200154 · Mitteilungsvorlage
Weiteres Verfahren zur 13. Änderung des Landschaftsplans Siegmündung
Kerndaten
- Nummer
- 200154
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Kenntnisnahme
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200154 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Weiteres Verfahren zur 13. Änderung des Landschaftsplans Siegmündung Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Kenntnisnahme Rat 07.05.2020 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat 12.05.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hat am 11.05.2017 die 13. Änderung des Landschaftsplans Siegmündung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, als notwendige Voraussetzung ein Maßnahmenkonzept einschließlich der Besucherlenkung in Auftrag zu geben (DS-NR. 1710500EB6). Das Konzept zur Besucherlenkung wurde als vorbereitendes Fachgutachten entworfen und am 04.07.2019 mit Ergänzungen gemäß DS-Nr. 1910510EB14 beschlossen. Nachfolgend ist das weitere Vorgehen im Änderungsverfahren beschrieben: Hintergrund zum Landschaftsplan Siegmündung Der Landschaftsplan Siegmündung wurde gemäß § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) am 30. August 1984 erstmals vom Rat der Stadt Bonn als Satzung beschlossen und erlangte am 9. August 1985 Rechtskraft. Das Planungsgebiet umfasst insgesamt etwa 600 Hektar. Seit Rechtskraft wurden zwölf Änderungsverfahren angestrebt, von denen neun Änderungen, die letzte 2004, rechtskräftig sind. Bereits in den Jahren 2014 und 2015 wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass mit dem Vorhaben zur Renaturierung der unteren Sieg der Landschaftsplan Siegmündung umfangreich anzupassen ist (DS-Nr. 1411877, DS-Nr. 1513200). Anlass der Anpassung und Fortschreibung:Seite 1 von 4 Seite 2 Die notwendigen Anpassungen des Landschaftsplans wurden 2017, im Zuge des Aufstellungsbeschlusses zur 13. Änderung (DS-Nr. 1710500), ausführlich beschrieben. Mit der 13. Änderung soll zukünftig das von der Bezirksregierung Köln im Jahr 2011 initiierte Verfahren „Gewässerentwicklung der Siegmündung“ berücksichtigt werden. Die Entwicklung der unteren Sieg und ihrer Aue soll im Rahmen des Länderprogramms „Lebendige Gewässer“ finanziert und durchgeführt werden. Aktuell befindet sich das Projekt im Stadium der Planfeststellung (DS-Nr. 1111370). Anpassungen ergeben sich auch aus der Überarbeitung des Regionalplans durch die Bezirksregierung Köln. Ein weiterer Anlass ist die gemäß § 14 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) notwendige Harmonisierung des Landschaftsplans Siegmündung mit dem angrenzenden Landschaftsplan Nr. 6 des Rhein-Sieg-Kreises. Rechtliche Grundlagen zum Änderungs-Verfahren Nach § 20 Abs. 5 LNatSchG NRW muss ein Landschaftsplan geändert oder neu aufgestellt werden, wenn sich die ihm zugrundeliegenden Ziele der Raumordnung geändert haben. Im LNatSchG NRW ist ab § 14 ff. das Verfahren bei der Aufstellung eines Landschaftsplanes vorgegeben. Die darin aufgezeigten Verfahrensschritte finden gemäß § 20 auch bei Änderungen ihre Anwendung. Verfahrensschema für die Landschaftsplanänderung Der Änderung eines Landschaftsplans geht ein umfangreiches Verfahren voran. Dieses Verfahren kann erfahrungsgemäß mehrere Jahre umfassen. Die gemäß § 14 LNatschG NRW verpflichtenden Verfahrensschritte sowie der aktuelle Stand und die nächsten Schritte werden im angehängten Schema dargestellt. Weiteres Vorgehen der Verwaltung Im nächsten Doppelhaushalt 2021/2022 wird das Amt für Stadtgrün Haushaltsmittel anmelden, um für die konkreten Anpassungen externe Verfahrensunterstützung beauftragen zu können. Das Verfahren ist gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa v. 13.03.2001) förderfähig. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt von einer Förderung in Höhe von 80 v.H. auszugehen. Mit der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel kann der entsprechende Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden.Seite 2 von 4 Seite 3 Bis zur Genehmigung des Förderantrags erfolgt die Vorbereitung des Verfahrens innerhalb der Verwaltung sowie mit dem vorbereiteten Fachgutachten. Anlage/n 1 Ablaufschema zu DS 200154 (öffentlich)Seite 3 von 4 Ablaufschema 13. Änderung des Landschaftsplan Siegmündung der Bundesstadt Bonn Grundlage: Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW Verwaltung Politik Aufstellungsbeschluss gemäß §14 zur 13. Änderung 11.05.2017 Ratsbeschluss 1710500EB6 Rat beauftragt Besucherlenkungskonzept 04.07.2019 Ratsbeschluss DS 1910510EB14 zum Besucherlenkungskonzept Erarbeitung Vorstudie Stand 2019 Ab 2020 Förderantrag stellen Haushaltsanmeldungen Ab 2020 Vergabeverfahren und Beauftragung Planungsbüro Planungsbüro KommunikationsprozessErarbeitung des Vorentwurfs (+ SUP) Frühzeitige Beteiligung gemäß §15 der Träger öffentlicher Belange und dem Rhein-Sieg-Kreis Bearbeitungsphase und Erarbeitung des Entwurfes nach Prüfung der Stellungnahmen Offenlagebeschluss gemäß §17 Öffentliche Auslegung Bearbeitungsphase ggf. Überarbeitung des Entwurfes Satzungsbeschluss gemäß §7 Anzeige gemäß §18 bei der höheren Naturschutzbehörde Genehmigung Landschaftsplan ist gemäß §19 in KraftSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de