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200181 · Beschlussvorlage

Grundstück Roonstr. 14 in Bonn - Bad Godesberg - Errichtung eines Mehrfamilienhauses (AZ 458814)

Nummer
200181
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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Beschlussvorlage
öffentlich
200181
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Roonstr. 14 in Bonn - Bad Godesberg
- Errichtung eines Mehrfamilienhauses (AZ 458814)
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 18.03.2020 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, weil sich das Vorhaben nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügt und somit gegen § 34 BauGB
verstößt.
Begründung
Beantragt wurde die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei
Wohneinheiten.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 1/F und ist
diesbezüglich nach § 30 BauGB und darüber hinaus gemäß § 34 BauGB zu
beurteilen (§ 30 Absatz 3 BauGB).
Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch ein reines Wohngebiet in zwei-
bis dreigeschossiger offener Bauweise charakterisiert. Die überbaubare
Grundstücksfläche ergibt sich straßenseitig aus der Festsetzung im
Fluchtlinienplan und darüber hinaus aus den faktischen Baufluchten der
Umgebungsbebauung.
Nach den maßgeblichen Beurteilungskriterien des § 34 BauGB ist ein
Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt.
Die Planung wurde nach Bauberatung geändert. Auch die geänderte Planung
fügt sich höhenmäßig nicht in die Eigenart der näheren Umgebung -
insbesondere in die Hausgruppe Scharnhorststr. 1a bis Roonstr. 20 - ein. Die
Firsthöhe wurde zwar reduziert, jedoch nicht die Traufhöhen. Dort liegt immer
noch eine Überschreitung vor. Die Bebauung entlang der rechten
Grundstücksgrenze zur Scharnhorststr. 1a ist in Bezug auf die dort vorhandeneSeite 1 von 3

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Bebauung durch die gewählte Bautiefe und die Dachausbildung rücksichtslos
und widerspricht den von der Rechtsprechung des BVerwG definierten
Grundsätzen zur Doppelhausbebauung, welche gleichermaßen auch auf
Hausgruppen anzuwenden sind. Auch zum linken Nachbarn Roonstr. 16 findet
ein nicht deckungsgleicher Anbau statt. Insofern bestehen gegen die Planung
planungsrechtliche Bedenken.
Es ist daher beabsichtigt, den Antrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan_Roonstr.14 (öffentlich)Seite 2 von 3

Maßstab 1: 750 Datum: 28.01.2020
30 mSeite 3 von 3

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