200155-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442)
Kerndaten
- Nummer
- 200155-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.066 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200155-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen der Behandlung/Vertagung des Bürgerantrages zu den Parkregelungen in der Markusstraße (200155) wurde die Verwaltung von der Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 16.06.2020 gebeten, eine ergänzende (schriftliche) Stellungnahme zu den bei einem Ortstermin mit den Antragstellern und Verwaltung gewonnenen Erkenntnissen zu fertigen. Auf Wunsch der Antragsteller hatte am 08.06.2020 ein Ortstermin mit der Fachverwaltung stattgefunden, um ggfls. einen Konsens hinsichtlich der wegfallenden Parkplätze auf der Markusstraße zu finden. Als Ergebnis kann Folgendes festgehalten und nach Auffassung der Verwaltung zur Beschlussfassung empfohlen werden: 1. Die 4 Parkplätze in der Markusstraße vor den Hausnr. 6/8 bleiben erhalten, 1 Parkplatz vor Hausnr. 4 entfällt. 2. Die 5 Parkplätze in der Markusstraße vor den Hausnr. 22 – 30 entfallen tagsüber in der Zeit zwischen 07 und 19 Uhr (absolutes Haltverbot/ VZ 283). Zwischen 19 und 07 Uhr kann dann dort geparkt werden. 3. Sollte die unter 2. beschriebene Regelung (nach gewisser Eingewöhnungszeit) nach Aussage der SWB nicht funktionieren, wird dort das absolute Haltverbot (VZ 283) grundsätzlich eingerichtet (24 h). Die Verwaltung wird nach erfolgter Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Bonn eine entsprechende Vorlage für den Rat erarbeiten, in der die Änderung des ursprünglichen Beschlusses vom 12.12.2019 (190442) dargelegt wird. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Dem Bürgerantrag wird entsprechend dem Ergebnis des Ortstermins entsprochen, die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de