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200178-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbreiterung des Geh-/Radweges Heinz-Stelling-Weg, Antrag zur Vorlage 200178

Nummer
200178-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200178-1 Verbreiterung des Geh-/Radweges Heinz-Stelling-Weg Antrag zur Vorlage 200178

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200178-2 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verbreiterung des Geh-/Radweges Heinz-Stelling-
Weg, Antrag zur Vorlage 200178
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Beschlussvorlage zur Verbreiterung des Heinz-Stelling-Wegs (DS
200178) wurde u.a. folgende Aussage getroffen: „(…) die Planung sieht eine
Verbreiterung um 1 m vor, sodass der Geh-/ Radweg zukünftig 2,50 m breit ist.
Im Zuge des Ausbaues und der Verbreiterung werden die Erdwälle entfernt, so
dass das Wasser vorbehaltlich entsprechender Genehmigungen der jeweiligen
Eigentümer wieder über die Schulter ungestört abfließen kann. Sollten die
Anlieger nicht zustimmen, ist eine Umsetzung der Maßnahme nicht
möglich.(…)“
Demnach kann die Planung nicht umgesetzt werden, sobald mindestens einer
der Grundstückseigentümer*innen der Entwässerung über sein Grundstück
nicht zustimmt.
Die Verwaltung hat die betroffenen Bürger*innen schriftlich um deren
Einverständnis gebeten. Begleitend hierzu wurde teilweise bereits telefonische
Beratung geleistet. In einem Erinnerungsschreiben wurden die betroffenen
Bürger*innen Anfang Oktober 2020 erneut gebeten, bis zum 16.10.2020 ihr
Einverständnis für den anteiligen Grundstücksankauf und/oder die Gestattung
der Entwässerung auf ihrem eigenen Grundstück einzureichen.
Der Verwaltung liegen nun folgende Rückmeldungen vor: Von den 16
betroffenen Eigentümer*innen lehnen vier die Entwässerung über ihr
Grundstück ab, sieben gaben keine Rückmeldung (bzw. dort, wo es sich um
eine Eigentümergemeinschaft handelt keine mit allen Miteigentümern
abgestimmte Rückmeldung) und fünf stimmten der Entwässerung zu. Aufgrund
der vorliegenden Ablehnungen kann die Planung nicht wie vorgesehen
umgesetzt werden und es muss zunächst eine alternative Lösung zur
Entwässerung gefunden werden. Wenn dies erfolgt ist, kann eine erneute
Information der Anlieger durchgeführt werden.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de