200195-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sanierung des Zentralen Omnibusbahnhofs - ZOB
Kerndaten
- Nummer
- 200195-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200195-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sanierung des Zentralen Omnibusbahnhofs - ZOB Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1 und 2: Mit Beschluss vom 28.09.2017 wurde der Beschluss über eine Vorplanung des ZOB vom 03.12.2013 aufgehoben (DS 1712061EB5). Danach wurden von der Verwaltung Planungsvarianten zur Neuplanung des ZOB erarbeitet, die sowohl städtebaulich in das Stadtbild integrierbar sowie unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen leistungsfähig sind. Diese Planung wurde allerdings zunächst aufgrund der Diskussionen zur Verkehrsführung im Bereich des City- Rings zurückgestellt. Die Umgestaltung des Querschnitts der Straße „Am Hauptbahnhof“ vor dem Maximilian-Center und dem Projekt „Urban Soul“ war daher abgetrennt und unabhängig vom ZOB in die politischen Gremien gebracht worden, da für diesen Umbau wegen der mit ihm einhergehenden Verlegung der Straßenbahngleise die zeitnahe Einleitung eines Planfeststellungsverfahren erforderlich war. Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Hauptausschusses DS-Nr. 1911764EB4 beauftragt, die Planung in Alternativen fortzuführen. Die Planungsvarianten zum ZOB sollen nun hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und weiterer Rahmenbedingungen überprüft werden, die zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse werden berücksichtigt. Zu 3: Der ZOB wurde zur Einplanung beim Fördergeber NVR angemeldet. Ein Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn ein politischer Beschluss zu einer Variante vorliegt. Zu 4: Die Verwaltung wird die vorhandenen Planungsvarianten vertiefen und den politischen Gremien in diesem Jahr einen Beschlussvorschlag unterbreiten.Seite 1 von 2 Seite 2 Auf Basis des Vorentwurfes werden dann Ausführungsplanung, Finanzierungsantrag und die durch die weiteren Gleisanpassungen der Straßenbahnlinie erforderlichen Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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