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200157 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Umgestaltung der Friedrich-Breuer-Straße in eine gegenläufige Einbahnstraße

Nummer
200157
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
30.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200157-1 ST Bürgerantrag: Umgestaltung der Friedrich-Breuer-Straße in eine gegenläufige Einbahnstraße

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Text anzeigen (5.802 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200157
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Umgestaltung der Friedrich-Breuer-
Straße in eine gegenläufige Einbahnstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Entscheidung
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag:
Wir beantragen für die Friedrich-Breuer-Straße auf Probe für 12 Monate ein
“Verbot der Einfahrt für motorisierten Individualverkehr”:
1. aus Richtung Bonn kommend, Fahrtrichtung Ost
2. von Hans-Böckler-Straße aus, Fahrtrichtung West
(umgangssprachlich als unechte Einbahnstraße bezeichnet)
und eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

1
Bürgerantrag zur Umgestaltung der Friedrich-Breuer-Straße
zwischen dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Doktor-Weis-
Platz in eine gegenläufige Einbahnstraße.
Antrag:
Wir beantragen für die Friedrich-Breuer-Straße auf Probe für 12 Monate ein
“Verbot der Einfahrt für motorisierten Individualverkehr”:
1. aus Richtung Bonn kommend, Fahrtrichtung Ost
2. von Hans-Böckler-Straße aus, Fahrtrichtung West
(umgangssprachlich als unechte Einbahnstraße bezeichnet)
und eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h.
Wir, das sind die Vertreter des ADFC Bonn-Rhein/Sieg in Beuel setzen uns dafür ein, das
große Potenzial der Friedrich-Breuer-Straße als Zentrum von Beuel zukunftsweisend
weiterzuentwickeln.
Oberste Ziel sollte es sein, die Aufenthaltsqualität maßgelblich zu verbessern.
Dies braucht es:
- Mehr Platz und Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer
- Mehr Platz für Einzelhandel und Gastronomie
- Anreize und Förderung neuer Geschäfte
- Rückbau von Parkflächen auf der Friedrich-Breuer-Str.
- Beschilderung der vorhandenen Tiefgaragenplätze vor allem in der Rathausstraße
- Rückbau bzw. Reduzierung der Baumscheiben auf das Nötigste, wasserdurchlässig
aufgeplastert.
- Verhinderung des Durchgangsverkehrs und Vermeidung des Parkplatzsuchverkehrs in
der Friedrich-Breuer-Straße
Zur Zielerreichung ist es notwendig, die Verkehrsströme zu lenken und zu gestalten. Bei der
Friedrich-Breuer-Straße besteht ein großes Potenzial die motorisierten Besucher und
Kunden des Einzelhandels in die vorhandenen Tiefgaragen zu lenken.
Die Umwandlung der Friedrich-Breuer-Straße zwischen dem Doktor-Weis-Platz und dem
Konrad-Adenauer-Platz in eine gegenläufige Einbahnstraße stellt dazu eine passende Lösung
dar.
An den beiden genannten Punkten wird die Einfahrt in die Friedrich-Breuer-Straße verboten.
Von der Rathausstraße aus nördlicher Richtung kommend als auch von der Friedrich-Friesen-
Straße aus südlicher Richtung ist dabei wie bisher die Einfahrt in die Friedrich-Breuer-Straße
in jeweils beide Richtungen möglich.
Die von der Kennedybrücke kommenden Autofahrer können also am KAP nicht mehr rechts
in Richtung Friedrich-Breuer-Straße abbiegen, sondern werden weitergeleitet zur
Rathausstraße. Dort können sie direkt in die Rathaustiefgarage einfahren.
Diese Maßnahme vermindert auch den Rückstau der Rechtsabbieger auf der B56 am KAP.
Die Parkflächen auf der Seite vor dem Rewe/Struck fallen dabei weg, ebenso wie die
Parkflächen auf der Seite vor Olivotti/Obsthof Steinbüchel. Die frei werden Flächen bieten
den Fußgängern mehr Raum und können von der (Außen) Gastronomie genutzt werden.Seite 2 von 4

2
Eine Verminderung der zulässigen Geschwindigkeit auf 20 km/h unterstützt die
Verkehrsberuhigung zusätzlich und erleichtert die Querung der Friedrich-Breuer-Straße.
Eine 2. Und 5. Oktober durch geführte Umfrage, wie die Menschen im Zentrum vom Beuel
(FBS und Hans-Böckler-Straße) bei ihrem Einkauf unterwegs sind, hat ergeben, dass die
meisten die Einkäufe zu Fuß erledigen 46%, mit dem Fahrrad waren 31% in die Innenstadt
gekommen, mit dem Auto 13% und den ÖPNV nutzen 10%.
Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Verkehrsberuhigung nicht zu
Umsatzeinbußen im Einzelhandel führen wird. Das Gegenteil wird eintreten. Eine
verbesserte Aufenthaltsqualität wird einer erhöhten Frequenz und einer steigenden
Aufenthaltsdauer der Besucher und damit zu mehr Umsatz im Einzelhandel führen.
Zusammenfassende Vorteile des Konzeptes: Gegenläufige Einbahnstraßen
(ausgenommen ÖPNV und Fahrrad)
+ Diese Maßnahmen können ohne Kosten, Umbaumaßnahmen oder
Markierungen mit zwei Schilder “Verbot der Einfahrt” und zwei Vorwegweisern
realisiert werden.
+ Deshalb bietet sich diese “unechte Einbahnstraße” besonders für eine Probe
auf 12 Monate an.
+ Möglichkeit zur Querung (Rathausstraße u. Hans-Böckler-Straße) durch MIV
bleibt erhalten
+ Kein Durchgangsverkehr
+ Bessere Auslastung der vorhandenen Tiefgaragen insbesondere der Rathaus-
Tiefgarage
+ Kein Rückstau auf der B 56, Fahrtrichtung Osten an der Einfahrt zur FBS durch
Rechtsabbieger (regelmäßige Verzögerung wg querenden Fußgängern)
+ Rückbau oberirdischen Parkplätze (Erhalt der Behindertenparkplätze)
+ MIV reduziert auf ein Minimum
+ mehr Raum und Sicherheit für Fuß und Rad
+ verbesserter Verkehrsfluss für ÖPNV
+ Ohne Gegenverkehr keine gefährlichen Überholmanöver
+ Weiterhin befahrbar bleibt die Friedrich-Breuer-Straße in alle Richtungen für
ÖPNV und Fahrradfahrer.Seite 3 von 4

3
Gegenläufige Einbahnstraße
Die Pfeile auf der Karte zeigen die, für MIV erlaubte Fahrtrichtung.
+ keine Einfahrt von B 56, aus Bonn kommend in die FBS (links im Bild “X”)
= Kein Rückstau
= Der Weg in die FBS führt über die Rathausstraße und damit an der Einfahrt
zur Rathaustiefgarage vorbei (Aufforderungscharakter)
+ Kein zu dichtes Überholen von Radfahrern durch MIV da kein Gegenverkehr
Antragsteller:
ADFC-Bonn Rhein-Sieg, Stadtteilgruppe BeuelSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de