200181 · Beschlussvorlage
Grundstück Roonstr. 14 in Bonn - Bad Godesberg - Errichtung eines Mehrfamilienhauses (AZ 458814)
Kerndaten
- Nummer
- 200181
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 200181 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Roonstr. 14 in Bonn - Bad Godesberg - Errichtung eines Mehrfamilienhauses (AZ 458814) Beratungsfolge Unterausschuss Bauplanung 18.03.2020 Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, weil sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und somit gegen § 34 BauGB verstößt. Begründung Beantragt wurde die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 1/F und ist diesbezüglich nach § 30 BauGB und darüber hinaus gemäß § 34 BauGB zu beurteilen (§ 30 Absatz 3 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch ein reines Wohngebiet in zwei- bis dreigeschossiger offener Bauweise charakterisiert. Die überbaubare Grundstücksfläche ergibt sich straßenseitig aus der Festsetzung im Fluchtlinienplan und darüber hinaus aus den faktischen Baufluchten der Umgebungsbebauung. Nach den maßgeblichen Beurteilungskriterien des § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Planung wurde nach Bauberatung geändert. Auch die geänderte Planung fügt sich höhenmäßig nicht in die Eigenart der näheren Umgebung - insbesondere in die Hausgruppe Scharnhorststr. 1a bis Roonstr. 20 - ein. Die Firsthöhe wurde zwar reduziert, jedoch nicht die Traufhöhen. Dort liegt immer noch eine Überschreitung vor. Die Bebauung entlang der rechten Grundstücksgrenze zur Scharnhorststr. 1a ist in Bezug auf die dort vorhandeneSeite 1 von 3 Seite 2 Bebauung durch die gewählte Bautiefe und die Dachausbildung rücksichtslos und widerspricht den von der Rechtsprechung des BVerwG definierten Grundsätzen zur Doppelhausbebauung, welche gleichermaßen auch auf Hausgruppen anzuwenden sind. Auch zum linken Nachbarn Roonstr. 16 findet ein nicht deckungsgleicher Anbau statt. Insofern bestehen gegen die Planung planungsrechtliche Bedenken. Es ist daher beabsichtigt, den Antrag abzulehnen. Anlage/n 1 Plan_Roonstr.14 (öffentlich)Seite 2 von 3 Maßstab 1: 750 Datum: 28.01.2020 30 mSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de