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200137-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fördermittel geförderter Wohnungsbau in Bonn

Nummer
200137-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200137-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Fördermittel geförderter Wohnungsbau in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
01.04.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wie hoch waren die Fördermittel des Landes NRW für das Jahr
2019 für den geförderten Wohnungsbau für die Bundesstadt Bonn
und wie viel wurde davon abgerufen?
Die abgerufenen Mittel bitte aufschlüsseln nach Neubau von
Wohnungen, Neubau von Häusern und Modernisierungen von
Bestandsimmobilien.
Der Stadt Bonn stand im Jahr 2019 ein Budget von 18.480.000,- Euro
zur Verfügung, aus dem Förderdarlehen in Höhe von 3.858.625,- Euro
erteilt wurden. Das im Jahr 2019 nicht abgerufene Budget betrug
14.621.375,- Euro.
Aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bewilligungsarten ergeben sich
folgende Beträge:
Bewilligungsart Wohneinheiten Summe
Neubau und Erwerb von
Eigentumsmaßnahmen
3 465.000,00 Euro
Neubau von
Mietwohnungen
13 1.737.625,00 Euro
Förderung der
Modernisierung von
32 1.656.000,00 EuroSeite 1 von 2

Seite 2
Wohnraum
Summe 48 3.858.625,00 Euro
Die Stadt ist als Bewilligungsbehörde auf Investoren angewiesen, die
sich im geförderten Wohnungsbau engagieren und die zur Verfügung
stehenden Mittel abrufen.
Die Verwaltung kann die Investitionsaktivitäten der Unternehmen nur
bedingt steuern, darüber hinaus führt die anhaltende Niedrigzinsphase
dazu, dass Unternehmen bevorzugt in den freifinanzierten
Wohnungsbau investieren.
Erfolgversprechende Gespräche mit Investoren und bereits
eingegangene Anträge lassen jedoch für das Jahr 2020 einen deutlichen
Anstieg der Bewilligungszahlen erwarten. Zudem ist mit den ersten
Förderanträgen zu rechnen, die aufgrund der Regelungen des Bonner
Baulandmodells gestellt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de