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200214 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Sanierung des Kunstrasenplatzes Wasserland

Nummer
200214
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
15.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
200214
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Sanierung
des Kunstrasenplatzes Wasserland
Beratungsfolge
Sportausschuss 17.03.2020 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn zur Sanierung des Kunstrasenplatzes in der Sportanlage
Wasserland wird zugestimmt.
Begründung
Auf dem 2010 errichteten Kunstrasensportplatz in der Sportanlage Wasserland
wurde im vergangenen Sommer eine starke Verklumpung des RPU-
Kunststoffgranulates festgestellt. Hierbei bilden sich erbsen- bis pflaumengroße
klastische Gummiverklumpungen, die temperaturabhängig an den Schuhen der
Sportlerinnen und Sportler haften bleiben oder sich mit dem Kunstrasenteppich
verbinden. Die Herstellerfirma Polytan teilt hierzu mit, dass dieses Problem
herstellerunabhängig alleine im vergangenen Jahr in NRW etwa 40 mal
registriert wurde. Als Ursache wird die mit den Jahren nachlassende UV-
Beständigkeit des Einstreugranulates vermutet.
***
Bei den Sanierungsarbeiten soll das vorhandene Kunststoffgranulat weitgehend
aus dem Platz entfernt und dieser anschließend ausschließlich mit Sand verfüllt
werden. So ließe sich der Platz noch mehrere Jahre weiter benutzen, bevor ein
Komplettaustausch des gesamten Kunstrasenbelags fällig wird. Für diese
vorgezogene Teilsanierung des Platzes gegenüber einem Komplettaustausch
des Rasens spricht in erster Linie der Zeitgewinn bis zur Marktreife
nachhaltigerer Lösungen. Der Rückbau bietet zudem die
Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln über die Bespielbarkeit der reinen
Sandverfüllung auf Kunstrasenplätzen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die
Entsorgungskosten für Kunststoffe in den nächsten Jahren voraussichtlich
deutlich ansteigen werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Da der Platz bereits einige Schadstellen an den Nähten aufweist und die
Bespielbarkeit gefährdet ist, ist es dringend notwendig, die fälligen Reparaturen
unmittelbar im Anschluss an die Granulatentfernung durchzuführen und
gleichzeitig zu beauftragen. Die Kosten für die Entfernung der Verklumpung,
Nachverfüllung mit Sand und die Reparatur der Schadstellen belaufen sich inkl.
Entsorgung auf schätzungsweise 62.000 € brutto.
***
Durch die Maßnahme verlängert sich die wirtschaftliche Nutzungsdauer des
Kunstrasenplatzes um bis zu 5 Jahre. Daher ist die Maßnahme aufgrund
geänderter gesetzlicher Vorgaben (neue KomHVO zum 01.01.2019) investiv zu
buchen. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten des Vorjahres.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
52-xxxxxx X VOB UVgO VgV Sommer 2020 62.000 EUR
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und –außenanlagen 78.5300 5520008019000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein x ja nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de