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200203 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einrichtung von Bussonderspuren als "Umweltspuren"

Nummer
200203
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.02.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 368,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200203-1 ST Bürgerantrag: Einrichtung von Bussonderspuren als "Umweltspuren"
  2. 200203-2 ST Bürgerantrag: Einrichtung von Bussonderspuren als "Umweltspuren"

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200203
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
04.02.2020
Bürgerantrag: Einrichtung von Bussonderspuren
als "Umweltspuren"
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit SWB Bus und Bahn und der Polizei,
auf welchen Straßen im Bonner Stadtgebiet Bussonderspuren als
„Umweltspuren“ eingerichtet werden können. Dabei sollten alle gängigen
Empfehlungen bei der Bemessung der Fahrbahnbreiten, zu Lasten des
MIV ausgeschöpft werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

Bürgerantrag Online
Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der
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Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es
entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach
den bestehenden Basistarifen.
Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt
werden.
Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
04.02.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei mein Bürgerantrag zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 1 von1
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
CS94uXGb
04.02.20 11:08Seite 2 von 4

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte folgenden Bürgerantrag stellen:
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit SWB Bus und Bahn und der Polizei, auf welchen
Straßen im Bonner Stadtgebiet Bussonderspuren als „Umweltspuren“ eingerichtet
werden können. Dabei sollten alle gängigen Empfehlungen bei der Bemessung der
Fahrbahnbreiten, zu Lasten des MIV ausgeschöpft werden.
Begründung:
Seit den aus vielen Richtungen entstehenden Forderungen im Rahmen des Klimaschutzes
und der Radverkehrsförderung, werden „Umweltspuren“ und „Protected Bike Lanes“ in Bonn
gefordert, geprüft und beschlossen. Diese Entwicklung ist selbstverständlich zu begrüßen,
diese Fahrspuren sollten allerdings dem gesamten Umweltverbund zur Verfügung stehen und
nicht dem Fahrradverkehr vorbehalten bleiben.
Die Begriffe „Umweltspuren“ und „Protected Bike Lane“, sind in den derzeit gültigen
Richtlinien und Verordnungen schon als Bussonderspur mit Radverkehrsfreigabe und
geschützter Radverkehrsstreifen definiert. Als Beispiel möchte ich die Definition
„Bussonderspur“ anfügen die laut RASt 06 eine Breite von 4,75 m haben soll, diese Breite
würde ausreichen um Fahrradverkehr und MIV sicher zu trennen und das erlaubt dem ÖPNV
den wesentlich langsameren Fahrradverkehr zu überholen, weitere Verkehre wie E-Autos
können dort freigegeben werden.
Als Beispiel möchte ich den Verkehrsversuch Kaiserstraße und die geplante „Protected Bike
Lane“ auf der Sandkaule anführen.
 Verkehrsversuch „Umweltspur“ Kaiserstraße
Die Umsetzung der „Umweltspur“ widerspricht der RASt 06 und der StVO. Die
Fahrbahnbreite stadtauswärts beträgt teilweise 2,75 m und ist damit nach RASt 06
nicht für den Busverkehr geeignet, ein Überholen des Radverkehrs ist unmöglich. Die
Beschilderung wurde geändert, der Breitstrich hat trotzdem Bestand auch wenn die
Radfahrspur durch die neue Beschilderung aufgehoben ist und mit schwarzer Farbe
„nachgeholfen“ wurde.
Damit ist die Kaiserstraße keine „Umweltspur“, sondern eine reine
Fahrradverkehrsförderung die den ÖPNV nachweislich behindert.
 „Protectet Bike Lane“ Sandkaule
Diese Form der Radverkehrsförderung kommt aus Amerika, einem Land in dem die
Straßen vollkommen andere Dimensionen haben als in Deutschland. Eine Fahrspur
von 3.25 m Breite allein für Radfahrer in einem vollkommen Unfallunauffälligen
Bereich ist nicht nur nutzlos, sondern wird zu massiven Behinderungen führen, sobald
sich ein Unfall oder Ähnliches ereignet. Der Verkehr wird sofort zum Stehen kommen,
ein Ausweichen wird wegen des bebauten Mittelstreifens nicht möglich sein. Die
schon belasteten Buslinien 601 und 600, die in Gegenrichtung den Venusberg und
das Uniklinikum an die Innenstadt anbinden, werden der Gefahr zusätzlicher
Behinderungen ausgesetzt. Eine bauliche Anpassung des wegfallendenSeite 3 von 4

Längsparkstreifens auf der Sandkaule, zugunsten eines ausreichend breiten
Bussonderstreifens mit Freigabe des Radverkehrs, hätte dem ganzen Umweltverbund
genutzt.
Bevor also weitere Verkehrsflächen für einzelne Verkehrsteilnehmer des
Umweltverbundes beschlossen werden, sollten vorher alle Verkehrsflächen die durch
den gesamten Umweltverbund genutzt werden könnten geprüft und zum Beschluss
vorgeschlagen werden, deshalb stelle ich den vorangehenden Antrag.
Beste GrüßeSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de