tiefgarage ist bisher füür uns nicht nachvollziehbar,, weil
keine Pläne zur Verfüügung gestellt wurden.. Eine Baugrube mit Spundwänden
oder Berliner Verbau könnte bedeuten,, dass die angrenzenden Baumgruppen
((u..a.. Amerikanische Eiche vor Haus 1111)) in Mitleidenschaft gezogen werden
könnten.. Als Hauptursache füür die Beschädigung des Wurzelwerkes sind das
maschinelle Abreißßen von Wurzeln bei der Ausschachtung zu sehen.. Auf die
DIN 1188992200 zum Schutz von Bäumen bei Baumaßßnahmen wird verwiesen.. Der
Durchmesser der Baumkrone entspricht dem Umfang des Wurzelwerkes.. Wir
schlagen daher vor,, eine steile Böschung 6600 Grad mit Abdeckung der Bö--
schungsflächen auszufüühren.. Ergänzend weisen wir auf die bestehenden Vor--
schriften der Garagenverordnung mit den Anrampungen hin.. Wir erheben daher
Einspruch bis zur Klärung unserer Fragen mit dem Ziel,, dass die angren--
zenden Bäume durch die Tiefgarage nicht geschädigt werden..
Füür die außßerhalb des Plangebietes stehende amerikanische Eiche muss bitte
während der gesamten Bauzeit eine Schutzmaßßnahme gemäßß der Richtlinie RAS--LG
und der DIN 1188992200 eingehalten werden..
Zu Nr.. 33..44 Umweltauswirkungen
33..44..22 Tiere,, Pflanzen und biologische Vielfalt
Durch teilweise erfolgte Rodungs-- und Fällarbeiten sind bereits Greifvö--
gel vergrämt worden.. Um eine Vertreibung der vorhandenen Zwergfledermäu--
se zu verhindern,, bieten wir an,, auf unserm Gelände Schlafstätten füür
Zwergfledermäuse anzubringen.. Das Gleiche gilt füür Nisthilfen f üü r Sing--
vögel sowie Landehilfen füür Greifvögel.. 1177 Bäume unterliegen der Städti--
schen Baumsatzung und sollen dem Neubau weichen.. Wir haben bereits ange--Seite 22 von 73

boten,, die erforderlichen Ersatzpflanzungen auf unserem Grundstüück zu
machen.. Wir streben hier eine vertragliche Regelung an mit dem Vorha--
benträger ((Regio ++GmbH && CO.. KG 5533111155 Bonn))..
Zu Nr.. 33..44..55 Schutzgut Wasser
Die festgestellte Absenkung des Grundwasserstandes auf 1155,,5500 m unter dem
Gelände ist besorgniserregend und hat auf unserem angrenzenden Grundstüück
bereits zu massiven Wasserstress bei den Bepflanzungen gefüührt.. Im Jahr
22001155 ist durch ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten noch 88 m Grund--
wasserstand unter der Geländeoberkante festgestellt worden.. Daher müüssen
wir der Darstellung zum §§ 5555 Abs..22 Wasserhaushaltsgesetz auf Seite 2200 wi--
dersprechen.. Es ist sehr wohl eine ortsnahe Versickerung möglich.. Sie ist
sogar wüünschenswert.. Dies belegt auch das Gutachten der Verwaltung von In--
genieurbüüro Dobelmann in Bonn,, in dem eine ortsnahe Muldenversickerung an
der Oberfläche vorgeschlagen wird.. Im Übrigen verweisen wir auf das Leit--
bild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung zur Ratssitzung am
1122..1122..22001199,, Drucksache Nr.. 11991122884411..
Abschließßend möchten wir auf die Landesbauordnung hinweisen,, wonach eine
unmittelbare Beteiligung der angrenzenden Nachbarn im Rahmen der Baugeneh--
migung erfolgen muss..
Wir wüünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 22002200..
Mit freundlichen Grüüßßen
Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 55 siehe::
Verfahren
11..Bebauungsplanverfahren
22..Öffentlichkeitsbeteiligung
Städtebau und Architektur
11..Versiegelung
22..Verdichtung
Verkehr
11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung
22..Ruhender Verkehr
33..Technische Erschließßung
Natur und Umwelt
11..Artenschutz
22..Klima
33..Bäume
Sonstiges
22..Rammarbeiten
Sicherheit
22..Feuerwehr
Zu 66:: Stellungnahme 66,, Stadtwerke Bonn,, e--mail vom 1177..1122..22001199
Sehr geehrte Damen und Herren,,Seite 23 von 73

namens und im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH,, der Bonn Netz GmbH
und der Energie-- und Wasserversorgung Bonn Rhein--Sieg GmbH teilen wir folgen--
des mit::
Stellungnahme Stromversorgung::
Die Stromversorgung der Neubauten erfolgt aus der Station Kennedyallee 4400..
Stellungnahme Straßßenbeleuchtung::
In wieweit Einrichtungen füür die öffentliche Straßßenbeleuchtung durch diese
Maßßnahme betroffen sind z..B.. durch Umgestaltung,, Veränderung,, Umbauten oder
Neubauten ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich.. Soll eine öffentliche
Straßßenbeleuchtung füür dieses Bauvorhaben im Stadtbezirk Bad Godesberg,, Orts--
teil Hochkreuz gewüünscht werden ist die Bonn--Netz,, Abteilung Straßßenbeleuch--
tung früühzeitig mit in die Planung einer neuen oder Rüückbau einer existenten
Straßßenbeleuchtung ein zu beziehen..
Stellungnahme Gas-- und Wasserversorgung::
Gegen den Bebauungsplan bestehen von Seiten der BonnNetz bzw.. EnW füür den Be--
reich Gas und Wasser keine Bedenken..
Vorhandene Versorgungsanlagen Wasser,, Gas
Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Kennedyallee sowie der Matthias--
Grüünewald--Straßße vorhanden.. Das betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet
der EnW.. Eine Gasversorgungsleitung ist in der Kennedyallee sowie der
Matthias--Grüünewald--Straßße vorhanden.. Das betreffende Gebiet liegt im Versor--
gungsgebiet der Bonn--Netz..
Versorgung des Gebietes mit Gas und Wasser
Die Versorgung mit Wasser kann nach AVBWasserV üüber einen Anschluss erfolgen..
Gebäudekomplexe,, auch eigenständige Gebäude auf einem Grundstüück bzw.. einer
Einheit unterschiedlicher Nutzung und Eigentüümer werden üüber einen gemeinsa--
men Netzanschluss versorgt.. An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte
möglich.. Die Versorgung mit Gas kann nach NDAV üüber einen Anschluss erfolgen..
Gebäudekomplexe,, auch eigenständige Gebäude auf einem Grundstüück bzw.. einer
Einheit unterschiedlicher Nutzung und Eigentüümer werden üüber einen gemeinsa--
men Netzanschluss versorgt.. An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte
möglich..
Löschwasserbereitstellung
Füür die Löschwasserbereitstellung ist derzeit der Grundschutz nach DVGW Ar--
beitsblatt W 440055 üüber Hydranten im öffentlichen Versorgungsnetz mit 9966 m³//h
füür das Grundstüück sichergestellt.. Die Grundschutzmenge steht üüber die Hyd--
ranten im öffentlichen Versorgungsnetz zur Verfüügung.. Die Dimensionierung des
Trinkwassernetzes erfolgt füür neue und zu erneuernde Leitungen nach dem je--
weiligen Trinkwasserbedarf.. In Kerngebieten des Stadtgebietes und der Stadt--
bezirke kann üüber die,, nach Trinkwasserbedarf dimensionieren Leitungen,, der
Löschwasserbedarf füür den Grundschutz bereitgestellt werden.. In Randgebieten
resultiert daher langfristig ((üüber 22005500 hinaus)) keine gesicherte Bereitstel--
lung.. Auf besondere Anfrage und nach Prüüfung der Kapazitäten kann möglicher--
weise eine Bereitstellung von Löschwasser füür den Objektschutz erfolgen..
Vorhandene Anschlüüsse
Hausanschlussleitung sind bei Gebäudeleerstand bzw.. Gebäudeabriss ((an der
Hauptleitung)) abzutrennen,, insbesondere zur Vermeidung von Stagnation im
Trinkwasseranschluss..
Stellungnahme Fahrwege::
Aus den vorgelegten Planunterlagen ist erkennbar,, dass keine Beeinträchtigun--
gen der betriebstechnischen Anlagen der SWBV//SSB vorhanden sind.. Gegen dieSeite 24 von 73

Maßßnahme bestehen keine Bedenken.. Sollte sich im Zuge des weiteren planungs--//
koordinierungs-- und Bauablaufes herausstellen,, dass betriebliche Belange be--
troffen sind,, bitten wir Sie um weitere Abstimmung mit unserem Hause.. Wir
möchten darauf hinweisen,, dass Um-- bzw.. Neuverlegungsmaßßnahmen betriebstech--
nischer Leitungen oder baulich Änderungen von Betriebsanlagen zu Lasten des
Verursachers gehen.. Diese Stellungnahme bezieht sich ausschließßlich auf den
Bereich Fahrwege.. Füür Gewerke anderer Bereiche kann keine Haftung üübernommen
werden..
Stellungnahme Verkehrsplanung::
Die Hochkreuzallee wird von drei Buslinien befahren,, in diesem Bereich muss
daher mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Busbetrieb gerechnet wer--
den.. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Bushaltestelle „Deutsche For--
schungsgemeinschaft“,, auf deren Platzbedarf wir hinweisen möchten.. Wir gehen
davon aus,, dass die Belange des ÖPNV ausreichend Beachtung finden und wir bei
drohenden Störungen und Behinderungen des Betriebsablaufes sowie baulichen
Veränderungen unserer Betriebsanlagen und Haltestellen früühzeitig informiert
werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßßnahmen sind..
Freundliche Grüüßße
Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 66 siehe::
Verfahren
11..Bebauungsplanverfahren
22..Öffentlichkeitsbeteiligung
Verkehr
33..Technische Erschließßung
Natur und Umwelt
55..Lärm
Zu 77:: Stellungnahme 77,, e--mail vom 1188.. Dezember 22001199
Sehr geehrte Damen und Herren,,
wir sind Anwohner im Langen Grabenweg in Bonn und schreiben in Zusammenhang
mit dem Bebauungsplan 66991188--22 Kennedyallee 4411..
Wir haben erhebliche Einwände gegen das Bauvorhaben::
11.. Der Lange Grabenweg,, die Kennedyallee und die umliegenden Straßßen sind
auch jetzt schon zu Stoßßzeiten sehr vielbefahren.. Neben der Zufahrt füür
die vielen Büüros und den Ministerien sind die außßerdem zu Durchfahrts--
straßßen und Ausweichstraßßen füür die B99 und die Mittelstraßße geworden..
Der Lärmpegel ist enorm.. Die Parksituation ist jetzt schon sehr kri--
tisch,, vor allem tagsüüber.. Von einer Steigerung der Nutzung der Straßßen
und der vorhandenen Parkplätze ist durch die Neubewohner auszugehen!!
22.. Die Höhe der Bebauung ((bis zu 55 Etagen)) passt sich in Bezug auf die
Nachbarhäuser in der Umgebung nicht an.. Der Bau ist zu massiv..
33.. Auch das „Design“ der neuen Häuser passt sich in Bezug auf die Nachbar--
häuser und Umgebung in keiner Weise an..Seite 25 von 73

44.. Der gesamte Baum-- und Gehölzbestand auf dem Grundstüück wird dem Bau zum
Opfer fallen.. Viele Tiere ((darunter Eichhörnchen,, Eichelhäher,, Bunt--
specht etc..)) verlieren Ihren Lebensraum.. Die Bäume sind teilweise 5500--8800
Jahre alt.. Das Grundstüück ist die einzige grüüne Lunge in diesem Viertel
– der Bau wird die klimatische Belastung ((vor allem die Hitzebelastung
im Sommer)) in dem Umfeld steigern!!!!
Wir fordern unbedingt,, dass der Baumbestand ((die lange Baumreihe)) an der
Grenze zwischen dem Grundstüück Kennedyallee 4411 – Langer Grabenweg 11,, 11b,, 11c
erhalten bleibt.. Die Baumreihe,, die den Rasen üüber der Tiefgarage des Langen
Grabenwegs und die Wiese des Grundstüücks Kennedyallee 4411 trennt..
Das Planrecht erlaubt heute nur eine 22--geschossige Bebauung entlang der
Straßßen und keinen Bau im Innenbereich ((der könnte ja als Park bleiben)) –
wie ist die geplante Änderung zum Vorteil des Investors zu erklären – in ei--
ner Stadt,, die sich zur Klimaneutralität bis 22003300 verpflichtet hat? Es ist
füür die Umweltqualität von enormer Bedeutung,, dass keine Planvorhaben geneh--
migt werden,, die die örtliche Zunahme von Hitzestress erwarten lassen.. Wieso
soll die üübliche Baudichte ((GRZ=00,,44)) in diesem Fall üüberschritten werden
düürfen? Mit welchem Recht nimmt man den Anwohnern ihre Rechte?
Dieses Bauvorhaben ist füür uns nicht hinnehmbar!!
Mit freundlichen Grüüßßen
Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 77 siehe::
Verfahren
11..Bebauungsplanverfahren
22..Öffentlichkeitsbeteiligung
Städtebau und Architektur
11..Versiegelung
22..Verdichtung
55..Architektur//Gebäudegestaltung
66..Gebäudehöhen
Verkehr
11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung
22..Ruhender Verkehr
Natur und Umwelt
11..Artenschutz
22..Klima
33..Bäume
55..Lärm
Zu 88:: Stellungnahme 88,, e--mail vom 2200.. Dezember 22001199
Sehr geehrte Damen und Herren,,
Ich erhebe hiermit Einspruch gegen die massive Bebauung mit bis zu füünf Eta--
gen an der Kennedyallee 4411..
Die geplante dichte Bebauung mit bis zu füünf Etagen passt sich weder in die
zweistöckige Bebauung mit Einfamilienhäusern in der Nachbarschaft ein,, noch
ist sie als klimatischer Bauriegel,, füür den zudem alle bisherigen Bäume und
Sträucher gefällt werden sollen,, zu verantworten.. Privatpersonen bekommenSeite 26 von 73

strenge Auflagen,, füür adäquate Nachpflanzung,, wenn sie alte,, kranke Bäume auf
ihren Grundstüücken entfernen wollen..
Es ist immer das gleiche Vorgehen:: Investoren kommen mit großß angelegten Plä--
nen nach dem Motto:: je größßer und höher,, desto ertragreicher!! So auch die
weiteren Pläne von mehreren gigantischen Hochhäusern in Rheinnähe.. Bonn
braucht nicht mehr Hochhäuser!! Die Stadt sollte darauf bedacht sein,, ihren
besonderen Charakter als angenehme Stadt mittlerer Größße zu bewahren,, auch in
den Randbezirken..
Mit freundlichem Grußß aus der Nachbarschaft der Kennedyallee
Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 88 siehe::
Verfahren
11..Bebauungsplanverfahren
22..Öffentlichkeitsbeteiligung
Städtebau und Architektur
11..Versiegelung
22..Verdichtung
55..Architektur//Gebäudegestaltung
66..Gebäudehöhen
Natur und Umwelt
22..Klima
33..Bäume
44..Hecken
Zu 99:: Stellungnahme 99 vom 1166.. Dezember 22001199,, Faxeingang vom 1177.. De--
zember
Betr..:: Kennedyallee 4411,, Bebauungsplan Nr.. 66991188--22
Sehr geehrter Herr Oberbüürgermeister,,
als Eigentüümer des Hauses Kennedyallee … lege ich gegen das o..a.. geplante
Bauvorhaben Einspruch ein.. Mit dem Einspruch verbinde ich insbesondere fol--
gende Anträge::
11.. Ordnungsgemäßße Bescheidung meiner Schreiben vom 88..11..22001188,, 55..22..22001188·und
33..33..22001188,,
22.. Feststellung,, dass die Beschlussfassung zu der o..a.. Massnahme im be--
schleunigten Verfahren gern;; §§ 1133 a BauGB rechtswidrig ist,,
33.. Durchfüührung eines ordnungsgemäßßen Verfahrens gem.. BauGB,, insbesondere
Durchfüührung einer Umweltprüüfung gem.. §§ 22 Abs.. 44 BauGB und Einholung ei--
nes Umweltberichtes,,
hilfsweise
44.. Prüüfung der Fehlerhaftigkeit des Bebauungsplanantrages im Hinblick auf
die konkret benannten Grüünde..
Den Einspruch stüütze ich unter anderem auf folgende Grüünde::
Zu 11..::Seite 27 von 73

Meine o..a.. Schreiben wurden seitens der Stadt Bann nicht beantwortet,, ge--
schweige denn beschieden.. Lediglich der Godesberger Bezirksbüürgermeister
teilte mir müündlich mit,, dass sich der Oberbüürgermeister der Sache selbst an--
genommen habe -- bisher allerdings fruchtlos!! Ich fordere Sie auf,, dies bis
spätestens zum 2244..1122..22001199 nachzuholen.. Deshalb werden alle in den genannten
Schreiben benannten Grüünde auch zum Gegenstand dies hiesigen Einspruches ge--
macht.. Unabhängig davon ist die Nichtbescheinigung auch Gegenstand einer auf--
sichtsrechtlichen Prüüfung durch die Bezirksregierung in Köln..
zu 22::
Vorliegend wird das beschleunigte Verfahren gem.. §§ 1133 a BauGB deshalb ge--
wählt,, um die notwendigen Umweltprüüfungen zu umgehen,, weil man negative Er--
gebnisse befüürchtet..
§§ 1133 a BauGB ist aber nur anwendbar,, wenn Grüündzüüge der örtlichen Planung
nicht berüührt werden und keine Umweltschäden zu besorgen sind ((vgl..
Jäde//Dirnberger,, BauGB,, 99.. Aufl.. Ziffer 11 zu §§ 1133 und Ziff.. 11 zu §§ 1133a mwN))..
Falls hier fehlerhaft die gebotene Umweltprüüfung nicht durchgefüührt wüürde,,
wäre der Bebauungsplan in toto unwirksam ((vgl.. Stüüer//Garbrock in DVBl 22001133,,
777777((778811)).. Im vorliegenden Fall wüürde bei Realisierung des geplanten Bauvorha--
bens unverhältnismäßßig und rechtswidrig in das bestehende Ökosystem der Ken--
nedyallee und der angrenzenden Stadtbereiche eingegriffen.. In den vergangenen
zwei Jahrzehnten des Leerstandes hat sich auf dem fast 55..000000 Quadratmeter
großßen Gelände eine reichhaltige und sehr vielfältige Flora und Fauna entwi--
ckelt,, die füür die Ökologie des gesamten Stadtviertels bedeutsam ist.. Durch
die vorgesehenen drei Betonklötze und die üüberdimensionierte Tiefgarage wüürde
dies vollständig zerstört.. Dies belegen bereits die von den Investoren einge--
holten „Gutachten“ nachdrüücklich.. Dort wird aufgezeigt,, wie stark in die Be--
pflanzung und insbesondere den Vogelschutz eingegriffen wird ((vgl..
Jäde//Dirnberger,, a..a..O.. RdNr.. 1122)).. Es bleibt Geheimnis der Stadt Bonn,, wes--
halb sie einerseits den Klimanotstand ausruft,, wobei Godesberg zu den stark
belasteten Stadtbezirken gehört,, andererseits sich aber als Weltmeister im
Zubetonieren geriert.. Sogar das Polizeipräsidium hat im Rahmen der Stellung--
nahme von 22001188 darauf hingewiesen,, dass Grüünflächen füür ein sicheres Leben
der Bewohner unverzichtbar sind und diese durch ortsferne Ersatzbepflanzungen
nicht kompensiert werden können!! Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen,,
dass falls der vorliegende Plan so in seinen wesentlichen Teilen ohne Umwelt--
prüüfung beschlossen werden sollte,, bereits deswegen die Stadt durch verwal--
tungsgerichtliche Massnahmen zu rechtsstaatlichen Verhalten angehalten werden
müüßßte..
zu 33::
Nachdem evident ist,, dass ein Verfahren ohne Umweltprüüfung rechtswidrig wäre,,
ist die Stadt Bonn verpflichtet,, die notwendigen Umweltprüüfungen durchzufüüh--
ren.. Dazu gehört insbesondere eine Umweltverträglichkeitsprüüfung.. Rein vor--
sorglich wird darauf hingewiesen,, dass diesseits keine Gutachten,, die von den
Investoren dazu in Auftrag gegeben wurden,, anerkannt werden können,, weil dies
interessensgeleitete Parteigutachten sind,, denen die gebotene Objektivität
fehlt.. Dies ist deutlich aus den jetzt vorliegenden „Gutachten“ zu erkennen,,
die alle vom potentiellen Investor an seinen Bekanntenkreis vergeben wurden
und den Mängel der Objektivität auf der Stirn tragen.. Im Einzelnen wird dazu
unter Ziffer 44 noch vorgetragen werden.. Es ist jenseits der zulässigen Gren--
zen des Zynismus,, wenn die Stadtverwaltung feststellt,, dass mit dem Vorhaben
der Stadt keine Kosten entstehen.. Klar:: Wenn man die im Rahmen eines ord--
nungsgemäßßen Verfahrens gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten durch Partei--
gutachten ersetzt,, die küünftigen Klima-- und Umweltschäden außßer Acht lässt
und die Arbeit der städtischen Verwaltung im wahrsten Sinne des Wortes „um--
sonst“ ist,, entstehen keine weiteren Kosten!! ((Nur am Rande sei auf die „Qua--
lität der Gutachten“ hingewiesen:: Der Baumgutachten Banks ist lediglich im
Besitz eines „technical baccalaureats“ aus UK,, das schon allein hinsichtlichSeite 28 von 73

der Ausbildungsdauer wohl nicht einmal einem deutschen Forstwirt gleichzu--
setzten wäre!!)).. Mir ist aus eigener Beobachtung bekannt,, daßß sich im Bereich
der Grundstüücks Kennedyallee 4411 zahlreiche Vögel,, darunter seltene Arten,, so--
wie Fledermäuse und anderer Säugetiere angesiedelt haben,, deren Lebensraum
vollständig vernichtet wüürde.. Ein objektives,, neutrales Gutachten üüber die
dortigen Artenvorkommen und die zu erwartenden Auswirkungen auf diese wurde
den vorliegenden Unterlagen nicht beigefüügt.. Vielmehr stellt eine „Gutachte--
rin“ fest,, dass sie sich durch das Gelände nicht habe durchbewegen können,,
weshalb sie z..B.. die in ihrem eigenen „Gutachten Teil 11“ füür die erforderlich
erklärte Prüüfung,, ob die Bäume den Zwergfledermäusen als Quartiersbäume die--
nen,, in „Teil 22“ schlicht ausfallen lässt…..!!
Deshalb ist unverzüüglich und von jeder weiteren Befassung in der Sache von
Amts wegen eine Artenschutzprüüfung zunächst der Stufe I gemäßß §§ 4444 BNatschG
füür den gesamten Vorhabenbereich zuzüüglich eines Radius von mind.. 11000000 m und
unter besonderer Berüücksichtigung der ökologischen Wechselwirkungen mit dem
benachbarten Zentralfriedhof und dem Naturschutzgebiet Rheinaue durchzufüüh--
ren.. Dabei müüßßten auch die anderen ortsnahmen Großßbauten ((z..B.. geplantes
Hochhaus in der Kennedyallee 6622--7700,, Neubau BSI)) in die Begutachtung einbezo--
gen werden..
Zum Hilfsantrag,, Ziffer 44::
Aber auch der vorliegende Bebauungsplanentwurf ist lüücken-- und fehlerhaft und
damit weitgehend unbrauchbar.. Im Einzelnen::
44..11 Umweltbeeinträchtigungen
Richtig an der Begrüündung seitens der Stadt ist,, dass sich das Gelände in ei--
nem verwahrlosten Gesamtzustand befindet.. Dies rechtfertigt aber nicht,, es
bis auf 11 Meter an die Grundstüücksgrenze zuzubetonieren und alle Pflanzen und
Tiere dort zu vernichten.. Diese „Betonpolitik“ ist mit den Klima-- und Umwelt--
zielen sowohl das Bundes wie des Landes nicht zu vereinbaren.. Vielmehr wäre
sinnvoll,, dieses großßflächige Biotop unberüührter Natur inmitten eines stark
bebauten Umfelds weitestgehend zu erhalten..
Bereits derzeit gehört diese Ortslage zu dem klima-- und wärmebelasteten Teil
der Stadt Bonn,, die in den vergangenen Sommern wiederholt zu den heißßesten
Orten Deutschlands zählte.. Dies wüürde durch die geplante Bebauung noch deut--
lich verstärkt;; diese Bebauung ist kontraproduktiv und klimaschädlich!! Zudem
wird auf den diesseitigen früüheren Vorschlag,, im Wesentlichen andere Baumate--
rialien anstelle von Beton einzusetzen,, üüberhaupt nicht eingegangen.. Diese
Umweltbeeinträchtigung wird auch durch die geplante „Oberflächenbegrüünung“
nicht annähernd kompensiert.. Bei einer geplanten Bodentiefe von 5500 cm kann es
sich nur um eine kosmetische Massnahme handeln,, füür insgesamt 1177 Bäume,, die
mehr als 3355 Jahre alt sind,, geopfert werden sollen.. Die Beeinträchtigungen
der lokalen Klimas wie die Wärmebelastung sind jedenfalls so schwerwiegend,,
dass eine objektive Begutachtung mit der der Erarbeitung von Alternativvor--
schlägen im Rahmen eines regulären Planverfahrens unumgänglich ist..
44..22 Beeinträchtigung des Pflanzen-- und Tierbestandes
In dem Bauvorhaben wird davon ausgegangen,, dass die vorhandenen Pflanzen ins--
besondere die Bäume vollständig beseitigt wüürden.. Der geplante Kahlschlag ist
bereits deshalb rechtswidrig,, weil insbesondere die in den Randbereichen vor--
handenen Pflanzen und Bäume zur Umsetzung der Maßßnahmen nicht vollständig ge--
rodet werden müüssten.. Die vom Vorhabenträger in Aussicht gestellte Neube--
pflanzung ändert daran nichts,, denn sie wüürde den derzeitigen,, zum Teil Jahr--
zehnte alten Baumbestand früühestens in 2200 Jahren halbwegs ersetzten und wäreSeite 29 von 73

somit allenfalls füür die Kinder der derzeitigen Nachbarn interessant.. Deshalb
ist auch insoweit ein Gutachten üüber den Baumbestand einzuholen,, in dem dif--
ferenziert aufzuzeigen ist,, welche vorhandenen Gehölze Bestand haben.. Dabei
sollte auf billige Ausflüüchte wie die Bäume Nr.. 1155 und 1166 müüssten –obwohl
kerngesund-- gefällt werden,, da diese „der Tiefgaragenausfahrt im Wege“ seien,,
vermieden werden.. Garagenausfahrten kann man verlegen;; das sollte man dem
Gutachter ins Stammbuch schreiben!! Auf den Erhalt der gesunden Bäume 1155 und
1166 wird nachdrüücklich Wert gelegt!! Auch das schwache,, da parteiliche „Baum--
gutachten“ liefert keinerlei hinreichende Begrüündung,, warum alle Bäume ge--
fällt werden müüssen.. Anders formuliert:: Ein fachgerechtes „Baumgutachten“,,
das dem Gesichtspunkt des Erhaltens vieler Bäume Rechnung trägt,, ist noch zu
erstellen und muss diesseits gefordert werden..
Zwar kommt die –parteibezahlte-- Gutachterin zu dem Schlußß,, dass keine der ge--
schüützten Arten nachhaltig beeinträchtigt werde,, räumt aber selber ein,, dass
diese in „alternative Habitate“ vertrieben werden.. Einerseits ist das eine
schlicht unsubstantiirte Behauptung,, wobei der Verweis auf „angrenzende Stra--
ßßenflächen“ wohl mehr als karnevalistische Bemerkung denn als Sachverstand zu
bezeichnen ist.. Dies wird noch dadurch unterstrichen,, dass die Gutachterin
nur auf „zufällige Beobachtungen“ abstellt.. Dabei ist offensichtlich nicht
aufgefallen,, dass der hier regelmäßßig gastierende Mäusebussard ((was durch ei--
nige Fotos nachgewiesen werden kann)) üüberhaupt nicht erwähnt wird;; sicher der
Bussard hat sich beim „Gutachter“ versehentlich nicht angemeldet!!!! Da Bussar--
de zu den planungsrelevanten Arten gehören,, die im üübrigen Großßbäume benöti--
gen,, ist nachgewiesen,, dass ein objektives Artenschutzgutachten nicht vor--
liegt und einzuholen ist.. Im üübrigen:: Sachkundige Gutachter hätten auch die
Nachbarn befragt,, um Banalfehler zu vermeiden – auch das ist unterblieben,,
weil man nur dem Investor nach dem Honorar reden wollte!!
44..33 Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes
Das „Gutachten“ zu den Regendaten ist nun wirklich nur füür den Papierkorb zu
gebrauchen.. Dort wird eingeräumt,, dass es auf den Regendaten von 11995511 bis
22001100 beruhe,, also seit 1100 Jahren veraltet ist.. Seit 22001111 hat es hier mindes--
tens 66 ca.. hundertjährige Starkregenereignisse gegeben,, die bei der Betrach--
tung unberüücksichtigt bleiben.. Mithin ist ein Gutachten,, dass den aktuellen
Wasserhaushalt zeitnah berüücksichtigt,, einzufordern.. Darüüber hinaus finden
sich in den bisherigen Unterlagen keinerlei Angaben zur Flächenversiegelung
sowie lediglich wage Anküündigungen bzgl.. der versickerungsbegüünstigenden Ge--
staltung der Wege und Plätze.. Auch das ist gutachterlich zu untersuchen und
in verbindlicher Weise angemessen zu regeln..!!
44..44 Bauhöhe,, Belichtung
Neben den ökologischen Grüünden widerspricht das Vorhaben auch dem geltenden
Baurecht,, insbesondere dem rechtskräftigen Bebauungsplan 88001188--4488.. Durch die
geplante Bebauung mit 44 Geschossen wüürde eine massgebliche Beeinträchtigung
aller Nachbargrundstüücke durch Lärmimmissionen und Verletzung des Blickschut--
zes entstehen.. Dies vor allem,, wenn das oberste Vollgeschoss als Dachterrasse
genutzt werden soll.. Durch das Fällen der grenznahen hohen Bäume wüürde eine
deutliche negative Veränderung der Lichtverhältnisse eintreten.. Erschwerend
kommt hinzu,, dass in den Gutachten der Radius falsch bemessen wurde.. Im Er--
gebnis wüürde die derzeitige Bauplanung alle Nachbargebäude nachhaltig in ih--
rer Wertigkeit mindern,, da unsere Gebäude dann wie Garagen zu der neuen Be--
bauung aussähen.. Auch die vom Vorhabenträger geplanten „Staffelgeschosse“ im
oberen Bereich füühren zu keiner Veränderung der Betrachtung,, da die Staffe--
lung geringfüügig ist und an der Tatsache,, dass diese Gebäude in Ihrer Höhe
alle vorhandenen Gebäudehöhen im einschlägigen Bereich der Kennedyallee,, am
Langen Grabenweg und in der Matthias--Grüünewald--Straßße deutlich üübersteigenSeite 30 von 73

wüürden,, nichts ändert.. Der Bau von hohen Mietskasernen widerspricht auch der
gewachsenen Sozialstruktur des Stadtviertels und mindert damit ebenfalls den
Wert der bestehenden Gebäude.. Die Bauplanung folgt der Wohnbauphilosophie
postsozialistischer Betonplattenbauten und widerspricht damit städtebaulicher
Vernunft ebenso wie einer nachhaltigen Stadtentwicklung;; er dient allenfalls
der Bereicherung einzelner.. Es mag sein,, dass der Stadt bezahlbarer Wohnraum
fehlt.. Dann ist die Erschießßung weiterer stadtnaher Landflächen,, ggf.. in Zu--
sammenarbeit mit den Nachbarkommunen,, die gebotene Alternative;; durch 7755 Woh--
nungen wird das Problem nicht gelöst,, aber Ökologie und Klima dem Kommerz ge--
opfert..
44..55 Folgen füür den Strassenverkehr und die Schadstoffbelastung
Abgesehen davon,, dass in dem sogenannten „Fachbeitrag Verkehr“ die absehbare
Belastung des Strassenverkehrs durch die Neubaumassnahmen im Bereich der Ken--
nedyallee 6622--7700 und der Ludwig--Erhard--Allee wie auch andere Veränderungen des
Strassenverkehrs unberüücksichtigt bleiben,, verkennt der Gutachter,, dass be--
reits jetzt in den früühen Vormittagszeiten wie zwischen 1166 und 1188 Uhr erheb--
liche Staus mit den entsprechenden Lärm-- und Schadstofffolgen die Ken--
nedyallee belasten.. Es reicht eben nicht aus,, nach einigen „Parametern“ vom
Schreibtisch aus eine Verkehrsbeurteilung ohne empirische Messungen vor Ort
zu machen.. Aber selbst die Wortreiche,, aber oberflächliche Schreibtischanaly--
se kommt zu dem Ergebnis,, dass „kurzzeitige Wartezeiten…“ nicht auszuschlie--
ßßen“ sind,, wobei der Leser raten mag,, was der Gutachter unter „kurzzeitig“
versteht!!!! Völlig ausser Ansatz bleibt,, welche gesteigerten Schadstoffimmis--
sionen die Staus in der Kennedyallee füür die Anwohner haben werden.. Zusammen--
fasend gilt auch füür diesen Gutachtenteil:: Ein Gutachten,, das diesen Namen
verdient ist,, noch zu erstellen und muss durch diesen Einspruch eingefordert
werden..
44..66 Nachbarrechtliche Folgen
Im derzeitigen Bebauungsplan wird davon ausgegangen,, dass die Tiefgarage im
Bereich … bis auf 11 ((einen)) Meter ((!!!!)) an … herangefüührt wird.. Dem widerspre--
che ich nachdrüücklich,, weil damit erhebliche Teile des Pflanzenbewuchses auf
… zum Absterben verurteilt wären.. Dem werde ich mich jedenfalls widersetzten,,
weil die Garagenplanung zum einen üüberdimensioniert ist,, zum anderen so ver--
ändert werden kann,, dass der Grenzabstand deutlich geringer ist,, d..h.. mindes--
tens 33 Meter beträgt.. Zudem bestehe ich auf einer Auflage,, die jedwede „Ramm--
bohrung“ verbietet.. Nehmen Sie zur Kenntnis,, dass ich jede Beeinträchtigung
meines Grundstüückes einschließßlich der Bepflanzung und Bebauung nachdrüück--
lich,, ggfs.. Auch im Wege des einstweiligen Rechtschutzes,, unterbinden werde..
44..77 Sonstiges
Sollten sich im Zuge der weiteren Planung und Umsetzung der Bebauung Ken--
nedyallee 4411 weitere oder neue Aspekte ergeben,, behalte ich mir die entspre--
chende Erweiterung meines Widerspruchs ausdrüücklich vor..
Mit verbindlichen Grüüßßen
Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 99 siehe::
Verfahren
11..Bebauungsplanverfahren
22..Öffentlichkeitsbeteiligung
33..Begutachtung
Städtebau und ArchitekturSeite 31 von 73

11..Versiegelung
22..Verdichtung
55..Architektur//Gebäudegestaltung
66..Gebäudehöhen
Verkehr
11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung
22..Ruhender Verkehr
33..Technische Erschließßung
Natur und Umwelt
11..Artenschutz
22..Klima
33..Bäume
44..Hecke
55..Lärm
Sonstiges
11..Wertminderung
22..Rammarbeiten
33..Sicht
Zu 1100:: Stellungnahme 1100,, e--mail vom 2200.. Dezember 22001199
Sehr geehrte Damen und Herren,,
zur Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.. 66991188--22 geben wir an--
liegende Bedenkenschrift ab..
Mit freundlichen Grüüßßen
Sehr geehrte Damen und Herren,,
zu der Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr..:: 66991188--22 geben
wir folgende Bedenkenschrift ab::
11.. Wieder liegt der Stadt Bann ein Gutachten eines privaten Unternehmens
vor,, dass das Baumgutachten zu dem o..a.. Vorhaben erstellt hat.. Ist die
Neutralität angesichts der nachstehenden Formulierung unter 55..00 des
Baumgutachten gegeben?
55..00..Schutz-- und Erhaltungsmaßßnahmen
Bei dem auf dem Baugrundstüück befindlichen Bestand handelt es sich um Bäu--
me,, die bau-- bzw.. zustandsbedingt nicht erhalten werden können.. Die erfor--
derlichen Schutzmaßßnahmen gem.. DIN 1188992200 zum Schutz von Bäumen bei Baumaßß--
nahmen begrenzen sich auf die beiden,, im Straßßen-- raum der Kennedy Allee
stehenden Amerikanische Eichen..
22.. Die Bäume werden also u..a.. aus Bau-- bedingten Grüünden gefällt-- siehe
den einzelne n Erläuterungen in den gutachterliehen Unterlagen.. Einige
Bäume werden auch aus zustandsbedingten Grüünden gefällt.. Es wird nicht
geprüüft,, inwieweit großße Bäume durch mögliche Schnitt-- und Pflegemaßß--
nahmen erhalten werden können.. Die Maxime ist das o..a.. Bauvorhaben,, dem
die meisten Bäume offenbar im Weg stehen.. Das Bauvorhaben könnte sich
aber ebenso gut um die erhaltenswerten oder erhaltensmöglichen Bäume
orientieren,, da größßere Bäume im städtischen Bereich besonders geschüütztSeite 32 von 73

bzw.. unterstüützt werden sollten.. Es ist auch der Stadt und der Politik
ausreichend bekannt,, dass Bäume Sauerstoff produzieren und Schadstoffe
filtern.. Sie bieten Tieren Heimstatt und Menschen Schatten und Wohlbe--
finden.. Gerade aufgrund der vielen umfangreichen geplanten Baumaßßnahmen
im Ortsteil Nord-- Plittersdorf in den nächsten Jahren ist der Gesamtzu--
sammenhang bei der Beurteilung erhaltenswerter Frei -- und Grüünflächen
nachdrüücklich zu bedenken.. Nach den wissenschaftlich vorliegenden Er--
kenntnissen z..B.. des Meterelogen Herrn Dr.. Karsten Brand,, Bonn sind Frei--
flächen im Stadtgebiet Bonn zu erhalten,, bebaute Flächen -- wenn möglich--
zurüückzubauen und neue Grüünflächen mit Bäumen anzulegen,, um u..a.. die kli--
matischen Verhältnisse,, insbesondere die Überhitzung im City--Bereich und
den Wohn --und Arbeitsbereichen im Rheintal Bonns entgegenzuwirken.. Seit
der Erklärung des Klimanotstandes füür den Stadtbereich Bonn müüssen die
bereits auf den Weg gebrachten neuen Bauvorhaben unter Berüücksichtigung
dieser Erkenntnis neu und grundlegend geprüüft werden.. Diese Prüüfung ist
aus den ausgelegten Unterlagen dieser Offenlegung nicht erkennbar.. Wir
beantragen,, den Gesamtzusammenhang,, d..h.. die Gesamtsituation und die
Gesamtproblematik zu sehen und zu prüüfen und erst dann,, wenn alle Kri--
terien in der Gesamtheit bewertet sind,, einzelne Bauvorhaben zu geneh--
migen!! Die mit diesem Vorhaben angestrebte Verdichtung durch den Bau
mehrerer füünfstöckiger Gebäude,, das Fällen fast aller Bäume,, die Ver--
nichtung des Kleinbiotops trägt der Forderung nach Rüückbau,, Erhaltung von
Freiflächen,, Erhaltung bzw.. Schaffung von Baumbeständen und Biotopen
nicht Rechnung!! Die Notwendigkeit,, Wohnraum zu schaffen,, wird nicht an--
gezweifelt.. Unter den bereits heute schon vorliegenden klimatischen und
umweltrelevanten Problemen in diesem Ortsteil sollten jedoch weitere
Verdichtungen und Vernichtungen von Grüünflächen abgelehnt werden..
Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 1100 siehe::
Verfahren
11..Bebauungsplanverfahren
22..Öffentlichkeitsbeteiligung
33..Begutachtung
Städtebau und Architektur
11..Versiegelung
22..Verdichtung
66..Gebäudehöhen
Natur und Umwelt
Artenschutz ((11))
Klima ((22))
Bäume ((33))
Hecke ((44))
Zu 1111:: Stellungnahme 1111,, e--mail vom 2200.. Dezember 22001199
Sehr geehrte Damen und Herren,,
Zur Offenlage des Bauvorhaben Kennedyallee 4411 erlaube ich mir fol--
gende Anregung..Seite 33 von 73

Ihre der Öffentlichkeit freigegebenen Unterlagen zur Offenlage Ken--
nedyallee 4411 enthalten ausschließßlich Gutachten zum Projekt Ken--
nedyallee 4411.. Ihnen und der interessierten Öffentlichkeit ist be--
kannt,, dass in den nächsten Monaten weitere Bauprojekte in naher
Nachbarschaft geplant und ausgefüührt werden.. Ich darf Sie daher bit--
ten und auffordern,, die Genehmigung der Einzelprojekte nur und aus--
schließßlich im Zusammenhang zu erteilen.. Das Gesamtergebnis darf
keine ungewollten Überraschungen enthalten..
Bitte erteilen Sie die Genehmigungen füür
-- Kennedyallee 4411
-- Kennedyallee 6622--7722
-- Das BSI Gebäude
-- Und allen Ihnen bekannten Einflüüsse füür
-- Verkehr
-- Klima
-- Wind und Lichteinflüüsse
NUR und AUSSCHLIESSLICH im kompletten Zusammenhang,, soweit das heute
schon bekannt ist..
Sie wissen:: Sie tragen die Verantwortung füür die Zukunft von Bonn heu--
te und auch füür die neuen Stadtbewohner,, die sich einen lebenswerten
Wohnraum erhoffen..
Im Vertrauen auf kluge Entscheidungen verbleibe ich
Mit freundlichen Grüüßßen
Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 1111 siehe::
Verfahren
11..Bebauungsplanverfahren
22..Öffentlichkeitsbeteiligung
33..Begutachtung
Städtebau und Architektur
11..Versiegelung
22..Verdichtung
Natur und Umwelt
11..Artenschutz
22..Klima
33..Bäume
44..Hecke
Verkehr
11..Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung
22..Ruhender Verkehr
Zu 1122:: Stellungnahme 1122,, BUND,, vom 2200.. Dezember 22001199,, Posteingang
0022..0022..22002200Seite 34 von 73

Betr..:: Stellungnahme von LNU Bonn und BUND KG Bonn zum vorhabenbezo--
genen Bebauungsplan 66991188--22 ""Kennedyallee 4411"" der Bundesstadt
Bonn -- Beteiligung der Naturschutzverbände
Ihr Zeichen:: 6611--44
Sehr geehrte …,, sehr geehrte Damen und Herren,,
wir bedanken uns füür die Beteiligung im o.. a.. Verfahren.. LNU Bonn und· BUND KG
Bonn äußßern folgende Bedenken gegen die Durchfüührung des o..a.. Bebauungsplans::
11..)) Beschleunigtes Verfahren
Der geplante Eingriff-- auf einer Fläche von ca.. 44..990000 m²² -- steht in ei--
nem engen räumlichen und zeitlichen Zusammengang mit dem erst küürzlich
offengelegten Bebauungsplan 66991188--11 Ludwig--Erhard--Allee.. Dieser umfasst eine
Fläche von ca..3355..000000 m²²,, so dass die in der Begrüündung ((S.. 55)) aufgefüührten
Voraussetzungen des §§ 1133a BauGB ((weniger als 2200..000000 m²²)) füür ein beschleu--
nigtes Verfahren nicht gegeben sind,, da nach Gesetzeslage diese Fläche
mitzurechnen ist.. Es ist also die Summationswirkung der Eingriffe zwingend
zu berüücksichtigen.. Noch nicht berüücksichtigt ist dabei die geplante Neu--
bebauung des Postbankgeländes ((Kennedyallee 6622)) mit den nach aktuellem
Stand gravierenden Eingriffen in die Grüün-- und Biotopstrukturen.. Nach §§
1133a BauGB ist das beschleunigte Verfahren weiterhin ausgeschlossen,, wenn
-- bei Vorhaben zwischen 2200..000000 und 7700..000000 m²²((dieser Fall ist aufgrund
Summationswirkung gegeben)) -- Anhaltspunkte füür eine Beeinträchtigung von
Schutzgüütern gemäßß §§ 11 Abs..66 Nr::..77 Buchstabe b des BauGB,, wie z..B.. ""Aus--
wirkungen auf Tiere,, Pflanzen,, Boden,, Wasser,, Luft,, Klima und das Wir--
kungsgefüüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel--
falt"" oder ""umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen"" bestehen.. Dieser
Tatbestand wird z..B.. dadurch erfüüllt,, dass durch die Vernichtung der
Bäume und Sträucher der -- vor allem auch nachts wirksame -- mäßßigende Wär--
meeffekt auf die umgebende Bebauung entfallen wird ((vgl.. Begrüündung,,
Schutzgut Klima)) und davon die dort lebenden Menschen betroffen sein wer--
den.. Die Bedrohung ihrer Lebensqualität,, die davon ausgeht,, haben auch
die Anwohner erkannt.. Sie setzen sich füür mehr Grüün an der Ken--
nedyallee ein ((General--Anzeiger,, 1133.. November 22001199))..
22..)) Mängel in der Berüücksichtigung hydrologischer Gefahren
Laut Starkregenkarte im Stadtplan Bonn treten,, vor allem im nördlichen Be--
reich des Plangebietes,, selbst bei nur 5500jährlichen Starkregenereignissen
Wasserstände von 1100 -- 3300 cm auf.. Durch die geplante Bebauung wird dieses
Risiko stark anwachsen..
33..)) Mängel in der Artenschutzprüüfung
a.. Veraltete Angaben zum RL--Status
In der ASP I wird auf Artvorkommen,, die im Biotopkataster füür im
Umfeld des Eingriffsbereichs gelegene Biotope -- selektiv und zu--
fällig erfasst --,, angegeben wurden,, eingegangen.. Allerdings sind
die angegebenen Daten zum RL--Status veraltet ((Stand 22001100)),, da schon
seit 22001166 eine neue RL der Brutvögel NRW vorliegt.. Demnach hat sich
der Status einiger Arten verändert,, z..B.. ist der Star in die Kate--
gorie 33 und der Girlitz in die Kategorie 22 hochgestuft worden.. Damit
sind diese beiden Arten -- ebenso wie der ebenfalls im Biotopkatas--
ter aufgefüührte Gartenrotschwanz-- planungsrelevant..Seite 35 von 73

b.. Fehlende ornithologische Untersuchungen
Die ornithologischen Untersuchungen beschränken sich auf Greifvögel
und Eulen.. Aus den in Kap.. 44..33 aufgefüührten Arte sind allerdings
Star,, Girlitz und Gartenrotschwanz gemäßß der aktuellen Liste des
LANUV ebenfalls planungsrelevant In der ASP 11,, S.. 1155,, wird explizit
darauf hingewiesen:: ""Alle im BK gelisteten Arten können auf der Ein--
griffsfläche Nahrungsräume oder Brutplätze haben"".. Daher sind füür
diese Arten zwingend Erhebungen gemäßß den ""Methodenstandards zur Er--
fassung der Brutvögel Deutschlands durchzufüühren..
c.. Mängel der ornithologischen Untersuchungen
Im Eingriffsbereich befinden sich bis zu 8800 Jahre alte sowie zahlrei--
che abgestorbene Bäume.. Das Vorhandensein von Höhlenbäumen als
Brutstätten z..B.. füür Spechte,, Tauben oder Eulen ist daher wahr--
scheinlich.. Es ist rechtlich daher zwingend notwendig,, die Bäume
auf das Vorhandensein von potentiellen Bruthöhlen zu untersuchen..
d.. Begrüündung “Allerweltsarten“ ((Vögel))
Die füür die Biotopvernichtung vorgesehene Fläche weist aufgrund ih--
rer seit Jahrzehnten währenden ungestörten Entwicklung ein hohes
Potential an Biodiversität auf.. Was die Stadt Bonn in ihrer Vorlage
((Begrüündung S.. 33)) als ""verwahrlosten Gesamtzustand"" bezeichnet,, ist
in Wirklichkeit eine gerade durch die fehlenden Eingriffe ökologisch
höchst wertvolle Struktur.. In der ASP 11,, S.. 1155,, wird darauf hinge--
wiesen,, dass durch die längere Ungestörtheit und der starken Verbu--
schung dort mit einer hohen Dichte an Brutplätzen zu rechnen ist.. Ge--
mäßß ASP 11,, S.. 1166,, fallen langfristig diese Lebensräume füür Klein--
säuger und Brutvögel weg.. Weiter heißßt es:: ""Bei den Brutvögeln ist
davon auszugehen,, dass sie auf andere Flächen ausweichen können""..
Dafüür aber,, dass die lokalen Populationen europäischer Vogelarten --
also auch der sog.. „“Allerweltsarten“ ((ASP Stufe 22,, S.. 99)) -- durch
den Eingriff erheblich beeinträchtigt werden,, bestehen deutliche An--
haltspunkte::
o Wie das Gutachten selbst anfüührt ((s..o..)),, ist mit einer hohen
Dichte an Brutvögeln zu rechnen.. Durch die Vernichtung ihres Le--
bensraums sind sie gezwungen,, abzuwandern.. Da nicht davon auszu--
gehen ist,, dass gleichermaßßen geeignete Habitate zur Neuansiedlung
zur Verfüügung stehen -- diese düürften schon besetzt sein ((und viele
Vogelarten weisen ein ausgeprägtes Revierverhalten auf)) -- werden
sie gezwungen sein,, suboptimale Habitate zu besiedeln.. Dies bedeu--
tet z..B.. eine Einschränkung ihrer Vitalität,, ihrer Lebenserwartung
und ihrer Reproduktionsfähigkeit und damit einer Verschlechterung
des Zustandes der lokalen Population.. Daher handelt es sich bei
dem Eingriff um einen Rechtsverstoßß
o Weiterhin wird in dem Gutachten nicht berüücksichtigt,, dass in der
Nähe befindliche Habitate ebenfalls vernichtet werden sollen,, wie
z.. B.. durch den BP 66991188--11 Ludwig--Erhard--Alle ((s.. o..)) oder – nach
aktuellem Stand – auf dem Gelände der Postbank ((Kennedyallee 6622))..
Damit wird das Potential an Ausgleichsflächen noch weiter einge--
schränkt..
Das Gutachten bleibt daher den zwingend erforderlichen Nachweis
schuldig,, dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff be--
troffenen Fortpflanzungs-- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erfüüllt werden..Seite 36 von 73

e.. Begrüündung der ASP Stufe 22 – Zwergfledermaus..
Auf der zur Rodung vorgesehenen Fläche bestehen hervorragende Vo--
raussetzungen füür die Ausbildung von reichen,, auch _flugfähigen In--
sektenvorkommen ((z..B.. Totholz,, strukturreiches Gebüüsch,, alte Bäume))..
Durch das Vorhaben wird also das Quellgebiet der essentiellen Nah--
rungsgrundlage einer nach FFH--IV--Richtlinie geschüützten Art empfind--
lich zerstört.. Dies wird in der ASP Stufe 22 völlig unterschlagen..
Wir lehnen den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung ab und
fordern eine grundsätzliche Überarbeitung des Konzeptes,, da auch die
Belange des Naturschutzes berüücksichtigt werden müüssen.. Insbesondere
halten wir Nachbesserungen in folgenden Punkten füür notwendig::
o Ergänzung der Artenschutzprüüfung um eine Erfassung der Singvögel
o Erfassung von Baumhöhlen
o Ergänzende Untersuchung zur Abschätzung des Risikos bei Starkrege--
nereignissen infolge der geplanten Bebauung
o Überarbeitung des Bebauungsplans mit der Maßßgabe,, größßere Teile
der Grüünstrukturen zu erhalten.. Hier bieten sich z.. B.. auch die
Bereiche an,, in denen gemäßß der Starkregen--Gefahrenkarte der Stadt
Bonn Überschwemmungen zu erwarten sind
o Ausarbeitung eines Ausgleichskonzepts,, in welchem ein äquivalenter
Ersatz vor allem auch füür die durch Bebauung zerstörten strauch--
und unterholzreichen Strukturen Platz finden
Mit freundlichen Grüüßßen
Abwägungsvorschlag zu Stellungnahme 1122 siehe::
Verfahren
11..Bebauungsplanverfahren
22..Öffentlichkeitsbeteiligung
33..Begutachtung
Städtebau und Architektur
11..Versiegelung
22..Verdichtung
66..Gebäudehöhen
Verkehr
33..Technische Erschließßung
Natur und Umwelt
11..Artenschutz
22..Klima
33..Bäume
44..HeckenSeite 37 von 73

Gesamtabwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öf--
fentlichen Auslegung nach den §§§§ 33 Abs.. 22 und 44 Abs.. 22 BauGB
Verfahren
11.. Bebauungsplanverfahren
22.. Öffentlichkeitsbeteiligung
33.. Begutachtung
44.. Kampfmittelbeseitigung
Städtebau und Architektur
11.. Versiegelung
22.. Verdichtung
33.. Nutzung
44.. Wohnungsbau//Wohneinheiten
55.. Architektur//Gebäudegestaltung
66.. Gebäudehöhen
Natur und Umwelt
11.. Artenschutz
22.. Klima
33.. Bäume
44.. Hecken
55.. Lärm
Verkehr
11.. Individualverkehr//fußßläufige,, innere Erschließßung
22.. Ruhender Verkehr
33.. Technische Erschließßung
Sicherheit
11.. Einbruchrisiko
22.. Feuerwehr
Sonstiges
11.. Wertminderung
22.. Rammarbeiten
33.. SichtSeite 38 von 73

Verfahren::
11.. Bebauungsplanverfahren::
Die Anwendungsvoraussetzungen des §§ 1133a BauGB im Rahmen der Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind gegeben,, da weniger als
2200..000000 qm Grundfläche nach §§ 1199 Abs.. 22 BauNVO ermöglicht werden,, keine
Pflicht zur Durchfüührung einer Umweltverträglichkeitsprüüfung nach dem
Gesetz üüber die Umweltverträglichkeitsprüüfung ((UVPG)),, Anlage 11 besteht,,
keine Anhaltspunkte füür eine Beeinträchtigung von Natura 22000000-- Gebieten
erkennbar sind und keine Störfallbetriebe in der Nähe des Plangebietes
liegen.. Diese Verfahrensgestaltung entbinden die Bundesstadt Bonn
nicht,, sich mit den Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüüter zu
beschäftigen,, ggfs.. unter zu Hilfenahme von entsprechenden Gutachten
nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu bewerten und in die Abwä--
gung nach §§ 11 Abs.. 77 BauGB einzustellen.. Eine kumulierende Wirkung mit
dem Bebauungsplan Nr.. 66991188--11 füür den Neubau des Bundesamtes füür Sicher--
heit in der Informationstechnik ((BSI)) scheidet aus,, da nur Bebauungs--
pläne der Innenentwicklung bei dieser Betrachtung einzubeziehen sind..
Der o..g.. Bebauungsplan wird jedoch im sog.. Regelverfahren mit Umweltbe--
richt aufgestellt.. Außßerdem wird kein sachlicher Zusammenhang der bei--
den Bebauungspläne gesehen,, da es sich bei dem Vorhaben zum Neubau des
BSI um eine Büüroimmobilie handelt und der vorliegende,, vorhabenbezogene
Bebauungsplan der Verwirklichung einer Wohnbebauung dient.. Auch eine
kumulierende Wirkung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.. 66991188--44 füür
das Postbank-- Gelände wird aufgrund der räumlichen Entfernung von fast
440000 Metern sowie der abschirmenden Wirkung des zwischen den beiden Vor--
haben liegenden Siedlungsbereiches,, insb.. den Gebäuderiegeln der Deut--
schen Forschungsgemeinschaft an der Kennedyallee sowie des Wissen--
schaftszentrums Bonn an der Ahrstraßße,, nicht gesehen.. Außßerdem befindet
sich der o..g.. Bebauungsplan Nr.. 66991188--44 im Stadium des früühzeitigen Be--
teiligungsverfahrens,, wogegen füür den vorliegenden vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr.. 66991188--22 der Satzungsbeschluss angestrebt wird.. Ein
zeitlicher Zusammenhang bzgl.. der Umsetzung der Vorhaben scheidet daher
ebenfalls aus..
§§ 11 Abs.. 66 Nr.. 77 Buchstabe b BauGB bezieht sich nicht auf „Auswirkungen
auf Tiere,, Pflanzen,, Boden,, Wasser,, Luft,, Klima und das Wirkungsgefüüge
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt und
umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen“.. Der erwähnte,, o..g.. Para--
graph bezieht sich lediglich auf die Anwendungsvoraussetzung des §§ 1133a
BauGB,, dass keine Natura 22000000--Gebiete betroffen sein düürfen.. Die
nächstgelegenen Natura 22000000--Gebiete liegen westlich von Ippendorf und
östlich von Oberkassel und sind daher aufgrund der großßen räumlichen
Entfernung nicht tangiert.. Der Stellungnahme des Polizeipräsidiums,,
Abt.. Verkehrspolizei bedarf es nicht,, da füür die Beurteilung der Ver--
kehrssicherheit die Ordnungsbehörden der Bundestadt Bonn zuständig
sind..
22.. Öffentlichkeitsbeteiligung::
Der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sit--
zung am 3300..1100..22001199 unter vorangegangener Beratung in der Bezirksvertre--
tung Bad Godesberg am 0044..0099..22001199 und im Ausschuss füür Umwelt und Ver--
braucherschutz am 1100..1100..22001199 die öffentliche Auslegung des Bebauungs--
planes beschlossen ((DS--Nr..:: 11991111774466))..Seite 39 von 73

Im Rahmen der Beratungen wurden die Gremien mit allen Anregungen,, die
im Zuge des früühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem.. §§ 33 Abs.. 11 Bauge--
setzbuch ((BauGB)) eingegangen sind,, befasst..
Diese Anregungen konnten sowohl im Rahmen einer Büürgerinformationsver--
anstaltung,, die am 0011..0022..22001188 im Wissenschaftszentrum Bonn,, Ahrstraßße
4455 stattfand,, als auch im Rahmen der Auslage aller Planunterlagen im
Stadthaus der Bundesstadt Bonn zwischen dem 3311..0011 und dem 1155..0022..22001199
vorgebracht werden.. Zusätzlich konnten die Pläne im vorgenannten Zeit--
raum auch auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn eingesehen werden..
Diesbezüüglich wurden alle unmittelbar betroffenen Büürgerinnen und Büür--
ger üüber einen Büürgerbrief,, der früühzeitig im Januar 22001188 als Wurfsen--
dung verteilt wurde,, informiert.. Somit bestand die Möglichkeit,, sich
entweder direkt mit Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes üüber das Vorha--
ben auszutauschen oder aber nur die Pläne samt Gutachten einzusehen..
Eine personalisierte Einladung zum vorgenannten Beteiligungsverfahren
gem.. §§ 33 Abs.. 11 Baugesetzbuch ((BauGB)) per Post sieht das Baugesetzbuch
nicht vor..
Die öffentliche Auslegung gem.. §§ 33 Abs.. 22 Baugesetzbuch ((BauGB)) wurde
nach der o..g.. Beschlussfassung im Amtsblatt Nr.. 4466 vom 1133..1111..22001199 der
Bundesstadt Bonn ortsüüblich bekannt gemacht.. Die öffentliche Auslegung
erfolgte in der Zeit vom 2211..1111..22001199 bis einschließßlich 2200..1122..22001199 in--
nerhalb des Zeitraums von mindestens 3300 Tagen,, der im §§ 33 Abs.. 22 BauGB
gesetzlich festgelegt ist.. Der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt
war zudem zu entnehmen,, dass die Planung im Amt füür Bodenmanagement und
Geoinformation und im Rathaus Bad Godesberg während der Dienststunden
zur Einsichtnahme bereitlag.. Zusätzlich konnten die Offenlageunterlagen
auch auf der städtischen Internetseite angesehen werden.. Über diese
verschiedenen Informationsquellen hinaus müüssen planbetroffene Grund--
stüückseigentüümerinnen//Grundstüückseigentüümer nicht gesondert und indivi--
duell schriftlich üüber die Beratungen der politischen Gremien in Zusam--
menhang mit einem Beschluss üüber die öffentliche Auslegung eines Bebau--
ungsplanes benachrichtigt werden..
In Einzelfällen ist es möglich,, dass zusätzlich zur amtlichen Bekannt--
machung im Amtsblatt eine Information zur Offenlage gemäßß §§ 33 Abs..22
Baugesetzbuch ((BauGB)) auch durch Hauswurfsendungen oder üüber die elekt--
ronischen Medien angeküündigt wird..
Im vorliegenden Fall wurde jedoch bereits in hinreichender Art und Wei--
se im Amtsblatt Nr.. 4466 vom 1133..1111..22001199 der Bundesstadt Bonn sowie auf
der städtischen Internetseite der Bundesstadt Bonn üüber das Vorhaben
informiert,, in Folge dessen weitere individuelle Benachrichtigungen füür
die unmittelbar betroffenen Anwohner nicht notwendig waren..
Als Eigentüümerin//Eigentüümer eines Immobilienobjektes hat man prinzipi--
ell die Verpflichtung,, sich selbst mittels behördlicher Veröffentli--
chungen zu informieren.. Nach §§ 33 Abs.. 22 Satz 44 BauGB ist das Ergebnis
der Abwägung,, das im Rahmen des Abwägungs-- und Satzungsbeschlusses nach
§§ 1100 Abs.. 11 BauGB vom Rat der Bundesstadt Bonn gefasst wurde,, den Per--
sonen,, die Stellungnahmen abgegeben haben,, mitzuteilen.. Ein Zwischenbe--Seite 40 von 73

scheid ist gesetzlich nicht vorgesehen.. Zu den Informationsmöglichkei--
ten wird daher auf die o..g.. Ausfüührungen verwiesen..
33.. Begutachtung::
Wenngleich alle Gutachten vom Vorhabenträger beauftragt wurden,, stellen
sie keine „Gefälligkeitsgutachten“ dar.. Die Gutachten sind von unabhän--
gigen Experten mit langjährigen,, einschlägigen Erfahrungen und Kennt--
nissen erstellt worden.. Sie wurden von den Fachämtern der Verwaltung
unabhängig und objektiv geprüüft.. Eine Nachbegutachtung ist daher nicht
erforderlich..
Die schutzgutbezogene Bewertung von Bauprojekten ((insb.. BSI,, Ken--
nedyallee 4411,, Kennedyallee 6622--7722)) erfolgt einzelfallbezogen üüber die
entsprechenden Gutachten in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren..
Sollten Wechselwirkungen untereinander konkret erkennbar sein,, so wer--
den diese in der Begrüündung ((Verfahren nach §§ 1133a BauGB)) oder bei einem
Vollverfahren im Umweltbericht dargestellt.. Der Einwand kann daher
nicht als „Moratorium“ füür jegliche Neubebauung gelten..
44.. Kampfmittelbeseitigung::
Die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wurde dem Vorha--
benträger zur Kenntnis gebracht und ist von ihm im Rahmen der Umsetzung
des Vorhabens zu berüücksichtigen.. Zudem wurde in der Planzeichnung eine
entsprechende Formulierung unter dem Punkt Hinweise aufgenommen..
Städtebau und Architektur::
11.. Versiegelung::
Das Plangebiet liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr..
88001188--4488.. Dort sind sowohl an der Kennedyallee als auch an der Mathias--
Grüünewald--Straßße üüberbaubare Grundstüücksflächen festgesetzt,, die der
bisherige Grundstüückseigentüümer nicht ausgenutzt hat.. Das bestehende
Gebäude unterliegt dem Bestandsschutz und hätte vom Alteigentüümer zudem
saniert werden können.. Durch die Lage des Grundstüücks in einem bebauten
Innenbereich sind die Voraussetzungen füür eine intensivere Nutzung dar--
üüber hinaus bereits jetzt gegeben.. Die Versiegelung durch die das Plan--
gebiet unterbauende Tiefgarage wird durch eine entsprechende Begrüünung
sowohl der Tiefgaragendecke mit einer Mindestüüberdeckung von 00,,5500 m zu--
züüglich einer Drainschicht,, als auch der Dachflächen der Wohngebäude
gemildert.. Bei der Mächtigkeit der Tiefgaragenüüberdeckung handelt es
sich um einen Wert,, der im Sinne der Gleichbehandlung aller Vorhaben--
träger in den Bebauungsplänen der Stadt Bonn gleichwertig aufgenommen
wird.. Eine stärkere Überdeckung der Tiefgaragen mit Erdreich kann jeder
Vorhabenträger eigenständig vornehmen,, soll aber aus den o..g.. Grüünden
nicht als Festsetzung vorgegeben werden.. Mit der Bezeichnung „wasser--
durchlässiger Belag“ füür die privaten Erschließßungsflächen im Vorhaben--
und Erschließßungsplan sind darüüber hinaus verbindliche Vorgaben zur Ge--
staltung der Wege und Plätze getroffen worden,, die eine Versickerung
des Niederschlagswassers ermöglichen..
22.. Verdichtung::
Es besteht füür die unmittelbar angrenzenden Grundstüückseigentüümer kein
Anspruch darauf,, dass die Höhenfestsetzung des derzeit rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr.. 88001188--4488 im Hinblick auf die maximal zulässige Voll--
geschossigkeit auch auf den neuen,, vorhabebezogenen Bebauungsplan üüber--
tragen wird.. Der Rat der Bundesstadt Bonn ist in seiner Entscheidungs--Seite 41 von 73

findung frei,, andere Regelungen im Rahmen der Neuaufstellung eines vor--
habenbezogenen Bebauungsplanes zu erlassen.. Der sogenannte Gebietser--
haltungsanspruch bezieht sich ausschließßlich auf die Art der baulichen
Nutzung.. Da sowohl die Bestandsbebauung im Umfeld des Plangebietes als
auch die Neubebauung durch das Wohnen geprägt ist,, entfaltet sich keine
drittschüützende Wirkung.. Das Umfeld des Plangebietes wird charakteri--
siert von zwei-- bis füünfgeschossiger Bebauung.. Das geplante Bauvorhaben
greift diese Bauweise im Wesentlichen auf und entwickelt sie im Hin--
blick auf den in der Gesamtstadt Bonn bestehenden Wohnbedarf weiter..
Geplant sind vier-- bis füünfgeschossige Baukörper,, wobei das 44.. bzw.. 55..
Geschoss gegenüüber dem darunterliegenden Geschoss in Gänze zurüückge--
setzt ist und ein sogenanntes Nicht--Vollgeschoss darstellt.. Das Konzept
zeichnet sich demnach durch eine nach heutigen Maßßstäben angemessene
Verdichtung aus.. Dem Planungsgrundsatz gemäßß §§ 11a Abs.. 22 BauGB,, mit
Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen,, wird somit entsprochen..
Die städtebaulichen Dichtewerte,, die im §§ 1177 BauNVO füür Allgemeine
Wohngebiete ((GRZ:: 00,,44)) angefüührt sind,, werden eingehalten.. Eine gerin--
gere Verdichtung,, wie sie in Teilen der Bestandsbebauung in der Umge--
bung vorhanden ist,, kann vor dem Hintergrund des erheblichen Wohnraum--
bedarfs und damit der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht
mehr auf Neubauprojekte in solch zentralen Lagen üübertragen werden,, um
den Siedlungsbereich im Sinne einer Innenentwicklung unter Schonung der
Landschaftsräume an den Siedlungsrändern zu schüützen.. Eine unmittelbare
Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren ist nach der Landesbau--
ordnung Nordrhein--Westfalen ((BauO NRW)) nicht zwingend vorgeschrieben..
33.. Nutzung::
Angesichts der angespannten Lage am Bonner Wohnungsmarkt werden die
vorgebrachten Einschätzungen zum Leerstand im benachbarten Wohnungsbe--
stand bezweifelt.. Es handelt sich offensichtlich um eine persönliche
Einschätzung,, die aber den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht
wird.. Die Leerstände düürften eher kurzzeitige Folge von Mieterwechseln
sein.. In der Bundesstadt Bonn besteht generell ein Bedarf an Wohnraum;;
speziell im preiswerten Marktsegment.. Es kann erwartet werden,, dass
durch die weitere Alterung der Gesellschaft sich dieser Effekt noch
verstärken wird,, da zunehmend Personen mit geringen Rentenbezüügen Wohn--
raum nachfragen.. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am
1100..0077..22001188 ((DS--Nr..:: 11881111557744)) beschlossen,, dass bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen in jedem Vorhabengebiet entsprechend dem Bonner Bau--
landmodell eine Mindestquote an gefördertem Wohnun

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Datenstand: 03.11.2026, 06:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de