200205-1 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Friedrich List Berufskolleg, Plitterdorfer Straße 50 Fällung von 3 städtischen Bäumen im Baugenehmigungsverfahren
Kerndaten
- Nummer
- 200205-1
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 31.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 200205-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Friedrich List Berufskolleg, Plitterdorfer Straße 50 Fällung von 3 städtischen Bäumen im Baugenehmigungsverfahren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Hochbaumaßnahme ist bereits in der Endphase des Baugenehmigungsverfahrens. Die Baugenehmigung kann jedoch nur erteilt werden, wenn der Beschluss zur Baumfällung vorliegt. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW Der Fällung von 3 städtischen Bäumen auf dem Gelände des Friedrich-List- Berufskolleg (FLB), Plittersdorfer Straße 50 wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung mit 3 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbauarbeiten auf dem Gelände in der Pflanzperiode 2022 durchgeführt. Begründung Am Friedrich-List-Berufskolleg ist der Bau eines zweigeschossigen Verbindungsgangs als zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich. Hierfür muss der Baum Nr. 72, ein mehrstämmiger Silberahorn in befriedigendem Zustand, der sich in einem Hochbeet befindet, entfallen. Die drei Gebäude werden über einen zweiten baulichen Rettungsweg miteinander verbunden. Dieser ist als außenliegender, zweigeschossiger Verbindungssteg konzipiert, der die Gebäude im 1. und 2. Obergeschoss verbindet. Im Erdgeschoss ist dieserSeite 1 von 2 Seite 2 aufgeständert. Aufgrund der Grundrisssituation im Gebäude G ist die Lage dieses Verbindungssteges erforderlich und kollidiert so mit der Lage des Baumes, für die geplanten Konstruktion müssen zudem Fundamente im Erdreich erstellt werden. Weiterhin sind umfassende Sanierungsmaßnahmen, u.a. Dämmarbeiten, Fenster-, Dach- und Fassadensanierung einschl. Gerüstaufstellung an den Gebäudeteilen G, H und I geplant. Hierfür sind gebäudeumlaufend ca. 1 m tiefe Abgrabungen für das Wärmedämmverbundsystem sowie Leitungsverlegungen für die Regenwasserführung erforderlich. Unmittelbar am Gebäude befinden sich eine Weißbirke und ein Judasblattbaum, letzterer ist bereits in den Lichtschacht hineingewachsen. Infolge der Abgrabungen würde statisch wirksames Wurzelwerk entfernt, die Bäume können daher nicht erhalten werden. Eine Ersatzpflanzung mit 3 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbauarbeiten im Rahmen der Fertigstellung der Außenanlagen in der Pflanzperiode 2022 innerhalb des Schulgeländes durchgeführt. Die Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung in Höhe von ca. 6.000 Euro sind in der Gesamtmaßnahme enthalten. 24.03.2020/31.03.2020 gez. Jansen gez. Heinzel Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete Anlage/n 1 FLB Plan Baumfällung (öffentlich) 2 Fotos der zu fällenden Bäume (öffentlich)Seite 2 von 2
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