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200212-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Evtl. Folgeschäden an den U-Bahnröhren infolge der Nordfeldbebauung

Nummer
200212-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200212 Evtl. Folgeschäden an den U-Bahnröhren infolge der Nordfeldbebauung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200212-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
06.02.2020 gez. Poppe-Reiners
Evtl. Folgeschäden an den U-Bahnröhren infolge
der Nordfeldbebauung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der zwischen dem Investor und der Stadt Bonn geschlossene Grundstückskaufvertrag sieht
zum Thema U-Bahn-Röhren vor, dass der Käufer berechtigt sein soll, die U-Bahn-/Bunkeranlage
für die Lastabtragung der auf dem Kaufgegenstand Nordfeld vorgesehenen Bebauung zu
nutzen. Der Käufer hat jeden Eingriff in die U-Bahn-Anlage zu unterlassen, welcher den
zweckentsprechenden Betrieb beeinträchtigt, bzw. Lastabtragungen sind nur zulässig, soweit
dies ohne Beeinträchtigung der U-Bahn-/Bunkeranlage in konstruktiver Hinsicht möglich ist.
Die Fragen wurden zur Beantwortung an die SWB Bus und Bahn weitergegeben. Diese teilen
Nachfolgendes mit:
zu 1:
Wurde vor und nach der Beendigung der Bautätigkeit eine gründliche
Untersuchung aller konstruktiven Teile der U-Bahn-Röhren im Hinblick auf
eventuelle Schäden und Materialermüdung als Folge der Bautätigkeit
durchführen, um ggf. Schadengutachten bzw. Beweissicherungsgutachten zu
erstellen? Wurde hierzu ein professionelles und unabhängiges Unternehmen
beauftragt?
„Vor Beginn der Baumaßnahme wurde eine Bestandvermessung des betroffenen U-
Bahnabschnitts durchgeführt. Diese Messung wurde nach Abschluss der Rohbauarbeiten
Urban-Soul (Überbauung Nordfeld) wiederholt und wird final nochmals nach Abschluss der
gesamten Baumaßnahme durchgeführt.
Ergänzend wurde der Tunnelbereich während der Rohbauerstellung mittels eines
automatischen Messsystems überwacht, welches unplanmäßige Verformungen und / oder
Setzungen der Bauwerksblöcke detektieren sollte.
Eine optische Beweissicherung der Anlage wurde vor Baubeginn durchgeführt und wird
ebenfalls nach Abschluss der Maßnahme wiederholt.“
zu 2:Seite 1 von 3

Seite 2
Sind im Laufe der Bebauung des Nordfeldes und des Bauprojektes "Urban
Soul" Schäden an oder in den U-Bahn-Röhren festgestellt worden, die auf die
Baumaßnahmen zurückzuführen sind?
a) Wenn ja, welche? Sind ggf. die für die Baumaßnahmen verantwortlichen Firmen für diese
Schäden verantwortlich?
b) Wer hat für die Stadtwerke als Eigentümer der Tunnel die Begutachtung der Schäden
durchgeführt?
c) Ist ggf. zu den bisherigen Schäden ein umfassendes Schadengutachten /
Beweissicherungsgutachten erstellt worden?
„Im Zuge der Baumaßnahme wurde bei der Erstellung einer Aufzugsunterfahrung die
Tunneldecke im Haltstellenbereich punktuell beschädigt, so dass ein, wenige qcm
großes, Loch in der Decke entstanden ist. Die Schadstelle wurde kurzfristig durch den
Betriebsleiter der SWB Bus und Bahn, die zuständige Fachabteilung der SWB Bus und
Bahn sowie die ausführende Baufirma gemeinsam begutachtet und im Rahmen der
folgenden nächtlichen Sperrpause wieder fachgerecht geschlossen.
Darüber hinaus kam es in der Frühphase der Rohbauerstellung zu einem geringfügigen
Wassereintrag ins Bauwerk, was auf die offene Baugrube und die gerade erst
begonnenen Rohbauarbeiten zurückzuführen war.
Die genannten Ereignisse wurden jeweils seitens der Baufirma bei der Projektleitung
SWB Bus und Bahn und der zuständigen Fachabteilung SWB Bus und Bahn gemeldet.
Die entstandenen Kosten wurden durch die Baufirma des Investors getragen.“
zu 3:
Ist mit Folgeschäden in der Zukunft zu rechnen?
„Die unterirdische Anlage wurde im betroffenen Bereich bei der Planung und der baulichen
Umsetzung für eine spätere Überbauung ausgelegt und konzipiert. Seitens des Investors wurde
dies bei der Planung der neuen Bauwerke berücksichtigt und die zusätzlichen Lasten, welche
nun durch die Überbauung entstehen, auf die statisch-konstruktiven Reserven des U-
Bahnbauwerks hin ausgelegt. Die statischen Unterlagen wurden durch einen unabhängigen
Prüfingenieur geprüft und lagen dem Bauantrag entsprechend bei.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme Urban Soul ist ordnungsgemäß und fachgerecht
erfolgt, es ist in Zukunft nicht mit Schäden an der Bauwerkssubstanz des U-Bahnbauwerkes auf
Grund der zusätzlichen Lasten zu rechnen.“
zu 4:
Haben die Stadtwerke als Eigentümer der Tunnel evtl.
Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Firmen vertraglich geregelt?
Wenn ja, wie?
„Da die SWB lediglich Eigentümer des Tunnelbauwerks sind, aber nicht Eigentümer
von Grund und Boden bestehen insoweit keine vertraglichen Beziehungen zwischen
dem Investor und der SWB.
Sollten sich - wider Erwarten - in der Zukunft durch die Überbauung ursächlichSeite 2 von 3

Seite 3
Schäden am Tunnelbauwerk ergeben, so haftet dafür der jeweilige Eigentümer der
Überbauung nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.“
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de