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200183-3 AA · Änderungsantrag

Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200183

Nummer
200183-3 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 200183 Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells

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Änderungsantrag
öffentlich
200183-3 AA
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Kirsten Walbröl
Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in
Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner
Baulandmodells
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200183
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Empfehlung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die städtischen Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf werden nach
Einrichtung einer Stadtentwicklungsgesellschaft (Vgl. DS 1811565EB4) auf
diese übertragen. Die Vermarktung der Flächen durch die Gesellschaft erfolgt
sodann nach den vom Rat dafür festgelegten Grundsätzen.
Begründung
Nach Auffassung der BBB-Fraktion sollte die Veräußerung einer der
größten und bedeutendsten Flächen im Eigentum der Stadt durch die zur
Gründung beauftragte Stadtentwicklungsgesellschaft (siehe
nachgestellte Auszüge) erfolgen. Über diese kann die Entwicklung des
Gebietes zielgenauer gesteuert werden. Zudem könnte die beantragte
Abwicklung über die stadteigene Entwicklungsgesellschaft sich als
monetär einträglicher für die Stadt erweisen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 folgenden Beschluss
gefasst (DS 1811565EB4):
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer
städtischen Entwicklungsgesellschaft (Stadtentwicklungsgesellschaft)
unter folgenden Maßgaben zu entwickeln:
Die Gesellschaft sollteSeite 1 von 2

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1. an einer der städtischen Beteiligungen (z.B. SWB oder Vebowag)
angegliedert sowie mit dem Stadtbaudezernat verzahnt sein. Optional
sollte eine Gründung als eigenständige 100%ige Tochtergesellschaft der
Stadt geprüft werden.
2. inhousefähig sein.
3. personell und finanziell mit handlungsfähigen Mitteln ausgestattet
sein.
4. Strukturen zur Einwerbung, Verarbeitung und Controlling von
Fördermitteln besitzen.
5. langfristig aktive Bodenbevorratungspolitik sowie Projektentwicklung
betreiben und auch interkommunal und perspektivisch regional agieren
können
6. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Bundesstadt Bonn erste Projekte
für die neue Gesellschaft vor. Beispiele hierfür können:
- die Ermelkeilkaserne
- das Schlachthofgelände oder
- das Miesengelände sein.
7. Es wird eine Arbeitsgruppe - unter Beteiligung des Stadtbau- und
Umweltdezernenten - eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus
zuständigen Experten der Verwaltung sowie der Politik für die Bereiche
Stadtentwicklung, Liegenschaften und interkommunale Zusammenarbeit.
8. Der Rat entscheidet in der ersten Sitzung nach der Sommerpause
2019 über die Gründung der Gesellschaft.“
In seiner Stellungnahme DS 1912140ST2 führt der Oberbürgermeister
aus:
„Derzeit wird geprüft, unter welchen Bedingungen eine
Stadtentwicklungsgesellschaft gegründet und mit welchen Aufgaben sie
betraut werden kann. Hierunter fallen auch die Möglichkeiten hinsichtlich
der Ausstattung der Gesellschaft mit Grundstücken. Im Hinblick auf den
vom Rat beschlossenen Prüfauftrag (DS-Nr. 1811565EB4) ist eine erste
Information in der 2. Jahreshälfte 2019 geplant.
Zudem beschäftigt sich auch die verwaltungsinterne Projektgruppe
„Geförderter Wohnungsbau in Bonn“ mit der Thematik
„Bodenvorratspolitik“. Dies schließt auch Gespräche mit Bund und Land
über Grundstückserwerbungen mit ein."
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de