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200186 · Mitteilungsvorlage

Weiterführung von Rucksackgruppen

Nummer
200186
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 12.05.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.03.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200186
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Weiterführung von Rucksackgruppen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Kenntnisnahme
Integrationsrat 24.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Zum Jahresende 2019 hat FiBB e.V. die von dem Verein seit vielen Jahren
durchgeführten Rucksackgruppen eingestellt, weil er die Finanzierung als nicht
gesichert ansah. Im Kindergartenjahr 2019/20 waren FiBB e.V. bis zu acht
Müttergruppen in elf Kindertageseinrichtungen (zum Teil
einrichtungsübergreifend) bewilligt worden (vgl. DS-Nr. 1912564) sowie weitere
vier Gruppen in vier Kindertageseinrichtungen über die Stabsstelle Integration
(siehe DS 1911626).
Wie am 19.12.2019 Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie dargestellt,
möchte die Verwaltung unbedingt an Rucksack festhalten.
Rucksack ist ein langjährig erprobtes NRW-Programm zur Sprachbildung in
Familien mit Migrationshintergrund im Elementarbereich, das sowohl die
Familiensprache, als auch die deutsche Sprache fördert und zugleich Eltern in
ihrer Erziehungsverantwortung stärkt. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag
zur Integration. Rucksack wird von der Landeskoordinierung der Kommunalen
Integrationszentren (LaKI) NRW begleitet und weiterentwickelt und inzwischen
über NRW hinaus ausgeweitet. Die Anbindung an Kindertageseinrichtungen ist
Voraussetzung für die Teilnahme am Programm.
Um das Programm Rucksack weiterhin den Kindertageseinrichtungen im
bisherigen Umfang zur Verfügung stellen zu können, hat sich die Verwaltung an
der landesweit vorhandenen Struktur orientiert. Zum Kindergartenjahr
2020/2021 soll die Verantwortung für die bisher von FiBB e.V. durchgeführten
Rucksackgruppen an das Kommunale Integrationszentrum übergeben werden.
Mit dem Zuständigkeitswechsel werden zugleich die Mittel von Amt 51 an die
Stabsstelle Integration übertragen. Der Träger iaf e.V. wird die in seiner
Verantwortung liegenden Rucksackgruppen, die derzeit in gewohnter Weise
stattfinden, weiterhin durchführen. Die Zuständigkeit von Verwaltungsseite für
den Träger wird ebenfalls an das Kommunale Integrationszentrum gehen, so
dass Rucksack Kita dann insgesamt beim Kommunalen Integrationszentrum
angesiedelt sein wird. In diesem Zusammenhang werden die Mittel, die derzeit
bei Amt 51 für das Programm in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2021
vorgesehen sind, auf die Stabsstelle übertragen. Selbstverständlich werden die
beteiligten städtischen Akteure weiterhin zum Programm Rucksack
zusammenarbeiten.Seite 1 von 2

Seite 2
Um zu evaluieren, wie die Kitas, in denen bisher Rucksackgruppen
stattgefunden haben, rückwirkend den Nutzen der Rucksackgruppen beurteilen
und wo sie zukünftig den Bedarf sehen, hat die Verwaltung die betreffenden
Kitas zu einem Informationsaustausch eingeladen. Ausdrückliche Zielsetzung
ist es, Rucksack dauerhaft zielgerichtet in den Kita-Alltag zu implementieren.
Den politischen Gremien wird die Auswertung der Rückmeldungen aus den
Kindertageseinrichtungen vorgelegt, um auf dieser Grundlage das Angebot
auch zukünftig bedarfsgerecht ausrichten zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
01.04.01
Produktgruppenbezeichnung
Koordination
Produkt
1.90.00.01.04.01
Produktbezeichnung
Koordination
Integration
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
111.419,70€ 190000104/
73.1000
2020:
111.419,70 €
151000602/
73.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
111.419,70 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de