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200203-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung von Bussonderspuren als "Umweltspuren"

Nummer
200203-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200203 Bürgerantrag: Einrichtung von Bussonderspuren als "Umweltspuren"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200203-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
04.02.2020
Bürgerantrag: Einrichtung von Bussonderspuren
als "Umweltspuren"
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
28.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ausgehend von einem Bürgerantrag zur Einrichtung von eigenen Fahrspuren
für Radfahrende wurde vom Planungsausschuss ein Beschluss zur Prüfung
einer Umwandlung von jeweils einer Spur der Straßen „Sandkaule“ und
„Hermann-Wandersleb-Ring/Endenicher Straße“ in „Umweltspuren“ gefasst
(DS-Nr.: 1812577EB9). Neben der Prüfung der Möglichkeit zur Umwandlung
wurde die Verwaltung auch beauftragt, ggf. Alternativvorschläge, mit denen
eine Verbesserung im Sinne umweltfreundlicher Mobilitätsträger erreicht
werden könnte, einzubringen.
Ein Prüfauftrag der Verwaltung zum Thema des Bürgerantrags wurde somit
bereits im Vorjahr bearbeitet. Die Verwaltung hat sich hierzu mit den SWB und
der Polizei in Terminen wie auch in der eigens eingerichteten Projektgruppe
ausgetauscht. In dem Prozess wurden mehrere Vorlagen von Seiten der
Verwaltung erarbeitet und in die Gremien eingebracht. (Siehe hierzu: DS-
Nr.: 1812577EB14, 190362, 190363). Zudem wurde im Jahr 2019 mit dem
Verkehrsversuch Kaiserstraße eine weitere Maßnahme durchgeführt. In der
Ratssitzung am 06.02.2020 wurde beschlossen, dass diese Veränderungen in
der Kaiserstraße zur Verbesserung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV
beibehalten werden. Die Kaiserstraße ist inzwischen so beschildert und
markiert, dass die Freigabe der Fahrspur für Busse und Fahrräder Richtung
Süden entgegen der Einbahnstraßenrichtung erfolgt ist und die Busse die
Fahrradfahrer überholen können. Die "Protected Bikelane" in der Sandkaule ist
ebenfalls eingerichtet.
Die vom Antragsteller in seiner Antragsbegründung dargestellten
Befürchtungen hinsichtlich einer Behinderung des Busverkehrs in den
genannten Straßen werden von der Verwaltung nicht geteilt. Eine solche
Behinderung wäre auch nicht im Sinne der Verkehrsplanung.
Die Einrichtung weiterer Bussonderfahrstreifen mit Freigabe für den
Radverkehr wird derzeit in weiteren Straßenabschnitten der Innenstadt unter
vorgenannter Prämisse untersucht, u.a. im Bereich des Belderbergs und des
Bertha-von-Suttner-Platzes.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag:
Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung über die bereits durchgeführten und geplanten Prüfungen
informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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