200212 · Große Anfrage
Evtl. Folgeschäden an den U-Bahnröhren infolge der Nordfeldbebauung
Kerndaten
- Nummer
- 200212
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
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Große Anfrage
öffentlich
200212
Fragesteller/in:
Elisabeth Struwe, Hans Friedrich Rosendahl, Allianz für Bonn
06.02.2020 gez. Poppe-Reiners
Evtl. Folgeschäden an den U-Bahnröhren infolge
der Nordfeldbebauung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.03.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurde vor und nach der Beendigung der Bautätigkeit eine gründliche
Untersuchung aller konstruktiven Teile der U-Bahn-Röhren im Hinblick
auf eventuelle Schäden und Materialermüdung als Folge der
Bautätigkeit durchführen, um ggf. Schadengutachten bzw.
Beweissicherungsgutachten zu erstellen? Wurde hierzu ein
professionelles und unabhängiges Unternehmen beauftragt?
2. Sind im Laufe der Bebauung des Nordfeldes und des Bauprojektes
"Urban Soul" Schäden an oder in den U-Bahn-Röhren festgestellt
worden, die auf die Baumaßnahmen zurückzuführen sind?
a) Wenn ja, welche? Sind ggf. die für die Baumaßnahmen
verantwortlichen Firmen für diese Schäden verantwortlich?
b) Wer hat für die Stadtwerke als Eigentümer der Tunnel die
Begutachtung der Schäden durchgeführt?
c) Ist ggf. zu den bisherigen Schäden ein umfassendes
Schadengutachten / Beweissicherungsgutachten erstellt worden?
3. Ist mit Folgeschäden in der Zukunft zu rechnen?
4. Haben die Stadtwerke als Eigentümer der Tunnel evtl.
Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Firmen vertraglich
geregelt? Wenn ja, wie?
Begründung
Die Bebauung des Nordfeldes sowie das Bauprojekt "Urban Soul" stehen vor
der Fertigstellung. Gerade während der Bautätigkeit zu "Urban Soul" gab es
über Wochen hinweg massive Erschütterungen im gesamten U-Bahn-Bereich
unter dem Baufeld. Es wäre sehr verwunderlich, wenn dies nicht die
konstruktiven Teile der U-Bahn, wie Deckenkonstruktion, Stahltore, Druckringe
usw., beeinflusst hätte.Seite 1 von 2
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Es ist mit vorzeitigen Rissen und Materialermüdung an stabilisierenden
Konstruktionen der U-Bahntunnel zu rechnen.
Beispielhaft ist auf den Bericht des General-Anzeiger Bonn vom 13.2.2018
("Leck im Bonner Loch soll schnell gestopft werden"; "Projektleiter und
Stadtwerke auf der Suche nach undichter Stelle"; s. Anlage) zu verweisen.
Daher stellt sich die Frage, ob und wenn ja Schäden ursächlich auf die für die
Baumaßnahmen verantwortlichen Firmen zurückzuführen sind.
Des Weiteren stellt sich die Frage nach eventuellen Folgeschäden in der
Zukunft.
Der Düsseldorfer Bauentwickler „die Developer“ führt zwar nach eigenen
Angaben, so der General-Anzeiger vom 13.2.2018, „in regelmäßigen
Abständen Messungen durch, um die theoretisch ermittelten Daten zur Statik
und zum Baugrundgutachten zu überprüfen“, und außerdem werde „der Tunnel
regelmäßig begangen und auf mögliche Schäden hin überprüft“.
Aber diese Kontrollen können nicht eine unabhängige, gründliche und
professionelle Überprüfung ersetzen, die unseres Erachtens nach Abschluss
der Bautätigkeiten dringend anzuraten ist. Insoweit ist eine umfassende
abschließende Untersuchung insbesondere aller konstruktiven Teile, die die U-
Bahn-Röhren stabilisieren und tragen, im Hinblick auf eventuelle Schäden und
Materialermüdung durch ein unabhängiges professionelles Unternehmen
anzuraten. Nur so können ggf. Beweise für den Fall gesichert werden, dass es
zu Folgeschäden kommen sollte.
Erfahrungsgemäß genügt auch eine bloße Inaugenscheinnahme nicht, um alle
Schäden zu erfassen. Im Bauwesen haben „zerstörungsfreie Prüfverfahren“ in
der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie sind Bestandteil
der Schadensanalyse im Rahmen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076, wenn
für Schäden Ursache und Umfang bestimmt werden sollen. Zu der
zerstörungsfreien Prüfung von Tunnelinnenschalen gehört der Einsatz von
akustischen Prüfverfahren (Ultraschall) und von Hochleistungsscannern. Bei
dem letzteren Verfahren wird die Oberfläche der Tunnelleibung mittels eines
Hochleistungsscanners sowohl foto- als auch thermografisch aufgenommen.
Für evtl. aktuelle Schäden sowie für Folgeschäden sollte nicht der Steuerzahler
haften, falls die Verantwortlichkeiten bei privaten Baufirmen lägen, die ihrerseits
durch private Haftpflichtversicherungen abgesichert sind. Hier könnte und sollte
durch ein umfassendes Schadengutachten / Beweissicherungsgutachten
vorgesorgt werden.
Anlage/n
1 GA-Artikel Undichte Decke des Bonner U-Bahnhofs soll gestopft werden
(öffentlich)Seite 2 von 2 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de