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200195-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sanierung des Zentralen Omnibusbahnhofs - ZOB

Nummer
200195-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200195 Sanierung des Zentralen Omnibusbahnhofs - ZOB

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200195-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sanierung des Zentralen Omnibusbahnhofs - ZOB
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1 und 2:
Mit Beschluss vom 28.09.2017 wurde der Beschluss über eine Vorplanung des
ZOB vom 03.12.2013 aufgehoben (DS 1712061EB5). Danach wurden von der
Verwaltung Planungsvarianten zur Neuplanung des ZOB erarbeitet, die sowohl
städtebaulich in das Stadtbild integrierbar sowie unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen leistungsfähig sind. Diese Planung wurde allerdings
zunächst aufgrund der Diskussionen zur Verkehrsführung im Bereich des City-
Rings zurückgestellt.
Die Umgestaltung des Querschnitts der Straße „Am Hauptbahnhof“ vor dem
Maximilian-Center und dem Projekt „Urban Soul“ war daher abgetrennt und
unabhängig vom ZOB in die politischen Gremien gebracht worden, da für
diesen Umbau wegen der mit ihm einhergehenden Verlegung der
Straßenbahngleise die zeitnahe Einleitung eines Planfeststellungsverfahren
erforderlich war.
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Hauptausschusses DS-Nr.
1911764EB4 beauftragt, die Planung in Alternativen fortzuführen. Die
Planungsvarianten zum ZOB sollen nun hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und
weiterer Rahmenbedingungen überprüft werden, die zwischenzeitlich gefassten
Beschlüsse werden berücksichtigt.
Zu 3:
Der ZOB wurde zur Einplanung beim Fördergeber NVR angemeldet.
Ein Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn ein politischer Beschluss zu
einer Variante vorliegt.
Zu 4:
Die Verwaltung wird die vorhandenen Planungsvarianten vertiefen und den
politischen Gremien in diesem Jahr einen Beschlussvorschlag unterbreiten.Seite 1 von 2

Seite 2
Auf Basis des Vorentwurfes werden dann Ausführungsplanung,
Finanzierungsantrag und die durch die weiteren Gleisanpassungen der
Straßenbahnlinie erforderlichen Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de