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200191 · Antrag

Beleuchtung Radweg entlang der B56

Nummer
200191
Art
Antrag
Veröffentlicht
04.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.02.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.04.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200191-1 ST Beleuchtung Radweg entlang der B56

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Antrag
öffentlich
200191
Antragsteller/in:
Dipl.-Ing. Angelika Esch, Gabi Mayer, Dr. Helmut Redeker, SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Bonn
04.02.2020
Beleuchtung Radweg entlang der B56
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.03.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 19.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten:
1. Gemeinsam mit Straßen NRW eine Lösung dafür zu erarbeiten, dass
der Radweg entlang der B56 von Beuel bis zur Kreuzung „Am
Herrengarten“ ausreichend beleuchtet werden kann. Dabei sind auch
adaptive Straßenbeleuchtungen zu prüfen.
2. Gespräche mit der Bahn zu führen, damit dieser Radweg auch
während der Bauzeit der S13 durchgehend genutzt werden kann.
Begründung
Beim Ausbau der B56 wurde ein neuer Radweg angelegt, der die schnelle
Verbindung von Beuel in den RSK sicherstellen soll. Leider ist dieser Weg zur
Zeit nicht beleuchtet, was dazu führt, dass der Radweg gerade in der dunklen
Jahreszeit nur wenig genutzt wird. Dies sollte geändert werden. Dazu sollen
wenn möglich adaptive Straßenbeleuchtungen genutzt werden. Die
Beleuchtung von Radwegen wird oft vernachlässigt, obwohl man Licht heute -
dank modernster Sensortechnik - nur dort und dann einsetzen kann, wo und
wann es tatsächlich benötigt wird: Adaptives Licht wird über
Bewegungssensoren gesteuert. Diese innovativen Laternen tragen zu einer
komfortabel nutzbaren, alltagstauglichen Radwegeverbindung bei. So werden
sowohl die Belange der Sicherheit als auch des Naturschutzes berücksichtigt.
Dass der Radweg während der jahrelangen Bauzeit der S13 nicht durchgehend
genutzt werden kann, sollte geändert werden. Während solcher
Baumaßnahmen müssen neben Spuren für den Individualverkehr, auch immerSeite 1 von 2

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entsprechende Spuren für den Radverkehr vorgehalten werden. Die jetzige
Lösung ist, auch nach Verbesserungen, nicht ausreichend.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de