200155-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442), ergänzende Stellungnahme
Kerndaten
- Nummer
- 200155-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200155-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442), ergänzende Stellungnahme Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Empfehlung Rat 06.05.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die schriftliche Stellungnahme der Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn zum Vorschlag der Verwaltung und dem Parken in der Markusstraße eingeholt. Die Stellungnahme hat den folgenden Wortlaut: „Bei der Neuordnung der Parkregelungen in der Markusstraße handelt es sich um eine der ersten Umsetzungen der erarbeiteten Optimierungsvorschläge. Die hier verkehrende Linie 631 gehört zu den verspätungsanfälligsten Linien im Stadtgebiet, weshalb sich ein vordringlicher Bedarf ergibt. Da das Platzangebot im urbanen Raum nur begrenzt ist, sind Neuaufteilungen der Verkehrsflächen notwendig, um so den Umweltverbund zu stärken und die Verkehrswende weiter voranzutreiben, wovon letztendlich die Gesellschaft als Ganzes profitiert. Der von der Stadtverwaltung und den Antragstellern des Bürgerantrags erarbeitete Konsens stellt aus Sicht der SWBV keine hinreichende Alternative dar, weil bei der Umsetzung weiterhin Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Bei der im Beschluss vom 12.12.2019 vorgeschlagenen Neuordnung der Parkregelungen handelt es sich bereits um einen Kompromiss, welcher die Beibehaltung von zahlreichen Parkplätzen in der Markusstraße sieht. Eine Anpassung des Linienwegs der Linie 631 ist an dieser Stelle ebenfalls nicht möglich. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die SWBV, den ursprünglichen Beschluss vom 12.12.2019 beizubehalten.“ Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de