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200183-2 AA · Änderungsantrag

Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells

Nummer
200183-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.10.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200183 Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells

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Änderungsantrag
öffentlich
200183-2 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion und Huberta Kern
Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in
Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner
Baulandmodells
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anhörung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die städtischen Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf werden nach Einrichtung
einer Stadtentwicklungsgesellschaft (Vgl. DS 1811565EB4) auf diese übertragen. Die
Vermarktung der Flächen durch die Gesellschaft erfolgt sodann nach den vom Rat
dafür festgelegten Grundsätzen.
Begründung
Nach Auffassung der BBB-Fraktion sollte die Veräußerung einer der größten und
bedeutendsten Flächen im Eigentum der Stadt durch die zur Gründung beauftragte
Stadtentwicklungsgesellschaft (siehe nachgestellte Auszüge) erfolgen. Über diese kann
die Entwicklung des Gebietes zielgenauer gesteuert werden. Zudem könnte die
beantragte Abwicklung über die stadteigene Entwicklungsgesellschaft sich als monetär
einträglicher für die Stadt erweisen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 folgenden Beschluss gefasst (DS
1811565EB4):
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer städtischen
Entwicklungsgesellschaft (Stadtentwicklungsgesellschaft) unter folgenden Maßgaben
zu entwickeln:
Die Gesellschaft sollte
1. an einer der städtischen Beteiligungen (z.B. SWB oder Vebowag) angegliedert sowie
mit dem Stadtbaudezernat verzahnt sein. Optional sollte eine Gründung als
eigenständige 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt geprüft werden.
2. inhousefähig sein.Seite 1 von 2
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3. personell und finanziell mit handlungsfähigen Mitteln ausgestattet sein.
4. Strukturen zur Einwerbung, Verarbeitung und Controlling von Fördermitteln besitzen.
5. langfristig aktive Bodenbevorratungspolitik sowie Projektentwicklung betreiben und
auch interkommunal und perspektivisch regional agieren können
6. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Bundesstadt Bonn erste Projekte für die neue
Gesellschaft vor. Beispiele hierfür können:
- die Ermelkeilkaserne
- das Schlachthofgelände oder
- das Miesengelände sein.
7. Es wird eine Arbeitsgruppe - unter Beteiligung des Stadtbau- und
Umweltdezernenten - eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus zuständigen
Experten der Verwaltung sowie der Politik für die Bereiche Stadtentwicklung,
Liegenschaften und interkommunale Zusammenarbeit.
8. Der Rat entscheidet in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2019 über die
Gründung der Gesellschaft.“
In seiner Stellungnahme DS 1912140ST2 führt der Oberbürgermeister aus:
„Derzeit wird geprüft, unter welchen Bedingungen eine Stadtentwicklungsgesellschaft
gegründet und mit welchen Aufgaben sie betraut werden kann. Hierunter fallen auch
die Möglichkeiten hinsichtlich der Ausstattung der Gesellschaft mit Grundstücken. Im
Hinblick auf den vom Rat beschlossenen Prüfauftrag (DS-Nr. 1811565EB4) ist eine
erste Information in der 2. Jahreshälfte 2019 geplant.
Zudem beschäftigt sich auch die verwaltungsinterne Projektgruppe „Geförderter
Wohnungsbau in Bonn“ mit der Thematik „Bodenvorratspolitik“. Dies schließt auch
Gespräche mit Bund und Land über Grundstückserwerbungen mit ein. Die Frage der
erforderlichen personellen Ausstattung sowohl der Liegenschaftsverwaltung, als auch
einer Gesellschaft kann erst im Falle von politischen Entscheidungen über die
Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft beantwortet werden."
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de