200201 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für vier Birken, zwei Silber-Ahorne und zwei Götterbäume auf dem Grundstück Gotenstr. 107 – 143 a, 53175 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 200201
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200201 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für vier Birken, zwei Silber- Ahorne und zwei Götterbäume auf dem Grundstück Gotenstr. 107 – 143 a, 53175 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 02.03.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für vier Birken, zwei Silber-Ahorne und zwei Götterbäume auf dem Grundstück Gotenstr. 107 – 143 a, 53175 Bonn ist im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu erteilen. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Begründung Auf dem Grundstück Gotenstr. 107 bis 143 a sollen insgesamt 20 Wohnhäuser im Rahmen einer Baumaßnahme aufgestockt werden. Mit dieser Aufstockung ist es erforderlich, dass sechs Feuerwehrzufahrten im Bereich der Häuser angelegt werden müssen, um Aufstellflächen für die Fahrzeuge der Feuerwehr in Gebäudenähe zu garantieren oder Anleiterflächen für den 2. Rettungsweg sicherzustellen. Aufstellflächen sind nicht überbaute, befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit öffentlichen Verkehrsflächen direkt oder über Feuerwehrzufahrten in Verbindung stehen. Aufstellflächen dienen dem Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr. Die Aufstellflächen sind so am Gebäude anzuordnen, dass alle zum Retten von Personen notwendigen Fenster/ Loggien bzw. Balkone von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können. Die Aufstellfläche muss so befestigt werden, dass sie einem Auflagedruck (Flächenpressung) von mindestens 800 kN/m² standhält. Befinden sich Aufstellflächen über baulichen Anlagen, wie Hofkellern, Tiefgaragen u.ä., so sind diese Decken nach Brückenklasse 30 zu bemessen.Seite 1 von 7 Seite 2 Der dem Gebäude zugekehrte Rand der Aufstellfläche muss von der anzuleiternden Außenwand einen Abstand von mindestens 3 m und höchstens 9 m haben. Die Zufahrten sollen von der Gotenstraße erfolgen. Für diese nach § 5 BauO NRW geforderten Flächen müssen insgesamt 16 Bäume gefällt werden. Davon haben 7 Bäume einen Stammumfang von mehr als 200 cm. Die beiden weiteren Bäume (ein Baum mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm) können bei Umsetzung der Baumaßnahme aufgrund der Nähe zu den Gebäuden nicht erhalten bleiben. Die vier Birken (Betula pendula) weisen Stammumfänge von 285 cm, 260 cm, 274 cm und 210 cm und einen Kronendurchmesser von ca. 8 m auf. Die Höhe der Bäume liegt bei 15 bis 19 Meter. Die beiden Silber-Ahorne (Acer saccharinum) weisen Stammumfänge von 271 cm und 280 cm und einen Kronendurchmesser von ca. 10 und 16 m auf. Die Höhe der beiden Bäume liegt bei 21 und 23 Meter. Die beiden Götterbäume (Ailanthus altissima) weisen Stammumfänge von 262 cm und 277 cm und einen Kronendurchmesser von ca. 11 Metern auf. Die Höhe der beiden Bäume liegt bei 15 und 23 Meter. Zusätzlich müssen noch weitere satzungsgeschützte Bäume zur Fällung freigegeben werden. Dabei handelt es sich um sechs Birken (Betula pendula) mit Stammumfängen von 116 cm bis 180 cm, zwei Götterbäume (Ailanthus altissima) mit Stammumfängen von 165 cm und 192 cm sowie einen Feldahorn (Acer campestre) mit einem Stammumfang von 129 cm und eine Hainbuche (Carpinus betulus) mit einem Stammumfang von 141 cm. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Auf die Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 190691) zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 11.12.2019 und des Unterausschusses Bauplanung vom 09.10.2019 wird verwiesen. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die vier Birken, zwei Silber-Ahorne und die beiden Götterbäume werden acht heimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren zehn satzungsgeschützten Bäume werden entsprechende Ersatzpflanzungen gefordert. Zur Wiederherstellung des Charakters des Siedlungsgrüns, sollen alle Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück der gefällten Bäume gepflanzt werden. Anlage/n 1 Fotos Fällantrag Gotenstr. 107 - 143a, 53175 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 7 Seite 3 2 Plan Fällantrag Gotenstr. 107 - 143a, 53175 Bonn (öffentlich)Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de