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200155-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442)

Nummer
200155-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200155-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße
(Bezug zu 190442)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1:
Eine Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien ist, wie im Antrag gefordert,
Bestandteil der Verbesserung und Förderung einer nachhaltigen Mobilität.
Die Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien erfordert es, eine Umverteilung
der Verkehrsflächen zugunsten des Umweltverbunds zu prüfen. Dazu zählt
auch die Wegnahme von Parkplätzen, damit eine Begegnung von Bussen an
Engstellen ermöglicht wird. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit der
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH die Wegnahme der Parkplätze auf der
Markusstraße festgelegt, um betrieblich sinnvolle Begegnungsmöglichkeiten
der Busse zu schaffen und die Störanfälligkeit auf diesem Streckenabschnitt zu
verringern.
Im Rahmen der Umsetzung des Programms zur Beschleunigung der Bus- und
Bahnlinien werden die getroffenen Maßnahmen ausgewertet, um zu erörtern,
ob die Maßnahmen zu einer Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien
beitragen. Dies wird auch im Fall der Markusstraße erfolgen.
Daher kann eine Aussetzung des Beschlusses zur Wegnahme der 10
Parkplätze in der Markusstraße nicht empfohlen werden. Nach Auswertung der
Daten zu den erzielten Beschleunigungswirkungen bzw. der Erhöhung der
Fahrplanstabilität wird über eine Beibehaltung der Maßnahme entschieden.
Zu 2 und 3:
Für den Ortsteil Kessenich wurden in der Vergangenheit verschiedene
Maßnahmen erarbeitet, die zu besseren Bedingungen für die Verkehrsmittel
des Umweltverbunds führen sollen. In die Erarbeitung dieser Maßnahmen
wurden auch die Bürger einbezogen.
In diesem Zusammenhang ist unter anderem zu nennen:
- Pützstraße (DS 1912061)
- Hausdorffstraße (DS 1911168)
- Eduard-Otto-Straße (DS 1911747)
- August-Bier-Straße (DS 1311954)
Daher sieht die Verwaltung grundsätzlich keine Notwendigkeit für den Ortsteil
Kessenich noch mehr Konzepte zu erstellen.Seite 1 von 3

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Zu den im Bürgerantrag unterbreiteten Vorschlägen nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
Linienführung 631
Eine Unterbrechung der Fahrstrecke der Linie 631 durch Führung zum
Hauptbahnhof bzw. an einem festzulegenden Zwischenhalt hätte negative
Auswirkungen auf die Reisezeit, sodass diese Verbindung für die Fahrgäste an
Attraktivität verlieren würde. Aus diesem Grund kann eine längere
Aufenthaltszeit an einer Haltestelle auf dem Streckenverlauf nicht empfohlen
werden.
Die Verwaltung hat den Auftrag zum nächsten Fahrplanwechsel zu prüfen, ob
mit einer Trennung der Linie 631 die Verbindung verlässlicher gemacht werden
kann (DS 190483).
Schwerlastverkehr:
Die Führung des Schwerlastverkehrs, mit Ausnahme des Anlieferverkehrs, ist
grundsätzlich über die Hausdorffstraße vorgesehen.
Überwachung des Tempolimits:
Die Verwaltung führt in der Markusstraße bereits in regelmäßigen Abständen
Geschwindigkeitskontrollen durch. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür
sind nach § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes NRW gegeben. Durch
die ansässige Kindertagesstätte ist von einer Gefahrenstelle auszugehen,
sodass die Stadt als kommunale Ordnungsbehörde in der Markusstraße
Geschwindigkeitskontrollen durchführen kann. Diese werden in den nächsten
Wochen intensiviert. Darüber hinaus wird die Verwaltung mit einem
Seitenradargerät über mehrere Tage hinweg die in der Markusstraße
gefahrenen Geschwindigkeiten erfassen, um festzustellen, ob und in welcher
Höhe sich überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen
feststellen lassen.
Einrichtung von temporären Parkplätzen:
Bei der Einrichtung von temporären Parkplätzen außerhalb der
Hauptverkehrszeit kommt es immer wieder zu widerrechtlich abgestellten
Fahrzeugen, sodass eine solche Parkregelung keinen positiven Einfluss auf die
Zuverlässigkeit der Buslinie haben wird.
Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens:
Durch das Parken auf der Fahrbahn verbleibt eine Restfahrbahnbreite von ca. 5
m, sodass die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens nur zu Lasten von
weiteren Stellplätzen möglich ist. Um den Begegnungsfall von PKW-Verkehr zu
ermöglichen wäre nach Abzug des Schutzstreifens, der ein Mindestmaß von
1,50 m erfordert, eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m nötig. Für die Errichtung
eines Schutzstreifens wäre somit neben den Parkständen eine Fahrbahnbreite
von mindestens 6,00 m erforderlich.
Kreisverkehr / Lichtsignalanlage Markusstraße / Rheinweg:
Die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Kreuzung ist aufgrund der zu
geringen vorhandenen Fläche nicht möglich. Eine Nachtabschaltung der
Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Karl-Barth-Straße / Markusstraße /
Rheinweg ist zwar grundsätzlich möglich. Diese Lichtsignalanlage verfügt
jedoch über eine Blindenakustik, die bei Abschaltung der LSA nicht mehr
nutzbar wäre. Darüber hinaus wird durch eine Abschaltung der LSA dieSeite 2 von 3

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Verkehrssicherheit negativ beeinflusst, sodass eine Nachtabschaltung der LSA
abzulehnen ist.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn
Der Bürgerantrag wird abgelehnt , die Antragstellenden werden über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne der Stellungnahme
der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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