200178-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verbreiterung des Geh-/Radweges Heinz-Stelling-Weg, Antrag zur Vorlage 200178
Kerndaten
- Nummer
- 200178-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200178-2 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verbreiterung des Geh-/Radweges Heinz-Stelling- Weg, Antrag zur Vorlage 200178 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Beschlussvorlage zur Verbreiterung des Heinz-Stelling-Wegs (DS 200178) wurde u.a. folgende Aussage getroffen: „(…) die Planung sieht eine Verbreiterung um 1 m vor, sodass der Geh-/ Radweg zukünftig 2,50 m breit ist. Im Zuge des Ausbaues und der Verbreiterung werden die Erdwälle entfernt, so dass das Wasser vorbehaltlich entsprechender Genehmigungen der jeweiligen Eigentümer wieder über die Schulter ungestört abfließen kann. Sollten die Anlieger nicht zustimmen, ist eine Umsetzung der Maßnahme nicht möglich.(…)“ Demnach kann die Planung nicht umgesetzt werden, sobald mindestens einer der Grundstückseigentümer*innen der Entwässerung über sein Grundstück nicht zustimmt. Die Verwaltung hat die betroffenen Bürger*innen schriftlich um deren Einverständnis gebeten. Begleitend hierzu wurde teilweise bereits telefonische Beratung geleistet. In einem Erinnerungsschreiben wurden die betroffenen Bürger*innen Anfang Oktober 2020 erneut gebeten, bis zum 16.10.2020 ihr Einverständnis für den anteiligen Grundstücksankauf und/oder die Gestattung der Entwässerung auf ihrem eigenen Grundstück einzureichen. Der Verwaltung liegen nun folgende Rückmeldungen vor: Von den 16 betroffenen Eigentümer*innen lehnen vier die Entwässerung über ihr Grundstück ab, sieben gaben keine Rückmeldung (bzw. dort, wo es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt keine mit allen Miteigentümern abgestimmte Rückmeldung) und fünf stimmten der Entwässerung zu. Aufgrund der vorliegenden Ablehnungen kann die Planung nicht wie vorgesehen umgesetzt werden und es muss zunächst eine alternative Lösung zur Entwässerung gefunden werden. Wenn dies erfolgt ist, kann eine erneute Information der Anlieger durchgeführt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de