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200201 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für vier Birken, zwei Silber-Ahorne und zwei Götterbäume auf dem Grundstück Gotenstr. 107 – 143 a, 53175 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
200201
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 02.03.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200201
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für vier Birken, zwei Silber-
Ahorne und zwei Götterbäume auf dem Grundstück
Gotenstr. 107 – 143 a, 53175 Bonn im Rahmen
eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 02.03.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für vier Birken, zwei Silber-Ahorne und zwei
Götterbäume auf dem Grundstück Gotenstr. 107 – 143 a, 53175 Bonn ist im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu erteilen. Die Fällgenehmigung
wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam.
Begründung
Auf dem Grundstück Gotenstr. 107 bis 143 a sollen insgesamt 20 Wohnhäuser
im Rahmen einer Baumaßnahme aufgestockt werden. Mit dieser Aufstockung
ist es erforderlich, dass sechs Feuerwehrzufahrten im Bereich der Häuser
angelegt werden müssen, um Aufstellflächen für die Fahrzeuge der Feuerwehr
in Gebäudenähe zu garantieren oder Anleiterflächen für den 2. Rettungsweg
sicherzustellen.
Aufstellflächen sind nicht überbaute, befestigte Flächen auf dem Grundstück,
die mit öffentlichen Verkehrsflächen direkt oder über Feuerwehrzufahrten in
Verbindung stehen. Aufstellflächen dienen dem Einsatz von
Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr. Die Aufstellflächen sind so am
Gebäude anzuordnen, dass alle zum Retten von Personen notwendigen
Fenster/ Loggien bzw. Balkone von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden
können.
Die Aufstellfläche muss so befestigt werden, dass sie einem Auflagedruck
(Flächenpressung) von mindestens 800 kN/m² standhält. Befinden sich
Aufstellflächen über baulichen Anlagen, wie Hofkellern, Tiefgaragen u.ä., so
sind diese Decken nach Brückenklasse 30 zu bemessen.Seite 1 von 7

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Der dem Gebäude zugekehrte Rand der Aufstellfläche muss von der
anzuleiternden Außenwand einen Abstand von mindestens 3 m und höchstens
9 m haben.
Die Zufahrten sollen von der Gotenstraße erfolgen. Für diese nach § 5 BauO
NRW geforderten Flächen müssen insgesamt 16 Bäume gefällt werden. Davon
haben 7 Bäume einen Stammumfang von mehr als 200 cm. Die beiden
weiteren Bäume (ein Baum mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm)
können bei Umsetzung der Baumaßnahme aufgrund der Nähe zu den
Gebäuden nicht erhalten bleiben.
Die vier Birken (Betula pendula) weisen Stammumfänge von 285 cm, 260 cm,
274 cm und 210 cm und einen Kronendurchmesser von ca. 8 m auf. Die Höhe
der Bäume liegt bei 15 bis 19 Meter.
Die beiden Silber-Ahorne (Acer saccharinum) weisen Stammumfänge von 271
cm und 280 cm und einen Kronendurchmesser von ca. 10 und 16 m auf. Die
Höhe der beiden Bäume liegt bei 21 und 23 Meter.
Die beiden Götterbäume (Ailanthus altissima) weisen Stammumfänge von 262
cm und 277 cm und einen Kronendurchmesser von ca. 11 Metern auf. Die
Höhe der beiden Bäume liegt bei 15 und 23 Meter.
Zusätzlich müssen noch weitere satzungsgeschützte Bäume zur Fällung
freigegeben werden. Dabei handelt es sich um sechs Birken (Betula pendula)
mit Stammumfängen von 116 cm bis 180 cm, zwei Götterbäume (Ailanthus
altissima) mit Stammumfängen von 165 cm und 192 cm sowie einen Feldahorn
(Acer campestre) mit einem Stammumfang von 129 cm und eine Hainbuche
(Carpinus betulus) mit einem Stammumfang von 141 cm.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Auf die Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 190691) zur Sitzung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 11.12.2019 und des Unterausschusses
Bauplanung vom 09.10.2019 wird verwiesen. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die
Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu
erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die vier Birken, zwei Silber-Ahorne und die beiden
Götterbäume werden acht heimische Laubbäume mit einem Stammumfang von
20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren zehn satzungsgeschützten
Bäume werden entsprechende Ersatzpflanzungen gefordert.
Zur Wiederherstellung des Charakters des Siedlungsgrüns, sollen alle
Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück der gefällten Bäume gepflanzt werden.
Anlage/n
1 Fotos Fällantrag Gotenstr. 107 - 143a, 53175 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 7

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2 Plan Fällantrag Gotenstr. 107 - 143a, 53175 Bonn (öffentlich)Seite 3 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de