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200136-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Weiteres Verfahren mit Genehmigungen für Zirkusveranstaltungen oder andere kommerzielle Nutzung auf den Marktwiesen in Pützchen

Nummer
200136-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200136 Bürgerantrag: Weiteres Verfahren mit Genehmigungen für Zirkusveranstaltungen oder andere kommerzielle Nutzung auf den Marktwiesen in Pützchen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200136-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Weiteres Verfahren mit
Genehmigungen für Zirkusveranstaltungen oder
andere kommerzielle Nutzung auf den Marktwiesen
in Pützchen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Allgemein:
Die Stadt Bonn hat dem Bonner Weihnachts Circus im Zeitraum vom
01.12.2019 bis 10.01.2020 inkl. Auf- und Abbau eine Fläche auf dem
Pützchens Markt Gelände für ein Gastspiel zur Verfügung gestellt.
Die Spielzeit selber lag zwischen dem 20.12.2019 und 05.01.2020.
Der Beweggrund für die Verwaltung, die Marktwiesen Pützchen für die
Zirkusveranstaltung zur Verfügung zu stellen war, einer Bonner
Traditionsveranstaltung wie dem Bonner Weihnachts Circus, welche seit 13
Jahren auf dem Bonner Gebiet gastiert, eine Option für die Zukunft zu geben.
Denn die bisher genutzte Privatfläche an der Siegburger Straße wird künftig
nicht mehr zur Verfügung stehen.
Dieses Vorhaben hat die Verwaltung der Bezirksvertretung Beuel per
Mitteilungsvorlage (DS-Nr.: 190195) in der Sitzung am 06.11.2019 mitgeteilt.
Nach zustimmender Kenntnisnahme durch die Politik wurde ein entsprechender
Vertrag zwischen Fachverwaltung und Veranstalter geschlossen sowie eine
Platzübergabe terminiert.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Veranstaltung vor Ort sehr gut angenommen
worden und es gab während und unmittelbar nach der Veranstaltung keine
Beschwerden, die die Verwaltung erreicht haben.
Vielmehr hat der Betreiber alle Vorgaben zu Nachtruhe und Lärmimmission
eingehalten. Ferner ist auch die Platzrückgabe ohne Beanstandung erfolgt.
Beantwortung der Fragen 1-5:
Die Standortfrage für Zirkuszeltflächen beschäftigt die Verwaltung schon seit
mehreren Jahren. Schlussendlich hat die Stadt Bonn schon alle potenziellenSeite 1 von 2

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bzw. womöglich geeigneten Flächen geprüft. Im Ergebnis ist aber festzuhalten,
dass die Stadt Bonn über keine geeigneten Zirkuszeltflächen verfügt.
Eingeschränkt kann in den Sommermonaten die Rigal`sche Wiese für
Zirkuszeltveranstaltungen genutzt werden. In den Wintermonaten ist dies aus
schon gemachten Erfahrungen nicht sinnvoll, da die Schäden der Grünfläche
zu massiv sind.
Das Pützchens Markt Gelände bietet im Gegensatz dazu eine hervorragende
Infrastruktur. Das Pützchens Markt Gelände selbst ist als Grünfläche
ausgewiesen, was aber die Nutzung für Veranstaltungen nicht ausschließt.
Die Verwaltung hat aber in ihrer Mitteilungsvorlage (DS-Nr.: 190195) darauf
hingewiesen, dass das Pützchens Markt Gelände grundsätzlich nur als Spiel-
und Freizeitfläche für den Pützchens Markt erhalten bleibt und auch künftig nur
in begründeten Ausnahmefällen für andere Veranstaltungen genutzt wird.
Dies wird, wie bisher, sofern der Verwaltung ein entsprechender Antrag für eine
Veranstaltung vorliegt, nach Beteiligung des zuständigen politischen
Gremiums, hier die Bezirksvertretung Beuel, durch die Verwaltung entschieden
werden.
Der Hauptausschuss hat am 21.06.2001 einstimmig beschlossen, dass die
Verwaltung bis auf Weiteres – wie bisher – Anträge für Großveranstaltungen im
Einzelfall prüfen und – unter Beteiligung mit der jeweiligen Bezirksvertretung –
entscheiden soll. Davon unberührt sollten selbstverständlich all die kleineren
Veranstaltungen, die wie bisher auch in den Stadtteilen ihre Standorte
gefunden haben und auch zukünftig finden werden, bleiben (DS 0110867EB5).
Dieser Beschluss hat Bestand.
Schäden, welche durch eine Veranstaltung entstehen, muss der Veranstalter
beheben. Zur Absicherung dieser Verpflichtung werden vor Vertragsabschluss
Kautionen hinterlegt.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Beuel nehmen Kenntnis von den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regen an, den
Antragsteller über die Inhalte der Stellungnahme zu informieren sowie die
ersten beiden Punkte des Bürgerantrages abzulehnen, da dies die
Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Beuel einschränken würde.
Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de