200140 · Antrag
Änderung Zweitwohnungssteuer
Kerndaten
- Nummer
- 200140
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 200140 Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion, Dr. Klaus-Peter Gilles 28.01.2020 Änderung Zweitwohnungssteuer Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.03.2020 Empfehlung Rat 26.03.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird dahingehend geändert, dass ein/e amtierende/r Mandatsträger/in in einer anderen Gemeinde, der/die bei Anmeldung des Erstwohnsitzes in Bonn Kraft Gesetzes das Mandat verlieren würde (Ratsmitglieder, Mitglieder des Rates, Sachkundige Bürger), von der Zweitwohnungssteuer befreit wird. Begründung Ein Mandatsträger soll nicht aus finanziellen Gründen vor die Entscheidung gestellt werden, die Zweitwohnungssteuer zu zahlen oder Kraft Gesetzes sein Mandat zu verlieren. Das politische Ehrenamt soll mit der Ausnahmeregelung gestärkt werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de