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200144-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gotenstr. 7-9; Sachstand zur künftigen Verwendung der Liegenschaft

Nummer
200144-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200144 Gotenstr. 7-9; Sachstand zur künftigen Verwendung der Liegenschaft

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200144-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
29.01.20
Gotenstr. 7-9; Sachstand zur künftigen
Verwendung der Liegenschaft
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Absicht des
Oberbürgermeisters (Vgl. DS 1813237ST2), die Liegenschaft Gotenstraße 7-9
für eine eigene Büronutzung zu verwenden und welche Erkenntnisse liegen
dem OB insbesondere hinsichtlich folgender Fragen vor:
- In welcher Höhe sind Investitionen bei Zugrundelegung der
Mindestanforderungen an eigengenutzte Büroflächen erforderlich?
- Welche Verwaltungseinheiten könnten dort unter Einsparung welcher
Mietkosten durch Abmietung an anderer Stelle eingespart werden?
- Welchen Miet-/Pachtertrag hält der Oberbürgermeister im Falle einer
Vermietung an Dritte für realistisch?
Zu 1.
Die Unterbringung von Verwaltungseinheiten wird derzeit geprüft. Notwendige
Investitionen bei einer Eigennutzung hängen ab von den Anforderungen der
jeweiligen Organisationseinheit, die dort untergebracht werden soll. In jedem
Fall ist eine Renovierung mit Grundreinigung erforderlich sowie die Montage
einer heutigen Standards entsprechenden EDV-Verkabelung mit Anschluss an
das städtische Intranet.
Ob hierdurch Abmietungen an anderer Stelle möglich sein werden oder die
angemieteten Flächen ggf. auch anderweitig genutzt werden können
(Personalmehrbedarf) kann erst nach Abschluss der Prüfungen bewertet
werden.
Die ortsübliche Miete für dieses Objekt liegt bei ca. 9,50 EUR/m² (kalt).
2. Sofern der Oberbürgermeister seine Absicht zu Frage 1 zwischenzeitlich
verworfen hat: Welche Gründe haben den Oberbürgermeister zu einer
Meinungsänderung bewogen und welche Nutzung strebt er stattdessen für
diese Immobilie an
Zu 2.
An der Absicht der Verwaltung hat sich nichts geändert (s. Nr.1).
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de