200144-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gotenstr. 7-9; Sachstand zur künftigen Verwendung der Liegenschaft
Kerndaten
- Nummer
- 200144-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200144-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: 29.01.20 Gotenstr. 7-9; Sachstand zur künftigen Verwendung der Liegenschaft Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme 1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Absicht des Oberbürgermeisters (Vgl. DS 1813237ST2), die Liegenschaft Gotenstraße 7-9 für eine eigene Büronutzung zu verwenden und welche Erkenntnisse liegen dem OB insbesondere hinsichtlich folgender Fragen vor: - In welcher Höhe sind Investitionen bei Zugrundelegung der Mindestanforderungen an eigengenutzte Büroflächen erforderlich? - Welche Verwaltungseinheiten könnten dort unter Einsparung welcher Mietkosten durch Abmietung an anderer Stelle eingespart werden? - Welchen Miet-/Pachtertrag hält der Oberbürgermeister im Falle einer Vermietung an Dritte für realistisch? Zu 1. Die Unterbringung von Verwaltungseinheiten wird derzeit geprüft. Notwendige Investitionen bei einer Eigennutzung hängen ab von den Anforderungen der jeweiligen Organisationseinheit, die dort untergebracht werden soll. In jedem Fall ist eine Renovierung mit Grundreinigung erforderlich sowie die Montage einer heutigen Standards entsprechenden EDV-Verkabelung mit Anschluss an das städtische Intranet. Ob hierdurch Abmietungen an anderer Stelle möglich sein werden oder die angemieteten Flächen ggf. auch anderweitig genutzt werden können (Personalmehrbedarf) kann erst nach Abschluss der Prüfungen bewertet werden. Die ortsübliche Miete für dieses Objekt liegt bei ca. 9,50 EUR/m² (kalt). 2. Sofern der Oberbürgermeister seine Absicht zu Frage 1 zwischenzeitlich verworfen hat: Welche Gründe haben den Oberbürgermeister zu einer Meinungsänderung bewogen und welche Nutzung strebt er stattdessen für diese Immobilie an Zu 2. An der Absicht der Verwaltung hat sich nichts geändert (s. Nr.1). Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de