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200169-1 AA · Änderungsantrag

Bürgerantrag: Antrag auf Aussetzung der zum 01.01.2020 eingeführten neuen Straßenreinigungssatzung für die Lyngsbergstraße Antrag zur Vorlage 200169

Nummer
200169-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200169 Bürgerantrag: Antrag auf Aussetzung der zum 01.01.2020 eingeführten neuen Straßenreinigungssatzung für die Lyngsbergstraße

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Änderungsantrag
öffentlich
200169-1 AA
Antragsteller/in:
M.A. Gieslint Grenz, Martin Schulz, Lutz Beine, SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
04.02.2020 gez. Jansen
Bürgerantrag: Antrag auf Aussetzung der zum
01.01.2020 eingeführten neuen
Straßenreinigungssatzung für die Lyngsbergstraße
Antrag zur Vorlage 200169
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle mit der 5. Änderung der Straßenreinigungsatzung
erfolgten Neueinteilungen von Straßen im Stadtbezirk Bad Godesberg in die
Reinigungsklasse A 0,5 (ehemals RKL V) wieder rückgängig zu machen und diese Straßen
im wieder in die Reinigungsklasse B 0,5 (ehemals RKL VI) einzuordnen.
2. Zukünftig soll die Verwaltung der Bezirksvertretung die Einordnung einer Straße in die
Reinigungsklasse A 0,5 erst nach vorheriger Anhörung der Anlieger*innen vorschlagen.
Begründung
Aus den Reaktionen, Eingaben und Bürgeranträgen der Anwohner*innen, die sich gegen
die Neueinteilung ihrer Straße in die neue RKL A 0,5 aussprechen, wird deutlich, dass
diese in vielen Fällen nicht die Möglichkeit haben, ihre neuen Reinigungspflichten zu
übernehmen. Aus diesem Grund schlägt die SPD-Fraktion die Rücknahme der Änderungen
vor.
Die Reaktionen zeigen aber auch, dass die betroffenen Anlieger*innen von der Verwaltung
vorher nicht oder nur schlecht über die Änderungen und ihre neuen Pflichten informiert
wurden. Die Neueinteilung dieser Straßen in die Selbstreinigung (RKL A 0,5) ohne die
betroffenen Bürger*innen vorher darüber zu informieren und sie nach ihrer Meinung zu
fragen, war ein Fehler. Dieser soll sich nicht wiederholen. Daher schlagen wir vor, dass
zukünftig die Anwohner*innen vor der Entscheidung über die Einteilung in die RKL A 0,5
angehört werden müssen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de