200186 · Mitteilungsvorlage
Weiterführung von Rucksackgruppen
Kerndaten
- Nummer
- 200186
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200186 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Weiterführung von Rucksackgruppen Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Kenntnisnahme Integrationsrat 24.03.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Zum Jahresende 2019 hat FiBB e.V. die von dem Verein seit vielen Jahren durchgeführten Rucksackgruppen eingestellt, weil er die Finanzierung als nicht gesichert ansah. Im Kindergartenjahr 2019/20 waren FiBB e.V. bis zu acht Müttergruppen in elf Kindertageseinrichtungen (zum Teil einrichtungsübergreifend) bewilligt worden (vgl. DS-Nr. 1912564) sowie weitere vier Gruppen in vier Kindertageseinrichtungen über die Stabsstelle Integration (siehe DS 1911626). Wie am 19.12.2019 Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie dargestellt, möchte die Verwaltung unbedingt an Rucksack festhalten. Rucksack ist ein langjährig erprobtes NRW-Programm zur Sprachbildung in Familien mit Migrationshintergrund im Elementarbereich, das sowohl die Familiensprache, als auch die deutsche Sprache fördert und zugleich Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung stärkt. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Integration. Rucksack wird von der Landeskoordinierung der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) NRW begleitet und weiterentwickelt und inzwischen über NRW hinaus ausgeweitet. Die Anbindung an Kindertageseinrichtungen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Programm. Um das Programm Rucksack weiterhin den Kindertageseinrichtungen im bisherigen Umfang zur Verfügung stellen zu können, hat sich die Verwaltung an der landesweit vorhandenen Struktur orientiert. Zum Kindergartenjahr 2020/2021 soll die Verantwortung für die bisher von FiBB e.V. durchgeführten Rucksackgruppen an das Kommunale Integrationszentrum übergeben werden. Mit dem Zuständigkeitswechsel werden zugleich die Mittel von Amt 51 an die Stabsstelle Integration übertragen. Der Träger iaf e.V. wird die in seiner Verantwortung liegenden Rucksackgruppen, die derzeit in gewohnter Weise stattfinden, weiterhin durchführen. Die Zuständigkeit von Verwaltungsseite für den Träger wird ebenfalls an das Kommunale Integrationszentrum gehen, so dass Rucksack Kita dann insgesamt beim Kommunalen Integrationszentrum angesiedelt sein wird. In diesem Zusammenhang werden die Mittel, die derzeit bei Amt 51 für das Programm in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen sind, auf die Stabsstelle übertragen. Selbstverständlich werden die beteiligten städtischen Akteure weiterhin zum Programm Rucksack zusammenarbeiten.Seite 1 von 2 Seite 2 Um zu evaluieren, wie die Kitas, in denen bisher Rucksackgruppen stattgefunden haben, rückwirkend den Nutzen der Rucksackgruppen beurteilen und wo sie zukünftig den Bedarf sehen, hat die Verwaltung die betreffenden Kitas zu einem Informationsaustausch eingeladen. Ausdrückliche Zielsetzung ist es, Rucksack dauerhaft zielgerichtet in den Kita-Alltag zu implementieren. Den politischen Gremien wird die Auswertung der Rückmeldungen aus den Kindertageseinrichtungen vorgelegt, um auf dieser Grundlage das Angebot auch zukünftig bedarfsgerecht ausrichten zu können. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 01.04.01 Produktgruppenbezeichnung Koordination Produkt 1.90.00.01.04.01 Produktbezeichnung Koordination Integration Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 111.419,70€ 190000104/ 73.1000 2020: 111.419,70 € 151000602/ 73.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 111.419,70 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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