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200205-1 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Friedrich List Berufskolleg, Plitterdorfer Straße 50 Fällung von 3 städtischen Bäumen im Baugenehmigungsverfahren

Nummer
200205-1
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
31.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Genehmigung
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Übergeordnet

  1. 200205 Friedrich List Berufskolleg, Plitterdorfer Straße 50 Fällung von 3 städtischen Bäumen im Baugenehmigungsverfahren

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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
200205-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Friedrich List Berufskolleg, Plitterdorfer Straße 50
Fällung von 3 städtischen Bäumen im
Baugenehmigungsverfahren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Hochbaumaßnahme ist bereits in der Endphase des
Baugenehmigungsverfahrens. Die Baugenehmigung kann jedoch nur erteilt
werden, wenn der Beschluss zur Baumfällung vorliegt.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters
wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1
GO NW
Der Fällung von 3 städtischen Bäumen auf dem Gelände des Friedrich-List-
Berufskolleg (FLB), Plittersdorfer Straße 50 wird zugestimmt.
Eine Ersatzpflanzung mit 3 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang
von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbauarbeiten auf dem Gelände
in der Pflanzperiode 2022 durchgeführt.
Begründung
Am Friedrich-List-Berufskolleg ist der Bau eines zweigeschossigen
Verbindungsgangs als zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich. Hierfür muss
der Baum Nr. 72, ein mehrstämmiger Silberahorn in befriedigendem Zustand,
der sich in einem Hochbeet befindet, entfallen. Die drei Gebäude werden über
einen zweiten baulichen Rettungsweg miteinander verbunden. Dieser ist als
außenliegender, zweigeschossiger Verbindungssteg konzipiert, der die
Gebäude im 1. und 2. Obergeschoss verbindet. Im Erdgeschoss ist dieserSeite 1 von 2

Seite 2
aufgeständert. Aufgrund der Grundrisssituation im Gebäude G ist die Lage
dieses Verbindungssteges erforderlich und kollidiert so mit der Lage des
Baumes, für die geplanten Konstruktion müssen zudem Fundamente im
Erdreich erstellt werden.
Weiterhin sind umfassende Sanierungsmaßnahmen, u.a. Dämmarbeiten,
Fenster-, Dach- und Fassadensanierung einschl. Gerüstaufstellung an den
Gebäudeteilen G, H und I geplant. Hierfür sind gebäudeumlaufend ca. 1 m tiefe
Abgrabungen für das Wärmedämmverbundsystem sowie Leitungsverlegungen
für die Regenwasserführung erforderlich. Unmittelbar am Gebäude befinden
sich eine Weißbirke und ein Judasblattbaum, letzterer ist bereits in den
Lichtschacht hineingewachsen. Infolge der Abgrabungen würde statisch
wirksames Wurzelwerk entfernt, die Bäume können daher nicht erhalten
werden.
Eine Ersatzpflanzung mit 3 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang
von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbauarbeiten im Rahmen der
Fertigstellung der Außenanlagen in der Pflanzperiode 2022 innerhalb des
Schulgeländes durchgeführt.
Die Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung in Höhe von ca. 6.000 Euro sind in
der Gesamtmaßnahme enthalten.
24.03.2020/31.03.2020 gez. Jansen gez. Heinzel
Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete
Anlage/n
1 FLB Plan Baumfällung (öffentlich)
2 Fotos der zu fällenden Bäume (öffentlich)Seite 2 von 2

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