200178 · Beschlussvorlage
Verbreiterung des Geh-/Radweges Heinz-Stelling-Weg
Kerndaten
- Nummer
- 200178
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200178
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verbreiterung des Geh-/Radweges Heinz-Stelling-
Weg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Planung zur Verbreiterung des gemeinsamen Geh-/Radweges
Heinz-Stelling-Weg zwischen Am Propsthof und Verweyenstraße um 1
m wird zugestimmt.
Begründung
Durch Beschluss des Hauptausschusses vom 18.12.2008 (DS-Nr.:
0711516EB20) zum Entwurf des Radwege-Ausbauprogramms 2008 ff.
wurde die Verwaltung im Rahmen eines umfangreichen
Maßnahmenkataloges beauftragt, eine Planung zur Verbreiterung des
Geh-/Radweges Heinz-Stelling-Weg vorzulegen (Beschlusspunkt 2,
Maßnahmen zum Radverkehrsnetz (Alltagsrouten), Maßnahme Nr. 21
für den Stadtbezirk Bonn).
Die Planung sieht eine Verbreiterung um 1 m vor, sodass der Geh-/
Radweg zukünftig 2,50 m breit ist. Im Zuge des Ausbaues und der
Verbreiterung werden die Erdwälle entfernt, so dass das Wasser
vorbehaltlich entsprechender Genehmigungen der jeweiligen Eigentümer
wieder über die Schulter ungestört abfließen kann. Sollten die Anlieger
nicht zustimmen, ist eine Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. Es
sind wegen des zu hohen Aufwandes keine Entwässerungseinrichtungen
vorgesehen. Es handelt sich lediglich um eine Verbreiterung um 1 m.
Zur Umsetzung der Maßnahme ist Grunderwerb erforderlich. Die
Abfrage nach den Veräußerungsinteressen der betroffenen Anlieger hat
ergeben, dass drei Grundstückseigentümer nicht veräußern wollen undSeite 1 von 4
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zwei haben keine Reaktion gezeigt, sodass der überwiegende Teil der
Verbreiterung des gemeinsamen Geh-/Radweges durchgeführt werden
kann und nur 3 Wegeabschnitte in der Bestandsbreite bleiben.
Die Verwaltung wird sich im laufenden Verfahren mit den bisher
ablehnenden Grundstückseigentümern noch einmal in Verbindung
setzen, damit eine durchgehende Verbreiterung erreicht wird. Eine
Beleuchtung ist aus Gründen des Naturschutzes nicht vorgesehen.
Die Herstellungskosten betragen ca. 75.000,00 €.
Für den nötigen Grunderwerb werden Kosten von ca. 5.000,00 €
geschätzt. Die Maßnahme soll nun im Jahr 2020 durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Grunderwerb
Herstellung
5.000 EUR
75.000 EUR
5230001281000 /
78.2100
5610012079000 /
78.5200
2020
2020
Einzahlungen 0 EUR
Investiver
Finanzsaldo
80.000 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 2 von 4
Seite 3
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 4
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