200169-1 AA · Änderungsantrag
Bürgerantrag: Antrag auf Aussetzung der zum 01.01.2020 eingeführten neuen Straßenreinigungssatzung für die Lyngsbergstraße Antrag zur Vorlage 200169
Kerndaten
- Nummer
- 200169-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 04.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200169-1 AA Antragsteller/in: M.A. Gieslint Grenz, Martin Schulz, Lutz Beine, SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg 04.02.2020 gez. Jansen Bürgerantrag: Antrag auf Aussetzung der zum 01.01.2020 eingeführten neuen Straßenreinigungssatzung für die Lyngsbergstraße Antrag zur Vorlage 200169 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle mit der 5. Änderung der Straßenreinigungsatzung erfolgten Neueinteilungen von Straßen im Stadtbezirk Bad Godesberg in die Reinigungsklasse A 0,5 (ehemals RKL V) wieder rückgängig zu machen und diese Straßen im wieder in die Reinigungsklasse B 0,5 (ehemals RKL VI) einzuordnen. 2. Zukünftig soll die Verwaltung der Bezirksvertretung die Einordnung einer Straße in die Reinigungsklasse A 0,5 erst nach vorheriger Anhörung der Anlieger*innen vorschlagen. Begründung Aus den Reaktionen, Eingaben und Bürgeranträgen der Anwohner*innen, die sich gegen die Neueinteilung ihrer Straße in die neue RKL A 0,5 aussprechen, wird deutlich, dass diese in vielen Fällen nicht die Möglichkeit haben, ihre neuen Reinigungspflichten zu übernehmen. Aus diesem Grund schlägt die SPD-Fraktion die Rücknahme der Änderungen vor. Die Reaktionen zeigen aber auch, dass die betroffenen Anlieger*innen von der Verwaltung vorher nicht oder nur schlecht über die Änderungen und ihre neuen Pflichten informiert wurden. Die Neueinteilung dieser Straßen in die Selbstreinigung (RKL A 0,5) ohne die betroffenen Bürger*innen vorher darüber zu informieren und sie nach ihrer Meinung zu fragen, war ein Fehler. Dieser soll sich nicht wiederholen. Daher schlagen wir vor, dass zukünftig die Anwohner*innen vor der Entscheidung über die Einteilung in die RKL A 0,5 angehört werden müssen. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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