200135-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Weiteres Verfahren mit Genehmigungen für Zirkusveranstaltungen oder andere kommerzielle Nutzungen auf den Marktwiesen in Pützchen
Kerndaten
- Nummer
- 200135-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200135-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Weiteres Verfahren mit Genehmigungen für Zirkusveranstaltungen oder andere kommerzielle Nutzungen auf den Marktwiesen in Pützchen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Allgemein: Die Stadt Bonn hat dem Bonner Weihnachts Circus im Zeitraum vom 01.12.2019 bis 10.01.2020 inkl. Auf- und Abbau eine Fläche auf dem Pützchens Markt Gelände für ein Gastspiel zur Verfügung gestellt. Die Spielzeit selber lag zwischen dem 20.12.2019 und 05.01.2020. Der Beweggrund für die Verwaltung, die Marktwiesen Pützchen für die Zirkusveranstaltung zur Verfügung zu stellen war, einer Bonner Traditionsveranstaltung wie dem Bonner Weihnachts Circus, welche seit 13 Jahren auf dem Bonner Gebiet gastiert, eine Option für die Zukunft zu geben. Denn die bisher genutzte Privatfläche an der Siegburger Straße wird künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Dieses Vorhaben hat die Verwaltung der Bezirksvertretung Beuel per Mitteilungsvorlage (DS-Nr.: 190195) in der Sitzung am 06.11.2019 mitgeteilt. Nach zustimmender Kenntnisnahme durch die Politik wurde ein entsprechender Vertrag zwischen Fachverwaltung und Veranstalter geschlossen sowie eine Platzübergabe terminiert. Aus Sicht der Verwaltung ist die Veranstaltung vor Ort sehr gut angenommen worden und es gab während und unmittelbar nach der Veranstaltung keine Beschwerden, die die Verwaltung erreicht haben. Vielmehr hat der Betreiber alle Vorgaben zu Nachtruhe und Lärmimmission eingehalten. Ferner ist auch die Platzrückgabe ohne Beanstandung erfolgt. Fragen 1-4:Seite 1 von 2 Seite 2 Die Standortfrage für Zirkuszeltflächen beschäftigt die Verwaltung schon seit mehreren Jahren. Schlussendlich hat die Stadt Bonn schon alle potenziellen bzw. womöglich geeigneten Flächen geprüft. Im Ergebnis ist aber festzuhalten, dass die Stadt Bonn über keine geeigneten Zirkuszeltflächen verfügt. Eingeschränkt kann in den Sommermonaten die Rigal`sche Wiese für Zirkuszeltveranstaltungen genutzt werden. In den Wintermonaten ist dies aus schon gemachten Erfahrungen nicht sinnvoll, da die Schäden der Grünfläche zu massiv sind. Das Pützchens Markt Gelände bietet im Gegensatz dazu eine hervorragende Infrastruktur. Das Pützchens Markt Gelände selbst ist als Grünfläche ausgewiesen, was aber die Nutzung für Veranstaltungen nicht ausschließt. Die Verwaltung hat aber in ihrer Mitteilungsvorlage (DS-Nr.: 190195) darauf hingewiesen, dass das Pützchens Markt Gelände grundsätzlich nur als Spiel- und Freizeitfläche für den Pützchens Markt erhalten bleibt und auch künftig nur in begründeten Ausnahmefällen für andere Veranstaltungen genutzt wird. Dies wird, wie bisher, sofern der Verwaltung ein entsprechender Antrag für eine Veranstaltung vorliegt, nach Beteiligung des zuständigen politischen Gremiums, hier die Bezirksvertretung Beuel, durch die Verwaltung entschieden werden. Der Hauptausschuss hat am 21.06.2001 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung bis auf Weiteres – wie bisher – Anträge für Großveranstaltungen im Einzelfall prüfen und – unter Beteiligung mit der jeweiligen Bezirksvertretung – entscheiden soll. Davon unberührt sollten selbstverständlich all die kleineren Veranstaltungen, die wie bisher auch in den Stadtteilen ihre Standorte gefunden haben und auch zukünftig finden werden, bleiben (DS 0110867EB5). Dieser Beschluss hat Bestand. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Mitglieder der Bezirksvertretung Beuel nehmen Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regen an, den Antragsteller über die Inhalte der Stellungnahme zu informieren. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de