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200138-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sandaustausch bzw. -reinigung auf städtischen Spielplätzen

Nummer
200138-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 200138 Sandaustausch bzw. -reinigung auf städtischen Spielplätzen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200138-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
28.01.2020
Sandaustausch bzw. -reinigung auf städtischen
Spielplätzen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Runderlass "Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf
Kinderspielflächen" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. November 2018
werden unter Punkt 2.1 die Hygienischen Anforderungen beschrieben. Diese
werden derzeit von Fachleuten diskutiert, denn Untersuchungen zum
hygienischen Zustand von Spielsand sind schwierig, da sie immer nur
Momentaufnahmen sind. Parameter für den chemischen Zustand des Sandes
sind als Mindestanforderungen im Erlass festgesetzt, nachvollziehbar und
werden eingehalten.
Unter Punkt 2.1 des Erlasses soll eine Regelung geschaffen werden, um
Sandspielflächen möglichst hygienisch zu halten. Das wöchentliche
Durchharken von Sandspielflächen scheint dabei weitaus wirksamer zu sein,
als der regelmäßig geforderte Sandaustausch. Denn Untersuchungen von
Universitäten und Gesundheitsämtern belegen, dass ein häufiger
Sandaustausch für die hygienischen Bedingungen keine Vorteile bringt. Jeder
neu eingebrachte, keimarme Sand verändert sich innerhalb von Tagen. Nach
einigen Wochen kann die Keimbelastung sogar deutlich ungünstiger sein als
bei älterem Sand auf Spielplätzen, da Sand einen „Selbstreinigungseffekt“
durch das Zusammenspiel verschiedener Bakterienarten besitzt. Zudem
würden die Kosten für den jährlichen Austausch aller öffentlichen
Sandspielflächen in Bonn den städtischen Haushalt derart belasten, dass
zukünftig Sandspielflächen deutlich reduziert werden müssten.
Sowohl aus ökonomischen, als auch aus ökologischen und hygienischen
Gründen wird der jährliche Sandaustauch von Sandspielflächen daher als
Empfehlung verstanden.
Eine Reinigung der Spielsande auf Bonner Spielplätzen dagegen wird
regelmäßig durchgeführt, dabei wird Unrat und organisches Material von den
Flächen beseitigt und die Flächen werden geharkt. Zudem stehen die
Sandspielflächen durch visuelle Kontrollen unter ständiger Beobachtung.
Einmal pro Jahr werden alle Plätze dahingehend überprüft, ob zusätzlich zu
den regelmäßigen Reinigungen eine mechanische Tiefensandreinigung oder
ein Sandaustausch erforderlich ist. Feste Rhythmen lassen sich sowohl für die
mechanische Tiefenreinigung als auch für den Sandaustausch nicht festlegen,
weil eine Notwendigkeit hierfür immer in Abhängigkeit von der Lage desSeite 1 von 2

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Spielplatzes, dem Schadstoffeintrag, der Verdichtung und der
Untergrundbeschaffenheit eines Platzes betrachtet werden muss.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und in Abstimmung mit dem Amt für
Kinder, Jugend und Familie werden derzeit die Plätze für die Ausschreibung
der Reinigung von Spielsandflächen im Bonner Stadtgebiet für das Jahr 2020
zusammengestellt und nach Zusammenstellung dem Ausschuss Kinder,
Jugend und Familie vorgelegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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