200203-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung von Bussonderspuren als "Umweltspuren"
Kerndaten
- Nummer
- 200203-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200203-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 04.02.2020 Bürgerantrag: Einrichtung von Bussonderspuren als "Umweltspuren" Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ausgehend von einem Bürgerantrag zur Einrichtung von eigenen Fahrspuren für Radfahrende wurde vom Planungsausschuss ein Beschluss zur Prüfung einer Umwandlung von jeweils einer Spur der Straßen „Sandkaule“ und „Hermann-Wandersleb-Ring/Endenicher Straße“ in „Umweltspuren“ gefasst (DS-Nr.: 1812577EB9). Neben der Prüfung der Möglichkeit zur Umwandlung wurde die Verwaltung auch beauftragt, ggf. Alternativvorschläge, mit denen eine Verbesserung im Sinne umweltfreundlicher Mobilitätsträger erreicht werden könnte, einzubringen. Ein Prüfauftrag der Verwaltung zum Thema des Bürgerantrags wurde somit bereits im Vorjahr bearbeitet. Die Verwaltung hat sich hierzu mit den SWB und der Polizei in Terminen wie auch in der eigens eingerichteten Projektgruppe ausgetauscht. In dem Prozess wurden mehrere Vorlagen von Seiten der Verwaltung erarbeitet und in die Gremien eingebracht. (Siehe hierzu: DS- Nr.: 1812577EB14, 190362, 190363). Zudem wurde im Jahr 2019 mit dem Verkehrsversuch Kaiserstraße eine weitere Maßnahme durchgeführt. In der Ratssitzung am 06.02.2020 wurde beschlossen, dass diese Veränderungen in der Kaiserstraße zur Verbesserung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV beibehalten werden. Die Kaiserstraße ist inzwischen so beschildert und markiert, dass die Freigabe der Fahrspur für Busse und Fahrräder Richtung Süden entgegen der Einbahnstraßenrichtung erfolgt ist und die Busse die Fahrradfahrer überholen können. Die "Protected Bikelane" in der Sandkaule ist ebenfalls eingerichtet. Die vom Antragsteller in seiner Antragsbegründung dargestellten Befürchtungen hinsichtlich einer Behinderung des Busverkehrs in den genannten Straßen werden von der Verwaltung nicht geteilt. Eine solche Behinderung wäre auch nicht im Sinne der Verkehrsplanung. Die Einrichtung weiterer Bussonderfahrstreifen mit Freigabe für den Radverkehr wird derzeit in weiteren Straßenabschnitten der Innenstadt unter vorgenannter Prämisse untersucht, u.a. im Bereich des Belderbergs und des Bertha-von-Suttner-Platzes.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag: Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die bereits durchgeführten und geplanten Prüfungen informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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