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200140 · Antrag

Änderung Zweitwohnungssteuer

Nummer
200140
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 53,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200140-1 ST Änderung Zweitwohnungssteuer

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Antrag
öffentlich
200140
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion, Dr. Klaus-Peter Gilles
28.01.2020
Änderung Zweitwohnungssteuer
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer wird dahingehend geändert, dass ein/e amtierende/r
Mandatsträger/in in einer anderen Gemeinde, der/die bei Anmeldung des
Erstwohnsitzes in Bonn Kraft Gesetzes das Mandat verlieren würde
(Ratsmitglieder, Mitglieder des Rates, Sachkundige Bürger), von der
Zweitwohnungssteuer befreit wird.
Begründung
Ein Mandatsträger soll nicht aus finanziellen Gründen vor die Entscheidung
gestellt werden, die Zweitwohnungssteuer zu zahlen oder Kraft Gesetzes sein
Mandat zu verlieren.
Das politische Ehrenamt soll mit der Ausnahmeregelung gestärkt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de