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200182 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Rücksetzung der Reinigungsklasse auf B 0,5 für die Straße Elliger Höhe und Aussetzung der Satzungsänderung bis zur Beschlussfassung sämtlicher politischer Gremien der Stadt Bonn

Nummer
200182
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
04.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.02.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.02.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200182
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
03.02.2020
Bürgerantrag :
Rücksetzung der Reinigungsklasse auf B 0,5 für die
Straße Elliger Höhe und Aussetzung der
Satzungsänderung bis zur Beschlussfassung
sämtlicher politischer Gremien der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Rücksetzung der
Reinigungsklasse auf B 0,5 für die Straße Elliger Höhe und Aussetzung
der Satzungsänderung bis zur Beschlussfassung sämtlicher politischer
Gremien der Stadt Bonn.
Einzelheiten ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt
werden.
Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
03.02.2020
Anrede
Betreff
Rücksetzung der Reinigungsklasse auf B 0,5 Elliger Höhe und Aussetzung der Satzungsänderung bis zur
Beschlussfassung sämtlicher politischer Gremien der Stadt Bonn
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
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03.02.20 17:09Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Ich beantrage die Rücksetzung der Reinigungsklasse für die Elliger Höhe auf B 0,5.
Die Reinigungsverpflichtung ist nicht umsetzbar aufgrund der besonderen Hanglage.
Die rechte Straßenseite ist nicht gebaut,sondern komplett mit Baumbestand versehen. Das massive
Laubaufkommen kann von Bürgern nicht geräumt werden. Nach meinen Kenntnissen handelt es sich um
städtisches Gelände, warum sollen wir Bürger für die Reinigung zuständig sein?
Mit dem Wegfall der städtischen Gebühren als Folge der neuen Satzung werden dem Bürger stattdessen neue
und höhere Kosten für entsprechend zu beauftragende Dienstleister entstehen. Dritte Personen können die
Reinigungsleistung nicht Mal eben so übernehmen, da Haftungsfälle auftreten können. Darüber hinaus besagt
die StVO in Paragraph 6 Abs 4 "... Auf der Straße arbeitende Personen müssen Warnwesten tragen ...".
Ich beantrage darüber hinaus, dass die Satzungsänderung so lange ausgesetzt wird, bis alle betroffenen
städtischen/ politischen Gremien die vorliegenden Bürgeranträge bearbeitet und Beschlüsse gefasst haben.
Mein Antrag richtet sich im Rahmen der Wohnlage an die BV Bad Godesberg.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de