200155-3 · Beschlussvorlage
Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442)
Kerndaten
- Nummer
- 200155-3
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200155-3 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Anhörung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Der Ratsbeschluss DS-Nr. 190442 vom 12.12.2019 wird bezüglich der Parkregelungen in der Markusstraße aufgehoben 2. Die 4 Parkplätze in der Markusstraße vor den Hausnummern 6/8 bleiben erhalten, 1 Parkplatz vor Hausnummer 4 entfällt. 3. Die 5 Parkplätze in der Markusstraße vor den Hausnummern 22-30 entfallen tagsüber in der Zeit zwischen 07 und 19 Uhr (absolutes Haltverbot / VZ 283). Zwischen 19 und 07 Uhr kann dort geparkt werden. 4. Sollte die unter 3. beschriebene Regelung (nach gewisser Eingewöhnungszeit) nach Aussage der SWB nicht funktionieren, wird dort das absolute Haltverbot (VZ 283) grundsätzlich eingerichtet (24 h). Begründung Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2019 DS-Nr. 190442 wurde die Wegnahme von insgesamt 10 Parkplätzen in der Markusstraße zur Beschleunigung der Buslinie 631 beschlossen. Als Reaktion auf diese Maßnahme, wurde ein Bürgerantrag DS-Nr. 200155 gestellt, der die Beibehaltung der Parkplätze in der Markusstraße zum Thema hatte. Auf Anregung der BV Bonn fand daher am 08.06.2020 ein Ortstermin mit den Antragsteller*innen statt, in dem ein Konsens hinsichtlich der wegfallenden Parkplätze in der Markusstraße gefunden werden konnte. Durch den Beschluss der BV Bonn vom 25.08.2020, werden für den Bus der Linie 631 dennoch betrieblich sinnvolle Begegnungsstellen in der Markusstraße geschaffen. Sollten von der SWB Fahrzeitverluste aufgrund von Nichtbeachtung der neuen Parkregelungen gemeldet werden, wird wie unter 3. beschrieben ein absolutes Haltverbot eingerichtet.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung empfiehlt daher, den Ratsbeschluss bezüglich der Parkregelungen in der Markusstraße aufzuheben und die vorgeschlagenen Parkregelungen umzusetzen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de