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200155-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442)

Nummer
200155-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200155-1 ST Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200155-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße
(Bezug zu 190442)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen der Behandlung/Vertagung des Bürgerantrages zu den Parkregelungen in
der Markusstraße (200155) wurde die Verwaltung von der Bezirksvertretung Bonn in
ihrer Sitzung am 16.06.2020 gebeten, eine ergänzende (schriftliche) Stellungnahme zu
den bei einem Ortstermin mit den Antragstellern und Verwaltung gewonnenen
Erkenntnissen zu fertigen.
Auf Wunsch der Antragsteller hatte am 08.06.2020 ein Ortstermin mit der
Fachverwaltung stattgefunden, um ggfls. einen Konsens hinsichtlich der wegfallenden
Parkplätze auf der Markusstraße zu finden.
Als Ergebnis kann Folgendes festgehalten und nach Auffassung der Verwaltung zur
Beschlussfassung empfohlen werden:
1. Die 4 Parkplätze in der Markusstraße vor den Hausnr. 6/8 bleiben erhalten, 1
Parkplatz vor Hausnr. 4 entfällt.
2. Die 5 Parkplätze in der Markusstraße vor den Hausnr. 22 – 30 entfallen
tagsüber in der Zeit zwischen 07 und 19 Uhr (absolutes Haltverbot/
VZ 283). Zwischen 19 und 07 Uhr kann dann dort geparkt werden.
3. Sollte die unter 2. beschriebene Regelung (nach gewisser
Eingewöhnungszeit) nach Aussage der SWB nicht funktionieren, wird
dort das absolute Haltverbot (VZ 283) grundsätzlich eingerichtet (24 h).
Die Verwaltung wird nach erfolgter Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Bonn
eine entsprechende Vorlage für den Rat erarbeiten, in der die Änderung des
ursprünglichen Beschlusses vom 12.12.2019 (190442) dargelegt wird.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Dem Bürgerantrag wird entsprechend dem Ergebnis des Ortstermins entsprochen, die
Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere
Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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