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200184-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beleuchtung Rad- und Fußweg bahnparallel im Bereich Museumsmeile bis Friesdorf westlich

Nummer
200184-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200184 Bürgerantrag: Beleuchtung Rad- und Fußweg bahnparallel im Bereich Museumsmeile bis Friesdorf westlich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200184-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beleuchtung Rad- und Fußweg
bahnparallel im Bereich Museumsmeile bis
Friesdorf westlich
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
29.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Dieser unbeleuchtete Streckenabschnitt verläuft auf der südwestlichen Seite
entlang der Eisenbahngleise von Höhe Marie-Kahle-Allee bis Höhe Olof-Palme-
Allee. Der Abschnitt ist ca. 1,25km lang. Auf wesentlichen Teilen befindet sich
der Weg im Eigentum der Deutschen Bahn, was zu beachten ist.
Für die Ausleuchtung zum jetzigen Zeitpunkt wären ca. 32 Laternen notwendig.
Der Beleuchtungsausbau erfordert somit Investitionskosten i.H.v. ca. 185.000 €
netto und jährliche Folgekosten i. H. v. ca. 5.000 € netto.
Allerdings gibt es in diesem Bereich weitergehende Planungen, insbesondere
zum drei- bzw. viergleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke und zum
Bahnübergang Ollenhauerstraße, sodass es wahrscheinlich ist, dass der Weg
mittelfristig zumindest in Teilen verlegt werden muss. Wenn
Planungssicherheit zum zukünftigen Wegeverlauf besteht, wird die Verwaltung
auf die DB zugehen und eine Beleuchtung des Weges anregen. Auf der anderen
Seite der Gleise besteht eine durchgängig ausgeleuchtete, gut ausgebaute
Nord-Süd-Radwegverbindung. Jeweils am Ende des genannten
Streckenabschnittes besteht die Möglichkeit, die Gleise über entsprechende
Bahnübergänge zu überqueren. Bei entsprechender Routenführung kann die
Strecke während der Dunkelheit nahezu ohne Umweg auf durchgängig
beleuchteten Wegen zurückgelegt werden.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit dieser
Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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