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200155-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442), ergänzende Stellungnahme

Nummer
200155-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 200155 Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200155-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442),
ergänzende Stellungnahme
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Empfehlung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die schriftliche Stellungnahme der Geschäftsführung der
SWB Bus und Bahn zum Vorschlag der Verwaltung und dem Parken in der
Markusstraße eingeholt.
Die Stellungnahme hat den folgenden Wortlaut:
„Bei der Neuordnung der Parkregelungen in der Markusstraße handelt es sich
um eine der ersten Umsetzungen der erarbeiteten Optimierungsvorschläge. Die
hier verkehrende Linie 631 gehört zu den verspätungsanfälligsten Linien im
Stadtgebiet, weshalb sich ein vordringlicher Bedarf ergibt. Da das Platzangebot
im urbanen Raum nur begrenzt ist, sind Neuaufteilungen der Verkehrsflächen
notwendig, um so den Umweltverbund zu stärken und die Verkehrswende
weiter voranzutreiben, wovon letztendlich die Gesellschaft als Ganzes profitiert.
Der von der Stadtverwaltung und den Antragstellern des Bürgerantrags
erarbeitete Konsens stellt aus Sicht der SWBV keine hinreichende Alternative
dar, weil bei der Umsetzung weiterhin Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Bei
der im Beschluss vom 12.12.2019 vorgeschlagenen Neuordnung der
Parkregelungen handelt es sich bereits um einen Kompromiss, welcher die
Beibehaltung von zahlreichen Parkplätzen in der Markusstraße sieht. Eine
Anpassung des Linienwegs der Linie 631 ist an dieser Stelle ebenfalls nicht
möglich.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die SWBV, den ursprünglichen Beschluss
vom 12.12.2019 beizubehalten.“
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de