200145-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung eines Konzepts für Bewohnerparken in Tiefgaragen
Kerndaten
- Nummer
- 200145-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200145-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Entwicklung eines Konzepts für Bewohnerparken in Tiefgaragen Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme Hauptausschuss 10.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich unterstützt die Verwaltung den Ansatz, Stellplätze nach Möglichkeit gebündelt in „Quartiersgaragen“ unterzubringen. Der eigentliche Bedarf kann dann in der Regel besser abgebildet werden, als bei vielen Einzelnachweisen in einer Neubausiedlung. Bei neuen Wohngebieten/Bebauungsplangebieten können sich solche Lösungen daher auch anbieten und werden von der Verwaltung weiterverfolgt. Ebenfalls befürwortet die Verwaltung die Überlegung, den öffentlichen Straßenraum zumindest teilweise vom ruhenden Verkehr zu befreien und den Raum anders und besser zu nutzen (z.B. für Begrünung und für Aufenthalts- /Spielflächen). Bedenken bestehen hinsichtlich der im Antrag formulierten konkreten Umsetzungsschritte. Für Bestandsstrukturen bzw. für Altbewohner von Quartieren nachträglich Stellplätze in Tiefgaragen von Neubauten zu schaffen, erscheint aus vielen Gründen kaum umsetzbar. Insbesondere die angedachte Vorfinanzierung von herstellungsbedingt teuren Tiefgaragenstellplätzen/- Parkplätzen durch die Stadt ist wohl kaum umsetzbar. Da die Stellplätze bauordnungsrechtlich nicht notwendig sind, ist die Nachfrage und damit die Refinanzierung (durch Mieten, etc.) kaum kalkulierbar. Je nach Grundstücksgröße, Planungsrecht oder sonstigen Rahmenbedingungen würden sich zudem Hemmnisse für das eigentliche Bauvorhaben ergeben. Dies ist z.B. in den beengten Altbaulagen in Bonn nicht unwahrscheinlich. Überdies müssten dann Externe Zugang zu privaten Grundstücken bzw. Gebäuden bekommen. Ob dies mit den Bauherren/Eigentümern immer ausgehandelt werden kann, ist ebenfalls fraglich. Desweiteren muss betont werden, dass für die Erarbeitung eines solchen Konzeptes zusätzliche personelle Ressourcen benötigt würden. Bezüglich der generellen Unterbringung der Stellplätze in Tiefgaragen gilt es zu bedenken, dass in anderen Kommunen neue Quartiersanlagen in der Regel oberirdisch (z.B. als Parkpaletten) angelegt werden. Diese Anlagen sind einerseits bedeutend günstiger in der Herstellung und haben den Vorteil, relativ flexibel an zukünftige verkehrlichen Entwicklungen angepasst werden zuSeite 1 von 2 Seite 2 können (z.B. Bau/Rückbau eines Parkdecks). Andererseits stehen dem gestalterische Probleme gegenüber und es sind Fragen des Lärmschutzes zu beachten. Insofern wäre eine sorgfältige Standortauswahl erforderlich, um insbesondere städtebauliche, stadtgestalterische und planungsrechtliche Gesichtspunkte ausreichend zu berücksichtigen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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