← Vorlagen

200154 · Mitteilungsvorlage

Weiteres Verfahren zur 13. Änderung des Landschaftsplans Siegmündung

Nummer
200154
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Naturschutzbeirates 12.05.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 627,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.132 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
200154
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Weiteres Verfahren zur 13. Änderung des
Landschaftsplans Siegmündung
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Kenntnisnahme
Rat 07.05.2020 Kenntnisnahme
Naturschutzbeirat 12.05.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hat am 11.05.2017 die 13. Änderung des Landschaftsplans
Siegmündung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, als
notwendige Voraussetzung ein Maßnahmenkonzept einschließlich der
Besucherlenkung in Auftrag zu geben (DS-NR. 1710500EB6). Das
Konzept zur Besucherlenkung wurde als vorbereitendes Fachgutachten
entworfen und am 04.07.2019 mit Ergänzungen gemäß DS-Nr.
1910510EB14 beschlossen.
Nachfolgend ist das weitere Vorgehen im Änderungsverfahren
beschrieben:
Hintergrund zum Landschaftsplan Siegmündung
Der Landschaftsplan Siegmündung wurde gemäß § 16 Abs. 2
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) am 30. August 1984
erstmals vom Rat der Stadt Bonn als Satzung beschlossen und erlangte
am 9. August 1985 Rechtskraft. Das Planungsgebiet umfasst insgesamt
etwa 600 Hektar. Seit Rechtskraft wurden zwölf Änderungsverfahren
angestrebt, von denen neun Änderungen, die letzte 2004, rechtskräftig
sind.
Bereits in den Jahren 2014 und 2015 wurde seitens der Verwaltung
darauf hingewiesen, dass mit dem Vorhaben zur Renaturierung der
unteren Sieg der Landschaftsplan Siegmündung umfangreich
anzupassen ist (DS-Nr. 1411877, DS-Nr. 1513200).
Anlass der Anpassung und Fortschreibung:Seite 1 von 4

Seite 2
Die notwendigen Anpassungen des Landschaftsplans wurden 2017, im
Zuge des Aufstellungsbeschlusses zur 13. Änderung (DS-Nr. 1710500),
ausführlich beschrieben.
Mit der 13. Änderung soll zukünftig das von der Bezirksregierung Köln im
Jahr 2011 initiierte Verfahren „Gewässerentwicklung der Siegmündung“
berücksichtigt werden. Die Entwicklung der unteren Sieg und ihrer Aue
soll im Rahmen des Länderprogramms „Lebendige Gewässer“ finanziert
und durchgeführt werden. Aktuell befindet sich das Projekt im Stadium
der Planfeststellung (DS-Nr. 1111370).
Anpassungen ergeben sich auch aus der Überarbeitung des
Regionalplans durch die Bezirksregierung Köln.
Ein weiterer Anlass ist die gemäß § 14 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) notwendige Harmonisierung des
Landschaftsplans Siegmündung mit dem angrenzenden Landschaftsplan
Nr. 6 des Rhein-Sieg-Kreises.
Rechtliche Grundlagen zum Änderungs-Verfahren
Nach § 20 Abs. 5 LNatSchG NRW muss ein Landschaftsplan geändert
oder neu aufgestellt werden, wenn sich die ihm zugrundeliegenden Ziele
der Raumordnung geändert haben. Im LNatSchG NRW ist ab § 14 ff.
das Verfahren bei der Aufstellung eines Landschaftsplanes vorgegeben.
Die darin aufgezeigten Verfahrensschritte finden gemäß § 20 auch bei
Änderungen ihre Anwendung.
Verfahrensschema für die Landschaftsplanänderung
Der Änderung eines Landschaftsplans geht ein umfangreiches Verfahren
voran. Dieses Verfahren kann erfahrungsgemäß mehrere Jahre
umfassen. Die gemäß § 14 LNatschG NRW verpflichtenden
Verfahrensschritte sowie der aktuelle Stand und die nächsten Schritte
werden im angehängten Schema dargestellt.
Weiteres Vorgehen der Verwaltung
Im nächsten Doppelhaushalt 2021/2022 wird das Amt für Stadtgrün
Haushaltsmittel anmelden, um für die konkreten Anpassungen externe
Verfahrensunterstützung beauftragen zu können.
Das Verfahren ist gemäß den Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege (Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa v. 13.03.2001)
förderfähig. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt von einer Förderung in Höhe
von 80 v.H. auszugehen. Mit der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel kann
der entsprechende Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt
werden.Seite 2 von 4

Seite 3
Bis zur Genehmigung des Förderantrags erfolgt die Vorbereitung des
Verfahrens innerhalb der Verwaltung sowie mit dem vorbereiteten
Fachgutachten.
Anlage/n
1 Ablaufschema zu DS 200154 (öffentlich)Seite 3 von 4

Ablaufschema
13. Änderung des Landschaftsplan Siegmündung der Bundesstadt Bonn
Grundlage: Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW
Verwaltung
Politik
Aufstellungsbeschluss gemäß §14 zur
13. Änderung
11.05.2017 Ratsbeschluss 1710500EB6
Rat beauftragt Besucherlenkungskonzept
04.07.2019 Ratsbeschluss DS 1910510EB14 zum
Besucherlenkungskonzept
Erarbeitung Vorstudie
Stand 2019
Ab 2020
Förderantrag stellen
Haushaltsanmeldungen
Ab 2020
Vergabeverfahren und Beauftragung
Planungsbüro
Planungsbüro
KommunikationsprozessErarbeitung des Vorentwurfs (+ SUP)
Frühzeitige Beteiligung gemäß
§15 der Träger öffentlicher Belange
und dem Rhein-Sieg-Kreis
Bearbeitungsphase und Erarbeitung
des Entwurfes nach Prüfung der
Stellungnahmen
Offenlagebeschluss gemäß §17
Öffentliche Auslegung
Bearbeitungsphase ggf. Überarbeitung
des Entwurfes
Satzungsbeschluss gemäß §7
Anzeige gemäß §18 bei der
höheren Naturschutzbehörde
Genehmigung
Landschaftsplan ist gemäß §19
in KraftSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de