200184-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beleuchtung Rad- und Fußweg bahnparallel im Bereich Museumsmeile bis Friesdorf westlich
Kerndaten
- Nummer
- 200184-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.110 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200184-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Beleuchtung Rad- und Fußweg bahnparallel im Bereich Museumsmeile bis Friesdorf westlich Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 29.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Dieser unbeleuchtete Streckenabschnitt verläuft auf der südwestlichen Seite entlang der Eisenbahngleise von Höhe Marie-Kahle-Allee bis Höhe Olof-Palme- Allee. Der Abschnitt ist ca. 1,25km lang. Auf wesentlichen Teilen befindet sich der Weg im Eigentum der Deutschen Bahn, was zu beachten ist. Für die Ausleuchtung zum jetzigen Zeitpunkt wären ca. 32 Laternen notwendig. Der Beleuchtungsausbau erfordert somit Investitionskosten i.H.v. ca. 185.000 € netto und jährliche Folgekosten i. H. v. ca. 5.000 € netto. Allerdings gibt es in diesem Bereich weitergehende Planungen, insbesondere zum drei- bzw. viergleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke und zum Bahnübergang Ollenhauerstraße, sodass es wahrscheinlich ist, dass der Weg mittelfristig zumindest in Teilen verlegt werden muss. Wenn Planungssicherheit zum zukünftigen Wegeverlauf besteht, wird die Verwaltung auf die DB zugehen und eine Beleuchtung des Weges anregen. Auf der anderen Seite der Gleise besteht eine durchgängig ausgeleuchtete, gut ausgebaute Nord-Süd-Radwegverbindung. Jeweils am Ende des genannten Streckenabschnittes besteht die Möglichkeit, die Gleise über entsprechende Bahnübergänge zu überqueren. Bei entsprechender Routenführung kann die Strecke während der Dunkelheit nahezu ohne Umweg auf durchgängig beleuchteten Wegen zurückgelegt werden. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit dieser Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de